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Autokauf von Privat und immer mehr schäden kommen zum vorschein ...

Themenstarteram 24. April 2016 um 13:13

Hallo,

ich habe vor 3 Wochen einen BMW 530 von Privat gekauft,von 1.Hand , als Mängel waren in der Anzeige angegeben das das PDC und die Nivo defekt sei.

Nach den Besichtigung haben wir uns dnan auf einen Betrag geeinigt.

Nach ca 100km stank es stark nach verschmorte Kabel, bis ich auf einmal bemerkte das es zum Kabelbrand kam.

Natürlich habe ich das Fahrzeug abgestellt und es am Nächsten Tag mit einem Hänger abgeholt.

Als ich Zuhause ankam und mir das Fahrzeug nochmals ansah .... kammen immer mehr Mängel zum vorschein.

-Klima Defekt

-Hardyscheibe defekt

-Kabelbruch und Brannd in der Heckklappe

-Bremsleitungen defekt

-Anlasser Defekt

-Batterie Defekt...u.s.w.

Er hat das Fahrzeug damals Neu gekauft und ich denke mir fast das er von den Mängel wusste, zumindestens teils.

Zudem Hat er mir beim Kauf versichert das das Fahrzeug bis ca 173000tk Scheckheft gepflegt war, ich vertraute ihm und habe nicht nachgesehen, im Scheckheft selbst steht kein einziger Eintrag.

 

Ich Telefonierte mit ihm und erklärte ihm das und das das Fahrzeug Wirtschaftlich unrentabel sei und ob er das Auto zurücknehmen würde.

Das kam für ihn nicht in Frage.

Dann meinte ich dann muss er sich was überlegen .... Preis nachlassen ...

 

Das Fahrzeug ist immernoch auf ihn angemeldet.

 

Nun erhielt ich auf einmal von Seinem RA ein schreiben das ich Anhnag ist.

 

Ich war natürlich nicht beim RA oder Polizei weil mich etwas die Kosten scheuen und ich eigentlich kein Streit möchte.

 

 

- Was will sein RA mit dem Schreiben?

-Wieso muss ich aufeinmal kosten übernehmen.?

- Was passiert wenn ich das schreiben Ignoriere?

 

Grüße

 

Beste Antwort im Thema
am 24. April 2016 um 14:50

Zitat:

@Makedonce85 schrieb am 24. April 2016 um 16:42:48 Uhr:

Hi.

Ich warte ja immer noch auf eine Antwort des Verkäufers.

Ich habe absichtlich das Fahrzeug nicht um oder abgemeldet , es steht ungefähren in der Garage bis die sache geklärt ist.

Ich dacht mich wenn ich etwas verändere,Reparatur , Ummeldung etc

Ändere ich den Zustand und den Wert.

Fahrzeug ist 1.Hd wenn ich zulasse dann ist das schon 2. HD und eine Wertminderung.

 

Ich habe niemand erpresst.

Frechheit mir so etwas zu unterstellen.

Du bist aber verpflichtet das Fahrzeug sofort Ab- oder Umzumelden da Du es gekauft hast. So zahlt der Verkäufer weiter Versicherung und Steuer (jetzt schon seit einem Monat!). Ob der Kaufvertrag später vielleicht rück-abgewickelt werden könnte ist dabei unerheblich.

Du möchtest nun abwarten bis er auf Deine Forderungen eingeht, vorher meldest Du das Fahrzeug nicht Ab-/Um -> Erpressung.

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39 Antworten
Themenstarteram 24. April 2016 um 16:24

Die arglistige Täuschung gemäß § 123 Abs. 1 BGB hat dieselben Tatbestandsvoraussetzungen wie der Betrug nach § 263 StGB. Wenn eine arglistige Täuschung vorliegt, hat der Getäuschte das Recht, den Vertrag anzufechten.

Rest macht ein Sachverstädiger.

aber danke für euere infos!!!

Ich habe die Anhänge im Ursprungspost gelöscht, da die persönlichen Daten nur unzureichend geschwärzt wurden.

Gruß

BMWRider

am 24. April 2016 um 16:37

Zitat:

@Makedonce85 schrieb am 24. April 2016 um 18:24:15 Uhr:

Die arglistige Täuschung gemäß § 123 Abs. 1 BGB hat dieselben Tatbestandsvoraussetzungen wie der Betrug nach § 263 StGB. Wenn eine arglistige Täuschung vorliegt, hat der Getäuschte das Recht, den Vertrag anzufechten.

Rest macht ein Sachverstädiger.

aber danke für euere infos!!!

Natürlich kann der Käufer das anfechten, dieses sollte man aber nur dann machen wenn man BEWEISE und und nicht nur VERMUTUNGEN hat, dazu sollte man sich dann VORAB mit einem Anwalt in Verbindung setzen um den Vertrag RECHTMÄßIG zu widerrufen. Eigene Interpretationen und schlaue Beratungen von Halbwissenden haben genau zu deiner jetzigen BRUCHLANDNUNG geführt.

( wichtiges ist in Großbuchstaben )

Themenstarteram 24. April 2016 um 16:38

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 24. April 2016 um 18:37:07 Uhr:

Zitat:

@Makedonce85 schrieb am 24. April 2016 um 18:24:15 Uhr:

Die arglistige Täuschung gemäß § 123 Abs. 1 BGB hat dieselben Tatbestandsvoraussetzungen wie der Betrug nach § 263 StGB. Wenn eine arglistige Täuschung vorliegt, hat der Getäuschte das Recht, den Vertrag anzufechten.

Rest macht ein Sachverstädiger.

aber danke für euere infos!!!

Natürlich kann der Käufer das anfechten, dieses sollte man aber nur dann machen wenn man BEWEISE und und nicht nur VERMUTUNGEN hat, dazu sollte man sich dann VORAB mit einem Anwalt in Verbindung setzen um den Vertrag RECHTMÄßIG zu widerrufen. Eigene Interpretationen und schlaue Beratungen von Halbwissenden haben genau zu deiner jetzigen BRUCHLANDNUNG geführt.

( wichtiges ist in Großbuchstaben )

muss ich dir voll und ganz rechtgeben

danke

Steuer und Versicherung gehen eh auf den Käufer über und werden auch eingetrieben. Wenn das Auto in der Garage steht, wäre es am klügsten, es abzumelden.

Themenstarteram 24. April 2016 um 17:20

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. April 2016 um 19:19:46 Uhr:

Steuer und Versicherung gehen eh auf den Käufer über und werden auch eingetrieben. Wenn das Auto in der Garage steht, wäre es am klügsten, es abzumelden.

Ja das denke ich auch.

Das wird sich noch hinziehen das ganze

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 24. April 2016 um 17:18:44 Uhr:

Wie macht man mit einem abgemeldeten Fahrzeug eine Probefahrt?

Und vor allem, wo stellt man das abgemeldete Fahrzeug ab, wenn man kein eigenes Grundstück hat? In der Garage kommt schließlich das neue rein... ;)

Zitat:

@MvM schrieb am 25. April 2016 um 08:18:56 Uhr:

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 24. April 2016 um 17:18:44 Uhr:

Wie macht man mit einem abgemeldeten Fahrzeug eine Probefahrt?

Und vor allem, wo stellt man das abgemeldete Fahrzeug ab, wenn man kein eigenes Grundstück hat? In der Garage kommt schließlich das neue rein... ;)

Am besten ist es, den Wagen angemeldet anzubieten und dann nach dem Kauf (und vor der Übergabe) abzumelden.

Das funktioniert am besten, wenn der Käufer zufällig aus dem selben Landkreis kommt, denn dann kann man Ab- und Anmeldung an einem Termin erledigen ....

Zitat:

@RSK64 schrieb am 29. April 2016 um 12:37:16 Uhr:

Das funktioniert am besten, wenn der Käufer zufällig aus dem selben Landkreis kommt, denn dann kann man Ab- und Anmeldung an einem Termin erledigen ....

wenn der Käufer von "um de Eck" kommt, hat man meist Zugriff auf ihn. Dann kann man ihn auch alleine mit dem angemeldeten Auto zum ummelden schicken.

am 29. April 2016 um 18:45

Ich habe gerade in einem anderen Forum deinen Fall gelesen, gibt es jetzt keinen Kaufvertrag oder hast du nur keine Ausfertigung eines Kaufvertrages vom Verkäufer bekommen ?

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