Autoverkauf, Abholung durch dritte
Hallo zusammen,
ich verkaufe gerade ein Auto und habe eine Anfrage von jemandem bekommen, der angeblich aus Spanien kommt aber hier wohnt. Das Auto soll durch einen dritten abgeholt werden und dann nach Spanien zum Vater gebracht werden. Er hat auch nicht gehandelt und möchte per Überweisung zahlen. Hat das Auto ja auch nie live gesehen.
Das man nicht handelt finde ich schon komisch, zweitens das irgendjemand das Auto dann auf einem Hänger abholt.
Kennt ihr da eine Betrügermasche? Ohne Handeln wäre der Preis für mich natürlich super.
Möchte nur nicht, dass mein Konto später leergeräumt ist...
Beste Antwort im Thema
Doch, die Überweisung kommt schon. Nur halt nicht vom Konto des angeblichen Käufer sondern von einem per Phishing gehackten Konto eines Opfers. Und DIESES kann sich sehr wohl sein Geld zurückholen (ggf. auf dem Klageweg). DAS ist das Risiko!
66 Antworten
Mag ja sein. Zurückbuchen geht halt trotzdem nicht. Dass es diverse Betrugsmaschen gibt ist ja nicht unbekannt. Bar kann man auch Falschgeld erhalten...
Und dann hat der "Käufer" vielleicht noch 500 € zuviel überwiesen oder du gibst dem Abholer aufgrund tatsächlicher Mängel nochmal 500 € mit zurück.
Die Möglichkeiten sind groß ... ich wette der spanische Polizist ist im Internet schon bekannt.
Habe den Namen mal im Internet gesucht und nichts gefunden. Die Dokumente sehen aber verdammt echt aus, Hologramme und co. alles drauf. Wahrscheinlich gestohlen oder ne gute Fälschung...
Dass man bei sowas zumindest vorsichtig sein sollte, ist keine Frage. Am allerbesten ist die Barzahlung bei Abholung zu Banköffnungszeiten - dann direkt einzahlen, so kann nichts schief gehen, oder wenig.
Beim Phishing haftet die überweisende Bank. Ausnahme: Grobe Fahrlässigkeit. Als Begünstigter hafte ich nicht. Bestohlen wurde ja einfach der Überweisende, nicht der Empfänger. Der Täter ist dann nicht auszumachen. Das Geschäft lief meinerseits ja ordentlich ab, ich habe das Geld erhalten, der Käufer das Auto.
Klaut mir jemand Bargeld und zahlt damit ein Auto erhalte ich von Verkäufer auch nicht das Geld zurück...
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Is klar, spanischer Polizist der hier wohnt...fährt der dann jeden Morgen mitm Auto zum Dienst nach Madrid?
Oder kommt gar der Vadder ihn abholen mit deinem zukünftigen Ex-Wagen?
wer auch nur ansatzweise an einen seriösen Deal glaubt...
Um was für ein KFZ gehts denn überhaupt?
Pssst...! Der Cop aus Madrid arbeitet doch hier als Undercover-Cop in Deutschland....; also psssttt.....
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 16. Juni 2020 um 21:57:52 Uhr:
Mag ja sein. Zurückbuchen geht halt trotzdem nicht. Dass es diverse Betrugsmaschen gibt ist ja nicht unbekannt. Bar kann man auch Falschgeld erhalten...
Falls es ein „eBay“- Dreiecksbetrug oder ein Phishing-Fall war, muss, wenn ich mich recht entsinne, der Überweisungsempfänger die Zahlung aber zurückerstatten.
Falschgeld kann man prüfen.
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 17. Juni 2020 um 05:27:58 Uhr:
...
Um was für ein KFZ gehts denn überhaupt?
Es geht um einen Polo. Dafür fährt ja auch kein Mensch von Deutschland nach Spanien.
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 17. Juni 2020 um 08:32:38 Uhr:
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 16. Juni 2020 um 21:57:52 Uhr:
Mag ja sein. Zurückbuchen geht halt trotzdem nicht. Dass es diverse Betrugsmaschen gibt ist ja nicht unbekannt. Bar kann man auch Falschgeld erhalten...Falls es ein „eBay“- Dreiecksbetrug oder ein Phishing-Fall war, muss, wenn ich mich recht entsinne, der Überweisungsempfänger die Zahlung aber zurückerstatten.
Falschgeld kann man prüfen.
Bei einem Dreiecksbetrug sicher. Davon könnte hier aber nicht die Rede sein. Aber natürlich könnte ich dann nicht einfach das Geld behalten, das ist schon richtig.
Insgesamt wird das hier aber auch egal sein, weil der Käufer wohl entweder tatsächlich mit dem Überweisungsbeleg abholen wollte oder andere Interessen, als das Auto verfolgt. Echtes Interesse scheint er ja nicht zu haben, zumindest nicht am eigentlichen Kaufgegenstand.
Die Telefonnummer ist übrigens fast durchgehend online. Da sitzen wahrscheinlich ein paar Leute mit WhatsApp Web hinter und schreiben tausende Leute an. Irgendeiner wird schon drauf reinfallen.
Aber wie gesagt, hat sich sowieso erledigt da sie nicht mehr antworten nach dem Hinweis auf Western Union.
Zitat:
@domihls schrieb am 17. Juni 2020 um 09:45:12 Uhr:
Die Telefonnummer ist übrigens fast durchgehend online. Da sitzen wahrscheinlich ein paar Leute mit WhatsApp Web hinter und schreiben tausende Leute an. Irgendeiner wird schon drauf reinfallen.Aber wie gesagt, hat sich sowieso erledigt da sie nicht mehr antworten nach dem Hinweis auf Western Union.
Dann wünsche ich dir viel Erfolg bei den weiteren verkaufsversuchen. Es wird sich schon jemand melden der ihn wirklich kauft.
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 16. Juni 2020 um 21:39:21 Uhr:
Also als ursprünglicher Banker muss ich immer lachen, wenn die Leute meinen, Überweisungen könne man zurückbuchen. Das ging noch nie. ...
und was machen die Herren Bankangestellten, wenn von einem gephishten/gehackten Konto aus unberechtigterweise 8.500 oder 16.250 Euro auf irgendein Auslandskonto überwiesen werden?
(sprich: wenn der Hacker eines Eurer Kundenkonten leerräumt und damit ein Auto irgendwo im benachbarten Ausland bezahlt!
das er - bis die nicht legitimierte Überweisung auffällt - schon abgeholt hat)
Schrieb ich doch. Die Bank haftet, zahlt es also zurück. SIE ist in der Pflicht, das Online-Banking entsprechend sicher zu machen. Außer, dem Kunden wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, dann muss er halt selbst gucken, wo er bleibt. Im Ausland nach Abhebung ist das Geld eh weg. Auch, wenn man es zurückbuchen könnte, ginge es dann ja sowieso nicht mehr.
Die Fälle hatte ich auch mehrfach gehabt, das gehört bei Großbanken leider immer mal wieder dazu. Da ich nach meinem Studium nicht mehr bei einer Bank gearbeitet habe, gehe ich aber davon aus, dass es in den letzten Jahren eher mehr geworden ist.
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 17. Juni 2020 um 12:05:06 Uhr:
Schrieb ich doch. Die Bank haftet, zahlt es also zurück. SIE ist in der Pflicht, das Online-Banking entsprechend sicher zu machen. Außer, dem Kunden wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, dann muss er halt selbst gucken, wo er bleibt. Im Ausland nach Abhebung ist das Geld eh weg. Auch, wenn man es zurückbuchen könnte, ginge es dann ja sowieso nicht mehr.Die Fälle hatte ich auch mehrfach gehabt, das gehört bei Großbanken leider immer mal wieder dazu. Da ich nach meinem Studium nicht mehr bei einer Bank gearbeitet habe, gehe ich aber davon aus, dass es in den letzten Jahren eher mehr geworden ist.
Es wundert mich doch sehr dass ein ehemaliger Banker diesen Sachverhalt so verkürzt betrachtet. Zwischen der Bank und ihrem Kunden ist das richtig: die Bank erstattet dem Kunden das durch Phishing abgehobene Geld sofern dem Kunden keine grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Für den vorliegenden Fall kommt es darauf aber nicht an sondern auf die Frage ob der Empfänger des Geldes dieses behalten darf. Das ist natürlich nicht der Fall! Zwar kann die Bank ist nicht einfach zurück buchen, aber sie hat einen Anspruch auf Rückzahlung und wir diesen gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen. Ende vom Lied ist dass der Empfänger in unserem Fall ohne Auto und ohne Geld da steht.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 17. Juni 2020 um 14:28:19 Uhr:
... die Frage ob der Empfänger des Geldes dieses behalten darf. ... Zwar kann die Bank ist nicht einfach zurück buchen, aber sie hat einen Anspruch auf Rückzahlung und wir diesen gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen. Ende vom Lied ist dass der Empfänger in unserem Fall ohne Auto und ohne Geld da steht.
das ist wohl ein typischer "kommt drauf an-Sachverhalt":
liegen IRGENDWELCHE Umstände vor, die einem geistig normalbemittelten Überweisungsempfänger (mit IQ von 60 oder mehr) zeigen, dass an dem Geschäft was faul sein könnte
was bei einem Autokäufer, der unbesehen und ohne eine Sicherheit (Fahrzeugpapiere) in der Hand zu haben auf gut Glück den Kaufpreis überweist, wohl anzunehmen ist ...