Autokauf in der Schweiz

Hi, ich habe wohl in nächster Zukunft vor ein Auto in der Schweiz zu kaufen. Wer hat das schonmal gemacht und kann Erfahrungen und Tips hier wiedergeben. Was muss man zum Bsp. beim Schweizer Zoll und dann bei unserem Zoll beachten ??? Kommen beim Autokauf in der Schweit auch Zollgebühren drauf ??? Märchensteuer kommt wohl auch drauf. Also wenn Zoll & Mwst hinzukommt dann habe ich folgende Frage. Beim ADAC auf der HP steht bei US-Import zum Bsp.:
Für Oldtimer, die mehr als 30 Jahre alt und als historisch wertvoll im Sinne einer Antiquität zu betrachten sind ("sammlungswürdig"😉, kann das Zollamt einen ermäßigten Abgabensatz (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) von zusammen 7 % festlegen
Glaubt ihr dass sowas überhaupt möglich ist, denn der Staat braucht ja jedes Geld was er bekommen kann. Also werden die sowas wohl nicht machen oder ???

Danke schonmal für Antworten 😁

68 Antworten

Kann mir jend sagen ob die EWG- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) als herkaunsts nachweis vom Zoll akzepirt wird denn ich möchte ja ein Farzeug aus der Scheiz inportiren und mir sagt jeder Was anders

Meinst Du als Nachweis für die EUR.1 die der Schweizer Zoll ausstellt? Oder direkt für die Importverzollung?

Ja genau als Nachweis für die EUR.1

Hier noch etwas zum Schmunzeln: (echter Fall, gerade vom Finanzgericht Ba-Wü entschieden)

Ein Deutscher hatte in der Schweiz für gut 250 Euro einen gebrauchten Pkw "Lancia" erworben und ihn danach im Inland bei den Zollbehörden zum freien Verkehr angemeldet. Dabei vertrat er die Auffassung, dass er das Fahrzeug im Rahmen des Reiseverkehrs in seinem persönlichen Gepäck eingeführt habe und dass für derartige Reisemitbringsel bis zum Wert von 300 Euro Einfuhrabgaben nicht erhoben werden dürften.

Abgelehnt mit der Begründung: "Bereits aus der Wortbedeutung ergibt sich, dass ein Kfz kein Gepäckstück sein kann. Nach dem Wörterbuch Duden ist unter einem Gepäckstück ein „einzelner Gegenstand, (Koffer, Tasche, Paket o. Ä.)”, zu verstehen, „der als Gepäck mitgeführt, weiterbefördert wird"

Quelle: NWB

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Der einzig verbindliche Nachweis ist die EUR.1 von der Einfuhr des Fahrzeugs in die Schweiz. Wenn aus dem COC ein Produktionsort in der Europäischen Gemeinschaft hervor geht, hatte so ein Ding noch nie in den Fingern, kann man es versuchen vielleicht akzeptieren es die Schweizer, das COC bestätigt ja nur das ein Fahrzeug den Zulassungsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft entspricht, auch Fahrzeuge die importiert werden können ein COC bekommen.
Das war der Grund von mir darauf hinzuweisen nur zu kaufen wenn der Verkäufer bestätigt hat das Er eine EUR.1 liefern kann.

Der schweizer Zoll sagt auch, wie du, dass man die Eur.1 Bescheingung von der Einfuhr in die Schweiz vorlegen kann, vorrausgesetzt sie wurde damals beantragt; allerdings sagt wiederum der deutsche Zoll, dass dies nicht anerkannt wird. Langsam weiß ich nicht mehr, was ich glauben soll!?

Zu dem CoC sagt der Hersteller, dass man es als Lieferantenerklärung nutzen kann; aber der ADAC und der deutsche Zoll sagen, dass das geht nicht!

Der ADAC sagte, ich solle zur schweizerischen Handelskammer gehen und mir einen Herkunftsnachweis geben lassen. Damit kann ich dann beim schweizer Zoll eine EUR.1 ausfüllen lassen.

Das Letzte hört sich für mich am Besten an, nur frage ich mich wie die Handelskammer CH einen Herkunftsnachweis für den Hersteller auststellen kann, denn sie sind ja nicht der Hersteller selber!?

PS: die schweizer Verkäufer sind bezüglich Ausfuhr nicht immer informiert, oder wollen es nicht sein!? Von daher muss ich mich weitestgehend selber drum kümmern um sicher zu gehen!

Zitat:

Original geschrieben von FL.MAVERIK


Der schweizer Zoll sagt auch, wie du, dass man die Eur.1 Bescheingung von der Einfuhr in die Schweiz vorlegen kann, vorrausgesetzt sie wurde damals beantragt; allerdings sagt wiederum der deutsche Zoll, dass dies nicht anerkannt wird. Langsam weiß ich nicht mehr, was ich glauben soll!?

Nein ich meine die EUR.1 von der Einfuhr in die Schweiz als Nachweis für eine neune EUR.1 die der Schweizer Zoll bestätigt.

Zum Rest finde ich toll das jeder besser Bescheid weiss wie die Behörde die dafür zuständig ist! Kann der ADAC oder der Hersteller Dir auch eine Rechtsgrundlage nennen auf die Du dich gegenüber dem Schweizer Zoll berufen kannst?

Nein, der Hersteller kann mir keine Rechtsgrundlage nennen und der ADAC hat ein Infoblatt, wo man alles entnehmen kann, aber Paragraphen kann man dort nicht draus ersehen.

PS: Ich habe die schweizer Handelskammer heute mal angeschrieben, mal sehen was die sagen wegen dem Ursprungsnachweis?!

Wüsste nicht warum der Deutsche Zoll das nicht anerkennen sollte.
"Anerkennen" muss das je zuerst mal der CH-Zoll. Und der tut das nur dann, wenn bei der damaligen Einfuhr eben schon ein EUR 1 (oder auch eine Ursprungserklärung vom Ermächtigten Ausführer)
bestanden hat. D.h. es muss physisch vorhanden-, und auch auf den Einfuhrpapieren vermerkt sein.
Wenn der CH-Zoll bei der Ausfuhr das neue EUR 1. akzeptiert, macht das dann auch der DE-Zoll bei der Einfuhr.
Gruss

Ich habe eine Rückmeldung von der Handelskammer CH und es ist so wie ich vermutet habe. Die haben nichts mit dem Ursprungsnachweis zu tun; also hat die Fachabteilung vom ADAC nicht wirklich einen Plan was das betrifft!

@ USCarManiac
Das klingt logisch und so sehe ich das auch. Ich habe den Eindruck, als ob der deutsche Zoll gar nicht so gerne möchte, dass ich mit einer EUR.1 ankomme! Die haben zu mir gesagt, dass es sowieso fraglich ist, dass sie anerkannt wird und dass man oft Widerspruch einlegen muss, wenn die abgelehnt wird.

Nur frage ich mich, wie groß sind die Chancen, dass eine EUR.1 von der damaligen Einfuhr noch vorliegt bei einem Wagen, der schon über zehn Jahre in der Schweiz ist und jetzt von mir zurückgeholt wird?! Habt ihr Erfahrung damit?

Aufbewahrungspflicht ist 5 Jahre. Aber man könnte nachforschen.
Ist das 13.20A vorhanden? (das ist das gelbe A4 Blatt, welches man als Verzollungsnachweis bei der Einfuhr in die CH bekommt) dort ist auch die Stammnummer vermerkt, und ein Zollstempel drauf.
Dort kann ablesen, wo es verzollt wurde. Dann kann man auf diese Zollstelle anrufen, und versuchen was rauszubekommen. Du siehtst, eher kompliziert.

Was ist mit dem Vorbesitzer? Von wem kaufst du das Auto? Privat? Händler? (oder hast du es schon geschrieben? Über den, könntest du eventuell auch rausfinden, wo es verzollt wurde.

Um was für einen Wagen handelt es sich denn? Eventuell ist die ganze Abklärung vergebens...
Gruss

Das 13.20.A kannte ich bisher nicht, aber ich werde im konkreten Fall danach fragen! Ich werde, wenn ich bald in die Schweiz fahre, mir mehrere Autos anschauen. Da drunter sind hauptsächlich Händler und auch ein oder zwei Privatleute.

Mit einem Händler habe ich Verständigungsschwierigkeiten, da er nicht so gut deutsch kann. Er sagt, dass er beim Zoll angerufen hat und die hätten zu ihm gesagt, ich bräuchte nichts zahlen, weil der Wagen vorher in DE zugelassen wurde.

Ein Privatmann hat 2005 ein Wagen aus DE geholt und in die CH gebracht. Er sagt, er habe damals keine EUR.1 beantragt, weil die Steuern in der Schweiz nicht so hoch wären, wenn man ein Auto einführt.

Zwei weitere Händler sagen, eine EUR.1 bzw. ein Ursprungsnachweis bekomme ich ohne Probleme.

Bei dem Auto handelt es sich um einen RS4 B5 oder evtl. einen RS2.

Warum sollte die EUR.1 nicht anerkannt werden? Vorallem geht das nur bei formellen Fehlern, z.B nicht unterschrieben. Ansonsten muss ein Nachrüfungsverfahren eingeleitet werden, die EUR.1 geht dann zurück in die Schweiz zum prüfen.

1o Jahre, da werden ja keine wohl keine Unterlagen mehr vorliegen, in Deutschland ist die Aufbewahrungspflicht 10 Jahre, nur als Beispiel

Zollkreisdirektion frag wie die das mit Gebrauchtwaren handhaben.
Der Wert vom Fahrzeug ist über 6000€?

Ja, der Wagen wird über 6000€ kosten. Von daher reicht eine Bestätigung des Verkäufers nicht aus; falls du das meinst?

Die IHK Schweiz hat mir wegen dem Ursprungsnachweis (Homologation) diesen Link geschickt. Ich werde da mal nachfragen.

Meinst du, ich soll bei der Zollkreisdirektion fragen wie lange die Aufbewahrungsfrist von der EUR.1 in der CH ist?

Na ja wär ne definitive Möglichkeit, eigentlich meinte ich was dann für Alternativen vorgesehen sind wenn die Unterlagen nicht mehr greifbar sind, da die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

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