Autohändler - keine Zierde seiner Branche
Hallo Freunde und guten morgen sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Hatte mir einen Mazda 262 GLX 2.0 L. 115 PS , als aber in einem mehr als Top Zustand bei einem Händler in Berlin gekauft . Zum Wagen erhielt ich vom Vorbesitzer eine quasi lückenlose Dokumentation über das Auto. Er wurde minuziös gepflegt und gehegt im Wahrsten Sinn des Wortes. Bei der erfolgten , ersten Besichtigung und folgender Anzahlung stand der Wagen hinten auf dem Firmengelände in einer Reihe mit anderen Fahrzeugen. Ich erhielt nach der Anzahlung gleich alle Papiere um den Wagen zuzulassen.
Am 23.12. wurde das Auto gegen Restzahlung beim Händler abgeholt . Ich erhielt erst am Abholtag den dicken Hefter mit der Dokumentation , es wurde dort wahrhaft ALLES aufgehoben. Natürlich wurde ein Kaufvertrag gemacht mit einem Zusatz - der natürlich nur den "Weg ebnen sollte" , das EU - Gewährleistungsrecht zu unterlaufen. 😠 Bei der Durchsicht des Aktenordners sah ich , das das Fahrzeug in einen gewaltigen Auffahrunfall verwickelt war - Schaden :. 3411,00 € , wahrhaft keine Bagatelle. Daraufhin richtete ich ein Schreiben an den Händler per Fax , und meldete Sachmängel nach , die erst im Nachhinein festgestellt wurden , und natürlich den Unfallschaden , der mir vorsätzlich nicht mitgeteilt wurde - juristischer Passus :. pflichtwidrige Unterlassung der Mitteilung eines Unfallschadens an den Käufer. Hinzu kommt noch das der Schaden laut Gutachten ein TOTALSCHADEN war. Er wurde natürlich von einer MAZDA Vertragswerkstatt fachgerecht repariert .
Mir fiel ferner ein Schaden an der Stoßfängerverkleidung rechts hinten auf. Er wurde ganz klar auf dem Firmengelände bei Rangierarbeiten durch Mitarbeiter der Firma verursacht . Ich fuhr zu einem Vertragshändler hier in Berlin und ließ ihn dort durch den Karosseriemeister begutachten . Es wurde Bilder gemacht und eine Kalkulation erstellt - 2123 , 00 € . Natürlich wurde auch dieses Ergebnis dem Händler mitgeteilt. Er wurde mit Schreiben zur Nachbesserung aufgefordert , die Frist läuft am 18.1. aus. Gestern erhielt ich ein Fax vom Händler worin ich als " psychopathischer, unzurechnungsfähiger , nicht geschäftsfähiger Vollidiot bezeichnet wurde der einen Vormund braucht ". Man muß sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen ! Und das Alles nur , weil ich meine Rechte aus dem EU - Gewährleistungsrecht wahrnehme !
Mich würde Euer Kommentar dazu wirklich interessieren ! Das ist wirklich die größte Unverschämtheit die mir je durch einen Händler passiert ist . Gut , er will eine Lektion , er wird sie bekommen ! Heute wird Strafanzeige wegen Beleidigung , übler Nachrede, Verleumdung und Betrug erstattet. bin gespannt was sein Anwalt noch "auf Lager hat " .
Also ...... , n traumhaftes Wochenende und herzliche Grüße von Detlev !
Beste Antwort im Thema
Die Story gehört unbedingt ins Fernsehen. Am besten in die SOAP von VOX "Verklag mich doch".
Da ist alles drin, was man so beim Autoverkauf wissen sollte oder schon immer wissen wollte. Unfallschaden, Vertrag ohne Unterschrift, Kauf ohne Prüfung, tolles Autoschnäppchen, Gewährleistungsansprüche, Beleidigung, Cousin, Rückabwicklung die keiner will, Opa der alles aufbewahrt, Detlev, ...
Der Thread ist wirklich köstlich. Auch diese permanenten Situationswiederholungen sind sehr amüsant, kommen im TV aber sicher noch viel besser zur Geltung. Wenn Detleeeev zum gefühlten 100 ten mal die Geschichte erzählt, aber diese immer wieder neu klingt .... dass ist echt höchster Unterhaltungswert. Auch die neutralen Autoren (Toshy, Gotsche, ...) machen einen Spitzenjob, und garantieren erstklassige Spannung bei diesem Wirtschaftskrimi.
Keiner weiss so recht wie das Ding ausgeht. Wird der böse Autohändler für 9 Monate ins Gefängnis wandern, und muss Detlev 1700,- Euro zusätzlich zahlen, sein Gewerbe für immer aufgeben und später im Kloster landen? Oder wird Detlev seinen geliebten Mazda, einfach zurückgeben müssen, weil er ihn irrtümlich vom Hofe des Händlers gefahren hat? Und was passiert mit dem lieben Opa? ... Verkraftet er den psychischen Druck vor Gericht als hilfloser Zeuge des Dramas. ... Auch das Schicksal des Cousin, kann je nach Gefechtslage, Ruhm und Ehre bringen oder Trübsal in der Verwandschaft. Wird er diese Bürde alleine tragen können oder am Erwartungsdruck zerbrechen?
Fragen, über Fragen.
Weiter so ! Beste SOAP im Mazda-Forum
244 Antworten
Hatte der Verkäufer die Dokumente, oder hast du die Unterlagen vom Vorbesitzer bekommen?
Unterlagen zur Zulassung sind: KFZ Brief, Fahrzeugschein, HU Bericht, mehr brauchst du da nicht.
Hast du den Verkäufer explizit nach vorhandenen Unfallschäden gefragt?????
Bei dem Fahrzeugalter kann man eigentlich davon ausgehen, das sich das Fahrzeug nicht mehr im Originalzustand befindet. Gerade in Großstädten sind Parkplatzschäden eher die Regel als die Ausnahme.
Und noch einmal, dein Auto hatte einen "schweren Heckschaden", schwer ist relativ, denn die Reparaturkosten sind nicht sehr hoch! Heck ist immer teuer, denn man muß reparieren und kann nicht einfach austauschen. Allerdings wurde der Schaden behoben!!!!!! Wo ist nun hier der Punkt für den großen Schadenersatz??????
Welche Summe schwebt dir als Entschädigung vor und womit begründest du diese?
Gibt es Quellen aus denen du diesen Betrag ableiten kannst?
Ganz ehrlich, das was du hier schreibst, ist größtenteils Mist. Der Händler , der Verkäufer hat nicht...Betrüger.....
Du hattest die Möglichkeit das Fahrzeug VOR dem Kauf zu Begutachten, eine Probefahrt zu machen und auch das Fahrzeug bei einem Gutachter, DEKRA, KÜS.... oder in einer Werkstatt überprüfen zu lassen.
Hast du nicht getan, sondern blind gekauft, ich habe es schon einmal geschrieben, dumm gelaufen und Pech gehabt, aber da ja eine Reparatur durchgeführt wurde ist dieser Schaden nicht mehr vorhanden.
Welche Sachmängel sind noch vorhanden? Bzw was soll der Händler denn noch reparieren?
Auf deinem neuen Schaden bleibst du selber sitzen, denn es fehlen dir eindeutig, ja EINDEUTIG die Beweise. Das Auto ist beschädigt, aber nur sagen: das war ein Mitarbeiter und es kann niemand sonst gewesen sein, reicht nicht aus. Ich sage nur der Schaden an meinem Mazda.....
Das Fahrzeug war 4 Tage in deinem Besitz und du hast es unterlassen das Fahrzeug bei der Abholung noch einmal zu besichtigen. Um Ansprüche stellen zu können hättest du dir den Wagen bei der übernahme noch einmal genau ansehen müssen. Hättest du das damals getan, wäre die Sache eindeutig und der Händler hätte entweder repariert, oder den Wagen zurückgenommen. Deine Pflicht hast du in dem Punkt aber verletzt! Nicht nur der Verkäufer hat Pflichten, sondern auch du!
Warum hat die Anwältin abgelehnt? Keine Aussichten, oder lohnt es sich für die nicht?
Hallo und guten Morgen ,
den Aktenordner mit den Dokumenten habe ich von dem bekommen , der den Wagen quasi von seinem Großvater , hätte er ja sein können , geerbt. Er war nicht der Vorbesitzer , der ist tot. Das Erbe , also der Wagen wurde an den Handler verkauft , der ihn mir verkauft hat . Von i h m habe ich nach erfolgter Anzahlung alle Papiere erhalten , die zur Zulassung notwendig sind , eben a u c h den KFZ - Brief , und d e r ist der Eigentumsnachweis , ohne wenn und aber . Den Schlüssel erhielt ich bei der Abholung des Wagen nach erfolgter Restzahlung .
Ich habe den Verkäufer nicht explizit nach Unfalschäden befragt , Dies brauche ich auch nicht . A l l e i n s e i n e Pflicht ist es mir einen Unfallschaden zu nennen , und exakt Dies hat er nicht getan , vorsätzlich = schuldhafte Unterlassung der Mitteilung eines Unfallschadens an den Käufer , also mich . Das erfüllt den Straftatbestand des Betruges , - d e n n er hat mir den Schaden nicht genannt in der Absicht sic h einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil zu meinemn Nachteil " zu verschaffen .
Was heißt Parkplatzschaden ? , ist 3411 , 00 € ein Parkplatzschaden ? , Du solltest mal die Bilder auf dem Gutachten sehen , schätze mal das der Unfall mehr als schwer war . Mehr noch , es war ein Totalschaden !! Ich möchte vom Verkäufer einen Ausgleichsschadenersatz f ü r den Unfallschaden , d e n n bei Verkauf müßte ich den Käufwer den Unfallschaden mitteilen , u n d dafür würde ich weniger Geld erhalten .
Was mir für eine Summe vorschwebt ? ,- mir steht exakt der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges zu und zwar genau der Betrag der bei Nichtreparatur des Wagens fällig wäre und genau der Gleiche was die Versicherung erstatten müßte . Es war ein Totalschaden , der Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten ist 2700 , 00 € ! Bei einem Totalschaden kann man auf Gutachtenbasis abrechnen , Man muß den Wagen nicht reparieren lassen .
Gut , ic h habe den Wagen nicht beim TÜV vorgestellt , auc h habe ich kein Gebrauchtwagengutachten machen lassen beim ADAC , was Mitglieder dürfen . B l i n d habe ich den Wagen nicht gekauft , er sah schon auf den Bildern im Internet sehr gepflegt aus , was er ja auch war .
Sachmängel sind , der neue Heckschaden - Stoßfängerverkleidung rechts unten mit Seitenteilbeschädigung , Türschloß Fahrerseite defekt , beim eingebauten Radio geht ständig die Sendespeicherung verloren sowie funktioniert das Autoreverse nicht richtig .
Die gesetzlche Gewährleistungspflicht läuft 24 Monate , er hätte sie vertraglich auf ein Jahr begrenzen können , Dies hat er nicht . Am 23.12. 12 wurde der Wagen abgeholt übergeben plus 24 Monate ??? = Ende der Gewährleistungspflicht für Sach, - nicht für Verschleißmängel ( Bremsbeläge , - Reifen etc. )
Gut , - ich bin nicht um den Wagen nochmal komplett rumgelaufen , habe die Fahrertür aufgeschlossen und bin losgefahren. Die Anwältin war mit Arbeit zu , außerdem hat sie mir ebenfalls gesagt , das KFT - Vertragsrecht nict ihr Spezialgebiet ist .
Also ne schönen Sonntag und Gruß von Detlev !
Es handelte sich nur um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Wäre das Auto damals jünger gewesen, also Zeitwert 5000€, Reparaturkosten 3400€ wäre der Schaden kein wirtschaftlicher Totalschaden.
3400€ Heckschaden sind nicht die Welt!!!!
Mazda 6 Frontschaden, vorn rechts der St0ßfänger sehr stark eingedrückt, Scheinwerfer beschädigt, Kotflügel leicht geknickt, Radhausschale eingerissen, machte gute 3000€. Dieser Schaden ist passiert als mein Auto geparkt war, ein anderes Fahrzeug ist beim Wenden reingefahren. Hätte dieses Fahrzeug mein Auto am Heck beschädigt, läge die Schadenssumme noch viel höher.
Du möchtest allen Ernstes vom Händler 2700€, obwohl du weniger gezahlt hat und obwohl du keinen Beweis dafür hast, das er oder einer seiner Mitarbeiter den Schaden verursacht hat?
Daran glaubst du doch nicht wirklich?
Schloss defekt? War wohl schon bei der Besichtigung so, ebenfalls das Radio, wird nur falsch angeschlossen sein. Zündplus und Dauerplus vertauscht. Autoreverse? Ein Kassettenradio, gibts im Netz für 5 Euro.... Ich hätte dem Verkäufer gesagt: Schönes Auto, aber das das und das funktioniert nicht, bitte reparieren und dann kaufe ich das Auto. Alternativ: kann so bleiben wenn sie mir preislich entgegenkommen.
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
Von i h m habe ich nach erfolgter Anzahlung alle Papiere erhalten , die zur Zulassung notwendig sind , eben a u c h den KFZ - Brief , und d e r ist der Eigentumsnachweis , ohne wenn und aber . Den Schlüssel erhielt ich bei der Abholung des Wagen nach erfolgter Restzahlung.
Spar Dir das "wenn und aber". Du machst Dich nur noch lächerlicher. Also gehst Du nun davon aus, dass die Übergabe des Fahrzeugs bei Übergabe der Papiere war. Wurde das Auto zu dem Zeitpunkt schon umgeparkt? Machs doch nicht so schwer! Muss man Dir alles aus der Nase ziehen?
Sachmängel sind unbekannte Mängel, die bei ÜBERGABE vorhanden waren!Zitat:
Ich habe den Verkäufer nicht explizit nach Unfalschäden befragt , Dies brauche ich auch nicht . A l l e i n s e i n e Pflicht ist es mir einen Unfallschaden zu nennen , und exakt Dies hat er nicht getan , vorsätzlich = schuldhafte Unterlassung der Mitteilung eines Unfallschadens an den Käufer , also mich . Das erfüllt den Straftatbestand des Betruges , - d e n n er hat mir den Schaden nicht genannt in der Absicht sic h einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil zu meinemn Nachteil " zu verschaffen.
Für Vorsatz musst Du Beweise haben. Ansonsten bist Du ein Verleumder und Rufschädiger! Dass der Verkäufer Unfallschäden nennen muss, stimmt.
Zitat:
Was mir für eine Summe vorschwebt ? ,- mir steht exakt der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges zu und zwar genau der Betrag der bei Nichtreparatur des Wagens fällig wäre und genau der Gleiche was die Versicherung erstatten müßte . Es war ein Totalschaden , der Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten ist 2700 , 00 € ! Bei einem Totalschaden kann man auf Gutachtenbasis abrechnen , Man muß den Wagen nicht reparieren lassen.
Es ist für mich - auch aufgrund Deines Schreibstils - leider nicht ersichtlich, für was Dir der Wiederbeschaffungswert zusteht. Also will ich das nochmal erklärt bekommen. Bitte mach es einfach und
ohne die ganzen überflüssigen Leerzeichen!
damals: Das Auto hat einen unbekannten Zeitwert. Ein Unfallschaden i.H.v. 3400€ wurde fachmännisch repariert.
heute: Du hast 1600€ bezahlt. Ein Unfallschaden von 2200€ ist vorhanden.
Wo sind die 2700€ Wiederbeschaffungswert einzuordnen? Heute? Damals? Du glaubst doch nicht im Ernst, dass dir in irgendeiner Art und Weise 2700€ zustehen?
Zitat:
Sachmängel sind , der neue Heckschaden - Stoßfängerverkleidung rechts unten mit Seitenteilbeschädigung ,
Allerdings nicht durch den Verkäufer zu verantworten 😉 Dass versuchst Du ja selber, uns klar zu machen, da die Übergabe nach Deiner Einschätzung bei Übergabe der Papiere war. Wenn Du nun dem Verkäufer einen Unfallschaden anlasten willst, ohne Beweise zu haben, bist Du ein Betrüger, Verleumder, Rufschädiger, ...
Zitat:
Türschloß Fahrerseite defekt , beim eingebauten Radio geht ständig die Sendespeicherung verloren sowie funktioniert das Autoreverse nicht richtig.
Ist hier jetzt neu - aber deren Behebung ist sicher beim Verkäufer einforderbar. Vor allem das mit dem Radio ist aber eher belustigend. Aber es soll ja noch Leute geben, die mit Kassettenradios zufrieden sind. Wird sowas noch neu verkauft?
Zitat:
Die gesetzlche Gewährleistungspflicht läuft 24 Monate , er hätte sie vertraglich auf ein Jahr begrenzen können , Dies hat er nicht . Am 23.12. 12 wurde der Wagen abgeholt übergeben plus 24 Monate
Bedenke bitte die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Abgesehen davon hast Du irgendwann mal erklärt, dass es keinen Kaufvertrag gibt. Worauf stützt sich dann Deine Behauptung, Gewährleistungsansprüche zu haben? 😉
Zitat:
Gut , - ich bin nicht um den Wagen nochmal komplett rumgelaufen , habe die Fahrertür aufgeschlossen und bin losgefahren.
Dann würd ich mal sagen: Autokauf = FAILED! 🙂
Hallo Leute,
nur um noch einmal die Rechtslage klarzustellen:
Ein Unfallschaden muß immer vom Verkäufer jedem Käufer genannt werden.
Wenn er dies nicht tut macht er sich strafbar und der Käufer kann vom KV zurücktreten.
Daher gibt es um dieses Thema gar nix zu diskutieren, so wie es einige hier tun.
Grüße VC
Hallo ,
egal ob es ein wirtschaftlicher Totalschaden war , ein wirtschaftlicher Totalschaden war es . Der Wiederbeschaffungswert beträgt laut Gutachten 2700 , 00 € . Bei einem solchen Schaden kann und darf auf Gutachtenbasis abgerechnet werden . Ergo stehen mir 2700 , 00 € zuzüglich meiner aufgewendeten Kosten und Auslagen zu , und die wird er zahlen .
Auch wenn nicht "die Welt" ist ne Bagatelle ist es nicht. Der Schaden war ein Auffahrunfall also hinten. Ich möchte nicht 2700 , 00 € er wird das Geld an mich zahlen. Es geht nicht um den neuen SChaden , der kostet bei Mazda 2123 , 00 € .
Schloß defekt , Radio verliert Speicherung , Autoreverse nicht in Ordnung . Ich will kein Cassettenradio für 5 , oo € nur das das im Wagen ist und zwar voll funktionstüchtig , weiter Garnichts. Und alle Anderen Sachmängel repariert , bitte schön . Wenn der meint er kann mich verarschen , dann wird er mich ganz anders kennenlernen .
Also noch nen schönen Sonntag und Gruß von Detlev !
Hi Vectra Carlo
nur um noch einmal die Rechtslage klarzustellen:
Ein Unfallschaden muß immer vom Verkäufer jedem Käufer genannt werden.
Wenn er dies nicht tut macht er sich strafbar und der Käufer kann vom KV zurücktreten.
Daher gibt es um dieses Thema gar nix zu diskutieren, so wie es einige hier tun.
Grüße VC
Ganz genau so ist es , da hast Du vollkommen recht . Wenigstens einer der mal Fraktur redet .
Gruß und schönen Sonntag von Detlev !
Zitat:
Original geschrieben von vectracarlo
Hallo Leute,nur um noch einmal die Rechtslage klarzustellen:
Ein Unfallschaden muß immer vom Verkäufer jedem Käufer genannt werden.
Wenn er dies nicht tut macht er sich strafbar und der Käufer kann vom KV zurücktreten.
Daher gibt es um dieses Thema gar nix zu diskutieren, so wie es einige hier tun.Grüße VC
Um das nochmal klarzustellen:
Der TE will nicht wandeln! Er will das Auto behalten. Das ein verschwiegener Unfallschaden ein Sachmangel ist, hat hier niemand bezweifelt! Der neue Schaden ist allerdings kein Sachmangel! Basta!
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
Hi Vectra Carlonur um noch einmal die Rechtslage klarzustellen:
Ein Unfallschaden muß immer vom Verkäufer jedem Käufer genannt werden.
Wenn er dies nicht tut macht er sich strafbar und der Käufer kann vom KV zurücktreten.
Daher gibt es um dieses Thema gar nix zu diskutieren, so wie es einige hier tun.Grüße VC
Ganz genau so ist es , da hast Du vollkommen recht . Wenigstens einer der mal Fraktur redet .
Gruß und schönen Sonntag von Detlev !
Detlev?!?! Du willst doch gar nicht von einem Kaufvertrag zurücktreten? Du zweifelst gar an, dass es einen gibt! Mann, Mann, Mann....
Hi Toschy
Von i h m habe ich nach erfolgter Anzahlung alle Papiere erhalten , die zur Zulassung notwendig sind , eben a u c h den KFZ - Brief , und d e r ist der Eigentumsnachweis , ohne wenn und aber . Den Schlüssel erhielt ich bei der Abholung des Wagen nach erfolgter Restzahlung.
Ich mache mich keineswegs lächerlich , sondern nehme eine Rechte war . Auch das wird der Händler schon merken und zwar die ganz harte Tour , er will es ja nicht anders . Als ich die Papiere zur Zulassung erhielt war der Wagen noch nicht umgeparkt , erst am 23.12. bei Abholung stand er vor dem Bürogebäude .
Ich habe den Verkäufer nicht explizit nach Unfalschäden befragt , Dies brauche ich auch nicht . A l l e i n s e i n e Pflicht ist es mir einen Unfallschaden zu nennen , und exakt Dies hat er nicht getan , vorsätzlich = schuldhafte Unterlassung der Mitteilung eines Unfallschadens an den Käufer , also mich . Das erfüllt den Straftatbestand des Betruges , - d e n n er hat mir den Schaden nicht genannt in der Absicht sic h einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil zu meinemn Nachteil " zu verschaffen.Für Vorsatz musst Du Beweise haben. Ansonsten bist Du ein Verleumder und Rufschädiger! Dass der Verkäufer Unfallschäden nennen muss, stimmt.
Was mir für eine Summe vorschwebt ? ,- mir steht exakt der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges zu und zwar genau der Betrag der bei Nichtreparatur des Wagens fällig wäre und genau der Gleiche was die Versicherung erstatten müßte . Es war ein Totalschaden , der Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten ist 2700 , 00 € ! Bei einem Totalschaden kann man auf Gutachtenbasis abrechnen , Man muß den Wagen nicht reparieren lassen.Mir steht ganz einfach der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten zu :. 2700 , 00 € nicht mehr und nicht weniger ! E
damals: Das Auto hat einen unbekannten Zeitwert. Ein Unfallschaden i.H.v. 3400€ wurde fachmännisch repariert.
heute: Du hast 1600€ bezahlt. Ein Unfallschaden von 2123 € ist vorhanden , durch kamekaze fahrende Mitarbeiter verursacht , übrigens auch n Sachmangel und zwar n erheblicher .
Wer mich hier verleumdet und in wiederlicher Weise massiv beleidigt hat ist wohl er
.
Türschloß Fahrerseite defekt , beim eingebauten Radio geht ständig die Sendespeicherung verloren sowie funktioniert das Autoreverse nicht richtig.Ist hier jetzt neu - aber deren Behebung ist sicher beim Verkäufer einforderbar. Vor allem das mit dem Radio ist aber eher belustigend. Aber es soll ja noch Leute geben, die mit Kassettenradios zufrieden sind. Wird sowas noch neu verkauft?
Nur dazu das Radio ist wie aus dem Laden , es sollte nur richtig funktionieren , das ist alles . Was ist daran belustigend .
Zitat:
Die gesetzlche Gewährleistungspflicht läuft 24 Monate , er hätte sie vertraglich auf ein Jahr begrenzen können , Dies hat er nicht . Am 23.12. 12 wurde der Wagen abgeholt übergeben plus 24 Monate
Komischerweise sind aber alle Sachmängel vor Ende der 6 Monatsfrist , da gibts weit und breit noch keine Beweislastumkehr , die tritt ab 23. 6 13 ein . Wenn es keinen Kaufvertrag gibt gilt das BGB und das EU - Gewährleistungsrecht , ergo besteht Gewährleistung für 2 Jahre .
Gut , - ich bin nicht um den Wagen nochmal komplett rumgelaufen , habe die Fahrertür aufgeschlossen und bin losgefahren.
Bei Abholung noch einmal völlig um den Wagen rum zulaufen ist n i c h t meine Pflicht , der Händler h a t aber eine 2 Jahre Gewährleistung !
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
Hi ToschyVon i h m habe ich nach erfolgter Anzahlung alle Papiere erhalten , die zur Zulassung notwendig sind , eben a u c h den KFZ - Brief , und d e r ist der Eigentumsnachweis , ohne wenn und aber . Den Schlüssel erhielt ich bei der Abholung des Wagen nach erfolgter Restzahlung.
Ich mache mich keineswegs lächerlich , sondern nehme eine Rechte war . Auch das wird der Händler schon merken und zwar die ganz harte Tour , er will es ja nicht anders . Als ich die Papiere zur Zulassung erhielt war der Wagen noch nicht umgeparkt , erst am 23.12. bei Abholung stand er vor dem Bürogebäude .
Ich habe den Verkäufer nicht explizit nach Unfalschäden befragt , Dies brauche ich auch nicht . A l l e i n s e i n e Pflicht ist es mir einen Unfallschaden zu nennen , und exakt Dies hat er nicht getan , vorsätzlich = schuldhafte Unterlassung der Mitteilung eines Unfallschadens an den Käufer , also mich . Das erfüllt den Straftatbestand des Betruges , - d e n n er hat mir den Schaden nicht genannt in der Absicht sich einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil zu meinem Nachteil " zu verschaffen. Was ist das für Dich , ich nenne sowas Vorsatz weiter Garnichts .
Was mir für eine Summe vorschwebt ? ,- mir steht exakt der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges zu und zwar genau der Betrag der bei Nichtreparatur des Wagens fällig wäre und genau der Gleiche was die Versicherung erstatten müßte . Es war ein Totalschaden , der Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten ist 2700 , 00 € ! Bei einem Totalschaden kann man auf Gutachtenbasis abrechnen , Man muß den Wagen nicht reparieren lassen.[/quote
Mir steht ganz einfach der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten zu :. 2700 , 00 € nicht mehr und nicht weniger ! E
damals: Das Auto hat einen unbekannten Zeitwert. Ein Unfallschaden i.H.v. 3400€ wurde fachmännisch repariert.
heute: Du hast 1600€ bezahlt. Ein Unfallschaden von 2123 € ist vorhanden , durch kamekaze fahrende Mitarbeiter verursacht , übrigens auch n Sachmangel und zwar n erheblicher .Wer mich hier verleumdet und in wiederlicher Weise massiv beleidigt hat ist wohl er
Nur dazu das Radio ist wie aus dem Laden , es sollte nur richtig funktionieren , das ist alles . Was ist daran belustigend .
.
Türschloß Fahrerseite defekt , beim eingebauten Radio geht ständig die Sendespeicherung verloren sowie funktioniert das Autoreverse nicht richtig.[/quote
Ist hier jetzt neu - aber deren Behebung ist sicher beim Verkäufer einforderbar. Vor allem das mit dem Radio ist aber eher belustigend. Aber es soll ja noch Leute geben, die mit Kassettenradios zufrieden sind. Wird sowas noch neu verkauft?
Zitat:
Die gesetzlche Gewährleistungspflicht läuft 24 Monate , er hätte sie vertraglich auf ein Jahr begrenzen können , Dies hat er nicht . Am 23.12. 12 wurde der Wagen abgeholt übergeben plus 24 Monate
Komischerweise sind aber alle Sachmängel vor Ende der 6 Monatsfrist , da gibts weit und breit noch keine Beweislastumkehr , die tritt ab 23. 6 13 ein . Wenn es keinen Kaufvertrag gibt gilt das BGB und das EU - Gewährleistungsrecht , ergo besteht Gewährleistung für 2 Jahre .
Gut , - ich bin nicht um den Wagen nochmal komplett rumgelaufen , habe die Fahrertür aufgeschlossen und bin losgefahren.
Bei Abholung noch einmal völlig um den Wagen rum zulaufen ist n i c h t meine Pflicht , der Händler h a t aber eine 2 Jahre Gewährleistung !
Lern bitte endlich den Umgang mit geschriebenen Text in einem Forum. Deine Art, zu antworten, ist grauenvoll unübersichtlich!
Willst Du nun den Wiederbeschaffungswert aufgrund des ungenannten Unfallschadens oder aufgrund des neuen Unfallschadens? Der Wiederbeschaffungswert bezieht sich auf was? Den Wert des Autos vor dem 3400€-Schaden oder vor dem 2200€-Schaden?
Zitat:
Als ich die Papiere zur Zulassung erhielt war der Wagen noch nicht umgeparkt , erst am 23.12. bei Abholung stand er vor dem Bürogebäude.
Demnach wurde Dir das Auto ohne den neuen Schaden übergeben, oder? Du meinst doch, dass die Übergabe stattfand, als du die Papiere bekommen hast. Wenn Dir das Dein Anwalt so sagt, wird er schon Recht haben. Daraus folgt dann gnadenlos, dass der neue Schaden kein Gewährleistungsschaden sein kann! Selbst wenn er bei Abholung vorhanden gewesen wäre, was Du nicht beweisen kannst, wäre es Sachbeschädigung. Du musst nun den Verursacher finden. Viel Glück!
Zitat:
Mir steht ganz einfach der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten zu :. 2700 , 00 € nicht mehr und nicht weniger!
Wieso stehen Dir Summen zu, die sich weit jenseits des Anschaffungspreises befinden, der erst wenige Tage zurück liegt? Außerdem hast du das Fahrzeug ja noch und willst es behalten! Dir stehen maximal "Wiederbeschaffungswert - Restwert" zu.
Zitat:
durch kamekaze[sic] fahrende Mitarbeiter verursacht
Dafür brauchst Du Beweise.
Zitat:
Wenn es keinen Kaufvertrag gibt gilt das BGB und das EU - Gewährleistungsrecht , ergo besteht Gewährleistung für 2 Jahre.
Gibt es das auch bei Schenkungen? Das weiß ich echt nicht. Immerhin ist laut deinen Aussagen kein Verkaufswille seitens des Verkäufers schriftlich festgehalten worden.
...wir haben schon 11 threadseiten geschafft..... der standpunkt vom te ist doch nun bekannt, jetzt bin ich interressiert, wie es weiter- und ausgeht. littlepelican, halte uns da mal auf dem laufenden😁
Hallo ,
wo bitte ist hier was unübersichtlich ? Vom Heckschaden - Auffahrunfall liegt ein Gutachten vor. Es ist der Schaden , den mir der Verkäufer , sagen wir mal "vergessen " hat zu sagen , - Schadenhöhe 3411,00 € = Gutachten = Wiederbeschaffungswert 2700 , 00 € . Der neue Schaden durch Mitarbeiter des Händlers 2123, 00 € , - angekommen ?
Das Auto wurde mir m i t dem neuen Schaden übergeben , als ich ihn zum Ersten Mal angesehen habe war er nämlich nicht da . Es ist also ein Gewährleistungsschaden . Gut wenn`s Sachbeschädigung ist , dann muß die Strafanzeige eben erweitert werden , denn der Wagen gehörte ja dem Händler nicht mehr , er w a r angezahlt . Wer die Sachbeschädigung verursacht hat , ist ja wohl klar .
Ich hoffe Du begreifst endlich mal das der Wiederbeschaffungswert 2700 , 00 € beträgt . Stichwort .. Gutachten !
I c h m uß Garnichts beweisen , e r muß das . Nur mal dazu .
Es g i b t keine Schenkung denn es besteht keine Schenkungsurkunde - begriffen ? Gewährleistungspflicht 2 Jahre ab Übernahme des Wagens ,- nochmal sag ichs nicht ! ( BGB )
Der Wiederbeschaffungswert betrug mal 2700€, vor noch längerer Zeit 5500€, aber der Wert sinkt auch.
Der neue Schaden über 2200€ könnte schon über die Versicherung abgerechnet werden. Dabei spielt der Kaufpreis auch keine Rolle. Ein Gutachter ermittelt die Schadenhöhe und auch den Wert eeines vergleichbaren Fahrzeugs ohne diese Beschädigung. Ist der Schaden höher als der Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor! Du kannst aber trotzdem auf eine Reparaur bestehen, daür müssen die Versicherungen bis zu 130€ zahlen, aber das Fahrzeug muß rapariert werden und darf danach nicht sofort verkauft werden. Beispiel: Schaden von 1500€, Fahrzeugwert 1000€ du könntest den Schaden reparieren, würdest 1300€ bekommen und mußt 200€ bezahlen.
Weiteres Beispiel:
Schaden 1500€, Zeitwert für das unbschädigte Auto 1000€. Du hast vom Verursacher einen Anspruch auf eine Zahlung von 1000€. Abrechnung auf Gutachterbasis, weil ja wirtschaftlicher Totalschaden, der Gutachter stellt den Unfallwagen in eine Restwertbörse, Aufkäufer geben Angebote für den kaputten Wagen ab. Das ist ja nach Fahrzeug und Schaden sehr unterschiedlich! Das höchste Gebot zählt für die Versicherung. 400€ bietet ein Aufkäufer, du kannst den Wagen also für 400€ an diesen Aufkäufer verkaufen. Kannst ihn natürlich auch behalten, verschenken....aber es bleibt bei 1000€ Schadenrsatz: in diesem Fall 600€ vom Verursacher, bzw der Versicherung und 400 vom Aufkäufer.
Gehen wir nun von deinen eigenen Aussagen aus....
Dein Auto hatte früher einen sehr starken Heckschaden. Du schreibst selber das dadurch das Auto unverkäuflich geworden ist. Vor dem Schaden war er 2700€ wert. Danach nach deiner Ansicht aber nichts mehr.
Trotzdem verlangst du 2123€?
Wofür denn, wo dein Fahrzeugwert durch den alten Heckschaden wertlos geworden ist?
Deie Aussagen passen nicht so wirklich zusammen.
Entscheidend ist erstmal: WER ist der Verursacher? Du bist zwar überzeugt zu wissen wer es war, hast aber keinen Beweis dafür!
Dir fährt heute Nachmittag jemand in deine Fahrertür und dieser Mensch begeht Unfallflucht, Verursacher unbekannt! Wer zahlt für diesen Schaden????? Auch der Autohändler, auch ein Sachmangel? Deine Kasko würde zahlen, falls du eine Hast, ansonsten du selber