Autounfall gehabt

Guten Tag,

Ich hatte gestern ein Unfall gehabt.

Der Unfall fand wie folgt statt:

Ich fuhr auf die Kreuzung. Bei mir war es ein Vorfahrt gewähren Schild. Hab alle brav Vorfahren lassen. Dann war leer. Ich bin über die Kreuzung gefahren und wollte nach links abbiegen. Während dem Abbiegen sah ich wie ein Auto näher kam das ein Stop Schild zu beachten hätte. Diese fuhr allerdings mit Vollgas gegen mein kotflügel und Scheinwerfer + Motorhaube. Es ist alles kaputt. Ihr Front war nicht so demoliert wie meins. Siehe Bilder.

Die Frau behauptete jedoch zur Polizei sie wäre gestanden. Kurz danach meinte sie die Kinder hätten sie abgelenkt und das sie es eilige hatte wegen Arbeit. Mein Vater war Gott sei dank in dem Zeitpunkt da und kann ihre Aussage bezeugen. Allerdings bestreitet sie weiterhin das sie Schuld ist.

Die Polizei meint es wäre teilschuld da ich sie vorfahren lassen müsste und sie müsste am stop Schild stehen bleiben. Aber ich versuchte der Polizei zu erklären wie ich sie vorfahren lassen soll wenn sie erst ankam als ich schon auf der Straße war?

Naja aufjedenfall hab ich ihre Versicherung kontaktiert und sie meine. Wie sieht da die Sachlage eurer Meinung aus?

Mein Auto Ist der Mercedes und ihres der BMW E46

Beste Antwort im Thema

Auch wenn ich wohlmöglich anschließend dafür kritisiert werde, jetzt muss ich doch etwas schreiben, was mir eigentlich schon die ganze Zeit auffällt.

Ich habe das Gefühl, dass der TE hier seine Version solange variiert, bis er eine wasserfeste Version hat. Wenn ich auch nicht glaube, dass er es macht, aber diese Version könnte er dann dafür benutzen seine Ansprüche gegenüber der Unfallgegnerin einzufordern.

Mal ein Beispiel, erst stand sein Fahrzeug, als die Unfallgegnerin in sein Fahrzeug gefahren ist, dann passierte der Unfall als er losgefahren ist „ich gab Gas“ und jetzt als er langsam rollte.

Mal ehrlich, wenn vor mir ein Fahrzeug die Kreuzung räumt, dann fahre ich normal oder zügig hinterher und rolle nicht ganz langsam an.

Dieses mit den widersprüchlichen Versionen geht jetzt schon seit 28 Seiten und insofern macht es keinen Sinn weiter über die Unfallstation zu diskutieren. Aus der Diskussion lässt sich dann für den TE nur eine wasserdichte Version zu Ungunsten der Unfallgegnerin herleiten. Obwohl ich nicht glaube, dass das die Absicht des TEs ist, sollten wird dies doch nicht fördern, auch wenn es recht unwahrscheinlich ist, dass der TE dies nutzt.

Gruß

Uwe

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Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 16. Juli 2020 um 23:50:53 Uhr:



Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 16. Juli 2020 um 23:45:00 Uhr:


Ich glaub du denkst, das ich los fuhr, als sie bereits da stand. Glaub mir ich hätte den Thread nicht aufgemacht und rumgejammert weil das natürlich meine Schuld wäre. Aber wenn ich bereits vorher gefühlte 10 Sekunden stand und dann los fuhr NOCH BEVOR DIE FRAU ÜBERHAUPT ANKAM! Dann bitte ich dich drum mir nicht zu unterstellen, ich wäre uneinsichtig! Ich bin der letzte der keine einsicht zeigt! Nehmen wir an ich hab ein Fehler gemacht, der andere Fahrer SIEHT das ich ein Fehler gemacht hab, was glaubst lernt man in der Fahrschule? Richtig, Vorrausschauend fahren und gegebenfalls anhalten, wenn man das kann! Aber in meinem Fall war die Frau abgelenkt! Verstehst du was ich schreibe? Sie missachtet ein Stopschild und traf mein Auto und Gott sei dank kein Kind das vielleicht deins sein könnte! Also hört mir bitte auf mir irgendwas zu unterstellen bevor ich den Thread löschen lasse und keiner das Ende erfährt.

Hör doch mal mit dem Kind auf.
Ja, sie hat einen Fehler gemacht! Das haben dir hier Alle bestätigt.
Aber akzeptiert doch, dass du auch einen gemacht hast.
Wir sagen dir das nicht, weil es uns Spass macht!

So, und nun gute Nacht.

Es geht drum mir zu unterstellen ich wäre uneinsichtig. Würde ich alles im echten Leben erklären dann würden mich hier einige anders (besser) verstehen. Da bin ich mir sicher. Beim Schreiben vergisst man oft was und schickt das dann ab. Deswegen ist mir reden immer lieber wenn ich was erklären will.

Du musst auch nicht uns überzeugen, sondern die Versicherungen und ggf. sogar einen Richter, wobei das sehr unwahrscheinlich ist.
Deine Aussagen hier und die Bilder ergeben aber schon ein rundes Bild, so dass ich nicht glaube, dass ich offline zu einem anderen Ergebnis kommen würde.

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 17. Juli 2020 um 00:54:39 Uhr:


Du musst auch nicht uns überzeugen, sondern die Versicherungen und ggf. sogar einen Richter, wobei das sehr unwahrscheinlich ist.
Deine Aussagen hier und die Bilder ergeben aber schon ein rundes Bild, so dass ich nicht glaube, dass ich offline zu einem anderen Ergebnis kommen würde.

Zu welchem Ergebnis würdest du denn kommen?

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 17. Juli 2020 um 00:54:39 Uhr:


Du musst auch nicht uns überzeugen, sondern die Versicherungen und ggf. sogar einen Richter, wobei das sehr unwahrscheinlich ist.
Deine Aussagen hier und die Bilder ergeben aber schon ein rundes Bild, so dass ich nicht glaube, dass ich offline zu einem anderen Ergebnis kommen würde.

Ich will dich sehen wie du einen Unfall baust wegen missachten! eines stopschildes. Glaub mir die 3 Sekunden Wartezeit würden den ganzen Unfall verhindern und da ist es ein furz ob du Vorfahrt hast! Du hast eines der wichtigsten Schilder missachtet das gleichgestellt ist wie einer roten Ampel! (Schau Google richterlichen Beschluss) Also erzähl mir nichts von Kreuzung hier, Vorfahrt da! Ich weiß nicht welchen Comic du liest aber Ich war bereits auf der Straße und mein Auto ist kein Helikopter das sich schweben lässt bloß weil die Olle Aufeinmal ungebremst auftaucht! Und eine Glaskugel im Auto Besitz ich auch nicht. Wenn du eine hast, will ich sie auch!

Paar Beispiele zum lesen:

Auch wenn der Vorfahrtsberechtigte darauf vertrauen darf, dass das Vorfahrtsrecht durch den Wartepflichtigen beachtet wird (Vertrauensgrundsatz), darf die Vorfahrt bei schwierigen bzw. unübersichtlichen Situationen nicht erzwungen werden. Im Zweifelsfall muss mit einem Fehler des vorfahrtgewährenden Verkehrsteilnehmers gerechnet werden.

Das Überfahren eines Stoppschildes stellt einen schweren und gefährlichen Verkehrsverstoß dar, weil Stoppschilder üblicherweise an besonders verkehrsreichen oder gefährlichen Einmündungen bzw. Kreuzungen aufgestellt werden. Die objektive Schwere des Verstoßes steht dem Überfahren eines Rotlichts nur wenig nach, bei dem die Rechtsprechung in der Regel die objektiven Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit annimmt (BGHZ 119, 147 ff., 151; OLG Nürnberg, SP 96, 219).

...

Die grobe Fahrlässigkeit entfällt auch nicht deshalb, weil der Kläger lediglich für ganz kurze Zeit (Augenblicksversagen) die gebotene Aufmerksamkeit außer Acht ließ (BGHZ 119, 147 ff.; Haberstroh, MDR 2000, 349 ff.).

Ein Stop Schild bleibt ein Stop Schild! Da gibts keine Ausreden! Man hat da stehen zu bleiben! Unterschätzt das nicht! Auch wenn ich sie von weitem sehen würde und trotzdem los fuhr, muss sie stehen bleiben und die Lage checken! Es ist Pflicht!

Und die schriftliche Zeugenaussage das sie gesagt hat sie hätte gepennt, hab ich auch schon abgeschickt.

nun gute Nacht!

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Zitat:

@Scoundrel schrieb am 16. Juli 2020 um 16:43:46 Uhr:



Zitat:

@escalator schrieb am 16. Juli 2020 um 14:12:07 Uhr:


[...] der Gegner bekam 100% Schuld und ich meine 12.000 Euro fürs Rad und noch das Doppelte an Schmerzensgeld, hat aber 3 Monate gedauert.

Du hast ein Fahrrad im Wert von 12k? 😰 Und 24k Schmerzensgeld? 😰

Natürlich nicht! Hab 3 in Preislage, 1 war noch deutlich teurer und die anderen 4 kosten weniger.

Hab leider eine schwere Schulterverletzung erlitten, Tossi-III.....und noch paar andere Kleinigkeiten. Allein für die Schulter hab es 19k, ist aber auch der ganz normale Satz.

Ja, ich finde auch jetzt ist wirklich alles gesagt.
Schlag ein Ei drüber und berichte wieder, wenn es was wirklich interessant neues zu berichten gibt.
Vielen Dank!

Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 17. Juli 2020 um 01:04:57 Uhr:


Auch wenn der Vorfahrtsberechtigte darauf vertrauen darf, dass das Vorfahrtsrecht durch den Wartepflichtigen beachtet wird (Vertrauensgrundsatz), darf die Vorfahrt bei schwierigen bzw. unübersichtlichen Situationen nicht erzwungen werden. Im Zweifelsfall muss mit einem Fehler des vorfahrtgewährenden Verkehrsteilnehmers gerechnet werden.

Dieser Absatz gilt für euch beide... Für dich als Abbiegenden und für deine Unfallgegnerin als Überfahrerin des Stop-Schildes.
Sie durfte nach dem Vertrauensgrundsatz auch darauf vertrauen, dass du Ihre Vorfahrt achten würdest. Da sie von vorn kam, warst du wartepflichtig. Sie kam laut deiner Aussage zügig angefahren, damit war die Verkehrslage nicht überschaubar für dich. Im Grunde hast du deine Vorfahrt (aufgrund des Stop-Schildes bei ihr) erzwungen. Du hast nicht mit einem Fehler auf ihrer Seite gerechnet

Gefühlt sehe ich die Schuld zu einem höheren Anteil bei deiner Unfallgegnerin; wie das die Versicherungen sehen, oder ggf. ein Richter ist offen. Vollkommen schuldlos wirst du aus der Nummer eher nicht rauskommen.

Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 17. Juli 2020 um 01:04:57 Uhr:



Auch wenn der Vorfahrtsberechtigte darauf vertrauen darf, dass das Vorfahrtsrecht durch den Wartepflichtigen beachtet wird (Vertrauensgrundsatz), darf die Vorfahrt bei schwierigen bzw. unübersichtlichen Situationen nicht erzwungen werden. Im Zweifelsfall muss mit einem Fehler des vorfahrtgewährenden Verkehrsteilnehmers gerechnet werden.

Warum betrachtest Du den Vertrauensgrundsatz so einseitig ? Er gilt für beide Seiten, somit seit ihr in diesem Punkt quitt. Sie hat Dir auch vertraut das Du Deiner Pflicht nach kommst, wollte die Sache vllt. beschleunigen,sie hatte Vorfahrt.

Mist habt ihr beide gebaut, und nochmal, lass die Größe des Misthaufens die Versicherung entscheiden, hier redest Du dich schon fast um Kopf und Kragen.

Zitat:

@LaCaipirinha schrieb am 16. Juli 2020 um 21:38:33 Uhr:


....
Trotzdem bekommt man bei einigen Beiträgen das Gefühl, der TE hätte sich gefälligst unverzüglich in Luft auflösen sollen, um die Frau nicht zu behindern. Vielleicht hat er sich verschätzt, aber er stand schonmal in der Kreuzung - aus welchem Grund auch immer (hätte auch ein umgekippter Radfahrer sein können). Auf jeden Fall bin ich auf des Rätsels Lösung gespannt 🙂

Ne, er sollte sich nicht in Luft auflösen, er sollte den Gegenverkehr als Linksabieger durchlassen.
Du schreibst, vielleicht hat er sich verschätzt, ja vielleicht, aber letztendlich ist es egal ob er sich nun verschätzt hat, ob er sie übersehen hat, ob er der Meinung war er hat Vorfahrt, ob ihn eine Biene in die Nase gestochen hat...., es ändert nichts mehr an dem Ergebnis das es zum Unfall gekommen ist.

Was hatte der TE denn für ein Verkehrszeichen auf seiner Seite?

Steht doch gleich im Eröffnungspost, ganz am Anfang.

Bei mir war es ein Vorfahrt gewähren Schild

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 16. Juli 2020 um 16:42:36 Uhr:



Zitat:

@Alien2012 schrieb am 16. Juli 2020 um 10:23:56 Uhr:


Ja klar. Wenn ich im bereits Abbiegevorgang bin und schon halb links rum, dann kommt Gegenverkehr und ich soll den Rückwärtsgang einlegen oder was....

Wenn Du wirklich mitten im Abbiegevorgang vom Gegenverkehr überrascht wirst und der Dich womöglich noch rammt, hast Du entweder total gepennt oder massive Probleme mit dem Abschätzem von Entfernung und Geschwindigkeit des entgegen kommenden Verkehrs!
Sowas kann und darf nie und nimmer passieren.
Ausnahme: Der kommt mit 150 kmh oder mehr dahergeschossen.

Wenn du als Geradeausfahrer von einem Abbieger überrascht wirst, hast du entweder gepennt, oder dich einfach nur darauf verlassen Vorfahrt zu haben... ...könnte man auch sagen, oder ??

Sorry, aber wenn ich irgendwo fahre, muss ich damit rechnen das andere auch mal einen Fehler machen. Ich glaube, nein besser: Ich weiß ganz sicher, meine Feile wäre schon zig mal im Eimer gewesen, wenn man nicht auf andere achtet. Dazu gehören auch Abbieger, die sich mal verschätzen, oder nicht aufpassen.

Zumindest im Ortsverkehr, besonders im Kreuzungsbereich sollte dazu noch mehr Aufmerksamkeit herrschen. Wenn dein "Gegner" mal nicht ein anderer PKW ist, sondern ein Radfahrer/Fussgänger, hast du eventl. trotz Vorfahrt die berühmte Arschkarte...

Gruß Jörg.

Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 16. Juli 2020 um 23:45:00 Uhr:


Sie missachtet ein Stopschild und traf mein Auto und Gott sei dank kein Kind das vielleicht deins sein könnte!

Kurze Zwischenfrage:
Was wäre, wenn deine Unfallgegnerin eine Fahrradfahrerin gewesen wäre, welche das Stop-Schild misachtete und nun mit Schädelbasisbruch im KH läge? Die Steiergung... es wäre ein Fahrrad fahrendes Kind.

Andere Frage: Welches Kind steht mitten auf einer Kreuzung und biegt links ab?

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 17. Juli 2020 um 08:59:37 Uhr:



Zitat:

@Kornpeter schrieb am 16. Juli 2020 um 16:42:36 Uhr:


Wenn Du wirklich mitten im Abbiegevorgang vom Gegenverkehr überrascht wirst und der Dich womöglich noch rammt, hast Du entweder total gepennt oder massive Probleme mit dem Abschätzem von Entfernung und Geschwindigkeit des entgegen kommenden Verkehrs!
Sowas kann und darf nie und nimmer passieren.
Ausnahme: Der kommt mit 150 kmh oder mehr dahergeschossen.

Wenn du als Geradeausfahrer von einem Abbieger überrascht wirst, hast du entweder gepennt, oder dich einfach nur darauf verlassen Vorfahrt zu haben... ...könnte man auch sagen, oder ??

Gruß Jörg.

So nun nehmen wir an es haben beide gepennt. Wer hat nun die besseren Karten ? Pennen kürzt sich ja nun weg.

Zitat:

@BMW46-FAHRER schrieb am 17. Juli 2020 um 01:04:57 Uhr:


Ich will dich sehen wie du einen Unfall baust wegen missachten! eines stopschildes. Glaub mir die 3 Sekunden Wartezeit würden den ganzen Unfall verhindern und da ist es ein furz ob du Vorfahrt hast! Du hast eines der wichtigsten Schilder missachtet das gleichgestellt ist wie einer roten Ampel! (Schau Google richterlichen Beschluss) Also erzähl mir nichts von Kreuzung hier, Vorfahrt da! Ich weiß nicht welchen Comic du liest aber Ich war bereits auf der Straße und mein Auto ist kein Helikopter das sich schweben lässt bloß weil die Olle Aufeinmal ungebremst auftaucht! Und eine Glaskugel im Auto Besitz ich auch nicht. Wenn du eine hast, will ich sie auch!

Paar Beispiele zum lesen:

Du bist wirklich uneinsichtig und suchst den Fehler ausschließlich beim Unfallgegner. Von Einsicht und Selbstreflexion keine Spur.
Ich bin hier raus...

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