Autounfall gehabt

Guten Tag,

Ich hatte gestern ein Unfall gehabt.

Der Unfall fand wie folgt statt:

Ich fuhr auf die Kreuzung. Bei mir war es ein Vorfahrt gewähren Schild. Hab alle brav Vorfahren lassen. Dann war leer. Ich bin über die Kreuzung gefahren und wollte nach links abbiegen. Während dem Abbiegen sah ich wie ein Auto näher kam das ein Stop Schild zu beachten hätte. Diese fuhr allerdings mit Vollgas gegen mein kotflügel und Scheinwerfer + Motorhaube. Es ist alles kaputt. Ihr Front war nicht so demoliert wie meins. Siehe Bilder.

Die Frau behauptete jedoch zur Polizei sie wäre gestanden. Kurz danach meinte sie die Kinder hätten sie abgelenkt und das sie es eilige hatte wegen Arbeit. Mein Vater war Gott sei dank in dem Zeitpunkt da und kann ihre Aussage bezeugen. Allerdings bestreitet sie weiterhin das sie Schuld ist.

Die Polizei meint es wäre teilschuld da ich sie vorfahren lassen müsste und sie müsste am stop Schild stehen bleiben. Aber ich versuchte der Polizei zu erklären wie ich sie vorfahren lassen soll wenn sie erst ankam als ich schon auf der Straße war?

Naja aufjedenfall hab ich ihre Versicherung kontaktiert und sie meine. Wie sieht da die Sachlage eurer Meinung aus?

Mein Auto Ist der Mercedes und ihres der BMW E46

Beste Antwort im Thema

Auch wenn ich wohlmöglich anschließend dafür kritisiert werde, jetzt muss ich doch etwas schreiben, was mir eigentlich schon die ganze Zeit auffällt.

Ich habe das Gefühl, dass der TE hier seine Version solange variiert, bis er eine wasserfeste Version hat. Wenn ich auch nicht glaube, dass er es macht, aber diese Version könnte er dann dafür benutzen seine Ansprüche gegenüber der Unfallgegnerin einzufordern.

Mal ein Beispiel, erst stand sein Fahrzeug, als die Unfallgegnerin in sein Fahrzeug gefahren ist, dann passierte der Unfall als er losgefahren ist „ich gab Gas“ und jetzt als er langsam rollte.

Mal ehrlich, wenn vor mir ein Fahrzeug die Kreuzung räumt, dann fahre ich normal oder zügig hinterher und rolle nicht ganz langsam an.

Dieses mit den widersprüchlichen Versionen geht jetzt schon seit 28 Seiten und insofern macht es keinen Sinn weiter über die Unfallstation zu diskutieren. Aus der Diskussion lässt sich dann für den TE nur eine wasserdichte Version zu Ungunsten der Unfallgegnerin herleiten. Obwohl ich nicht glaube, dass das die Absicht des TEs ist, sollten wird dies doch nicht fördern, auch wenn es recht unwahrscheinlich ist, dass der TE dies nutzt.

Gruß

Uwe

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 22. Juli 2020 um 07:56:50 Uhr:



Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 21. Juli 2020 um 20:58:02 Uhr:


Es ist schön zu sehen das manche hier die Frau verteidigen wollen und mich als den Buhman da stehen lassen wollen. Einer ist sehr auffällig und landet bald auf der blockierliste weil das mir persönlich zu weit geht. Es ist dreist Dinge zu behaupten und zu verdrehen so wie es euch passt. Mir zu unterstellen, ich würde mich selbst als den armen unschuldigen sehen. Auch wenn ich es laut Fakten auch wäre. Aber das ist manchen von euch nicht geheuer und werde jetzt keine Namen nennen. Diejenigen fühlen sich sicher angesprochen.

Laß uns einfach wissen wie es aus geht, hier kommt nix mehr vernünftiges raus.
Daß du da gehalten hast hätte aber wirklich im Eingangspost stehen sollen, wurde zwar schon vor Tagen genannt, aber einigen ist das wohl bis jetzt entgangen. 😉

Und dir ist offenbar entgangen, dass der TE zwar in der Kreuzung (mehrere Sekunden) stand, aber als sein Vordermann weg war fuhr auch der TE los. Und das ist nun ein Problem.

Zitat:

Natürlich darf man nicht blind jemandem der in einer Kreuzung steht einfach in die Seite fahren. Wie die Schuldverteilung dann im Endeffekt aussieht hängt davon ab wie lange du schon standst (und ob das belegbar ist). Ein Gutachter wird am Schadensbild schon sehen können daß du gestanden hast (wie lange natürlich nicht).

Zum Zeitpunkt des Zusammenstoß stand er ja nicht mehr. Entsprechende Zitate hat Hamburch freundlicherweise schon zusammengetragen. Der TE kann nur hoffen, dass die Unfallgegnerin die Schuld auf sich nimmt. Allerdings ist das wenig anzunehmen, sobald sie ihre Versicherung informiert hat.

Und wäre auch nicht gerecht. Es war sein Fehler, ob sie nun ein Stop Schild überfahren hat oder nicht.

Sollte es anders ausgehen, würde ich mich für diese Meinung auch nicht entschuldigen. Der Gegenverkehr ist beim Linksabbiegen durchzulassen.

25 Seiten voll damit, nicht schlecht.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 22. Juli 2020 um 11:54:59 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 22. Juli 2020 um 07:56:50 Uhr:



Laß uns einfach wissen wie es aus geht, hier kommt nix mehr vernünftiges raus.
Daß du da gehalten hast hätte aber wirklich im Eingangspost stehen sollen, wurde zwar schon vor Tagen genannt, aber einigen ist das wohl bis jetzt entgangen. 😉

Und dir ist offenbar entgangen, dass der TE zwar in der Kreuzung (mehrere Sekunden) stand, aber als sein Vordermann weg war fuhr auch der TE los. Und das ist nun ein Problem.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 22. Juli 2020 um 11:54:59 Uhr:



Zitat:

Natürlich darf man nicht blind jemandem der in einer Kreuzung steht einfach in die Seite fahren. Wie die Schuldverteilung dann im Endeffekt aussieht hängt davon ab wie lange du schon standst (und ob das belegbar ist). Ein Gutachter wird am Schadensbild schon sehen können daß du gestanden hast (wie lange natürlich nicht).

Zum Zeitpunkt des Zusammenstoß stand er ja nicht mehr. Entsprechende Zitate hat Hamburch freundlicherweise schon zusammengetragen. Der TE kann nur hoffen, dass die Unfallgegnerin die Schuld auf sich nimmt. Allerdings ist das wenig anzunehmen, sobald sie ihre Versicherung informiert hat.

Könntest du mir bitte aus deiner Sicht erklären, was du machen würdest?

Zitat:

@nogel schrieb am 21. Juli 2020 um 22:51:55 Uhr:


Ich war damit aber immer (fast) der einzige, der den TE als unschuldig gesehen hat oder max. eine minimale Teilschuld erkennen konnte.

Der Rest der Diskussionsteilnehmer sah den TE als mindestens 50%, die meisten sogar als 100% schuldig an.

Ähm, Moment. Unschuldig dürfte er am Unfall nicht sein. Dass er 50% oder zugeteilt bekommt, das behauptet so gut wie keiner. Nur weil einige die Probleme aufzeigen, die es bei diesem Unfall geben kann (Stichwort: Nachweisbarkeit) heißt es noch lange nicht, dass ihn "die meisten sogar als 100% schuldig an" sehen.

Zitat:

Das ist alles Ansichtssache, aber leider sind einige der Herren dazu übergegangen, den TE massiv anzugehen, ihn absichtlich mißzuverstehen, ihm die Worte im Mund rumzudrehen und zuletzt als uneinsichtig und überheblich zu bezeichnen.

Ich sehe ihn zu maximal 50% oder weniger als schuldig an, auch wenn die Aussage "überheblich" von mir kam. "Überheblich" kam, weil er sich selbst zu 0% schuldig sieht, obwohl er trotz kommendem Gegenverkehr losgefahren ist. Ich war nicht dabei und muss mich auf seine Aussagen verlassen, die wie jemand anders schon schrieb, durchaus mehrere Interpretationen zulassen.

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Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 22. Juli 2020 um 11:59:01 Uhr:


Könntest du mir bitte aus deiner Sicht erklären, was du machen würdest?

Aus meiner Sicht, wie ich an deiner Stelle handeln würde oder wie ich an Stelle dieser Frau handeln würde?

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 22. Juli 2020 um 12:05:14 Uhr:



Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 22. Juli 2020 um 11:59:01 Uhr:


Könntest du mir bitte aus deiner Sicht erklären, was du machen würdest?

Aus meiner Sicht, wie ich an deiner Stelle handeln würde oder wie ich an Stelle dieser Frau handeln würde?

Wie du an meiner Stelle handeln würdest. 🙂

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 22. Juli 2020 um 04:35:25 Uhr:


Zitat: Lassen wir’s bis hierhin gut sein. Werde Motor Talk ne Nachricht schreiben diesen Thread hier zu löschen. Ist ja schlimmer als die BILD Zeitung oder RTL.
[/quote

Ich habe bisher keine diesbezügliche Nachricht.
Ich wäre wohl der Erste der sie erhält.

Moorteufelchen/Moderator

Hallo,

Ich habe noch nichts geschrieben da ich mir das ganze nochmal überlegt habe. 🙄 🙂

Liebe Grüße

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 22. Juli 2020 um 11:57:33 Uhr:


Und wäre auch nicht gerecht. Es war sein Fehler, ob sie nun ein Stop Schild überfahren hat oder nicht.

Sollte es anders ausgehen, würde ich mich für diese Meinung auch nicht entschuldigen. Der Gegenverkehr ist beim Linksabbiegen durchzulassen.

25 Seiten voll damit, nicht schlecht.

..und 25 Seiten verschiedenster Meinungen, Einstellungen und Sichtweisen.

Es gibt viele, sehr viele dieser Unfälle.
Jeder der Gegner meint natürlich er sei der gute, und der andere der böse.

Darum ist bei dieser Art Unfälle (Vorfahrt) immer eins ganz wichtig, wenn nicht sogar am wichtigsten. Der Zeuge 😉 und zwar der, der NICHT in einem der verunfallten VT saß.

Vor ein paar Jahren habe ich so einen Vorfahrt-Unfall mal live beobachtet. Ich bin kurz vorher da vorbei. Ca. 200m hinter mir eine Dame im Polo (hatte Vorfahrt), aus einer Seitenstraße ein Golf-Plus (älterer Herr). Allein diese Konstellation Golf-Plus und älter Herr als Fahrer ist schon mal hoch brisant (sehr oft Oberlehrer-Typen). Darum habe ich da gut aufgepasst.

Der Golf zog raus, der Polo hat den Golf abgeschossen.

Sah böse aus, aber niemanden etwas passiert.
Die Cops kamen, der RTW auch.
Kein weiterer Zeuge, nur ich.
Den Cops den Perso gezeigt, Tel.-Nummer gegeben, gesagt: Wenn was unklar ist, anrufen.

Der Anruf kam.
Ich zur Wache, Aussage machen.
Was ich da zu hören bekam, was der Golf-Fahrer für eine Story darlegte, war der Oberhammer sondergleichen. Er wollte der Polo-Fahrerin die alleinige Schuld aufdrücken. Mit einer haarsträubenden, aber durchaus plausiblem Story, wie der Unfall zustande kam.

Ohne meine Aussage hätten die sich was-weiß-ich wie lange gestritten und es wäre auf einen Vergleich (50-50) aus gelaufen. Doch es gab nur einen Schuldigen: Den Golf-Fahrer.

Gruß Jörg.

Edit:
Habs eben nochmal gelesen, ist etwas OT.
Sorry dafür.

Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 22. Juli 2020 um 12:09:03 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 22. Juli 2020 um 12:05:14 Uhr:


Aus meiner Sicht, wie ich an deiner Stelle handeln würde oder wie ich an Stelle dieser Frau handeln würde?

Wie du an meiner Stelle handeln würdest. 🙂

Dann antworte ich mal.

Vielleicht hätte ich genauso gehandelt wie du.

Den Fußgänger zu spät gesehen und damit nicht mit dem Stop des anderen Autos gerechnet, den BMW als weiter weg betrachtet und somit den Platz als ausreichend geschätzt, das sind alles Dinge die täglich passieren. Geht auch zu 99% gut, da interessiert sich keiner mehr für.

In deinem Fall war es aber der kleine Teil wo ein Unfall entstanden ist und da zählt nicht was jmd anders gemacht hätte sondern wie es richtig gewesen wäre. Und das ohne abgelenkt gewesen zu sein, etwas übersehen oder anders eingeschätzt zu haben.
Und daraus ergibt sich die Schuldfrage. Und nicht wie jmd anders evtl auch „falsch“ gehandelt hätte. Das falsch ist hier erstmal wertfrei gemeint, aber da es einen Unfall gegeben hat kann ja nicht alles richtig gelaufen sein.

Mit dem Wissen das ich dem BMW im Weg stehen würde weil noch ein Fußgänger die Straße quert, wäre ich übrigens stehen geblieben und hätte gewartet bis es frei ist.

Wenn die Frau signalisiert hätte, daß ich fahren soll, mit Fernlicht oder Handzeichen, wäre ich erst losgefahren.. Ansonsten wäre ich stehen geblieben und beobachtet, was die Frau (Gegenverkehr) macht. Und erst dann weiter gefahren, wenn alles frei ist.

Zitat:

@Deluxe34tr schrieb am 22. Juli 2020 um 15:37:42 Uhr:


Wenn die Frau signalisiert hätte, daß ich fahren soll, mit Fernlicht oder Handzeichen, wäre ich erst losgefahren.. Ansonsten wäre ich stehen geblieben und beobachtet, was die Frau (Gegenverkehr) macht. Und erst dann weiter gefahren, wenn alles frei ist.

Das Problem war allerdings ich stand bereits auf ihrer Höhe, das heißt, ich müsste rückwärts wieder in die Gegenrichtung fahren was allerdings gefährlich wäre, da ja von der anderen Strassen Seite ein fahrendes Fahrzeug kommen könnte. Als ich auf die Kreuzung fuhr, war die Frau nicht ersichtlich. Die hätte keiner kommen sehen können. Und aufgrund das sie nicht gebremst/gehalten hat, gäbe es auch logischerweise garkeine Möglichkeit sich mit Handzeichen zu verständigen.

Schaden laut Gutachten: ~10k. Kam grad ein Anruf.

Dein Problem ist, dass du als Linksabbieger definitv Schuld bekommen wirst. Wie hoch diese ausfällt hängt von vielen Faktoren ab. Generell bist du laut meines Wissens als Linksabbieger erstmal Hauptschuldiger.
Du hast selbst geschrieben, dass du deine Unfallgegnerin hast anfahren sehen. Wenn du dies zu Protokoll gegeben hast, ist dir eine höhere Schuld sicher, denn du hast als Linksabbieger den Gegenverkehr durchzulassen, egal ob dieser ein Stoppschild hat oder nicht. Dass sie am Stoppschild nicht gehalten hat, wenn es bewiesen werden kann, wird einige Schuld von dir auf sie übertragen werden. Jedoch liegt deine Schuld höher, da du, wie schon geschrieben, wartepflichtig gegenüber allen anderen VT bist. Schuldfrei wirst du definitiv nicht aus der Nummer rauskommen.

Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 22. Juli 2020 um 15:41:42 Uhr:



Zitat:

@Deluxe34tr schrieb am 22. Juli 2020 um 15:37:42 Uhr:


Wenn die Frau signalisiert hätte, daß ich fahren soll, mit Fernlicht oder Handzeichen, wäre ich erst losgefahren.. Ansonsten wäre ich stehen geblieben und beobachtet, was die Frau (Gegenverkehr) macht. Und erst dann weiter gefahren, wenn alles frei ist.

Das Problem war allerdings ich stand bereits auf ihrer Höhe, das heißt, ich müsste rückwärts wieder in die Gegenrichtung fahren was allerdings gefährlich wäre, da ja von der anderen Strassen Seite ein fahrendes Fahrzeug kommen könnte. Als ich auf die Kreuzung fuhr, war die Frau nicht ersichtlich. Die hätte keiner kommen sehen können. Und aufgrund das sie nicht gebremst/gehalten hat, gäbe es auch logischerweise garkeine Möglichkeit sich mit Handzeichen zu verständigen.

Schaden laut Gutachten: ~10k. Kam grad ein Anruf.

Das wird dann wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden sein.
🙁

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 22. Juli 2020 um 16:11:06 Uhr:


Dein Problem ist, dass du als Linksabbieger definitv Schuld bekommen wirst. Wie hoch diese ausfällt hängt von vielen Faktoren ab. Generell bist du laut meines Wissens als Linksabbieger erstmal Hauptschuldiger.
Du hast selbst geschrieben, dass du deine Unfallgegnerin hast anfahren sehen. Wenn du dies zu Protokoll gegeben hast, ist dir eine höhere Schuld sicher, denn du hast als Linksabbieger den Gegenverkehr durchzulassen, egal ob dieser ein Stoppschild hat oder nicht. Dass sie am Stoppschild nicht gehalten hat, wenn es bewiesen werden kann, wird einige Schuld von dir auf sie übertragen werden. Jedoch liegt deine Schuld höher, da du, wie schon geschrieben, wartepflichtig gegenüber allen anderen VT bist. Schuldfrei wirst du definitiv nicht aus der Nummer rauskommen.

Ich hab sie anfahren sehen als ich bereits stand mensch. Und sehen heißt nicht ich hab sie aus 100 Meter Entfernung kommen sehen. Ihr kennt einfach die Straße nicht und denkt es ist eine große breite Kreuzung.. Ich krieg gleich ein kollaps. 😁
Wuuuuusa

Ist zwischenzeitlich geklärt, wem die Polizei die Ordnungsnummer 1 gegeben hat?

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