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Autos in einer Halle - Auflagen?

Themenstarteram 4. Oktober 2016 um 9:40

Hallo in die Runde,

weiss jemand zufällig wer in der Kommune/Behörde zuständig ist für die Auflagen von PKWs in einer Halle, die dort gelagert werden? Es geht darum zu erfahren, wie Autos gelagert werden dürfen. Müssen die Flüssigkeiten abgelassen werden? Ist es abhängig davon, wie lange ein Auto dort steht? Die Wagen werden abgemeldet eingelagert. Es sind überwiegend Youngtimer und Oldtimer.

Freue mich über jede konstruktive Idee..;o)

Oliver

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Inhaltlich geht es um die Nutzungsart eines Gebäudes. Daher dürfte das Bauamt zuständig sein. Eventuell ist eine Baugenehmigung für diese Nutzungsart erforderlich. Das wäre zumindest die erste Anlaufstelle.

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Je nach Bundesland darf in einer "normalen Lagerhalle" nichtmal ein Mofa mit gefülltem Benzintank drin stehen. Da greift dann die Garagenverordnung und die sieht brandschutztechnisch anders aus...

Ohne eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde würde ich da in der Tat nichts auf eigene Faust unternehmen.

Gruss

Jürgen

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 6. Oktober 2016 um 12:51:51 Uhr:

Je nach Bundesland darf in einer "normalen Lagerhalle" nichtmal ein Mofa mit gefülltem Benzintank drin stehen. Da greift dann die Garagenverordnung und die sieht brandschutztechnisch anders aus...

Ohne eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde würde ich da in der Tat nichts auf eigene Faust unternehmen.

Gruss

Jürgen

Der Brandschutz ist ganz gewiss ein Thema. Auch spielen so viele weitere Faktoren (baurechtliche, versicherungstechnische) eine Rolle, dass man das immer im Einzelfall prüfen muss.

Wenn die Lagerhalle den konstruktiven Vorraussetzungen für ein Garagengebäude gerecht wird (F30 für Tragkonstruktion, Fassade und Dach müssten eigentlich aussreichen), sollte eine Umnutzung aber kein wirkliches Problem darstellen.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 6. Oktober 2016 um 13:20:26 Uhr:

 

Wenn die Lagerhalle den konstruktiven Vorraussetzungen für ein Garagengebäude gerecht wird (F30 für Tragkonstruktion, Fassade und Dach müssten eigentlich aussreichen), sollte eine Umnutzung aber kein wirkliches Problem darstellen.

Hier kommt es wieder darauf an, ob weitere Menschen bzw. Gebäude gefährdet werden können. Steht die Halle beispielsweise frei ( wie eine Scheune) , sind die Anforderungen geringer als wenn unmittelbar ein Wohnhaus anschliesst.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 6. Oktober 2016 um 13:25:52 Uhr:

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 6. Oktober 2016 um 13:20:26 Uhr:

 

Wenn die Lagerhalle den konstruktiven Vorraussetzungen für ein Garagengebäude gerecht wird (F30 für Tragkonstruktion, Fassade und Dach müssten eigentlich aussreichen), sollte eine Umnutzung aber kein wirkliches Problem darstellen.

Hier kommt es wieder darauf an, ob weitere Menschen bzw. Gebäude gefährdet werden können. Steht die Halle beispielsweise frei ( wie eine Scheune) , sind die Anforderungen geringer als wenn unmittelbar ein Wohnhaus anschliesst.

Ich weiß, deshalb meine obige Aussage, dass da viele Faktoren eine Rolle spielen. ;)

Themenstarteram 7. Oktober 2016 um 9:34

So wie es aussieht gibt es keine checkliste, die man einfach abhakt. Aber soweit bin ich schon mal:

Erst muss man die geeignete Halle für die (gewerbliche) Nutzung finden.

Dann musst Du den Vermieter fragen, ob er mit der Lagerung von KFZ in der Halle einverstanden ist.

Schliesslich muss der auch klären, ob seine Versicherung damit einverstanden ist.

Anschliessend muss ich die Dinge Brandschutz, Elementarversicherung und Auflagen der Kommunen angehen.

Auflagen der Kommunen ist aber je nach Regieon immer unterschiedlich und da ich noch nicht die Halle gefunden habe, macht das also noch keinen Sinn. Ich kann aber davon ausgehen, dass ich Auflagen der Versicherungen erfüllen muss. Von genügend Feuerlöscher bis hin zu einer Sprenkleranlage, wenn notwendig. Batterien müssten aus den Autos raus, damit die Gefahr von Schmorbränden eleminiert wird. Aber Batterien müssen dann auch wieder fachgerecht gelagert werden. Ihr seht da Ganze ist viel komplizierter als ich es zunächst dachte.

am 7. Oktober 2016 um 9:51

Du kannst aber die Hallensuche gleich mal etwas eingrenzen, in dem du dich auf Gewerbe- und Industriegebiete konzentrierst, dort sind die Bestimmungen wegen der Nutzung viel weiter gefasst als in Misch- oder gar Wohngebieten (Zeitbeschränkungen und Lärmschutz, z.B.) https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/baunvo/gesamt.pdf

am 7. Oktober 2016 um 17:29

Eine Lagerhalle ist eine Lagerhalle.

Und die wird in einem reinen Wohngebiet nicht genehmigt.

Ich vermiete Lagerhallen.

Der eine hat dort seinen Klempterbetrieb untergestellt. Der andere nur seine Firmenwagen. Andere widerum auch private Fahrzeuge neben z.B. normale Paletten mit Waren.

Das einzigste was ich mache wenn ein Mieter wechselt, gebe ich den neuen Betrieb meiner Versicherung bekannt.

Aber es gibt trotzdem Vorschriften wie z.B. das einlagern von Heu. Ab x 100 Ballen z.B.

 

Nutzungsänderungen mache ich nur, wenn z.B. die Nutzung geändert wird.

Wenn aus der Lagerhalle eine Produktionsstätte wird. Dann müssen die baurechtlichen Schritte eingehalten werden.

Sozialräume, Toiletten und die Betriebsbeschreibung sowie Feuerwehr Gewerbeaufsicht usw.

Wenn der Te gewerblich Autos von dritten einstellen möchte, dann sollte er sich um die Haftung seinerseits informieren.

Was ist wenn z.B. ein nicht angemeldetes Auto Probe läuft, Feuer fängt und die 50 anderen Fahrzeuge mit verbrennen?

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