Autohändler - keine Zierde seiner Branche
Hallo Freunde und guten morgen sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Hatte mir einen Mazda 262 GLX 2.0 L. 115 PS , als aber in einem mehr als Top Zustand bei einem Händler in Berlin gekauft . Zum Wagen erhielt ich vom Vorbesitzer eine quasi lückenlose Dokumentation über das Auto. Er wurde minuziös gepflegt und gehegt im Wahrsten Sinn des Wortes. Bei der erfolgten , ersten Besichtigung und folgender Anzahlung stand der Wagen hinten auf dem Firmengelände in einer Reihe mit anderen Fahrzeugen. Ich erhielt nach der Anzahlung gleich alle Papiere um den Wagen zuzulassen.
Am 23.12. wurde das Auto gegen Restzahlung beim Händler abgeholt . Ich erhielt erst am Abholtag den dicken Hefter mit der Dokumentation , es wurde dort wahrhaft ALLES aufgehoben. Natürlich wurde ein Kaufvertrag gemacht mit einem Zusatz - der natürlich nur den "Weg ebnen sollte" , das EU - Gewährleistungsrecht zu unterlaufen. 😠 Bei der Durchsicht des Aktenordners sah ich , das das Fahrzeug in einen gewaltigen Auffahrunfall verwickelt war - Schaden :. 3411,00 € , wahrhaft keine Bagatelle. Daraufhin richtete ich ein Schreiben an den Händler per Fax , und meldete Sachmängel nach , die erst im Nachhinein festgestellt wurden , und natürlich den Unfallschaden , der mir vorsätzlich nicht mitgeteilt wurde - juristischer Passus :. pflichtwidrige Unterlassung der Mitteilung eines Unfallschadens an den Käufer. Hinzu kommt noch das der Schaden laut Gutachten ein TOTALSCHADEN war. Er wurde natürlich von einer MAZDA Vertragswerkstatt fachgerecht repariert .
Mir fiel ferner ein Schaden an der Stoßfängerverkleidung rechts hinten auf. Er wurde ganz klar auf dem Firmengelände bei Rangierarbeiten durch Mitarbeiter der Firma verursacht . Ich fuhr zu einem Vertragshändler hier in Berlin und ließ ihn dort durch den Karosseriemeister begutachten . Es wurde Bilder gemacht und eine Kalkulation erstellt - 2123 , 00 € . Natürlich wurde auch dieses Ergebnis dem Händler mitgeteilt. Er wurde mit Schreiben zur Nachbesserung aufgefordert , die Frist läuft am 18.1. aus. Gestern erhielt ich ein Fax vom Händler worin ich als " psychopathischer, unzurechnungsfähiger , nicht geschäftsfähiger Vollidiot bezeichnet wurde der einen Vormund braucht ". Man muß sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen ! Und das Alles nur , weil ich meine Rechte aus dem EU - Gewährleistungsrecht wahrnehme !
Mich würde Euer Kommentar dazu wirklich interessieren ! Das ist wirklich die größte Unverschämtheit die mir je durch einen Händler passiert ist . Gut , er will eine Lektion , er wird sie bekommen ! Heute wird Strafanzeige wegen Beleidigung , übler Nachrede, Verleumdung und Betrug erstattet. bin gespannt was sein Anwalt noch "auf Lager hat " .
Also ...... , n traumhaftes Wochenende und herzliche Grüße von Detlev !
Beste Antwort im Thema
Die Story gehört unbedingt ins Fernsehen. Am besten in die SOAP von VOX "Verklag mich doch".
Da ist alles drin, was man so beim Autoverkauf wissen sollte oder schon immer wissen wollte. Unfallschaden, Vertrag ohne Unterschrift, Kauf ohne Prüfung, tolles Autoschnäppchen, Gewährleistungsansprüche, Beleidigung, Cousin, Rückabwicklung die keiner will, Opa der alles aufbewahrt, Detlev, ...
Der Thread ist wirklich köstlich. Auch diese permanenten Situationswiederholungen sind sehr amüsant, kommen im TV aber sicher noch viel besser zur Geltung. Wenn Detleeeev zum gefühlten 100 ten mal die Geschichte erzählt, aber diese immer wieder neu klingt .... dass ist echt höchster Unterhaltungswert. Auch die neutralen Autoren (Toshy, Gotsche, ...) machen einen Spitzenjob, und garantieren erstklassige Spannung bei diesem Wirtschaftskrimi.
Keiner weiss so recht wie das Ding ausgeht. Wird der böse Autohändler für 9 Monate ins Gefängnis wandern, und muss Detlev 1700,- Euro zusätzlich zahlen, sein Gewerbe für immer aufgeben und später im Kloster landen? Oder wird Detlev seinen geliebten Mazda, einfach zurückgeben müssen, weil er ihn irrtümlich vom Hofe des Händlers gefahren hat? Und was passiert mit dem lieben Opa? ... Verkraftet er den psychischen Druck vor Gericht als hilfloser Zeuge des Dramas. ... Auch das Schicksal des Cousin, kann je nach Gefechtslage, Ruhm und Ehre bringen oder Trübsal in der Verwandschaft. Wird er diese Bürde alleine tragen können oder am Erwartungsdruck zerbrechen?
Fragen, über Fragen.
Weiter so ! Beste SOAP im Mazda-Forum
244 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
wo bitte ist hier was unübersichtlich?
Wie Du zitierst, ist unübersichtlich, da Du nichts richtig markierst. Dein Schreibstil mit den tausenden Leerzeichen und teils fehlender Grammatik tut ein Übriges.
Zitat:
Ich hoffe Du begreifst endlich mal das der Wiederbeschaffungswert 2700 , 00 € beträgt . Stichwort .. Gutachten!
🙂 Also ist das der Wiederbeschaffungswertt zum Zeitpunkt des vorherigen Unfallschadens, den Du heute einklagen willst? 🙂 Du begreifst aber schon, dass Du das Auto auch hast und dass Du es jetzt gekauft hast und nicht zum Unfallzeitpunkt? Also würde es nur den aktuellen(!) Wiiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (berechnet ohne den neuen Schaden, denn der ist Dein Problem!) geben. :P
Zitat:
I c h m uß Garnichts beweisen , e r muß das . Nur mal dazu.
Den vorherigen Unfallschaden musst Du auch nicht beweisen. Aber den Verursacher des neuen musst Du nachweisen. :P Nur mal dazu!
Selbst die 2200€ des neuen Schadens sind nicht bombenfest! Sollte sich wirklich ein Verursacher finden, kommt dessen Versicherung ins Spiel. Gutachter und oft seltsame Abzüge. Neu für alt, Teillackierung statt ein komplettes Teil zu tauschen und und und. Je nach Gesellschaft kommt dann noch die Mehrwertsteuer mit ins Boot, mache Versicherungen ziehen die ab, andere Versicherungen zahlen die ohne Probleme mit aus.
Das alles ist aber reine Theorie, denn es muß ein Verursacher her und dem muß bewiesen werden das er den Schaden verursacht hat. Erst dann fangen die Mühlen an zu mahlen.
Hast du keine Beweise, kann das für dich sonst recht unangenehm werden. Wurde hier schon geschrieben: unwahre Beschuldigungen, Behauptungen, Rufschädigung....ein guter Anwalt hat da auch einige Möglichkeiten.
Das nicht funktionierende Kassettenradio: Senderspeicher: Anschlüsse vertauscht, kann man selber machen. Kassettenteil funktioniert nicht mehr richtig, tja kaputt aber das repariert dir kein Mensch mehr. Gute gebrauchte Geräte gibts im Internet für sehr kleines Geld. Mir wäre das aber wirklich Schnurz, denn wer besitzt noch Kassetten, selbst brauchbare CD Radios mit MP3 und USB gibts für deutlich unter 100€
Hallo ,
warum sollte irgend etwas markiert werden . Klar ist der Wiederbeschuffungswert 2700 , 00 € , steht im Gutachten , reicht doch , oder ?
Vorerst wird erstmal Garnichts eingeklagt , der Unfallschaden wurde mir nicht genannt , wohlgemerkt vorsätzlich - klarer Betrug .
Der neue Unfallschaden , das d e r nicht bei ihm entstanden ist , muß e r beweisen nicht ich .
Eigentlich nicht so schwer Gruß von Detlev !
Hallo und nen schönen Tag ,
Der neue Schaden ist begutachtet worden von einem Karosseriemeister der Fa. Meklenborg - Mazda Vertragswerkstatt. Die Verursacher waren Kamekazefahrer / Mitarbeiter des Händlers, - u n d , ich bin sicher das er davon auch wußte. Wenn er aber meint das er mir den "unterjubeln " kann , dann irrt er gewaltig . Die Schadenshöhe ist 2123 , 00 € . M i r ist er Unfall nicht passiert , und es ist mir niemand in den Wagen gefahren ! 4 Tage hatte ich den Wagen gerade .
Die Mühlen werde ich getrost meinem Anwalt überlassen . Vor dem Händler und seinem Anwalt habe ich nicht die geringste Angst . Bislang hat sein Anwalt auf meine Ausführungen nicht geantwortet , warum wohl ?
Das nicht einwandfrei funktionierende Cassettenradio mit Autoreverse i s t ein Sachmangel ,den natürlich der Händler reparieren lassen muß , nicht mehr und nicht weniger !
Also nen schönen Tag und Gruß von Detlev !
Wie alt ist das Gutachten wo die 2700€ aufgeführt sind?
Es bleibt zu beweisen wer SCHULD ist und nicht wer UNSCHULDIG!!!!
Leider fehlen dir die Beweise für deine Behauptung. Du vermutest nur und unterstellst, aber beides hat nicht die geringste Beweiskraft.
Eigenes Beispiel von mir:
Mein 3er BMW war auf einem Supermarkt Parkplatz abgestellt. Als ich vom Einkauf zu meinem Wagen kam, stand ein älterer Opel Astra hinter meinem Wagen. Der Abstand zwischen den Fahrzeugen betrug etwa 20cm. Der Astra war auf der anderen Seite des Parkplatzes abgestellt worden, aber es war kein Gang eingelegt und auch die Handbremse war nicht gezogen. Das FAhrzeug ist dann losgerollt und hat meinen BMW am Heck getroffen. Ergebnis: Lackschäden im Stoßfänger. Die Fahrerin wurde ausgerufen und die Polizei verständigt. Trotz Protokoll, Gutachter und ZEUGEN die sahen wie das Auto rollte!!!!!!bekam ich den Schaden nicht ersetzt. Es ging damals um eine Summe unter 1000DM, es wurde behauptet die Kratzer und Schrammen wären schon vor dem angeblichen Zusammenstoß gewesen. Das Heck war vorher stark verschmutzt und nur an den beschädigten Stellen war der Dreck weg. Keine Chance, Aussage gegen Aussage, jeder trägt seinen Schaden selber.
So und nun kommst du mit einem alten Gutachten, hast keinerlei Beweise in der Tasche und willst einen Schaden reguliert haben. Den Richter möchte ich sehen, der dir da RECHT gibt.
Ein versteckter Mangel wäre zum Beispiel eine defekte Zylinderkopfdichtung. Nach 4 Tagen merkst du das deine Heizung nicht mehr funktioniert und die Kühlwasseranzeige in den roten Bereich wandert. In so einem Fall handelt es sich um einen Sachmangel, der beim Verkauf sicher vorhanden war und für den der Verkäufer haften muß, entweder freiwillig, oder mit Hilfe eines Rechtsverdrehers.
Hi,
der Kostenvoranschlag einer Werkstatt bringt dir im zweifel nix.
Da müßte ein offizielles Gutachten eines unabhänigen Gutachters her.
Spielt aber eigentlich keine Rolle.
Ja das Kasettenradio ist wahrscheinlich ein Sachmagel in Sinne des Gesetzgebers,du mußt den mangel als beim Händler anzeigen. Er muß dann nur noch für 5€ ein funktionierendes gebrauchtes Gerät finden und es schnell einbauen,dauert keine 10min.
Mir persönlich wäre es gar net aufgefallen weil das teil sowieso gegen ein billiges CD Radio ausgetauscht worden wäre 😉
Für den Vorschaden steht dir eine Entschädigung in der höhe des (aktuellen) Wertverlustes zu,das dürften so etwa 100-200€ sein oder du wandelst die Kiste was du ja net willst.
Bei dem aktuell vorhandenen schaden frage ich mich immer noch wie es dir unklar sein kann das es kein Sachmangel ist. Der Händler wird ohne Probleme mehrere Zeugen aufbieten die bestätigen das der Schaden bei übergabe nicht vorhanden war. Wie willst du das gegenteil beweisen?
Deine Aussage das es bei dir nicht passiert ist reicht nicht aus.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
warum sollte irgend etwas markiert werden . [...]
Du antwortest auf Beiträge wahllos ohne Zitate zu markieren und teilweise ohne das man weiss, was Zitat und was Dein eigenes Geschriebenes ist! Da verliert man den Überblick!
Und es heisst Kamikaze -> ??! Auch wenn Dir Beweise dazu fehlen 😉
@ toshy
Danke, aber er wird es wohl wieder nicht kapieren, wie man richtig
Zitat:
zitiert,
Fragen beantwortet oder generell Ordnung in seinen Schreibstil bekommt.
(Traurig für Jemanden, der aus der IT-Branche zu kommen meint.)
Für mich ist der Rechtsfall (im Sinne des TE) bereits gescheitert. Er meint im Recht zu sein, aber beschafft am Ende nur seiner Rechtsanwältin Arbeit. Sie verdient daran, was sicherlich gut an der Sache ist. Also die Gewinner in diesem Fall sind eh nur die Rechtsanwälte.
Während der TE also weiter mit nem 1600€ Mazda rumfährt (oder eher kein Auto, da der Kaufvertrag sicherlich rückgängig gemacht werden wird), kaufen sich die Anwälte dann eben ab und an ordentliche Autos.
Da der Streitwert recht gering ist, verdient der Anwalt auch nicht sonderlich viel an dem Fall. Da ist dann auch nur ein neuer Sandero drin, für einen Panamera muß noch etwas mehr passieren.
Na, den Kaufvertrag müsste man mal sehen.
Steht dort wirklich drin, dass dieser gebrauchte Mazda frei von Mängeln und unfallfrei ist?
Der Händler Meklenborg bietet zwar Gebrauchtwagen in diesen Preisklassen an, er schließt aber schon auf seiner Web-Seite die Gewährleistung und Garantie dafür kategorisch aus.
Bei einem Gebrauchtwagen im Wert von 1600 € wird auch in der Rechtssprechung nicht mehr automatisch davon ausgegangen, dass dieser Wagen Mängel und Unfallfrei ist, im Gegenteil.
Unfallschäden und Gebrauchsspuren werden ab einem bestimmten Alter dann immer angenommen.
Diesem Kaufvertrag ging eine Einigung und eine Übergabe der Kaufsache voraus. Der Käufer hatte also Möglichkeiten, die Kaufsache im Vorfeld eingehend zu überprüfen, er hat die Bedingungen aber akzeptiert.
Solchen Fragen wird er sich vor Gericht auch stellen müssen, sofern es bis zu einem Verfahren überhaupt kommt.
Der Wert von 1600 € ist im Kaufvertrag festgeschrieben. Wenn es auch 20 Gutachten im Nachgang gibt, die 20 Unfälle mit einem Schaden von je 50.000 € attestieren, das wird einen Richter kaum interessieren.
Der Wert der Sache bei Eigentumsübertrag lag bei 1600 €, das ist schriftlich dokumentiert.
Rückwirkend für Unfallschäden nach einem fiktiven Gutachten kassieren zu wollen, die den Restwert und sogar den Kaufpreis des Wagens bei weitem übersteigen, halte ich rechtlich für aussichtslos.
Der Käufer könnte Wertminderung oder eventuell Rücktritt vom Kaufvertrag vor Gericht geltend machen, sofern er gerichtsfeste Beweise gegen den Händler aufbringen kann, die der Händler nicht abwehren kann, z.b. durch Fotos, die er vom Fahrzeug vor seinem Gebäude gemacht hat.
Was eine anteilige Wertminderung, bei einem Wert von nur 1600 € bedeutet, kann man sich ungefähr ausmahlen.
Der Schuss wird eher nach hinten losgehen.
Der Kauf des Mazda und des Kassettenradios spitzt sich zu. Der Opa ist offenbar tot, Friede seiner Asche. Aber dieser Thread lebt, für Ihn. Er ist unter uns. Er lebte Mazda, wie keiner vor uns.
Der Händler, auch genannt "Mutiger Bulle", ist hier noch nicht präsent. Er hat aber seine Stärke bereits per Fax bewiesen, welches er schlauerweise unkenntlich gemacht hat. Der arme Cowboy, vermisst weiter seine Apanatschi, die Ihn so arg über viele Jahre verprügelt hat, dass es sogar in der Presse war. Sein IT-Job hat Ihm Ruhm und Ehre eingebracht, so dass er nun endlich diesen Mazda kaufen konnte.
Die Sachlage zum Streit, ist weiter ungeklärt. Es reissen sich Staranwälte um den Job. Es ist ungeklärt, wer diesen Job erhält, und dann zum Erfolg bringt. Der Cousin hat mangels Zeit abgewunken, da es noch geldträchtigere Jobs in dieser Zunft, zu geben scheint.
Weiter so ! Beste SOAP im Mazda Forum.
@ bobbymotsch: Du bringst es immer mt einer Präzision auf den Punkt, daß es eine wahre Freude ist; weiter so.