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Autounfall bitte um Hilfe!

Hi,
ich hätte mal eine Frage bezüglich einem Autounfall. Ich hatte vor 4 Wochen einen Autounfall. Ich war an dem Unfall schuld. Ich wollte auf die rechte Fahrspur und bin nach rechts ausgeschwenkt dabei bin ich ganz leicht an ein fahrendes Auto gekommen. Die Ampel war schon auf rot also waren wir beide sehr langsam ich hatte ihn leider nicht gesehen. An meinem Auto ist nichts passiert. Er hatte eine kleine Beule an seinem Kotflügel. Diese war so klein, dass sie nur durch die Sonnenspiegelung sehen konnte.
Ich habe dem geschädigten mitgeteilt, dass ich diesen kleinen Schaden gerne aus der eigenen Tasche bezahlen würde, da er ja wirklich klein ist. Er meinte ja das geht in Ordnung. Er hat einen Unfallbogen ausgefüllt und diesen behalten mit meinen Daten wie Telefonnummer und Adresse usw. Er meinte er geht morgen gleich zur Werkstatt und meldet sich danach bei mir. Ich meinte zu Ihm, dass ich einen guten Freund habe der eine sehr gute Beulenwerkstatt hat und er dies übernehmen könnte. Der Kumpel hätte dies für mich kostenlos repariert. Der Geschädigte meinte nur, dass er es mit seiner Frau bespricht und mich spätestens in 2 Tagen anruft. Ich hatte zu der Zeit keine Versicherungsdaten von mir da und meinte wenn der Schaden zu hoch wird soll er mich doch bitte anrufen und wir geben es der Versicherung weiter.
Er hat mich daraufhin 2 Wochen lang nicht angerufen. Danach habe ich einen Anruf von ihm bekommen und 2 mal versucht ihn zurück zu rufen. Danach habe ich an verschiedenen Tagen noch weitere 3 mal angerufen. Er ist nie ran gegangen und hat sich auch weiter nicht gemeldet. Ich dachte mir daraufhin, dass er es wegen dieser kleinen Beule wohl auf sich beruhen lassen möchte.
Jetzt nach 4 Wochen ruft mich meine Versicherung an. Der Geschädigte hätte eine Rechnung von einem Gutachter mit 2700 EUR eingereicht. Die Versicherung meinte auch das der Schaden sehr hoch ist und Sie diesen auch prüfen werde. Außerdem hätte der Geschädigte auch einen Anwalt eingeschaltet. Mir kam das alles sehr Komisch vor. Wieso gleich einen Anwalt? Er hatte meine Telefonnummer und meine restlichen Daten und hätte mich jederzeit anrufen und erreichen können, damit ich ihm meine Versicherungdaten geben kann oder er mir die Rechnung gibt und ich es der Versicherung melde.
Jetzt die Frage. Was kommt auf mich zu? Hätte ich den Schaden der Versicherung melden müssen? Er meinte ja das er sich für weiteres bei mir meldet. Angerufen hat er einmal und das war nur ein anklingeln lassen als ein Anruf. Danach mehrere male versucht ihn zu erreichen. Kann die Versicherung sagen das sie nicht bezahlt oder bezahlt und möchte dann das Geld von mir zurück wegen versäumter Schadensmeldung. Für mich war die Schuldensfrage auch noch nicht hundertprozentig geklärt damals. Die Versicherung meinte am Telefon, dass ich sicher Schuld bin und sie den Schaden regulieren werden aber die Schadenshöhe prüfen werden, da dieser viel zu übertrieben sei.
Bitte um Hilfe die Frage macht mir mittlerweile ziemlich Angst, dass die Versicherung dann das Geld von mir zurück verlangt. Aus meiner Sicht habe ich ja alles gemacht was ich hätten tun können. Der Geschädigte meinte ja auch selber vor Ort, dass es nicht besonders schlimm ist und wir es unter uns mit paar eur klären könnten wenn es denn überhaupt was zu klären gibt, da man es wirklich kaum sieht.
Danke für die Antworten.
Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe mal ein wenig aufgeräumt. Ansonsten bitte folgendes Vorgehen, wenn unser Depp vom Dienst wieder aufschlägt:
Nicht drauf anspringen
Nicht auf ihn antworten
Nicht provozieren lassen
Bimmel
So lange Ihr mit dem intellektuellen Tiefflieger überhaupt auch nur ein Wort wechselt, hat er sein Ziel erreicht. Lasst den doch einfach verhungern

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Zitat:

@lemonshark schrieb am 30. Mai 2016 um 11:15:06 Uhr:



Hast du noch dämlichere Ratschläge auf Lager?

Es ist ja nicht weiter schlimm, wenn Du keine Ahnung hast. Aber genau deswegen solltest Du vernünftige Ratschläge nicht als dämlich bezeichnen!

Zitat:

Das Schreiben einfach an die Versicherung zur Info weiterleiten, mehr ist nicht zu tun. Lediglich im Falle einer Klage direkt gegen den TO muss er reagieren (weil es da um Fristen geht) => die eigene Versicherung informieren, denn die ist auch dafür zuständig, den Prozess für den TO zu führen und ggf. die Kosten zu tragen, falls es zu einer Verurteilung kommt.

Die Versicherung

darf

den Prozess für den TE gar nicht führen! Sie dürfte es auch nicht für ihren VN, wenn dieser Beklagter wäre.

Also, es wäre in Zukunft sinnvoll, wenn Du Dich auf Beiträge zu Sachverhalten beschränkst, von denen Du etwas verstehst. Und ein bisschen mehr Freundlichkeit wäre auch nett.

Die Versicherung darf aber den fehlenden Betrag überweisen und damit das Schreiben des Anwalts gegenstandslos machen ;) Außerdem kann nur die Versicherung dem TE mitteilen warum sie nicht, bisher nicht oder gar nie Zahlen wird ;) Erst dann kommt man in die nächste Runde.
Grüße
Steini

AKB:
Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Wenn die geltend gemachten Schadenersatzansprüche unbegründet sind, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.

§ 119 VVG:
Macht der Dritte den Anspruch gegen den Versicherungsnehmer gerichtlich geltend, hat er dies dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen.

Zitat:

@steini111 schrieb am 30. Mai 2016 um 14:16:07 Uhr:


Die Versicherung darf aber den fehlenden Betrag überweisen und damit das Schreiben des Anwalts gegenstandslos machen ;)

Das darf sie zweifellos. wird sie aber nicht tun.

Zitat:

Außerdem kann nur die Versicherung dem TE mitteilen warum sie nicht, bisher nicht oder gar nie Zahlen wird ;)

Nö, das kann ich Dir auch sagen.

Was bisher geschah:

1. Der Geschädigte hat ein Beweissicherungsgutachten erstellen lassen und bei der Versicherung eingereicht.

2. Die Versicherung hat ein völlig unsinniges Kürzungsschreiben bestellt.

3. Der Gutachter hat dazu kostenpflichtig Stellung genommen.

4. Der Geschädigte hat reparieren lassen und die Rechnung eingereicht.

5. Die Versicherung beharrt auf ihren Kürzungen.

Warum sollte der Geschädigte sich weiter mit einem bornierten Sachbearbeiter herumärgern, der geltendes Recht schlichtweg ignoriert? Macht absolut keinen Sinn.

Zitat:

Erst dann kommt man in die nächste Runde.

Falsch, die nächste Runde ist schon eingeläutet.

:)

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 30. Mai 2016 um 14:31:33 Uhr:


AKB:
Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Wenn die geltend gemachten Schadenersatzansprüche unbegründet sind, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.

§ 119 VVG:
Macht der Dritte den Anspruch gegen den Versicherungsnehmer gerichtlich geltend, hat er dies dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen.

Punkt 1: Hier wird der Fahrer in die Haftung genommen, der hat mit irgendwelchen AKB eines Dritten nichts am Hut.

Punkt 2: Selbst wenn der VN alleine verklagt würde, wäre der Versicherer nicht prozessbevollmächtigt. Die AKB sind in diesem Punkt Makulatur.

Lies bitte den Anhang und lerne...

;)

So ein Müll-PDF kann ich auch erstellen und noch darunter schreiben:
Wer es anders sieht, wird mit einer Haftstrafen nicht unter 10 Jahren belegt!
Der Verfasser sollte auf jeden Fall das z. B. vorhandene BGH Urteil vom 18. 10. 2011 (VI ZR 17/11) irgendwo anfechten (Europäischer Gerichtshof??).
Dort steht nämlich seltsamerweise:
Grundsätzlich wird, auch wenn eine Versicherung letztlich den Schaden bezahlen soll, der Schädiger in Anspruch genommen. Dieser kann dann im Innenverhältnis von seinem Versicherer den Eintritt in die Schadensabwicklung verlangen. Handelt es sich aber um eine Haftpflichtversicherung, zu deren Abschluss der Schädiger gesetzlich verpflichtet, sieht das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einen Direktanspruch gegen den Versicherer vor. Nach § 115 I Satz 1 Nr. 1, Satz 2 VVG kann ein Dritter seinen Anspruch auf Schadensersatz auch gegenüber dem Versicherer geltend machen, wenn es sich um eine Haftpflichtversicherung zur Erfüllung einer nach dem Pflichtversicherungsgesetz bestehenden Versicherungspflicht handelt und die Erfüllung der Schadensersatzpflicht unter die Leistungspflicht des Versicherers fällt. Schädiger und Versicherer haften als Gesamtschuldner.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 30. Mai 2016 um 15:00:06 Uhr:


Punkt 1: ....
Punkt 2: ....

Doppelter Bullshit.

Deine Rechtsmeinung ändert nämlich weder etwas daran, dass Ansprüche gegen den Fahrer im Rahmen der AKB gedeckt sind, noch daran, dass unbegründete Ansprüche gegen den Fahrer durch die Versicherung zurückzuweisen sind. In welcher Form dies rechtskonform geschieht, muss den TO nicht weiter interessieren, ist jedenfalls kostenmäßig so wenig seine Angelegenheit wie die Begleichung des Schadens.

Der einzige Fehler, den der TO machen kann, ist, deinen dämlichen Ratschlägen zu folgen und die Forderung zu begleichen!

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 30. Mai 2016 um 15:44:51 Uhr:


So ein Müll-PDF kann ich auch erstellen und noch darunter schreiben:
Wer es anders sieht, wird mit einer Haftstrafen nicht unter 10 Jahren belegt!
Der Verfasser sollte auf jeden Fall das z. B. vorhandene BGH Urteil vom 18. 10. 2011 (VI ZR 17/11) irgendwo anfechten (Europäischer Gerichtshof??).
Dort steht nämlich seltsamerweise:
Grundsätzlich wird, auch wenn eine Versicherung letztlich den Schaden bezahlen soll, der Schädiger in Anspruch genommen. Dieser kann dann im Innenverhältnis von seinem Versicherer den Eintritt in die Schadensabwicklung verlangen. Handelt es sich aber um eine Haftpflichtversicherung, zu deren Abschluss der Schädiger gesetzlich verpflichtet, sieht das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einen Direktanspruch gegen den Versicherer vor. Nach § 115 I Satz 1 Nr. 1, Satz 2 VVG kann ein Dritter seinen Anspruch auf Schadensersatz auch gegenüber dem Versicherer geltend machen, wenn es sich um eine Haftpflichtversicherung zur Erfüllung einer nach dem Pflichtversicherungsgesetz bestehenden Versicherungspflicht handelt und die Erfüllung der Schadensersatzpflicht unter die Leistungspflicht des Versicherers fällt. Schädiger und Versicherer haften als Gesamtschuldner.

Und was hat das mit der Prozessbevollmächtigung des Versicherers zu tun? Absolut nichts!

Langsam wird's albern...

An welcher Stelle wurde hier denn etwas von "Prozessbevollmächtigung" gesagt? Zeig mal.
Ich zitiere Dich:
Die Versicherung darf den Prozess für den TE gar nicht führen! Sie dürfte es auch nicht für ihren VN, wenn dieser Beklagter wäre.
Und nur darum ging es. Das ist nämlich falsch. Sie führt nämlich den Prozess.

Rechtlichgsehen hater das recht darauf kannst du es den beweisen das ihr euch so abgesprochen habt wenn nicht hast du ein probelem
desweiteren muss ich sage du hast es mit einem schlitzohr zu tuhn sowas geht garnicht er ist nur hinter geld her

Zitat:

@Yurek schrieb am 29. Mai 2016 um 05:33:13 Uhr:


Ich blick jetzt überhaupt nicht mehr durch. Dürfen die so etwas?
Der Anwalt deines Unfallgegners macht alles richtig. Ungefähr so sollte bei so einem 0815-Fall anwaltliche Vertretung aussehen.

@Dellenzähler: Es lohnt nicht sich über diesen k*****n Freak aufzuregen.

Ich habe mal ein wenig aufgeräumt. Ansonsten bitte folgendes Vorgehen, wenn unser Depp vom Dienst wieder aufschlägt:
Nicht drauf anspringen
Nicht auf ihn antworten
Nicht provozieren lassen
Bimmel
So lange Ihr mit dem intellektuellen Tiefflieger überhaupt auch nur ein Wort wechselt, hat er sein Ziel erreicht. Lasst den doch einfach verhungern

Hi,
danke für die Antworten und Hilfe. Hab mit dem Schadensbearbeiter der Versicherung telefoniert. Der Herr meinte ich solle Ihnen den Brief zukommen lassen. Die Versicherung hat den Schaden geprüft und die Reperaturkosten, Gutachterkosten und Anwaltskosten bezahlt. Lediglich waren die Reperaturkosten zu hoch und unbegründet und sie haben gekürzt.
Weiterhin meinte er ich soll auf keinen Fall bezahlen, dass ist ein mieser Trick das er sich direkt gegen mich wendet, aber ist möglich. Sollte es vor Gericht landen wird mich die Versicherung, auch wenn ich nicht direkt der Versicherungsnehmer bin, mit einem Anwalt und allen Kosten die dazu gehören und entstehen vertreten und schützen, da ich durch die Haftpflichtversicherung einen passive Rechtschutz genieße. Eine schriftliche Bestätigung dafür ist schon auf dem Weg zu mir. Ich soll nichts machen und mich zurück lehnen. Nur wenn Klage erhoben wird, soll ich der Versicherung bescheid geben!
Außerdem meinte er noch, die Versicherung wollte einen Gerichtsprozess vermeiden und hat deswegen ohne eigenen Gutachter bezahlt. Sollte es zur Klage kommen, wird der eigene Gutachter eingeschaltet alles nachgeprüft und sollte man festellen können, dass die Versicherung abgezogen wurde, werden dann weitere rechtliche Schritte eingeleitet. Schön freut mich. Wer nicht genug bekommen kann, muss wohl fühlen :)

Supi für die Rückmeldung

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 31. Mai 2016 um 17:25:54 Uhr:


Supi für die Rückmeldung

Vor allem weil diese Rückmeldung ein paar selbsternannte Universalexperten lügen straft.

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