Autounfall bitte um Hilfe!

Hi,

ich hätte mal eine Frage bezüglich einem Autounfall. Ich hatte vor 4 Wochen einen Autounfall. Ich war an dem Unfall schuld. Ich wollte auf die rechte Fahrspur und bin nach rechts ausgeschwenkt dabei bin ich ganz leicht an ein fahrendes Auto gekommen. Die Ampel war schon auf rot also waren wir beide sehr langsam ich hatte ihn leider nicht gesehen. An meinem Auto ist nichts passiert. Er hatte eine kleine Beule an seinem Kotflügel. Diese war so klein, dass sie nur durch die Sonnenspiegelung sehen konnte.

Ich habe dem geschädigten mitgeteilt, dass ich diesen kleinen Schaden gerne aus der eigenen Tasche bezahlen würde, da er ja wirklich klein ist. Er meinte ja das geht in Ordnung. Er hat einen Unfallbogen ausgefüllt und diesen behalten mit meinen Daten wie Telefonnummer und Adresse usw. Er meinte er geht morgen gleich zur Werkstatt und meldet sich danach bei mir. Ich meinte zu Ihm, dass ich einen guten Freund habe der eine sehr gute Beulenwerkstatt hat und er dies übernehmen könnte. Der Kumpel hätte dies für mich kostenlos repariert. Der Geschädigte meinte nur, dass er es mit seiner Frau bespricht und mich spätestens in 2 Tagen anruft. Ich hatte zu der Zeit keine Versicherungsdaten von mir da und meinte wenn der Schaden zu hoch wird soll er mich doch bitte anrufen und wir geben es der Versicherung weiter.

Er hat mich daraufhin 2 Wochen lang nicht angerufen. Danach habe ich einen Anruf von ihm bekommen und 2 mal versucht ihn zurück zu rufen. Danach habe ich an verschiedenen Tagen noch weitere 3 mal angerufen. Er ist nie ran gegangen und hat sich auch weiter nicht gemeldet. Ich dachte mir daraufhin, dass er es wegen dieser kleinen Beule wohl auf sich beruhen lassen möchte.

Jetzt nach 4 Wochen ruft mich meine Versicherung an. Der Geschädigte hätte eine Rechnung von einem Gutachter mit 2700 EUR eingereicht. Die Versicherung meinte auch das der Schaden sehr hoch ist und Sie diesen auch prüfen werde. Außerdem hätte der Geschädigte auch einen Anwalt eingeschaltet. Mir kam das alles sehr Komisch vor. Wieso gleich einen Anwalt? Er hatte meine Telefonnummer und meine restlichen Daten und hätte mich jederzeit anrufen und erreichen können, damit ich ihm meine Versicherungdaten geben kann oder er mir die Rechnung gibt und ich es der Versicherung melde.

Jetzt die Frage. Was kommt auf mich zu? Hätte ich den Schaden der Versicherung melden müssen? Er meinte ja das er sich für weiteres bei mir meldet. Angerufen hat er einmal und das war nur ein anklingeln lassen als ein Anruf. Danach mehrere male versucht ihn zu erreichen. Kann die Versicherung sagen das sie nicht bezahlt oder bezahlt und möchte dann das Geld von mir zurück wegen versäumter Schadensmeldung. Für mich war die Schuldensfrage auch noch nicht hundertprozentig geklärt damals. Die Versicherung meinte am Telefon, dass ich sicher Schuld bin und sie den Schaden regulieren werden aber die Schadenshöhe prüfen werden, da dieser viel zu übertrieben sei.

Bitte um Hilfe die Frage macht mir mittlerweile ziemlich Angst, dass die Versicherung dann das Geld von mir zurück verlangt. Aus meiner Sicht habe ich ja alles gemacht was ich hätten tun können. Der Geschädigte meinte ja auch selber vor Ort, dass es nicht besonders schlimm ist und wir es unter uns mit paar eur klären könnten wenn es denn überhaupt was zu klären gibt, da man es wirklich kaum sieht.

Danke für die Antworten.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe mal ein wenig aufgeräumt. Ansonsten bitte folgendes Vorgehen, wenn unser Depp vom Dienst wieder aufschlägt:
Nicht drauf anspringen
Nicht auf ihn antworten
Nicht provozieren lassen
Bimmel

So lange Ihr mit dem intellektuellen Tiefflieger überhaupt auch nur ein Wort wechselt, hat er sein Ziel erreicht. Lasst den doch einfach verhungern

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eben drumm. Hier gibt es sehr viele Fragezeichen.

Ich glaube aber auch -genau wie du- dass hier etwas oberfaul ist.

Selbst bei einer unterstellten Fehlstellung an der Achse, sehe ich hier keine 2.700 Euro Schaden.

Das Problem ist nur: anzweifeln ist das eine, Beweisen das andere.

Vll kann ein bild von meinem Auto nach dem Unfall kann mehr aufklären. Das weiße Zeugs war schmutz von seinem Auto hab kurz drüber gewischt und da war kein Kratzer oder der gleichen. Aber da hatte der eine Kommenator wohl recht das ist mehr Stoßfänger hinten als Kotflügel. An seinem Reifen war aber nichts.

Hier ist beides Beschädigt.

Stoßfänger und auch die Seitenwand. Evtl. erfolgte auch ein Anstoß an der hinteren rechten Rad/- Reifenkombination.

Das ist nicht dokumentiert, kann aber nicht ausgeschlossen werden.

Auch diese Bild hilft nicht wirklich weiter.

Hier muss in jedem Fall weiter ermittelt werden.

@ Yurek

Es wäre wirklich mal hilfreich, wenn du alle Informationen zur Verfügung stellt und dies bitte nicht Häppchenweise.

Dann könnte man sich hier viel Schreiberei sparen.

So ist das auf jeden Fall absoluter Bullschit..........😠

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Genau um welche Fahrzeuge handelt es sich?

Hi,

ich war die letzten Wochen im Ausland. Die Versicherung meinte zuletzt zu mir, sie Regulierung den Schaden. Der hätte einen Anwalt und die habe keine Lust auf einen langjährigen Gerichtsprozess für 3000 Eur. So Versicherung hat alles reguliert und ich dachte ich habe meine Ruhe. Aber nein der Herr hat seinen Hals immer noch nicht voll. Die Versicherung läuft auf meinem Vater und sein Anwalt nimmt mich jetzt direkt selber in Regress.

Ich blick jetzt überhaupt nicht mehr durch. Dürfen die so etwas? Schaut euch mal bitte den (geschnitten wegen persönlichen Daten) "netten" Brief von seinem Anwalt an.

Die bekommen 3100 eur für eine Beule von meiner Versicherung und haben immer noch nicht genug. Ich glaub ich bin im falschen Film! Ich habe null Ahnung was ich jetzt machen soll. Nach der Sache rennen die bestimmt zum Anwalt und wollen auch noch was für Körperverletzung durch den Unfall. Bei denen kann ich mir das gut vorstellen. Super mir meinen freien Sonntag versaut 🙁. Bitte um Hilfe!

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 6. Mai 2016 um 19:40:19 Uhr:


Genau um welche Fahrzeuge handelt es sich?

Meiner: Hyundai i30
Seiner: VW Passat Baujahr so um 2000

Ich würde die Versicherung anschreiben, denen eine Kopie des Schreibens senden und um Erledigung bitten.
Parallel dazu würde ich mit dem zuständigen Schadensachbearbeiter telefonieren.

Die Forderung der Gegenseite lt. Schreiben würde ich schriftlich zurückweisen und die wegen der Regulierung aller Ansprüche an deine Versicherung verweisen.

Zuerst mal nur das Schreiben der Versicherung weiter leiten, die Versicherung hat ja mit dem Stichwort "Vorschuss" gezahlt, das bedeutet ja dass noch mehr kommen kann. Wahrscheinlich ist noch nicht alles per Rechnung belegt.

Zitat:

@Yurek schrieb am 29. Mai 2016 um 05:33:13 Uhr:



Ich blick jetzt überhaupt nicht mehr durch. Dürfen die so etwas?

Selbstverständlich dürfen die so etwas!

Die Versicherung hat rechtswidrig keinen vollen Schadensersatz geleistet.

Folgerichtig nimmt der Geschädigte, der verständlicherweise keine Lust hat, sich weiter mit der zahlungsunwilligen Versicherung abzugeben, für den offenen Schadensersatz den Schädiger direkt in Anspruch.

Zitat:

Ich glaub ich bin im falschen Film! Ich habe null Ahnung was ich jetzt machen soll.

Fristgerecht zahlen, sonst wird es noch teurer!

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. Mai 2016 um 06:15:56 Uhr:


Ich würde die Versicherung anschreiben, denen eine Kopie des Schreibens senden und um Erledigung bitten.
Parallel dazu würde ich mit dem zuständigen Schadensachbearbeiter telefonieren.

Was soll das bringen? Die Versicherung weiß doch, dass sie zu wenig bezahlt hat.

Zitat:

Die Forderung der Gegenseite lt. Schreiben würde ich schriftlich zurückweisen und die wegen der Regulierung aller Ansprüche an deine Versicherung verweisen.

Mit welcher Begründung? Dieses Vorgehen provoziert die sofortige Klageeinreichung und verursacht weitere, völlig unnötige Kosten.

sowas passiert, wenn die Versicherungen mit Ihrerm "Super- Duper Schadensmanagement" meinen Geld zu sparen.

Ich würde mich da auch nicht darauf verlassen, dass die Versicherung die Sache hier noch regelt.

Es ist und wäre nicht der erste Fall, in welchem der Versicherungsnehmer zur Zahlung des Gesamtschaden verurteilt wird.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. Mai 2016 um 06:15:56 Uhr:

Ich würde die Versicherung anschreiben, denen eine Kopie des Schreibens senden und um Erledigung bitten.
Parallel dazu würde ich mit dem zuständigen Schadensachbearbeiter telefonieren.

Die Forderung der Gegenseite lt. Schreiben würde ich schriftlich zurückweisen und die wegen der Regulierung aller Ansprüche an deine Versicherung verweisen.

Der Geschädigte kann es sich aussuchen gegen wen er seine Ansprüche richtet.

- Fahrer
- Halter
- Versicherung

Das zurückweisen bringt überhaupt gar nichts !

Wie rrwaith schon geschrieben hat, produziert das nur weitere Kosten.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 29. Mai 2016 um 11:03:54 Uhr:



Der Geschädigte kann es sich aussuchen gegen wen er seine Ansprüche richtet.

- Fahrer
- Halter
- Versicherung

Um vlt. ein wenig Zeit zu gewinnen bis das mit der Versicherung geklärt ist mal folgender Ansatz:

Der Anwalt wendet sich an den Fahrer und begründet die Höhe der Forderungen mit Belegen die an die Versicherung gesendet wurden.

Der Fahrer hat aber garkein Vetragsverhältnis mit der Versicherung (nur sein Vater), somit hat er keinen Zugriff. Könnte er jetzt erstmal beim Anwalt die Unterlagen (sprich Belege) anfordern, weil er keinen Zugriff darauf hat und somit die Forderungen nicht auf ihre Richtigkeit prüfen kann?

In der Zeit könnte man sich mit der Versicherung auseinandersetzen. Da es sich ja erstmal um einen Vorschuss handelt, habe ich durchaus Hoffnung, dass der Rest noch gezahlt wird.

Der Anspruchsteller kann sich selbstverständlich aussuchen, gegen wen Klage erhoben wird, gegen die Versicherung, und / oder gegen den Fahrer und / oder gegen den Halter des Fahrzeugs.
Mit dem hier bestrittenen Weg, versucht man die Versicherung außen vor zu lassen.

Ich würde, wie bereits geschrieben, die Ansprüche kurz und knapp schriftlich zurückweisen und auf die Regulierung durch die Haftpflichtversicherung verweisen.

Sollte tatsächlich Klage erhoben werden, ist der Kläger vollumfänglich beweispflichtig.
In diesem Fall wird der TE vermutlich einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht einschalten müssen.
Dessen Kosten trägt der im Rechtsstreit unterlegene.

Alternativ kann der TE natürlich die Forderung anerkennen und den geforderten Betrag zahlen, ich würde das aber nie und nimmer tun.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 29. Mai 2016 um 10:40:40 Uhr:



Zitat:

Ich glaub ich bin im falschen Film! Ich habe null Ahnung was ich jetzt machen soll.


Fristgerecht zahlen, sonst wird es noch teurer!

Hast du noch dämlichere Ratschläge auf Lager?

Selbstverständlich haftet die Versicherung vollumfänglich für alle Ansprüche aus dem Verkehrsunfall. Wenn es also noch irgendetwas zu bezahlen gibt, hat das die Versicherung zu übernehmen.

Das Schreiben einfach an die Versicherung zur Info weiterleiten, mehr ist nicht zu tun. Lediglich im Falle einer Klage direkt gegen den TO muss er reagieren (weil es da um Fristen geht) => die eigene Versicherung informieren, denn die ist auch dafür zuständig, den Prozess für den TO zu führen und ggf. die Kosten zu tragen, falls es zu einer Verurteilung kommt.

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