Autoverkauf ins Ausland

Hallo,

ich habe gerade ein Angebot für meinen Gebrauchtwagen bekommen. Ein Herr aus den Niederlanden möchte Ihn kaufen, er hat den preis noch etwas verhandelt. Er möchte mir das Geld im vorraus überweisen, das ist ja für mich eigentlich ne sichere sache. Übergabe des Fahrzeugs nach erhalt des Geldes.

Ich habe seinen Ausweis, die Firma seines Vaters (eine Leasingfirma in den Niederlanden) welche das Auto offiziell kauft. Scheint für mich auf den ersten Eindruck alles seriös, und Niederlande sind ja nun kein Schurkenstaat. Was meint Ihr? Eigentlich kann mir ja nichts passieren wenn das Geld erstmal auf meinem konto ist, oder?

vielen Dank und LG

Beste Antwort im Thema

Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum ein Niederländer, der eine eigene Leasingfirma hat, für einen Polo hunderte von Kilometern fahren sollte und dafür den Kaufpreis für das Auto, das er nie gesehen hat, an einen Verkäufer im Ausland überweist, den er ebenfalls noch nie gesehen hat.

Und um die eigene Seriösität zu untermauern werden alel möglichen persönlichen Dokumente an eine unbekannte Person geschickt. Wer würde das machen?

Warum zahlt der Niederländer bei Abholung nicht einfach bar? Ihr zahlt das Geld gemeinsam bei der Bank ein und die Sache ist wasserdicht.

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Ich warte erstmal mit dem Gratulieren ab, ob die Bank das Geld nicht zurückbucht, weil Überweiserkonto geknackt oder sonstwas.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 21. Juni 2020 um 21:36:50 Uhr:


Ich warte erstmal mit dem Gratulieren ab, ob die Bank das Geld nicht zurückbucht, weil Überweiserkonto geknackt oder sonstwas.

Da hatte ich ja extra mit meiner Bank telefoniert: es kann nicht zurückgebracht werden. Zudem befindet sich das Geld bereits auf einem anderen Konto. Für eine zurückbuchung bestünde keine Deckung, und einen Dispo hab ich nicht

Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 21. Juni 2020 um 21:55:00 Uhr:



Zitat:

@fehlzündung schrieb am 21. Juni 2020 um 21:36:50 Uhr:


Ich warte erstmal mit dem Gratulieren ab, ob die Bank das Geld nicht zurückbucht, weil Überweiserkonto geknackt oder sonstwas.

Da hatte ich ja extra mit meiner Bank telefoniert: es kann nicht zurückgebracht werden. Zudem befindet sich das Geld bereits auf einem anderen Konto. Für eine zurückbuchung bestünde keine Deckung, und einen Dispo hab ich nicht

Das ist bei Phishing egal.
Wenn das Geld von einem gephishten Konto kommt, musst du zurück Überweisen.

Ich sage auch mal Glückwunsch. Denn da wird nichts mehr negatives passieren. So soll es doch sein. Ich habe vor knapp vier Jahren beim Verkauf meines RS3's nach Italien überigens dem Käufer noch Zubehör im Wert von mehreren Hundert Euro dazugegeben und den Wagen frisch (von Hand) gewaschen und vollgetankt mit 102 Oktan übergeben. Warum? Weil alles super ablief und er einen mehr als fairen Preis gezahlt hat. Ich finde das war absolut angebracht. Aber es wird sich immer ein Nörgler finden der sich die paar Kröten (auf die Kaufsumme gerechnet) lieber gespart hätte. Es muss nicht immer alles Betrug sein. Aber natürlich ist grundsätzlich eine gewisse skeptische Einstellung nicht verkehrt. Mann kann sich aber halt auch manchmal den "richtigen" Käufer vergraulen. In diesem Sinne, alles richtig gemacht. Viel Spaß mit dem Neuem.

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"Das ist bei Phishing egal.
Wenn das Geld von einem gephishten Konto kommt, musst du zurück Überweisen."

Informiere dich endlich was eigentlich Phishing ist - sonnst machst du dich nur lächerlich...

Da scheint ja alles gutgegangen zu sein ... üblich ist eine derartige Vorgehensweise jedenfalls nicht und die Vorzeichen liefen eben wie der typische Betrug ab.

Zitat:

@gumajan schrieb am 21. Juni 2020 um 23:16:18 Uhr:


"Das ist bei Phishing egal.
Wenn das Geld von einem gephishten Konto kommt, musst du zurück Überweisen."

Informiere dich endlich was eigentlich Phishing ist - sonnst machst du dich nur lächerlich...

Zitat Verbraucherzentrale Hamburg:
"Wer Ihre PIN hat, kann in der Regel Ihr Konto einsehen. Wer auch eine TAN hat, kann eine Kontoverfügung vornehmen, sich zum Beispiel das Kontoguthaben überweisen lassen. Ihr Geld kann dabei durch verschiedene Transfers ins Nichts verschwinden. Daher sind diese Spams nicht weniger gefährlich als Viren, in der Wirkung sogar wesentlich schlimmer. Die Täter sammeln diese Daten unerkannt ein und buchen möglicherweise aus bzw. über das Ausland von Ihrem Konto ab. Die Bank kann unter Umständen nicht erkennen, dass diese Buchung nicht von Ihnen stammt."

Möchtest du noch was sagen?

Das Geld kam vom Konto des Käufers. Siehst du Unterschied?? Wenn nicht, brauchen wir nicht weiter diskutieren..

Zitat:

@gumajan schrieb am 22. Juni 2020 um 00:45:52 Uhr:


Das Geld kam vom Konto des Käufers. Siehst du Unterschied?? Wenn nicht, brauchen wir nicht weiter diskutieren..

Beim Phishing können mehr als nur Kontodaten gestohlen werden.

Wenn man es ganz juristisch sieht, muss ich das Geld nichtmehr zurücküberweisen wenn ich es ausgegeben habe, was ich in den nächsten Tagen tun werde.

Ich bin dann laut Rechtssprechung „nicht mehr bereichert“

Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 22. Juni 2020 um 06:19:29 Uhr:


Wenn man es ganz juristisch sieht, muss ich das Geld nichtmehr zurücküberweisen wenn ich es ausgegeben habe, was ich in den nächsten Tagen tun werde.

Ich bin dann laut Rechtssprechung „nicht mehr bereichert“

Na dann viel Spaß bei deinem Versuch. Bei den Summen ist dann ein Anwalt im Spiel und ich möchte deinem Küchenjura definitiv wiedersprechen. Nicht mehr bereichert bedeutet, das das Geld weg ist und du vermögenslos bist. Was das für dich konkret darstellt, musst du selbst wissen. Zudem könnte dem Gericht auch der Punkt der Weiterverschiebung auf ein anderes Konto sauer aufstoßen, das kann man auch als Kenntnis über die Herkunft auslegen. Warum lässt man auf Konto X überweisen, wenn man des Geld doch auf Y möchte ...

... deine Idee ist jedenfalls Unsinn. Da hättest du das Auto gleich verschenken können.

Das Wort "Küchenjura" muss ich, als jemand der das Studiert hat jetzt aber als Beleidigung auffassen. Ich habe keine Angst vor Anwälten oder Gerichtsverfahren, denn ich habe gemäß den Grundsätzen von Treu und Glaube alles richtig gemacht. 😉

Habe halt mehrere Konten, und auf meinem Giro lasse ich prinzipiell nichts rumliegen außer ein paar Kröten, weil keine Rendite. Das mache ich aber mit allen Zahlungseingängen so, das kann ich dem Gericht im Fall der Fälle auch nachweisen

... ok, dann trifft der Sachverhalt nicht mehr zu. Ändert aber nichts daran, das man das Geld im Zweifelsfall zurückgeben muss. Da du kein armer Schlucker bist, der das Geld versoffen hat, lässt sich bei Phishing immer was zurückholen.

Eine kurze Frage an alle Phishing Verschwörer - gibt es überhaupt irgendein Fall, wo jemand der sich Zugang zum fremden Konto ergaunert hat - eine Überweisung getätigt hat um ein Auto zu kaufen?. Das musste der dümmste Verbrecher aller Zeiten sein. Mit den geklauten Zugangsdaten stiehlt man einfach Geld - das ist aus Sicht des Gauners sicherer und schneller und nicht ein Auto, das durch die FIN Nummer einzigartig ist und relativ leicht zu verfolgen.
Gruß an alle Verschwörungstheoretiker....

Zitat:

@gumajan schrieb am 22. Juni 2020 um 10:16:34 Uhr:


Eine kurze Frage an alle Phishing Verschwörer - gibt es überhaupt irgendein Fall, wo jemand der sich Zugang zum fremden Konto ergaunert hat - eine Überweisung getätigt hat um ein Auto zu kaufen?. Das musste der dümmste Verbrecher aller Zeiten sein. Mit den geklauten Zugangsdaten stiehlt man einfach Geld - das ist aus Sicht des Gauners sicherer und schneller und nicht ein Auto, das durch die FIN Nummer einzigartig ist und relativ leicht zu verfolgen.
Gruß an alle Verschwörungstheoretiker....

Die Frage kannst Du die selbst beantworten, wenn du zum Beispiel mal versuchst in Russland gefahrene deutsche FINs zu recherchieren.

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