Autokauf Geld überweisen
Hallo liebe leute 🙂
ich hab bei mobile einen Wunderschönen Wagen entdeckt (73k €) der bei einem Autorisierten Mercedes Benz Händler steht...
Nach besichtigung etc. hat mir der Verkäufer den Kaufvertrag per Mail geschickt und ich hab ihn unterschrieben zurückgesendet soweit so gut 🙂.
Da ich nicht Geld zahlen wollte bevor ich auch nur irgendwas in der Hand habe, hat der Verkäufer mir ohne wenn und aber Fahrzeugbrief und Schein zugeschickt zur Autoanmeldung...
Kann ich nun ohne mir sorgen machen zu müssen Ihm die volle Summe überweisen? Aus irgendeinem Grund möchte er diese Summe nicht bar annehmen...
Wie würdet ihr das handhaben? (Autohaus hat vor ort einen sehr seriösen Eindruck gemacht).
Am liebsten wäre mir natürlich Bar (Auto gegen Geld) aber leider ist das angeblich nicht möglich..
223 Antworten
Ich habe nun auch den Fall dass der Händler ( 400 km weit weg ) eine Bank ( VW Bank ) hat die Echtzeitüberweisung nicht unterstützt.
Der Händer ( Audi/VW/Seat/Skoda ) ist kommunikativ und bietet von sich aus an mir die Papiere zu schicken ich kann das Auto in Ruhe anmelden und bei Abholung MUSS das Geld halt auf dem Konto sein.
Ich werde in dem Fall wohl einen Tag vorher bei meiner Hausbank den Überweisungsauftrag hinterlegen und dort sagen sobald ich telefonisch das Go gebe sollen die den Betrag per Eilüberweisung senden. Das dauert wohl unter Umständen ein paar Stunden, aber wenn ich morgens zur Banköffnung auf dem Weg zum Händler anrufe sollten das Risiko doch gegen null gehen.
Morgens zur Banköffnung = im Laufe des Morgens wird der Auftrag ausgeführt und das Geld wird dann mit etwas Pech am Folgetag gutgeschrieben.
Eine "eilüberweisung" wird manuell sofort gebucht und taggleich meist innerhalb weniger Stunden bei der Empfängerbank. Kostet halt meines Wissens 10 Euro aber das ist es mir wert.
Eine Echzeitüberweisung ist in wenigen Sekunden bei der Empfängerbank und kostet bei meiner Bank 60 Cent 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@ronker schrieb am 19. April 2021 um 14:43:00 Uhr:
...Der Händler möchte das Geld etwa zwei Wochen vorab überwiesen haben und zwar nach Anlieferung des Fahrzeugs bei Ihm aber bevor er die Papiere beim Hersteller anfordert.
Dann würde ich den Händler fragen, ob er bereits so insolvent ist, dass er DEIN Geld braucht, um das Dir verkaufte Auto überhaupt einkaufen zu können?!
Zitat:
@A346 schrieb am 19. April 2021 um 17:43:38 Uhr:
Eine Echzeitüberweisung ist in wenigen Sekunden bei der Empfängerbank und kostet bei meiner Bank 60 Cent 😉
Wie ich bereits schrieb, die Empfängerbank (VW Bank) unterstützt keine Echtzeitüberweisung ;-)
Hatte ich in einem anderen Thema schon geschrieben: Ich habe 6 Wochen vor Abholung 80 % nach HU überwiesen. 20 % waren bei der Bestellung fällig.
Ich hatte im Vorwege das Firmengeflecht genau geprüft.
Durch die frühe Zahlung konnte ich einen Kursgewinn von 200 € verbuchen.
Zitat:
@camper0711 schrieb am 19. April 2021 um 18:37:42 Uhr:
Zitat:
@ronker schrieb am 19. April 2021 um 14:43:00 Uhr:
...Der Händler möchte das Geld etwa zwei Wochen vorab überwiesen haben und zwar nach Anlieferung des Fahrzeugs bei Ihm aber bevor er die Papiere beim Hersteller anfordert.
Dann würde ich den Händler fragen, ob er bereits so insolvent ist, dass er DEIN Geld braucht, um das Dir verkaufte Auto überhaupt einkaufen zu können?!
Er erzählte etwas von "bei der Masse an Fahrzeugen müssten sie ja sonst mit Millionen in Vorleistung gehen" blabla. 50:50 (restlichen 50% als Echtzeitüberweisung bei Abholung) wäre wohl kein Problem das würden sie wohl manchmal machen.
Allerdings sehe ich das nicht wirklich ein, weil das immer noch zu viel Geld ohne Gegenleistung weit im Voraus ist. Das Fahrzeug wird die ersten 6 Monate als Kurzzeitzulassung auf eine Flottengesellschaft zugelassen und daher schicken sie den Brief nicht vorher an mich sonst wäre das wohl der Fall. D.h. die schicken den Brief nach Erhalt an die Flottengesellschaft damit diese das Fahrzeug auf sich zulässt und bekommen danach die Papiere wieder zurück.
Echtzeitüberweisung geht bei dem Händler. Natürlich müsste es den kurzen Draht zur Buchhaltung geben aber das wäre bei 50:50 wie vorgeschlagen auch so.
Kaufst halt woanders.
Er übergibt Dir das Auto ja auch nicht, bevor er die Kohle hat.
Das Risiko soll immer der letzte in der Kette tragen.
Zitat:
@ronker schrieb am 20. April 2021 um 12:59:04 Uhr:
Allerdings ... Das Fahrzeug wird die ersten 6 Monate als Kurzzeitzulassung auf eine Flottengesellschaft zugelassen und daher schicken sie den Brief nicht vorher an mich sonst wäre das wohl der Fall. D.h. die schicken den Brief nach Erhalt an die Flottengesellschaft damit diese das Fahrzeug auf sich zulässt und bekommen danach die Papiere wieder zurück.
ähmmm ...
und wann findet dann eine rechtskräftige Übereignung statt?
nur falls die "Flottengesellschaft" in der 3. Woche oder im 4. Monat Insolvenz anmeldet ...
Und ich mache mir Gedanken was in den 2-3 Stunden zwischen überweisung und Abholung passieren kann...
Keinesfalls würde ich Wochen oder auch nur paar Tage vorher irgendwas überweisen.
Bei mir sendet der Händler vorher freiwillig ohne Anzahlung die Papiere und sagte bei Abholung muss das Geld halt drauf sein...
Er meinte auch Blitzüberweisung sei kein Problem vor Ort aber kann halt paar Stunden gehen bis das Geld auf dem Konto sichtbar ist.
Zitat:
@camper0711 schrieb am 20. April 2021 um 13:48:11 Uhr:
Zitat:
@ronker schrieb am 20. April 2021 um 12:59:04 Uhr:
Allerdings ... Das Fahrzeug wird die ersten 6 Monate als Kurzzeitzulassung auf eine Flottengesellschaft zugelassen und daher schicken sie den Brief nicht vorher an mich sonst wäre das wohl der Fall. D.h. die schicken den Brief nach Erhalt an die Flottengesellschaft damit diese das Fahrzeug auf sich zulässt und bekommen danach die Papiere wieder zurück.
ähmmm ...und wann findet dann eine rechtskräftige Übereignung statt?
nur falls die "Flottengesellschaft" in der 3. Woche oder im 4. Monat Insolvenz anmeldet ...
Mit Bezahlung und Übergabe des Fahrzeugs natürlich inkl. Brief. Wer in den Papieren eingetragen ist, ist dafür unerheblich.
Bei jedem Privatkauf - Auto gegen Bargeld - ist das ja auch so dass zu dem Zeitpunkt jemand anderes in den Papieren steht und die Übereignung stattfindet.
Zitat:
@ronker schrieb am 20. April 2021 um 15:46:07 Uhr:
Zitat:
@camper0711 schrieb am 20. April 2021 um 13:48:11 Uhr:
... eine rechtskräftige Übereignung ...Mit Bezahlung und Übergabe des Fahrzeugs natürlich inkl. Brief.
wenn dem so ist: dann ist es ja ok
wir kennen aber den Vertrag und was da Kleinstgedrucktes drinsteht nicht ...
THEORETISCH denkbar wäre ja auch, dass der "Käufer" erst 6 Monate buchhalterisch als Mieter/Leasingnehmer geführt wird - für 0,01 Euro/Monat - und er das Auto formal in 6 Monaten für Gesamtbetrag abzgl. 6 Cent kauft ...
--> Vorteil für die "Flottengesellschaft":
mit mehreren 100 Autos, die sich formal in ihrem Eigentum befinden, kann der Bank für irgendeinen "heißen" Millionenkredit die dringend benötigte Sicherheit gestellt werden
also ist hier ein GENAUER und fachkundiger Blick in das Vertragswerk vielleicht sinnvoller als gefühlte Rechtsauffassungen in irgendeinem Nichtjuristen-Forum?
Zitat:
@camper0711 schrieb am 21. April 2021 um 12:04:55 Uhr:
Zitat:
@ronker schrieb am 20. April 2021 um 15:46:07 Uhr:
Mit Bezahlung und Übergabe des Fahrzeugs natürlich inkl. Brief.
wenn dem so ist: dann ist es ja ok
wir kennen aber den Vertrag und was da Kleinstgedrucktes drinsteht nicht ...
THEORETISCH denkbar wäre ja auch, dass der "Käufer" erst 6 Monate buchhalterisch als Mieter/Leasingnehmer geführt wird - für 0,01 Euro/Monat - und er das Auto formal in 6 Monaten für Gesamtbetrag abzgl. 6 Cent kauft ...
--> Vorteil für die "Flottengesellschaft":
mit mehreren 100 Autos, die sich formal in ihrem Eigentum befinden, kann der Bank für irgendeinen "heißen" Millionenkredit die dringend benötigte Sicherheit gestellt werdenalso ist hier ein GENAUER und fachkundiger Blick in das Vertragswerk vielleicht sinnvoller als gefühlte Rechtsauffassungen in irgendeinem Nichtjuristen-Forum?
Nein es ist ein "ganz normaler" Kaufvertrag "Verbindliche Bestellung eines Kraftfahrzeuges (Neuwagen)" lediglich mit folgenden Sondervereinbarungen:
- Erstzulassung auf die Firma Fleet-Service GmbH
- Mindesthaltedauer 6 Monate
- Eine Um/Abmeldung oder ein Weiterverkauf während dieser Frist ist untersagt und führt zur Rückbelastung des gewährten Nachlasses
- Zulassung mit eVB-Nummer und SEPA des Käufers
- Ummeldung nach Haltefrist durch Käufer
Inkl. Abliferungsinspektion, Aufbereitung, Fußmatten
Zahlung per Vorabüberweisung
Evtl. kann ich auch mal alles schwärzen und das PDF hochladen aber außer dem Passus steht da absolut nichts ungewöhnliches drinn.