Autokauf in der Schweiz
Hi, ich habe wohl in nächster Zukunft vor ein Auto in der Schweiz zu kaufen. Wer hat das schonmal gemacht und kann Erfahrungen und Tips hier wiedergeben. Was muss man zum Bsp. beim Schweizer Zoll und dann bei unserem Zoll beachten ??? Kommen beim Autokauf in der Schweit auch Zollgebühren drauf ??? Märchensteuer kommt wohl auch drauf. Also wenn Zoll & Mwst hinzukommt dann habe ich folgende Frage. Beim ADAC auf der HP steht bei US-Import zum Bsp.:
Für Oldtimer, die mehr als 30 Jahre alt und als historisch wertvoll im Sinne einer Antiquität zu betrachten sind ("sammlungswürdig"😉, kann das Zollamt einen ermäßigten Abgabensatz (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) von zusammen 7 % festlegen
Glaubt ihr dass sowas überhaupt möglich ist, denn der Staat braucht ja jedes Geld was er bekommen kann. Also werden die sowas wohl nicht machen oder ???
Danke schonmal für Antworten 😁
68 Antworten
OK, ich werde dann mal fragen; mal sehen was die sagen?
Der Ursprungsnachweis ist nicht mit der Homologisation zu verwechseln. Auch nicht mit der EU Konformitätserklärung. Das sind völlig verschiedene Papiere.
Ruf auf jeden Fall bei der Zuständigen Kreisdirektion an.
Die helfen bestimmt.
Gruss
Also ich werde langsam verrückt, denn ich habe heute bei der Zollkreisdirektion Schaffhausen (Schweiz) angerufen!
Dort hat man mir eindeutig gesagt, dass der Verkäufer, egal ob Privat oder Händler, die EUR.1 ausfüllen muss und dass ein Ursprungsnachweis nicht nötig sei, da es in diesem Fall z.B. ein Audi ist und das würde der schweizer Zoll so akzeptieren.
Dann habe ich noch mal beim deutschen Zoll angerufen und gefragt, ob das so ok wäre. Und dort hat man mir gesagt, dass ich einen Ursprungsnachweis brauche, sonst würde ich Probleme bekommen, denn es gibt ja auch deutsche Autos, die nicht in der EU hergestellt sind. Man sagte mir auch noch, dass der Ursprungsnachweis vom Hersteller sich explizit nur auf das Fahrzeug beziehen muss, welches ich ausführe (mit Fahrgestellnummer, in der EU produziert...)
Wo ist jetzt dein Problem? Der Händler füllt den Vordruck der EUR.1 aus,unterschreibt den ab zum Zoll damit, muss man wahrscheinlich eh hin wegen der Ausfuhranmeldung. Der Schweizer stempelt die EUR.1 ab und diese legtst Du dem Deutschen Zoll vor, weitere Nachweise benötigt der deutsche Zoll nicht!
Ich vermute da auf Deutscher Seite ein Missverständniss das der Deutsche Zoll meint Er solle die EUR.1 ausstellen.
Wenn der Schweizer Zoll das so macht ist das doch nur in deinem Interesse egal ob richtig oder falsch!
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Genau so ist es Captain.
Der Händler kann das EUR 1. ausstellen und du gehst damit bei der Ausfuhr zum Zoll und lässt es dir von denen Abstempeln. Dann rüber zum DE Zoll. Die akzeptieren das. Wird täglich gemacht. 😉
Was mich pesrönlich aber interessieren würde... wenn das Auto schon mal in DE gelaufen ist, hat es ja auch schon mal alle Abgaben bezahlt... bzw. es wurde als Neuwagen dort zueglassen.
Wurden bei der Ausfuhr diese erstattet? Wenn nein, muss man sie jetzt nochmal bezahlen? Oder wie läuft das?
Wenn ein schweizer Auto wieder eingeführt wird, werden keine Abgaben geschuldet. Vorausgesetzt es ist nachweisbar schon mal hier gelaufen, d.h. es existiert eine Stammnummer.
Zitat:
Original geschrieben von USCarManiac
Was mich pesrönlich aber interessieren würde... wenn das Auto schon mal in DE gelaufen ist, hat es ja auch schon mal alle Abgaben bezahlt... bzw. es wurde als Neuwagen dort zueglassen.
Wurden bei der Ausfuhr diese erstattet? Wenn nein, muss man sie jetzt nochmal bezahlen? Oder wie läuft das?Wenn ein schweizer Auto wieder eingeführt wird, werden keine Abgaben geschuldet. Vorausgesetzt es ist nachweisbar schon mal hier gelaufen, d.h. es existiert eine Stammnummer.
Das kommt drauf, Zoll fällt ja nur gibt es ja nur bei einer Einfuhr an also kann dieser auch nicht erstattet werden, bleibt noch die Umsatzsteuer über, bei einer Ausfuhr kann ja auf die Umsatzsteuer verzichtet werden, also fällt die Umsatzsteuer bei der Einfuhr wieder an. Die zweite Möglichkeit gibt es auch komplett Abgabenfrei, nennt sich dann Rückware, vereinfacht muss dann aber die Ware wieder von dem eingeführt werden der die Ware ausgeführt hat, innerhalb von drei Jahren.
Zitat:
Original geschrieben von buckdanny99
Wo ist jetzt dein Problem? Der Händler füllt den Vordruck der EUR.1 aus,unterschreibt den ab zum Zoll damit, muss man wahrscheinlich eh hin wegen der Ausfuhranmeldung. Der Schweizer stempelt die EUR.1 ab und diese legtst Du dem Deutschen Zoll vor, weitere Nachweise benötigt der deutsche Zoll nicht!Ich vermute da auf Deutscher Seite ein Missverständniss das der Deutsche Zoll meint Er solle die EUR.1 ausstellen.
Wenn der Schweizer Zoll das so macht ist das doch nur in deinem Interesse egal ob richtig oder falsch!
Ich bin mir halt unsicher, weil der deutsche Zoll es immer so hinstellt als würden sie es nicht akzetpieren, wenn ich dann bei denen mit der EUR.1 aus der CH ankomme. Mir ist etwas mulmig bei dem Gedanken beim deutschen Zoll dann plötzlich ein paar tausend Euro nachzahlen zu müssen, die eigentlich gar nicht nötig wären!
Wenn du ein EUR 1. vom CH Zoll abgestempelt hast, fragt in der Regel niemand mehr nach.
Es kann höchstens eine Nachprüfung des Ursprungs geben. Aber wie gesagt, das ist unwahrscheinlich, und wird erst nachträglich gemacht.
Darum unbedingt daraf achten, dass der Verkäufer als Exporteur drin steht. Dann muss er es nachweisen und nicht du. 😉
OK, dann werde ich es mal versuchen so durch zu ziehen, mal sehen, ob es gut geht!?
So wie ich es jetzt verstanden habe, kommt es hauptsächlich für den Schweizer Zoll auf eine korrekte EUR.1 an. Der Herkunftsnachweis spielt wohl bei einem deutschen Auto eher eine untergeordnete Rolle!?! Ich kann´s mir nur so erklären, dass die Schweiz kein großes Interesse daran hat, da sie ja nichts dran verdienen, aber das ist bei den Deutschen anders!
Hier mal ein kurzes Update,
Ich habe von Audi eine Email bekommen. Man hat mir mitgeteilt, dass man mir keine Lieferantenerklärung für ein schweizer Fahrzeug ausstellen kann. Ich muss sagen, dass ich mich mächtig veräppelt vorkomme, denn ich kann mir keinen ernsthaften Grund vorstellen wieso das nicht geht!!!!!!!
Ich nehme an, du hast Audi Schweiz angefragt.
Na ja... Lieferantenerklärung wäre ja auch nicht nötig. Sondern ein EUR 1. Ich weiss aber auch nicht, warum Audi Schweiz sowas nicht ausstellen kann/will?
Aufgrund der Chassis Nr. kann Audi klar eruieren, wo das Fahrzeug gebaut wurde, und ob alle materiellen Voraussetzungen erfüllt sind um ein EUR 1. auszustellen.
Ist für sehr komisch.
Ich glaube ich habe schon gefragt... gibt es denn keine Papiere von der damaligen CH-Einfuhr?
So wie es aussieht gibts für Dich nur diese Möglichikeit den Nachweis des Ursprungs nachzuweisen und ein EUR 1. zu bekommen.
Viel Glück!
Gruss
Kauf doch kein Auto in der Schweiz, die bekommen doch so schon zu viel Geld ! 😛
Zitat:
Original geschrieben von USCarManiac
Ich nehme an, du hast Audi Schweiz angefragt.
gibt es denn keine Papiere von der damaligen CH-Einfuhr?
Nein, ich habe bei der Audi Kundenbetreuung in Deutschland angefragt und die haben das nach Ungarn zu der zuständigen Fachabteilung weiter geleitet.
Leider giebt es keine Papiere von der damaligen CH-Einfuhr.
Hier ist mal die Mail, die ich bekommen habe:
"Sehr geehrter Herr ..............
Nach Ruecksprache mit dem verantwortlichen Fachbereich koennen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen fuer ein Fahrzeug aus der
Schweiz, welches nach Deutschland importiert wird, kein Dokument ausstellen koennen. Das Fahrzeug muss entsprechend verzollt
werden.
Fuer die Zulassung Ihres Audi RS 4 Avant in Deutschland, wird ein technisches Datenblatt benoetigt. Sollten Sie eine Zusendung
wuenschen, bitten wir Sie, uns hierzu eine Rueckmeldung zu geben. " ......................
@ RSsechs
Dafür sind die Autos um einiges günstiger als in Deutschland!😁
Zitat:
Original geschrieben von FL.MAVERIK
Nein, ich habe bei der Audi Kundenbetreuung in Deutschland angefragt und die haben das nach Ungarn zu der zuständigen Fachabteilung weiter geleitet.Zitat:
Original geschrieben von USCarManiac
Ich nehme an, du hast Audi Schweiz angefragt.
gibt es denn keine Papiere von der damaligen CH-Einfuhr?
Leider giebt es keine Papiere von der damaligen CH-Einfuhr.
Hier ist mal die Mail, die ich bekommen habe:
"Sehr geehrter Herr ..............
Nach Ruecksprache mit dem verantwortlichen Fachbereich koennen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen fuer ein Fahrzeug aus der
Schweiz, welches nach Deutschland importiert wird, kein Dokument ausstellen koennen. Das Fahrzeug muss entsprechend verzollt
werden.Fuer die Zulassung Ihres Audi RS 4 Avant in Deutschland, wird ein technisches Datenblatt benoetigt. Sollten Sie eine Zusendung
wuenschen, bitten wir Sie, uns hierzu eine Rueckmeldung zu geben. " ......................@ RSsechs
Dafür sind die Autos um einiges günstiger als in Deutschland!😁
naja ich glaube dass war einmal, mit dem Franken um die 1.20 Euro und dem Zoll und den zusaetzlichen Kosten wird es nicht mehr der Fall sein. Pauschal kann man aber von eiem Schweizer Auto ausgehen, das es mehr gepflegt und auch nicht so verheizt wurde !
Es ist tatsächlich so, dass die Autos die ich suche in der CH wesentlich günstiger sind und das, selbst wenn ich alle Nebenkosten zahlen würde, aber den Zoll würde ich nicht zahlen wollen, wenn ich das vermeiden kann; nur ich bekomme immer mehr das Gefühl, dass es einem dabei unnötig schwer gemacht wird, aber davon lasse ich mich nicht abhalten!