Autohändler - keine Zierde seiner Branche

Mazda 626 4 (GE)

Hallo Freunde und guten morgen sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Hatte mir einen Mazda 262 GLX 2.0 L. 115 PS , als aber in einem mehr als Top Zustand bei einem Händler in Berlin gekauft . Zum Wagen erhielt ich vom Vorbesitzer eine quasi lückenlose Dokumentation über das Auto. Er wurde minuziös gepflegt und gehegt im Wahrsten Sinn des Wortes. Bei der erfolgten , ersten Besichtigung und folgender Anzahlung stand der Wagen hinten auf dem Firmengelände in einer Reihe mit anderen Fahrzeugen. Ich erhielt nach der Anzahlung gleich alle Papiere um den Wagen zuzulassen.
Am 23.12. wurde das Auto gegen Restzahlung beim Händler abgeholt . Ich erhielt erst am Abholtag den dicken Hefter mit der Dokumentation , es wurde dort wahrhaft ALLES aufgehoben. Natürlich wurde ein Kaufvertrag gemacht mit einem Zusatz - der natürlich nur den "Weg ebnen sollte" , das EU - Gewährleistungsrecht zu unterlaufen. 😠 Bei der Durchsicht des Aktenordners sah ich , das das Fahrzeug in einen gewaltigen Auffahrunfall verwickelt war - Schaden :. 3411,00 € , wahrhaft keine Bagatelle. Daraufhin richtete ich ein Schreiben an den Händler per Fax , und meldete Sachmängel nach , die erst im Nachhinein festgestellt wurden , und natürlich den Unfallschaden , der mir vorsätzlich nicht mitgeteilt wurde - juristischer Passus :. pflichtwidrige Unterlassung der Mitteilung eines Unfallschadens an den Käufer. Hinzu kommt noch das der Schaden laut Gutachten ein TOTALSCHADEN war. Er wurde natürlich von einer MAZDA Vertragswerkstatt fachgerecht repariert .

Mir fiel ferner ein Schaden an der Stoßfängerverkleidung rechts hinten auf. Er wurde ganz klar auf dem Firmengelände bei Rangierarbeiten durch Mitarbeiter der Firma verursacht . Ich fuhr zu einem Vertragshändler hier in Berlin und ließ ihn dort durch den Karosseriemeister begutachten . Es wurde Bilder gemacht und eine Kalkulation erstellt - 2123 , 00 € . Natürlich wurde auch dieses Ergebnis dem Händler mitgeteilt. Er wurde mit Schreiben zur Nachbesserung aufgefordert , die Frist läuft am 18.1. aus. Gestern erhielt ich ein Fax vom Händler worin ich als " psychopathischer, unzurechnungsfähiger , nicht geschäftsfähiger Vollidiot bezeichnet wurde der einen Vormund braucht ". Man muß sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen ! Und das Alles nur , weil ich meine Rechte aus dem EU - Gewährleistungsrecht wahrnehme !

Mich würde Euer Kommentar dazu wirklich interessieren ! Das ist wirklich die größte Unverschämtheit die mir je durch einen Händler passiert ist . Gut , er will eine Lektion , er wird sie bekommen ! Heute wird Strafanzeige wegen Beleidigung , übler Nachrede, Verleumdung und Betrug erstattet. bin gespannt was sein Anwalt noch "auf Lager hat " .

Also ...... , n traumhaftes Wochenende und herzliche Grüße von Detlev !

Beste Antwort im Thema

Die Story gehört unbedingt ins Fernsehen. Am besten in die SOAP von VOX "Verklag mich doch".

Da ist alles drin, was man so beim Autoverkauf wissen sollte oder schon immer wissen wollte. Unfallschaden, Vertrag ohne Unterschrift, Kauf ohne Prüfung, tolles Autoschnäppchen, Gewährleistungsansprüche, Beleidigung, Cousin, Rückabwicklung die keiner will, Opa der alles aufbewahrt, Detlev, ...

Der Thread ist wirklich köstlich. Auch diese permanenten Situationswiederholungen sind sehr amüsant, kommen im TV aber sicher noch viel besser zur Geltung. Wenn Detleeeev zum gefühlten 100 ten mal die Geschichte erzählt, aber diese immer wieder neu klingt .... dass ist echt höchster Unterhaltungswert. Auch die neutralen Autoren (Toshy, Gotsche, ...) machen einen Spitzenjob, und garantieren erstklassige Spannung bei diesem Wirtschaftskrimi.

Keiner weiss so recht wie das Ding ausgeht. Wird der böse Autohändler für 9 Monate ins Gefängnis wandern, und muss Detlev 1700,- Euro zusätzlich zahlen, sein Gewerbe für immer aufgeben und später im Kloster landen? Oder wird Detlev seinen geliebten Mazda, einfach zurückgeben müssen, weil er ihn irrtümlich vom Hofe des Händlers gefahren hat? Und was passiert mit dem lieben Opa? ... Verkraftet er den psychischen Druck vor Gericht als hilfloser Zeuge des Dramas. ... Auch das Schicksal des Cousin, kann je nach Gefechtslage, Ruhm und Ehre bringen oder Trübsal in der Verwandschaft. Wird er diese Bürde alleine tragen können oder am Erwartungsdruck zerbrechen?

Fragen, über Fragen.

Weiter so ! Beste SOAP im Mazda-Forum

244 weitere Antworten
244 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


Hallo und n schönes Wochenende und danke für deine Nachricht . 

Wie bereits gesagt habe ich bei Restzahlung nicht vom Händler sondern vom Vorbesitzer einen dicken Aktenordner erhalten  wo der schwere Auffahrunfall , in den der Wagen verwickelt war , Punkt für Punkt belegt.  Fakt ist , das zum "übern Tisch ziehen " immer 2 gehören, einer der zieht und einer der ziehen läßt . Und ich lasse keineswegs ziehen .

Kein Sorge , der Händler wird straf , - und zivilrechtlich belangt , dieses Fax ist eine Einzige Frechheit - eine Beleidigung , Verleumdung , und üble Hachrede schon mal sowieso. Was den Schaden rechtsseitig an der Stoßfängerverkleidung angeht , so i s t der klar auf dem Firmengelände durch einen Mitarbeiter verursacht worden .  D e n n  - als ich das erste Mal des Wagen angesehen habe , war er voller Schnee , der wurde aber entfernt , - und  d a war der Schaden n i c h t vorhanden . Als er mir auffiel hatte ich das Auto ganze   4 
Tage. Mir ist weder einer reinfahren , noch hat mich ein Wagen tuschiert , noch bin ich beim Zurücksetzen irgendwo gegen gefahren. Angesehen davon wurde der Schaden binnen einer 6 Monatsfrist nach Übernahme des Wagens gemeldet wie alle anderen Sachmängel . In diesem Fall w i r d von Gesetzes wegen angenommen , das er alle Mängel bei Übergabe bereits vorhanden waren.  Abgesehen davon war und ist der Kaufvertrag bis heute nicht rechtsgültig - da eine  "beidseitige Willenserklärung " vorliegen muß , also die Unterschrift von Verkäufer u n d Käufer. Was die mehr als unverschämte Beleidigung angeht , so sollte sie mich einschüchtern und mundtot machen - b l o ß  , sie tut`s nicht .

Herzliche Grüße von Detlev ! 

Also kam der Ordner nicht vor der Bezahlung des Restbetrages und auch nicht vom Verkäufer? In dem Fall würde ich auch von Betrug ausgehen, bzw. von verschwiegenen Mängeln.

Wie meinst du das mit dem nicht rechtswirksamen Vertrag? Wer waren die Vertragspartner? Warum wurde nichts unterschrieben?

Bei dem neuen Unfallschaden bleib ich bei meiner Meinung: Du wirst ein Problem haben, dass nachzuweisen. Ich glaube nicht, dass es von der Sachmangelhaftung im Rahmen der Gewährleistung so einfach gedeckt ist. Unfallschäden sind was anderes als Mängel. Du kannst an einem Auto ja auch nicht einfach mit dem Schlüssel entlangziehen und es dann dem Verkäufer anlasten.

Allein schon wegen der Beleidigung würde ich dem Händler aber seinen Beruf verbieten. Solche Typen gehören bestraft.

Hallo ,

Der Mazda kostete 1600,00 € . als er das ERSTE Mal besichtigt wurde , auf dem Firmengelände war er voller Schnee , der allerdings beseitigt wurde , damit ich ihn ansehen kann . D a war hinten kein Schaden , Kunststück , der Unfallschaden im Heck wurde fachgerecht repariert von MAZDA Vertragswerkstatt - 3411 , 00 € .

Mir ist der Schaden erst nach 4 Tagen aufgefallen , weil vorher der Kofferraum nicht benötigt wurde. Es gab weder Unfall , noch Rempler , noch Auspark , noch Wildschaden. Auch bin ich beim Zurücksetzen nirgendwo gegen gefahren . Der Schaden hinten rechts an der Stoßfängerverkleidung i s t auf dem Firmengelände des Händlers passiert und zwar durch nen Mitarbeiter der offensichtlich nicht auto fahren kann . Der Händler m u ß übrigens beweisen , das der Schaden bei ihm nicht passiert ist , die Gründe liegen in der 6 Monatsfrist .

Du hast recht , es war ein wirtschaftlicher Totalschaden , das ändert Nichts , aber auch Garnichts daran , das der Händler mir eben Diesen hätte mitteilen müssen , D I E S hat er nicht . Gut , ne Probefahrt hab ich nicht gemacht , ich bin auch bei Abholung nicht erst um das ganze Auto gelaufen , sondern habe die Fahrertür aufgeschlossen und bin losgefahren .

Die Nachbesserungsmöglichkeit ist bereits eingeräumt , die 1. Frist läuft am 18.1. aus.

Der Händler h a t mich nicht nur übel beschimpft , er hat mich schwerstens beleidigt , verleumdet , und üble Nachrede ist es auch ,das F A X ist hier. Er hat mich , eben weil ich meine Rechte aus dem EU - Gewährleistungsrecht wahrnehme . als nicht geschäftsfähigen , psychopathischen Vollidioten hingestellt , bei dem überprüft werden muß ob er einen Vormund braucht . S o redet niemand mit mir , weder hat das je einer getan , noch wird das in Zukunft passieren , da stimmen wir doch wohl überein , oder ? Hinzu kommt noch Betrug.

Er will also die beinharte Tour , eine Lektion , er wird sie bekommen ! Ich habe versucht die Sache mit ihm gütlich beizulegen --- was würdest denn Du bei so ner handfesten , unverschämten Beleidigung tun ?

Also nen schönen Tag und Gruß von Detlev !

Übrigens: bei Problemen nach dem Kauf ist das persönliche Gespräch immer der bessere Weg. Sofort drohen und sie hören von meinem Anwalt, dagegen eher nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Toshy



Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


Hallo und n schönes Wochenende und danke für deine Nachricht . 

Wie bereits gesagt habe ich bei Restzahlung nicht vom Händler sondern vom Vorbesitzer einen dicken Aktenordner erhalten  wo der schwere Auffahrunfall , in den der Wagen verwickelt war , Punkt für Punkt belegt.  Fakt ist , das zum "übern Tisch ziehen " immer 2 gehören, einer der zieht und einer der ziehen läßt . Und ich lasse keineswegs ziehen .

Kein Sorge , der Händler wird straf , - und zivilrechtlich belangt , dieses Fax ist eine Einzige Frechheit - eine Beleidigung , Verleumdung , und üble Hachrede schon mal sowieso. Was den Schaden rechtsseitig an der Stoßfängerverkleidung angeht , so i s t der klar auf dem Firmengelände durch einen Mitarbeiter verursacht worden .  D e n n  - als ich das erste Mal des Wagen angesehen habe , war er voller Schnee , der wurde aber entfernt , - und  d a war der Schaden n i c h t vorhanden . Als er mir auffiel hatte ich das Auto ganze   4 
Tage. Mir ist weder einer reinfahren , noch hat mich ein Wagen tuschiert , noch bin ich beim Zurücksetzen irgendwo gegen gefahren. Angesehen davon wurde der Schaden binnen einer 6 Monatsfrist nach Übernahme des Wagens gemeldet wie alle anderen Sachmängel . In diesem Fall w i r d von Gesetzes wegen angenommen , das er alle Mängel bei Übergabe bereits vorhanden waren.  Abgesehen davon war und ist der Kaufvertrag bis heute nicht rechtsgültig - da eine  "beidseitige Willenserklärung " vorliegen muß , also die Unterschrift von Verkäufer u n d Käufer. Was die mehr als unverschämte Beleidigung angeht , so sollte sie mich einschüchtern und mundtot machen - b l o ß  , sie tut`s nicht .

Herzliche Grüße von Detlev ! 

Hallo ,

den Ordner hab ich exakt am Tag der Abholung des Wagens vom Vorbesitzer bekommen bei der Restzahlung. Er wurde vom Händler angerufen und kam dann mit dem Ordner , sowie mit noch ein paar anderen Unterlagen .

Um Rechtsgültigkeit zu haben muß von b e i d e n Vertragspartnern " eine Willenserklärung " vorliegen, also die Unterschrift von Käufer und Verkäufer , und die vom Verkäufer liegt nachweislich nicht vor .

was den neuen Schaden angeht , so habe ich nicht "einen Schlüssel am Auto langgezogen " , der Schaden rührt von tuschieren eines Gegenstands her , beim Zurücksetzen - ich habe ihn nicht zu vertreten.

Keine Sorge der Händler wird strafrechtlich wegen Beleidigung , übler Nachrede , Verleumdung und Betrugs bestraft werden !

Also , herzliche Grüße von Detlev !

Hallo , der neue Schaden ist nicht nach der Übergabe passiert , i c h habe ihn nicht zu verantworten. Abgesehen davon m u ß der Händler beweisen , das er nicht d o r t passiert ist , das kann und wird er nicht .

Er h a t mich so beleidigt , i c h habe ihm nur pflichtgemäß lt. EU - Gewährleistungsrecht die Sachmängel gemeldet , und ihm eine 1. Frist von 14 Werktagen zur Nachbesserung eingeräumt , gesagt habe ich ihm Garnichts .

Also herzliche Grüße von Detlev !

Hallo ,

Der schwere Unfallschaden hinten - repariert 2007 ist nirgendwo dokumentiert
, und im Kaufvertrag schon mal Garnicht .

Abgesehen davon das der Kaufvertrag garnicht rechtsgültig ist , da er die Willenserklärung des Verkäufers nicht enthält ( Unterschrift ).

Ich strebe keine Wandlung des Kaufvertrages an , sondern erwarte nur die Beseitigung sämtlicher gemeldeten Sachmängel einschl. des neuen Schaden , ich weiß übrigens nicht ob 2123,00 € ein "kleiner Schaden " ist , ich meine nicht !

Also , nen schönen Tag und herzliche Grüße von Detlev !

Hi,

wir glauben dir ja das der aktuelle schaden nicht von dir verursacht wurde!

Aber du kannst es nicht beweisen also steht vor Gericht Aussage gegen Aussage.

Und NEIN der Unfallschaden fällt nicht unter die gesetzliche Gewährleistung. Du mußt beweisen das der Unfall bei ihm passiert ist.

Natürlich hätte ein seriöser Händler den schaden nicht verschwiegen,wobei es ja sogar sein kann das der verkäufer den schaden gar nicht bemerkt hat wenn einer seiner Mitarbeiter nix gesagt hat.

Darum geht man als Käufer auch nochmal um das Auto herum bevor man ein Auto übernimmt. Egal ob Neuwagen oder 2000€ Möhre.

Ganz grundsätzlich ist die Gesetzliche Gewährleistung ne feine Sache,bei Gebrauchtwagen für weniger als 2-3t€ kann ich die Händler aber fast verstehen das sie versuchen sich um die Gewährleistung zu drücken. Das wirtschaftliche Risiko ist da einfach zu groß.

Gruß Tobias

Hallo LittlePelican,

Ich bin nicht der Verkäufer! Ich würde den auch gern für jeden Kram belangen. Für die Beleidigung und einen verschwiegenen Unfallschaden kann das ja auch sehr gut aussehen.

Aber der Schaden, bei dem du davon ausgehst, dass er nur bei dem Verkäufer passiert sein kann, ist ein anderes Problem. Es ist zunächst ein Unfallschaden - kein Sachmangel. Niemand kann im Moment beweisen, wo es passiert ist. Ob es ein Sachmangel ist, musst DU beweisen - das ist nunmal so, weil es ein Unfallschaden ist!! Ich habe nicht gesagt, dass Du mit dem Schlüssel am Auto kratzt. Dies war nur ein Vergleich! Wenn du das aber nicht verstehst, kann ich es nicht ändern. So, wie Du Dich hier 4 Mal in Folge wiederholst, hilft Dir das auch nicht weiter. Beruhige Dich, lies Deine Beiträge noch einmal durch bevor Du sie veröffentlichst.

Wenn du ein Auto kaufst, und es nach der Übergabe einen Unfall hat, dann ist das kein Sachmangel und nicht von der Gewährleistung gedeckt! Ob bei Dir der Unfallschaden schon vor der Übergabe am Auto war, läßt sich nur mit dem Auto und Deiner Aussage nicht nachweisen! Du brauchst dazu leider Beweise! Du hast versäumt, das Auto bei der Übergabe zu inspizieren! So doof, wie das klingt: Das war (d)ein Fehler! Es sind 4 Tage vergangen, die kein Richter so einfach nachvollziehen kann. Du sagst, dass es bei Übergabe vorhanden war, kannst es aber nicht beweisen und hast es bei Übergabe auch nicht gesehen, sondern erst nach 4 Tagen! Der Verkäufer braucht sich da erstmal keine Sorgen machen und ist fein raus. Was anderes wäre es, wenn du das andere Auto mit passendem Schaden findest oder was auch immer da angefahren wurde. Ohne das oder ein Video/Zeugenaussage kannst du das leider vergessen mit dem Schadenersatz...

Außer einem Wandel wegen verschwiegenem Unfallschaden (wobei bei einem Wert von 1600 Euro auch das eher fraglich ist) bleibt Dir leider nicht viel weiter übrig, als Dich damit abzufinden. (Beleidigung und verschwiegener Mangel des ersten Unfallschadens sind natürlich noch andere Themen)

Ich wiederhole mich auch noch einmal: Dass Du bei der Übergabe nicht das Auto kontrolliert hast, ist Dein Fehler und der Grund, warum du vermutlich auf dem Schaden sitzen bleibst, wenn du keine Beweise findest. Leider! Selbst, wenn der Verkäufer ein Dreckschwein ist!

Du hast die Unterlagen vom Vorbesitzer bekommen? Der Händler hatte diese Dokumente also gar nicht in der Hand? Gut möglich das er von dem reparierten Schaden gar nichts wußte! Ist auch wieder so ein Punkt der sich nur schwer beweisen läßt.
Ja die neue Beschädigung wird dein Schaden bleiben. Wie nun schon mehrfach gesagt wurde, wie willst du das beweisen????

Dein Mazda ist ein relativ altes Auto und sei lieber froh das du einen Wagen erwischt hast, der gut gewartet wurde. Wenn der nun hinten eine Macke mehr hat, mein Gott, er fährt trotzdem.

Sollte der Händler wirklich ein FAX mit beleidigendem Inhalt geschickt haben, würde ich mir das auch nicht gefallen lassen. Um da genaueres sagen zu können müßte man allerdings das ganze FAX lesen können.

Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung: Eine Einigung vor Ort, Mann gegen Mann ist der bessere Weg.

Einvernehmliche Lösungen, machen m.E. dann Sinn, wenn es sich um vernüftig situierte Personen handeln. Die Wortwahl des Fax schliesst diese Option ja eher aus. Ich empfehle aber Kopf zu behalten, und keine Vermutungen über den neuen Unfallschaden als Tatsachen darzustellen. Wenn man nicht gerade selbst Zeuge war (hier nicht der Fall), so ist es eine reine Vermutung dass "ein Mitarbeiter des Autohauses dies beim Rangieren war". Es ist auch irrelevant, wie das war. Entscheidend, ob der Schaden vor Übergabe bestand.

Die Beleidigung an sich ist noch kein Indiz dafür, dass Dinge stimmen oder nicht. Ich würde aber für die Beleidigung ebenfalls eine Strafanzeige erstatten. Der verschwiegene Mangel (Unfallschaden) ist allein ein Grund vom Kauf zurücktreten zu können. Schwieriger ist der neue Unfallschaden. Da braucht man Fakten und keine Vermutungen. Deshalb ist womöglich Rückabwicklung der beste Weg. Punkte, die glasklar sind, kann man gut zum Rechtsstreit bringen. Andere auch. Die Rechtsanwälte freut es allemal.

Hallo ,

gut , ich drücke mich klar aus , zwar hab ich `s eigentlich schon getan , aber was solls.
Klar wird der "Gegner" , sofern er überhaupt einer ist , die Anwalts, - Gerichts,- und sonstige Kosten auferlegt bekommen. Der Mann hat ne Firma , also i s t was zu holen. Ein "kleiner" Ausgleich ? , das wird n ganz schön Großer. Der schwere Heckschaden - übrigens wirtschaftlicher Totalschaden laut Gutachten , wurde von einer MAZDA - Vertragswerkstatt fachgerecht beseitigt / instandgesetzt. Kosten :. 3411 , 00 € !! Gut die Hälfte steht mir als Ausgleichszahlung zu.

Was die Beleidiung angeht ,- niemand , ich widerhole niemand nennt mich einen Vollidioten , der nicht alle Tassen im Schrank hat und n Vormund braucht , bloß weil die Rechte aus dem EU - Gewährleistungsrecht wahrgenommen werden. Wer sich als Geschäftsmann so im Ton vergreift , der diskreditiert sich allein. Übrigens ist das mit Nichten ne Idee , sndern eine handfeste Schadenersatzklage , das wird er schon merken , mal abgesehen vom Strafverfahren , was ihm genau so ins Haus steht. Ich wollte die Sache gütlich mit ihm regeln , e r will eine Lektion , er wird sie bekommen .

Also..... nen schönen Tag und herzliche Grüße von Detlev !

[

Also rückabwicklung könnte drinn sein, wegen dem Unfallschaden. Problematisch ist dabei der neue Schaden.
Die Beleidigung ist ne Anzeige für Sich wert-wenn Du es sogar schriftlich hast(so hab ich es verstanden) um so besser.

Aber wer um himmels willen kauft heute noch seinen Gebrauchtwagen ohne Probefahrt???😰😰😰

Woher weiß man dann, ob der wagen in der Spur läuft, ob das Lenkrad schlackert, die Bremsen nicht ruckeln oder der Motor gut zieht? Interessiert dich der Wagen denn nun in wirklichkeit soooo wenig?

Oder wolltest Du nur ein Schnäppchen machen, den Wagen weiterverscherbeln und ärgerst dich nun, wegen den wertmindernden Macken, die dir das versauen? Find das Ganze irgendwie komisch 😛

Hallo und nen schönen Tag ,

Das Auto ist mehr als Top gepflegt , ic h hatte noch nie so ne umfangreiche Dokumentation über irgend einen Gebrauchtwagen. Der Vorbesitzer ist übrigens tot , und hat den WAgen sozusagen vererbt. Immer wenn was gescheppert oder geklappert hat war er in der Werkstatt - immer Vertragswerkstatt von Mazda . Er hat sogar Einbauten vornehmen lassen damit der Wagen D3 Norm hat. Er ist wie aus dem Ei gepellt.

Ich möchte keine Rückabwicklung , es sollen lediglich die Sachmängel repariert werden , das ist Alles was ich möchte . Wegen der handfesten Beleidigung erstatte ich Strafanzeige , gaaaannnz klar .

Klar Du hast recht , wer kauft schon n Gebrauchtwagen ohne Probefahrt ? , also er läuft ganz ausgezeichnet , nicht die Spur eines Schadens egal wo - außer der genannten . Die Automatic schaltet butterweich , - und TÜV bekommt er so sicher das Amen in der Kirche ist , das hat mir der Karosseriemeister gesagt , der den Schaden an der Stoßfängerverkleidung begutachtet hat .

Ich will den Wagen nicht weiter verscherbeln , er hat immerhin einen Wiederbeschaffungswert von 2700 € Du müßtest ihn mal sehen , dann wärst sicher meiner Meinung !

einen entspannten schönen Tag trotz Regen und natürlich n gesundes neues Jahr wünscht Detlev !

Hallo ,

der Schaden wurde definitiv nicht von mir verursacht , als der Wagen von mir zum Ersten Mal besichtigt wurde , war er voller Schnee , er wurde von Mitarbeitern davon befreit damit er von mir von vorne bis hinten zu besichtigen war . Es war hinten nicht der geringste Schaden , im Gegenteil . Ergo i s t er von Mitarbeitern bei Rangierarbeiten verursacht worden . Ich bin bbei ABholung nicht um das ganze Auto rum gegangen , schön und gut . Ich habe die Fahrertür aufgeschlossen und bin losgefahren , der Schaden ist mir nach ganzen 4 Tagen aufgefallen , w o er entstanden ist , ist wohl ganz klar . Im Übrigen muß i c h nicht beweisen das der Unfall beim ihm entstanden ist - d e n n , er ist innerhalb der 6 Monatsfrist nach Übernahme des Wagen gemeldet worden - wie alle Anderen Sachmängel . H i e r wird von GESETZES WEGEN ANGENOMMEN , das der / die Schadenm / Schäden bereits bei Übergabe vorhanden waren . E r muß beweisen das der Schaden EBEN NICHT bei ihm entstanden ist , und das durfte ihm schwer fallen .

Abgesehen ist es mit Nichten eine "Möhre " sondern ein mehr als Top gepflegtes Auto . Das EU - GEWÄHRLEISTUNGSRECHT ist vom BGH b3eschlossen worden , damit die Kunden besser geschützt sind , und der Händler hat das zu akzeptieren , ob es ihm nun paßt oder nicht , und ob daraus ein wirtschaftliches Risiko resultiert oder nicht .

Gu er kann versuchen sich vor der Gewährleistung zu drücken , die immerhin 24 Monate währt , aber - DAS EIS SCHMILZT UNTER SEINEN FÜßEN !

n schönen Tag noch und herzliche Grüße von Detlev !

Ich fasse mal zusammen (hoffentlich richtig):

1. Käufer kauft gebrauchtes Auto bei Händler für 1600€ (richtig?).
2. Im Kaufvertrag bzw. in den Unterlagen wurde 'vergessen' ein fachgerecht behobener Schaden von 3400€ zu erwähnen
3. ein weiterer Schaden im Stoßstangenbereich war vorhanden, aber vom Käufer nicht bemerkt, als er vom Hof des Händlers fuhr.

Und nun entbrennt ein Streit, ein Rechtsstreit wird eingeleitet, Beleidigungen fliegen?

Ganz ehrlich? Ich bin sprachlos!

1. Eine 3400€ Reparatur ist heutzutage nichts großes mehr. Das nennt man im Sprachgebrauch aber einen Totalschaden, wenn die Reparatursumme den Restwert des Fahrzeugs in etwa erreicht...

Ich selber habe mit meinem Fahrzeug (war von mir neu gekauft) bereits zwei Unfallschäden verursacht (einmal Wildunfall (6000€) und einmal seitliche Karambolage mit einem Überholenden PKW (4000€)) - beide Unfallschäden fachmännisch reparieren lassen - was letztendlich den Restwert des Fahrzeug nicht geschmälert hat! Es ist davon auszugehen, dass durch den Austausch von so manchen Teil ja das Fahrzeug gewissermaßen sogar wieder teilweise verjüngt wurde.

2. wenn fachmännsich repariert, würde ich als Kunde nicht darauf rumreiten und es bei diesem Kaufpreis einfach dabei belassen, wenn sogar eine weitere Werkstatt die fehlerfreie und fachmännische Reparatur bestätigt hat.

3. ist das nicht einfach Deine Schuld? Wenn jemand vom Hof fährt, ist der neue Kratzer und die neue Beule wohl automatisch Besitz des Käufers meine ich! Es ist dann im Sinne der weiteren Zusammenarbeit zw. Händler und Käufer in des Händlers Kulanz, ob er sich der Beule oder des Kratzers noch annimmt. Hier macht der Ton die Musik!

Wenn es nun zum Streit und Beschimpfungen gekommen ist: war wohl evtl. der Ton der Beteiligten (auch des Käufers) nicht ganz korrekt??? Bei 1600€ Kaufsumme solch ein Drama?

Ich bin sprachlos!

Nur zwei werden sich so richtig freuen, dass sind mal wieder die Anwälte....

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican


Im Übrigen muß i c h nicht beweisen das der Unfall beim ihm entstanden ist - d e n n , er ist innerhalb der 6 Monatsfrist nach Übernahme des Wagen gemeldet worden - wie alle Anderen Sachmängel . H i e r wird von GESETZES WEGEN ANGENOMMEN , das der / die Schadenm / Schäden bereits bei Übergabe vorhanden waren . E r muß beweisen das der Schaden EBEN NICHT bei ihm entstanden ist , und das durfte ihm schwer fallen .

Das stimmt so bestimmt nicht. Das wäre wie eine gratis 6 Monate Parkschaden Versicherung. Da würde dauernd jemand wieder zum Verkäufer gehen und behaupten, das sei schon vorher gewesen.