Automatikgetriebe weist nach Reparatur zahlreiche Fehler auf
eine unendliche Geschichte, aber ich will es kurz machen:
VW Passat V6 TDI 4Motion mit Automatikgetriebe, 132 kw, 180.000 km
Anfang Juni 2014 starkes Ruckeln bei den Schaltvorgängen und kurz danach Getriebeölverlust festgestellt.
Auf Empfehlung meiner Werkstatt Fahrzeug in Spezialwerkstatt gebracht. Dort wurde das Getriebe ausgebaut, mit Wandler zerlegt, gereinigt und nach EURO-Norm 2.1 fabrikatorisch aufbereitet. Lt. Rechnung wurde der Wandler erneuert und auch der Ölkühler.
Ergebnis: Nach der Reparatur verlor das Fahrzeug zwar kein Getriebeöl mehr, aber das Ruckeln war teilweise heftiger und bei dem einen oder anderen Schaltvorgang konnte man meinen, das Getriebe fliegt aus der Aufhängung. Darauf Reklamation in der Werkstatt, die sich des Problems anlässlich eines Getriebeölwechsels mit Filterwechsel annahm.
Ergebnis: Schon auf der Rückfahrt zum knapp 25 km entfernten Wohnort - gleiches Ruckeln und eine Fahrt mit gefühlsmässig schleifender Kupplung. Ich kam gerade noch in meine Garage und dann ging getriebemässig gar nichts mehr!
Fahrzeug wurde erneut in die Werkstatt gebracht. Angeblich war der neue Ölkühler defekt (undicht), weshalb Wasser in das Getriebeöl kam und die Lamellenkupplungen dergestalt beschädigte, dass diese abgeschliffen wurden????
Wenige Tage später, nachdem ich das Fahrzeug repariert zurück erhielt, die Schaltvorgaänge waren immer noch teilweise recht ruppig - tauchte bei einer Fahrt mit 60 km/h plötzlich folgende Fehlermeldung im Armaturenbrett auf:"Abgas Werkstatt" und das entsprechende Symbol leuchtete zwei Tage dauerhaft. Ich habe in meiner Werkstatt den Fehlerspeicher auslesen lassen und erhielt die Information "Fehlercode P0741" - im Langtext siehe Bild. Nach zwei Tagen war die WArnmeldung im Armaturenbrett weg.
Trotzdem verbrachte ich das Fahrzeug zurück in die Getriebewerkstatt - Gewährleistung heisst ja das Zauberwort. Heute erhielt ich nun folgende Mitteilung, nachdem man angeblich dort den Fehler zeitaufwendigst in dem CAN-Bus suchte und nicht in der Wandlerkupplung, wie der Fehlerspeicher anzeigte.
O-Ton Getriebewerkstatt:
"Kabelbaum in den PIN18 = Kl30 + Stromübertragung kein Durchgang.
Dadurch ist keine Datenübertragung möglich. Des Weiteren ist die Wahrscheinlichkeitgroß, dass dadurch das elektronische Getriebesteuergerät beschädigt wurde (zu viel Stromaufnahme)"
Das ganze war dann verbunden mit einem Angebot auf Erneuern des Leitungssatzes, Anlernen des Steuergeräts, einem neuen Steuergerät und einem neuen Leitungssatz für weitere € 2.606,10 brutto
Diese Diagnose leuchtet mir nicht ein. Warum sagt der Fehlerspeicher dann nicht: CAN-Bus fehler, sondern Wandlerüberbrückungskupplung - Funktion fehlerhaft/nicht eingekuppelt????
Und wieso geht ein Steuergerät defekt wegen zu viel Stromaufnahme, wenn im Kabelbaum an Kl 30 keine Stromübertragung stattfindet?
Vielleicht kann mir hier jemand sagen, was hier Sache ist?
Vielen Dank im Voraus
Wolfgang
Beste Antwort im Thema
Interessante Firma...
Also fassen wir mal zusammen.
Du hattest einen klassischen Pumpenschaden. (Der Wandler frisst auf der Gleitlagerung / Führung vorne in der Pumpe und reisst diese heraus. Dadurch massiver Ölverlust zwischen Motor und Getriebe)
Davor funktionierte das Getriebe einwanfrei bis es sich halt der Pumpenschaden angekündigt hat.
Der Pumpenschaden ist keine große Sache. Zur Reparatur muss das Getriebe raus, zerlegt und gereinigt werden. Pumpe muss neu, Wandler muss neu. Paar Dichtungen, Filter und das war es auch schon.
Alles ganz locker an einem Tag zu schaffen ohne großes Tam Tam.
Warum wurde der Öl/Wasser Kühler ersetzt ? BTW: Wurde er überhaupt ersetzt ?
Dazu muss die Front ab. Kühlwasser raus und und und. VAG hat allerdings keine Probleme mit ihren Kühlern. Wassereinbruch in den Automaten hat Mercedes sehr oft. Ausserdem würde dich keine Kühlmittelmangelanzeige anschreien wenn das Wasser weg wäre. Hat sie das ? Wahrscheinlich nicht !
Schau doch mal im Motorraum zwischen den Lüfterblättern durch ob da wirklich ein neuer Kühler drin ist oder ob man dich übern Nuckel gezogen hat.
So... zu dem aktuellen Fehler.
Hier versucht man dich direkt über den Tisch zu ziehen.
Bei dem ausgelesen Fehler handelt es sich um einen Fehler der bei einer Drehzahldifferenz zwischen Motordrehzahl und Turbinendrehzahl gesetzt wird. Nicht weil ein Kabel ab ist oder das Steuergerät ein Problem hat.
In dem Moment wo das Steuergerät sagt "Wandlerkupplung zu" Sorgt ein Magnetventil und der Schieberkasten mittels Öldruck dazu das diese Kupplung geschlossen wird. Tut sie das nicht. Kommt dieser Fehler.
Die Ursache dafür kann verschieden sein. Da die Kupplung vorab funktionierte und nach der Reparatur tot war... würde ich sagen: Pfusch am Bau !
Und was kann es sein ?
- Gebrauchter Wandler / Defekt (wenn man an eine der Öffnungen der Glocke durch schaut und sieht einen rostigen Wandler -> ab zum Anwalt / Gutachter)
- beim Zusammenbau des Getriebes an der Pumpe was verwürgt oder die Gummidödel unten sind beschädigt
- Schieberkasten tot gefummelt
Die Aussage das Getriebesteuergeräte angelernt werden müssen kannst du auch vergessen. Das ist Quatsch.
Elektrische Fehler werden von der Eigendiagnose auch als Solche erkannt
Bitte, Danke, gern geschehen !
😉
P.S.: Was ist eigentlich Euronorm 2.1 ?
27 Antworten
update:
nach längeren Fahrten ~ 1.000 km, die - von Ausnahmen abgesehen - unproblematisch verliefen, und nur durch gelegentliches Ruckeln, harten oder holprigen Schaltvorgängen und gelegentliches Rupfen beim Beschleunigen - ohne Gangwechsel - und einer einmaligen Merkwürdigkeit, nämlich das FAhrzeug schaltete bei konstanter Geschwindigkeit von 120 km/h zweimal kurz hintereinander vom 5. in den 4. Gang zurück, wieder hoch und wieder zurück, unterbrochen wurden, habe ich heute den Fehlerspeicher auslesen lassen:
Car history: Fehlercode - Getriebe - Getriebeelektronik
Fehlercode: 17125
Wandlerüberbrückungskupplung (Automatikgetriebe)
- Funktion fehlerhaft/nicht eingekuppelt
das deckte sich auch mit meiner subjektiven Empfindung, als die am 15.09. gepostete Fehlermeldung kam, die allerdings wieder verschwunden ist.
Das vollständige Fehlerprotokoll hängt als Datei an.
Nicht falsch verstehen, aber dein defekt ist nicht behoben worden, seit Beginn an nicht.
Die wük rutscht weil die pumpe nicht richtig Druck aufbaut wenn ich dem Verlauf hier Folge.
War der Gutachter am Zug?
Vielleicht steckt ja der alte Wandler wieder drin 😁
Lässt sich ja leicht durch nen Blick ins OT Geberloch prüfen.
Entweder ist er neu und silber oder alt und rostig
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die Geschichte geht weiter:
heute vor einer Woche wurde das Getriebeöl erneut gewechselt. Ich stand die ganze Zeit daneben. Es liefen 5 l ziemlich trübe Brühe heraus - angeblich Abrieb. Fahrzeug lief die Woche über eigentlich problemlos, nur in der Schaltstufe D schaltete das Getriebe hart aus dem 5. Gang entweder in den 4. oder gar 3. Gang zurück. Ich habe festgestellt, dass die äusserst ruppigen Schaltvorgänge nur auftreten in der Fahrtstufe „D“, nicht dagegen in den Schaltstufen „2“ bis „4“. In der Schaltstufe „4“ z. B. schaltet das Getriebe butterweich hoch und runter, sowohl beim normalen Beschleunigen als auch beim „kick down“.
Gestern Abend hat dann wieder die Wandlerüberbrückungskupplung Probleme bereitet in der bereits bekannten Art. Bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h bei leichter Bergauffahrt stieg beim Versuch zu Beschleunigen in der Schaltstufe „4“ plötzlich die Motordrehzahl an, ohne dass das Fahrzeug nennenswert beschleunigte. Unmittelbar darauf zeigte sich dann im Tacho wieder die bekannte Fehlermeldung „Abgas Werkstatt“. Allerdings zeigten sich die vorgeschilderten Symptome deutlicher als in der Vergangenheit.
Meiner Meinung nach haben die geschilderten Probleme unterschiedliche Ursachen. An einen Fehler in der Steuerungselektronik glaube ich nicht.
Ich glaub die Antwort hast du dir schon mit deiner "trüben Brühe" gegeben.
Ich hab neulich mein ATF kontrolliert. Das hat jetzt ca. 40.000km.
Davor hatte ich das Getriebe auseinander und komplett gemacht. Wandler, alle Reibbeläge und alle Dichtungen waren neu. Zwischendurch hatte ich hatte ne lange Italienreise und einige Hängefahrten mit über 2 Tonnen am Haken.
Getriebe läuft nach wie vor gut und mein ATF ist immernoch klar.
Wenn dein Getriebeöl nach dem bissle Fahren wieder dunkel wird hast du auf jeden Fall Abrieb und der kommt nicht von irgendwo. Dazu noch der Fehler mit dem Wandler.
Hin Fahren -> Neuer Wandler und Schieberkasten endlich mal in Ordnung bringen !
Tut mir leid für dich das du an solche Indioten geraten bist...
Eigentlich sollte man das auch öffentlich machen damit nicht weitere auf solche Affen reinfallen !
Toi toi toi!
Danke für das Update!
gestern war Verhandlung - Ergebnis wird im April erwartet. Der Richter liess keine Zweifel aufkommen, dass der von mir erklärte Rücktritt berechtigt sein würde....
In einem gestern noch übergebenen Schreiben der Gegenseite war u. a. zu lesen: "das Auswechseln der weiteren sämtlichen Übertragungsteile ist deshalb erforderlich, da durch die Getriebereparatur weniger Drehmomentverluste vorhanden sind und deshalb ein größerer Drehmoment an den jeweiligen Achsteilen und auch an der Kardanwelle übertragen werden“, und dass „dadurch die fahr- und laufleistungsbedingten Verschleisserscheinungen merklich hervorgehoben werden“ und „dies auch die ungewöhnlichen Schaltvorgänge gerade im untersetzten fünften Gang verursacht“.
Weiter wurde behauptet: "... ein Verdrehspiel an der Kardanwelle am Getriebeausgang von 48 ° gemessen wurde und ein solches normal ist von 15 °. "
Eure Meinung ist gefragt....
Das verdrehspiel wird keine 15 Grad sein und schon gar nicht 48 Grad... Das ist ja eine achtel radumdrehung.das würde knallen wie nix gutes im gebälk.
Das ein instand gesetztes Getriebe besser funktioniert als zuvor liegt ja in der Natur der Sache warum es zur Reparatur musste.
Du wolltest ja nicht das dir die Awellen repariert werden sondern das Getriebe (was nicht geschehen ist)
Für mein empfinden sind das vom Anwalt an den Haaren herbei gezogene Argumente um die Beweislast zu verlagern.
Das Getriebe auf den Prüfstand beim Hersteller und die Gewissheit kommt. Gibt ja Getriebe Prüfstände bei ZF, zumindest laut der Dokumente von denen.
Du könntest das ja zum Spaß mal anordnen und darauf hinweisen das diese kosten zulasten der Gegenseite anfallen.
lange nichts mehr geschrieben, aber die Posse ging weiter.....
NAch dem Termin hat das Gericht zwar einen Beweisbeschluss erlassen, aber über vorgetragene Argumente zur Beweislast und damit zur Frage, wer den Vorschuss für den Gutachter zahlt, nicht mehr entschieden. Auf NAchfrage, warum nichts mehr passiert, erhielt ich die Antwort, dass sich das mit der Sache befasste Amtsgericht (Kemnath i.d. Opf.) zum 30.09.2015 auflöst und die SAche ab Jan. 2016 dann vom AG Tirschenreuth weiterbearbeitet werde.
Soweit so gut. Heute fand ich die Nachricht in meinem Briefkasten, dass über das Vermögen meines Prozessgegners auf Antrag des Finanzamtes ein Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet und ein Gutachter bestellt wurde, der binnen sechs Wochen feststellen soll, ob eine die Verfahrenskosten deckende Masse festgestellt werden kann.... (wisse: das Finanzamt muss keinen Vorschuss zahlen...).