AUTOHAUS BERLIN

Mercedes E-Klasse W211

Guten Tag,

Wollte mal eine Bewertung über ein Autohaus machen.
Es geht um:

Ein Autohaus in Berlin
Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen mit einem Herrn ...... Geschäfte zu machen.
Es ging um einen Mercedes, wie ich Ihn schon lange suchte, angeboten im Mobile und Autoscout.

Nach einem Telefonat mit Herrn ....... wurde mir versichert, dass alles so ist wie in Mobile beschrieben und das Auto keinerlei größeren Beulen und Kratzer hatte.
Allgemein machte das Telefonat sowie der Internetauftritt der Firma (sehr viel Mercedes und Ferraris) einen seriösen Eintrug

Da ich das Fahrzeug unbedingt haben wollte, machte ich mich also auf den Weg nach Berlin um mir das Fahrzeug an zu schauen.
Das Fahrzeug machte auf den ersten Blick einen sehr guten Eindruck.
Nun aber zu den Mängeln, von welchen weder am Telefon noch in der Mobile Beschreibung etwas zu lesen war:

Vorbesitzer laut Mobile: 1
Vorbesitzer laut Fahrzeugbrief: 5

Km Stand laut Mobile: 85.000
Km Stand Tacho: 91.000

laut Mobile: Scheckheftgepflekt bei Mercedes
laut Serviceheft: letzter Service im Jahr 2007 (2 Jahre weder Öl noch sonstige Wechsel)

Aussage Telefonat: nächste Service in ca. 1000 km, TÜV und ASU 08/09.
Wirklichkeit: Service um 2 JAHRE überschritten, TÜV und ASU 04/09

Service Bremse leuchtet im Kombiinstrument laut Aussage Herrn ...... wurden die Bremsen gewechselt und die Elektrik nicht zurückgesetzt.
In Wirklichkeit war die komplette SBC Bremsanlage defekt.

Motorlager defekt.

Er Erlaubte keine Fahrt zum Mercedes Händler um Fehlerspreicher aus zu lesen und als wir Ihn auf die Mängel aufmerksam machten, wurde er sofort laut und sagte wörtlich:
So eine Scheiße muss ich mir samstags nicht antun!

Ein Beispiel zur seriösität des Anbieters:
Im Gespräch erwähnte er, dass er nur Verkäufer sei, später auf Rechung sehe ich: Geschäftsführer
.......

Zum Glück, habe ich einen guten Bekannten bei Mercedes und habe somit letztendlich doch ein Schnäppchen gemacht, da der Grundpreis recht günstig war.
Hätte ich jedoch alles in einer Mercedes Werkstatt machen müssen, währen
1.100 € Arbeitslohn, sowie 714 € Materialkosten UND
ca. 2000 € SBC- Bremsanlage auf mich zugekommen.

Hoffe vielleicht etwas geholfen zu habe.

Schöne Grüße

Beitrag editiert, TAlFUN, MT Moderation

Beste Antwort im Thema

Warnen! Das heißt warnen. Mann, das gibts doch nicht!
WARNEN! Von Warnung!

Eine Warnung ist die Vorhersage eines möglichen kommenden Schadens, der aber noch unterbunden oder gelindert werden könnte. Sie lenkt die Aufmerksamkeit auf eine drohende Gefahr.
Das Wort stammt aus der germanischen Wortgruppe um wahren (althochdeutsch: warnunga) und meint im Verb eigentlich sich vorsehen. Die Bildung Verwarnung ist erst ab dem 16. Jahrhundert belegt.
Warnungen wird es bei belegter 35.000 jähriger Bildsprache schon früh gegeben haben. Am Palast von Ninive warnten die Neuassyrischen Herrscher mit brutalen Kampfszenen bereits 1000 vor Chr. potenzielle Angreifer. Schriftliche Warnungen gibt es in Form von Inschriften an den Pharaonengräbern vor Störung der Totenruhe.

NICHT ZU VERWECHSELN MIT DEN WARNEN:

Die Warnen (Varini) waren ein germanischer Volksstamm, von dem angenommen wird, dass er von der Ostsee-Insel Öland stammte. Der althochdeutsche Stammesname der Warnen ist Warjan. Sie hatten das Siedlungsgebiet im Bereich der heutigen Warnow, wo noch heute viele Ortschaften wie Warnow, Warin, Waren auf sie hinweisen. (Siehe auch Tacitus´ Germania Kap.40) In der Völkerwanderungszeit verließen im 2. oder 3. Jahrhundert Teile der Warnen zusammen mit den Volksteilen der benachbarten Angeln ihre Heimat und wanderten in damalige Siedlungsgebiete der Hermunduren ein. Die Verbliebenen vermischten sich wieder mit Teilen der nachrückenden Wandergruppen aus dem Osten, behielten aber die Orts-und Landschaftsnamen weitgehend bei, wie die Namensforschung ergeben hat. Zusammen mit Bevölkerungsteilen der Angeln, Hermunduren und anderer Stämme, darunter auch Turonen, Quaden, Markomannen, Langobarden und Semnonen, bildeten sie den späteren Großstamm der Thüringer, dessen Stammesgebiet während des 6. Jahrhunderts in das Frankenreich einverleibt wurde. Bei ihren Nachbarn, den Friesen, Sachsen, Franken und Wenden waren die Warnen für ihre ausgezeichneten Waffenschmiedearbeiten berühmt.

Wahnen ist dann wieder was anderes. Wahnen ist das Adjektiv von Wahnsinn, oder? 😕

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@tom98

kann es sein, dass du mich verwechselst???

ich war nie in diesem autohaus!

eine unterlassungsklage wird der besitzer dieser firma tunlichst unterlassen weil er dann einen einspruch kassiert und auf seine kosten weiterklagen muss. die dinge die der TE gesagt hat, kann er offensichtlich auch belegen.

Hi 12onetwo12,

ja - mea culpa. Asche über mein Haupt. ich hab Dich verwechselt. Nimms nicht persönlich 😰 

In der Summe stimmt meine Aussage - beschimpfen oder jemanden eines strafrechtlich relevanten Starftatberstandes zu bezichtigen, gehört nicht unter freier Meinungsäußerung. Auch wenn einem manchmal danach ist. 

Nochmals sorry - schiebe es auf meine Verärgerung darüber, das MB meinen Auslieferungstermin vom 6.4. auf derzeit unbestimmt verschoben hat 😠

Gruß Tom

Warum solls dir besser gehen, mein CLC sollte im November kommen - es wurde dann Januar. 😠 Im übrigen würde ich mich auf Aussagen nicht verlassen. Denn wie richtig erwähnt: " kann er OFFENSICHTLICH belegen. " Die Arbeitsweise solcher netten Zeitgenossen kenne ich, die lassen es notfalls auf einen Prozeß ankommen, denn in diesem " Rechtsstaat " sind Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Paar Schuhe. Womit ich denn bekenne, daß ich dem TE glaube.😉 Jedenfalls ein bißchen.

Zitat:

Original geschrieben von tom98


Hi 12onetwo12,

ja - mea culpa. Asche über mein Haupt. ich hab Dich verwechselt. Nimms nicht persönlich 😰 

In der Summe stimmt meine Aussage - beschimpfen oder jemanden eines strafrechtlich relevanten Starftatberstandes zu bezichtigen, gehört nicht unter freier Meinungsäußerung. Auch wenn einem manchmal danach ist. 

Nochmals sorry - schiebe es auf meine Verärgerung darüber, das MB meinen Auslieferungstermin vom 6.4. auf derzeit unbestimmt verschoben hat 😠

Gruß Tom

schon in ordnung...

es geht auch nicht um bezichtigung, sondern um einen tatsachenbericht. tatsachen dürfen in der öffentlichkeit laut geäussert werden. nur unwahre behauptungen dürfen nicht gemacht werden. scheissverein, darf man jedoch nicht sagen, dass wäre eine beleidigende äusserung.
denn abgemahnt oder zur unterlassung verurteilt, darf nur der werden, der die unwahrheit spricht!

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Zitat:

Original geschrieben von 12onetwo12


ich verstehe hier so manche nicht!!!

wo bleibt denn eure zivilcourage???

da ist mal jemand bereit über missstände in einem autohaus, die in dieser form zumindest unlauterer wettbewerb sind, zu berichten, und er bekommt fast den mund verboten.

wir haben in deutschland noch immer freie meinungsäusserung und der bericht enthielt nur wahre aussagen und keineswegs verleumderische inhalte.

ich kann niemanden dafür belangen, wenn er mit der art und weise meiner verkaufsstrategie nicht zufrieden ist und das laut äussert. wir sind doch hier nicht in china!

sicher ist es inkonsequent dort doch ein fahrzeug zu kaufen. es kann aber nicht stillschweigend hingenommen werden, das in deutschland eine solche verkaufspraxis an den tag gelegt wird.

das in einzelfällen gegen diesen händler keine greichtsurteile erwirkt wurden, heisst noch lange nicht, dass dort alles in ordnung ist.

was würdet ihr über den mediamarkt sagen, wenn dieser in der werbung einen kühlschrank für 99 euro anbietet, der enregie AAA sein soll aber nur C ist, und statt 100 liter fassungsvermögen nur 55 hat.

so etwas ist vollverarsche!!!

Verstehe Deinen Unmut, muss Dir aber deutlich sagen, dass dafür beide Meinungen gefragt sind. Eine Vorverurteilung gibt es in Deutschland Gott sei Dank noch nicht. Ich kann niemanden einen Betrüger schimpfen. Es sei denn, es wird gerichtlich festgestellt.

Zitat:

Original geschrieben von tom98


Laß jetzt gut sein - wir können alle jetzt auch Deinen IQ einschätzen. 

Gruß Tom

Hätte auch nicht gedacht, dass ich jetzt hier aufgrund meines Beitrages beleidigt werde!

Wollte andere vor diesem Autohaus warnen und habe auch keine Angst vor irgendwelchen Klagen!

Habe das so erfahren und ist meine Meinung!

Dachte hier im Forum hilft man sich und kann jemanden vor möglichen Gefahren schützen.

Habe außerdem niemals gesagt, Ihr sollt da kein Auto kaufen sondern einfach vorsichtig sein.

tom hat sich für seinen Ausraster schon entschuldigt,. Du warst gar nicht gemeint,wer lesen kann ist klar in Vorteil. Im übrigen kannst du vor allem warnen, aber ohne Namensnennung - wenn derjenige rechtskräftig verurteilt ist mit. Ist das nicht der Fall, kannst du höchstens den Namen per PN verschicken. Ist das eigentlich so schwer zu begreifen?

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


tom hat sich für seinen Ausraster schon entschuldigt,. Du warst gar nicht gemeint,wer lesen kann ist klar in Vorteil. Im übrigen kannst du vor allem warnen, aber ohne Namensnennung - wenn derjenige rechtskräftig verurteilt ist mit. Ist das nicht der Fall, kannst du höchstens den Namen per PN verschicken. Ist das eigentlich so schwer zu begreifen?

bist du eigentlich Anwalt oder woher kennst du dich mit der Gesetzeslage so gut aus?

die gesetzeslage sieht folgendermassen aus. wenn du öffentlich über jemanden eine behauptung aufstellst, kann derjeneige eine unterlassungsklage anstreben, die dich unter umständen viel geld kostet, wenn du es nicht rückgängig machen kannst.

allerdings kann man auch einspruch gegen eine unterlassungsklage einlegen, sofern die behauptungen belegbar sind. dann muss dieser jemand beweisen, dass diese behauptungen unwahr sind. beweislastumkehr. während der zeit eines solchen verfahrens dürfen diese behauptungen natürlich nicht gemacht werden, da "in dubio pro reo" gilt.

auf der anderen seite wird ein beschuldigter der dreck am stecken hat, natürlich kaum eine klage anstreben die ihm kosten verursacht und dazu führt die klage kostenpflichtig zu verlieren und ein noch grösseren imageschaden zu erleiden.

bei solchen typen sollte man es meiner meinung nach drauf ankommen lassen. soll er doch klagen. wenn er das tut legt man einspruch ein, löscht die aussage und berichtet anschliessend über das urteil.

einen guten anwalt sollte man dann schon haben!

2 effekte hat die sache nämlich. entweder er beseitigt die mängel in dem er in zukunft keine unwahren aussagen in der werbung macht, oder er bleibt auf seinen klagekosten sitzen.

im falle einer klage, sollte man im gegenzug sofort eine klage wegen unlauteren wettbewerbs einreichen.

Hey,

wegen unlauteren Wettbewerbs und Verhalten würd ich auch noch gern etwas beitragen:

Mein Nummernschild sagt es ja: Ich komme aus W..... . In meinen Gebrauchtwagenzeiten lief es hier so ab: Auf die Automeile ... diese wurde größtenteils von Zigerunern, fahrendem Volk o.ä. gebildet (soll keine Beliedigung sein, war damals einfach so und ich spreche hier nicht von allen sondern von einem Teil!), die mit nicht mehr TÜV fähige Wagen teils Gewinne von 100%+ pro Auto einfuhren. Solche Begebenheiten können/konnten grundsätzlich vom Rechtsweg her nicht gestoppt werden da ja die Verkäufer meist auch ausgeschalfene Kerlchen sind!

Mittlerweile ist es so dass die Automeile sich aufgelöst hat und mittlerweile viele der Gebrauchtwagenhändler hier ehemalige Automeilen Teilnehmer sind. Das heisst : gleiche Verhältnisse, anderer rechtlicher Rhamen .. trotzdem fallen immer noch genügend auf zwielichitge Angebote herein. Achja: Das damalige wandernde Autokarawanen Volk bildet mittlerwiele einen Teil der W......er finanziellen Elite. Ironie? Nein ... Geschäftssinn nennt man sowas 😁

Wie auch immer .... es gibt doch im Endeffekt eine Frage die einen vor den meisten Macken eines Angebots beschützt ... die Frage ob man im Rahmen der Probefahrt ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen darf ... aht der Händler daran etwas auszusetzten sollte man die Verkaufsfläche schleunigst verlassen und isch etwas anderes suchen.

Das ist doch dank unzähliger Dokus mittlerweile quasi Grundwissen und kann nur mit eigenem fundiertem Detailwissen ausgeglichen werden.

Man muss sich einfach damit arrangieren und man fährt auf guter Schiene man muss halt das SPielchen mitspielen und siene Trümpfe zur richitgen Zeit ausspielen.

Ich kann den TE gut verstehen, Bekannte hatten hier schon öfters ähnliche Problematiken, aber wer diese heutzutage nicht zu erkennen vermag bruacht sich meiner Meinung nach keinen Gebrauchten kaufen, soviel Selbstverantwortung ist ja mittlerweile vorrauszusetzten!

Grüße

MrBig

PS: Ich hoffe ich hab juristisch unbedenklich ausgedrückt 😁

Zitat:

Original geschrieben von 12onetwo12


die gesetzeslage sieht folgendermassen aus. wenn du öffentlich über jemanden eine behauptung aufstellst, kann derjeneige eine unterlassungsklage anstreben, die dich unter umständen viel geld kostet, wenn du es nicht rückgängig machen kannst.

allerdings kann man auch einspruch gegen eine unterlassungsklage einlegen, sofern die behauptungen belegbar sind. dann muss dieser jemand beweisen, dass diese behauptungen unwahr sind. beweislastumkehr. während der zeit eines solchen verfahrens dürfen diese behauptungen natürlich nicht gemacht werden, da "in dubio pro reo" gilt.

auf der anderen seite wird ein beschuldigter der dreck am stecken hat, natürlich kaum eine klage anstreben die ihm kosten verursacht und dazu führt die klage kostenpflichtig zu verlieren und ein noch grösseren imageschaden zu erleiden.

bei solchen typen sollte man es meiner meinung nach drauf ankommen lassen. soll er doch klagen. wenn er das tut legt man einspruch ein, löscht die aussage und berichtet anschliessend über das urteil.

einen guten anwalt sollte man dann schon haben!

2 effekte hat die sache nämlich. entweder er beseitigt die mängel in dem er in zukunft keine unwahren aussagen in der werbung macht, oder er bleibt auf seinen klagekosten sitzen.

im falle einer klage, sollte man im gegenzug sofort eine klage wegen unlauteren wettbewerbs einreichen.

Na dann habe ich ja alles richtig gemacht!!!!!!!!!!!!!

Danke für deine Kompetene aussage, stimmt übrigens auch genau mit dem überein, was mir mein Anwalt sagte.
Bei diesem war ich nämlich um mich genau über die Gesetzeslage zu informieren.

So viel zu dem Thema, dass ich ja "lebensmüde" bin hier so etwas zu Posten.

@Mr. BigV6
habe mich nicht über das Fahrzeug beschwärt, dieses steht nach meinen Reparaturen über die ich mir VOR dem Kauf im klaren war sehr gut da, sondern über die Verkaufstrategien des Händlers.

Ich habe lange Ohren, einen Korb auf dem Rücken und verteile Eier. Vergeß es, dir ist nicht zu helfen. Ich garantiere dir nur eins, daß jedes Forum Angaben wie deine löschen wird. Warum das passiert ist geschrieben worden, wenn du das nicht begreifst-dein Problem.

Siehste R129 Fan. Das hatte ich schon vor ein paar Tagen gesagt. Irrtümlicherweise habe ich den falschen angesprochen. 

In Zeiten, in denen man wegen falsch eingestellter Beschreibungen in der Bucht verklagt und verurteilt wird glaube ich keinem Anwalt der behauptet, man könnte ungestraft im I-Net die Wahrheit sagen.

Ich belasse es jetzt entgültig dabei - du hast bereits festgestellt das dem TE icht zu helfen ist.

Gute Nachricht zum WE für mich: jetzt kann ich doch am Montag mein Auto in Sifi abholen - Mein Osterfest ist schon mal gerettet. 

Gruß Tom

ZITAT:
In Zeiten, in denen man wegen falsch eingestellter Beschreibungen in der Bucht verklagt und verurteilt wird glaube ich keinem Anwalt der behauptet, man könnte ungestraft im I-Net die Wahrheit sagen.

widersprichst du dir da nicht gerade selbst? ein buchtler kann verurteilt werden, aber ein autohändler nicht?

wovor habt ihr alle schiss??? ich verstehe euch echt nicht!!!

ich bin leuten wie dem TE dankbar, dass sie offen solche probleme ansprechen und damit andere warnen!

Ich sehe da auch keinen Unterschied zu den Hotelbewertungen. Da wird auch ein Hotel explizit mit Namen genannt und schlecht bewertet. Könnte man ja auch als Geschäftsschädigung auslegen.

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