Autokauf mit Hindernissen / Gewährleistungsproblem
Schönen guten Abend allen, 🙂
ich hätte folgendes Problem und hoffe auf Anregungen und Ideen:
Ich (Privatperson) möchte mir ein Auto von einem Händler kaufen das etwa 24000€ kosten wird, es ist Bj: 2002 und hat 145000Km gelaufen. Der Händler ist von mir etwa 350Km weit entfernt und verkauft seine Fahrzeuge, nur an andere Autohändler oder den Export. Im Inserat steht dabei das die MwSt nicht ausweisbar ist und das Fahrzeug nach §25a UStG differenzbesteuert ist.
Dreh und Angelpunkt ist die Gewährleistung, die keiner auf sich nehmen möchte, was auch der Grund ist, weswegen ich das Fahrzeug nicht direkt, von diesem Händler als Privatperson erwerben kann. Mein Autohaus möchte das Risiko ebenfalls nicht eingehen, das ich theoretisch das Recht hätte, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Mir wurde geraten kleine Kfz-Händler drauf anzusprechen, die eventuell auch mit einem kleinen Verdienst, den Vertrag über sich laufen lassen, bisher hat sich dazu jedoch niemand bereit erklärt.
Die Idee ein Gewerbe für diesen Autokauf anzumelden, hatte ich auch schon und ich habe mich was das angeht, auch beim Finanzamt bereits informiert. So ganz genau konnte man es mir nicht sagen aber hat mir dringend davon abgeraten, es auf diese Weise anzugehen, da das Finanzamt später Ansprüche an mich geltent machen könnte. In welcher Form, genannt wurden mehrere Steuern, bekomme ich leider nichtmehr zusammen, da das Gespräch recht lang dauerte und ich diesen Weg dann erstmal ad acta gelegt habe.
Ein, zwei Ansprechpartner habe ich noch aber danach wirds langsam eng.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Grüße
Magnus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Master_Siggi
Ich hatte es ja schonmal geschrieben und wiederhole es gerne nochmal: Warum macht ihr nicht einen Kaufvertrag wie die "Fähnchenhändler", dass das Fahrzeug "Im Kundenauftrag" verkauft wird? So kann die Gewährleistung ja ausgeschlossen werden, da lt. Kaufvertrag Privtat an Privat verkauft. Sprich doch deinen Händler darauf mal an.
Diese Umgehung ist nach neuester Rechtsprechung sogar legal, sofern der Käufer zustimmt, dass so gehandelt wird, um die Gewährleistung auszuschliessen. Beide Parteien müssen also einig sein, so zu handeln, um das angestrebte Ziel zu erreichen.
www.presse-kostenlos.de/recht-und-jura/item_21047.htm
Anders liegt der rechtliche Sachverhalt, wenn der Verkäufer ohne Wissen des Käufers einen Privatperson zwischenschaltet.
O.
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Magnus-Vehiculum
Wenn ich das Auto beispielsweise jetzt beim Händler abhole und unterwegs platzt der Motor, der kostet sagen wir 12000€, dann zahlt die Versicherung vielleicht noch 2000 und auf dem Rest bleibt das Autohaus sitzen und wäre in der Pflicht es zu begleichen, ich werde dabei gar nicht belangt.
Hallo?
Ein Motor platzt nicht von jetzt auf gleich. Da gibt es Geräusche vorweg, poröse Schläuche oder ein alter Zahnriemen. Der Händler ist Profi, der muss sowas erkennen.
Übrigens ist der Gewährleistungsausschluss nicht für arglistig verschwiegene Mängel gedacht. Unbedingt ganz genau in den Kaufvertrag aufnehmen, welche Mängel dem Verkäufer bekannt sind.
Das will er nicht machen? Ich würde dann das Auto nicht kaufen, Seltenheit hin oder her. Im Gegenteil, je seltener das Fahrzeug, desto kostspieliger ist dann die Reparatur. Wenn der Verkäufer so wenig von der Qualität seiner Ware überzeugt ist, Finger weg!
Zitat:
Hallo?
Ein Motor platzt nicht von jetzt auf gleich.
Es würde dich wundern, wie schnell sowas auch ohne Vorankündigung passieren kann aber das soll hier nicht das Thema sein.
Zitat:
Übrigens ist der Gewährleistungsausschluss nicht für arglistig verschwiegene Mängel gedacht.
Dann erkläre mir bitte, wie du alles ausschließen willst außer den Verschleißteilen, das wäre nämlich Vorraussetzung und dann wiederrum hat man die Gewährleistung so gesehen umgangen, was nun wieder rechtlich nicht möglich ist.
Vielleicht war der Motor ein schlechtes Beispiel, nehmen wir mal das Getriebe, das kannst du schlecht ausschließen mit der Begründung "normale Abnutzung vorhanden", wenn das kaputt geht, sitzt der Verkäufer auf der Gewährleistung.
Zitat:
Wenn der Verkäufer so wenig von der Qualität seiner Ware überzeugt ist, Finger weg!
Dadrum geht es ihm nicht und meinem Autohaus auch nicht. Mein Autohaus selbst hat mir gesagt, sie hätten das auch schon für einige Kunden so gemacht und das sie in der Gewährleistung wären im Falle des Falles, wurde dan auch so hingenommen aber in diesen Fällen, war das Fahrzeug bei ihnen bekannt und schon Jahrelang in der Wartung, es hat im Endeffekt nur den Besitzer gewechselt. In meinem Fall aber, würden sie ja so gesehen, die Katze im Sack kaufen.
Mal eine andere Idee, ich weiß ja nicht ob wir ein paar Juristen unter uns haben. Ich würde das Ganze sehr gern über mein Autohaus abwickeln, nur die zögern ja wegen der Gewährleistung:
Wäre es rein rechtlich möglich den Kaufvertrag um eine Klausel zu erweitern, die besagen würde, das bei einer Inanspruchnahme der Gewährleistung, das Fahrzeug in den Besitz des Verkäufers übergeht? Das Fahrzeug würde dann sozusagen als Pfand fungieren, um meine Position dem Autohaus gegenüber zu verstärken, da ich ja nicht vorhabe von der Gewährleistung gebrauch zu machen.
Und wenn man den Kaufvertrag rückdatiert?
Wieso?
Wenn sich die Vertragspartner darüber einig sind. Wird ja niemand geschädigt.
Man kann ja noch einige Sachen wie Anzahlung etc. einbauen und Restzahlung nach 1 Jahr oder so. Eigentumsübergang bei Vertragsschluss und der Verkäufer ist aus dem Schneider.
Und ob der neue Eigentümer den Wagen anmeldet nach dem Kauf oder nicht, das bleibt ihm doch selbst überlassen.
Als Rückdatierung müsste ein Zeitraum von 6 Monaten ausreichen, denn dann ist ja der Käufer in der Beweispflicht.
Aber ein Jahr ist absolut sicher. Kaufpreis praktisch nach knapp 1 Jahr wegen der Steuer, die Verkäufer evtl zu entrichten hat.
Zitat:
Dann erkläre mir bitte, wie du alles ausschließen willst außer den Verschleißteilen, das wäre nämlich Vorraussetzung und dann wiederrum hat man die Gewährleistung so gesehen umgangen, was nun wieder rechtlich nicht möglich ist.Zitat:
Übrigens ist der Gewährleistungsausschluss nicht für arglistig verschwiegene Mängel gedacht.
Vielleicht war der Motor ein schlechtes Beispiel, nehmen wir mal das Getriebe, das kannst du schlecht ausschließen mit der Begründung "normale Abnutzung vorhanden", wenn das kaputt geht, sitzt der Verkäufer auf der Gewährleistung.
Irgendwie hast du mich falsch verstanden. Ein arglistig verschwiegener Mangel ist eine wertbestimmende Tatsache, die der Verkäufer kennt und nicht mitteilt. (z.B. Ölverlust, mahlende Geräusche, defektes Radlager oder so.)
Ich habe schon mal ein Auto gekauft, das ich mangels Kennzeichen nicht Probefahren konnte. Auf der Heimfahrt ging dann prompt die Öldruck-Kontrollleuchte an, als der Motor einigermaßen warm war.
Dies ist kein Fall für Gewährleistung - das war schlicht und einfach Betrug, weil der Wagen als 'Top-Zustand" im Internet stand. Nur der geringe Kaufpreis führte dazu, dass ich den Wagen behalten habe. (Übrigens läuft er noch heute, ich benutze lediglich eine bessere Ölsorte.)
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Und warum sollte man das Getriebe nicht ausschließen können? Steht im Kaufvertrag "Keine Gewährleistung auf Motor und Getriebe, wegen hoher Laufleistung" ist das erstmal eine Hausnummer. Geht dann das Getriebe kaputt, kannst du dich mit einem Gutachten vor Gericht streiten. Und ich würde keinen Euro darauf wetten, dass du gewinnst und die Reparatur bezahlt bekommst.
Edit: Im Grunde will ich dir ja nur helfen. Wenn der Verkäufer partout nicht an privat verkaufen will, kannst du ihn ja nicht zwingen.
Zitat:
Im Grunde will ich dir ja nur helfen. Wenn der Verkäufer partout nicht an privat verkaufen will, kannst du ihn ja nicht zwingen.
Das versteh ich und bin auch wirklich dankbar für jede Idee! Der Mitarbeiter mit dem ich den Besichtigungstermin vereinbart habe, hat mir mehrmals bestätigt, dass sie an Privat nicht verkaufen, die Besichtigung und das Verkaufsgespräch selbst, wird jedoch mit dem Geschäftsleiter verlaufen und der hat eventuell noch ein paar Vorschläge, was die Abwicklung angeht. Einige der Ideen die bereits geäußert wurden, kann ich ja dann evenfalls dazu beitragen.
Zitat:
Und warum sollte man das Getriebe nicht ausschließen können? Steht im Kaufvertrag "Keine Gewährleistung auf Motor und Getriebe, wegen hoher Laufleistung" ist das erstmal eine Hausnummer.
Naja hohe Laufleistung trifft hierbei ja kaum zu, bei 145000Km und zumindest soweit ich es aus der Ferne, anhand der Bilder und einem ausgiebigen Gespräch mit einem der Mitarbeiter beurteilen kann, ist das Fahrzeug auch wirklich sehr gepflegt. Ich fahre erst die folgende Woche hin um es mir anzuschauen, da ich jedoch über die Feiertage arbeite, würde ich die Auftragsabwicklung gern auch nächste Woche regeln, deswegen suche ich schon vorab Mittel und Wege.
Ich hatte es ja schonmal geschrieben und wiederhole es gerne nochmal: Warum macht ihr nicht einen Kaufvertrag wie die "Fähnchenhändler", dass das Fahrzeug "Im Kundenauftrag" verkauft wird? So kann die Gewährleistung ja ausgeschlossen werden, da lt. Kaufvertrag Privtat an Privat verkauft. Sprich doch deinen Händler darauf mal an.
Zitat:
Original geschrieben von Master_Siggi
Ich hatte es ja schonmal geschrieben und wiederhole es gerne nochmal: Warum macht ihr nicht einen Kaufvertrag wie die "Fähnchenhändler", dass das Fahrzeug "Im Kundenauftrag" verkauft wird? So kann die Gewährleistung ja ausgeschlossen werden, da lt. Kaufvertrag Privtat an Privat verkauft. Sprich doch deinen Händler darauf mal an.
Diese Umgehung ist nach neuester Rechtsprechung sogar legal, sofern der Käufer zustimmt, dass so gehandelt wird, um die Gewährleistung auszuschliessen. Beide Parteien müssen also einig sein, so zu handeln, um das angestrebte Ziel zu erreichen.
www.presse-kostenlos.de/recht-und-jura/item_21047.htm
Anders liegt der rechtliche Sachverhalt, wenn der Verkäufer ohne Wissen des Käufers einen Privatperson zwischenschaltet.
O.
Besonders der Link ist sehr intressant, vielen Dank für die Idee Master_Siggi und danke für die Bestätigung go_4_golf. Habs mir notiert und werd den Verkäufer drauf ansprechen, das klingt dann auch nach einer der einfachsten Lösungen, so der Verkäufer den dabei mitspielt.
Möchte mich bei euch nochmal für alle Ideen und Anregungen bedanken! 🙂
Leider wurde ich bei der Besichtigung wiedermal belehrt wie weit, Bilder und Beschreibungen im Internet und sogar ausführliche Telefonate vorab dann doch von der Realität abweichen können. In Kurzform es ist nichtmal zu einer Preisverhandlung gekommen, dennoch habe ich viel aus der Sache gelernt unter andrem eben auch, was die Gewährleistung und oder ihre Umgehung betrifft.
Einen schönen Start ins Wochenende euch allen
Magnus
Zitat:
Original geschrieben von Magnus-Vehiculum
Möchte mich bei euch nochmal für alle Ideen und Anregungen bedanken! 🙂Leider wurde ich bei der Besichtigung wiedermal belehrt wie weit, Bilder und Beschreibungen im Internet und sogar ausführliche Telefonate vorab dann doch von der Realität abweichen können. In Kurzform es ist nichtmal zu einer Preisverhandlung gekommen, dennoch habe ich viel aus der Sache gelernt unter andrem eben auch, was die Gewährleistung und oder ihre Umgehung betrifft.
Einen schönen Start ins Wochenende euch allen
Magnus
Es hätte mich gewundert, wenn es anders gewesen wäre.
Händler, die Gewährleistung von vornherein ausschließen, haben meist nur ziemlichen Müll im Angebot.
Zitat:
Original geschrieben von rudi333
Händler, die Gewährleistung von vornherein ausschließen, haben meist nur ziemlichen Müll im Angebot.
Diese Erfahrung habe ich auch bereits gemacht, auch in dem vom TE genannten Preissegment. Solche Fahrzeuge werden i.d.R. angekauft und ohne großartige technische Prüfung mit einer Marge gleich wieder auf dem Markt angeboten. Dem Händler ist durchaus bewußt, welches Risiko er damit eingeht und das ist der Grund, warum er die Gewährleistung in solchen Fällen ausschließt. Solche Geschäft dienen ausschließlich der Erzielung eines maximalen Profits mit geringstmöglichem Aufwand.