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Autogasanlagen mit H - Kennzeichen !!!!

Themenstarteram 31. August 2005 um 11:04

Hallo erstmal ...

Habe hier im MT mal die Diskussionen um Autogasanlagen (LPG) verfolgt, da ich mir einen Oldie (MB) zulegen, aber aufgrund der hohen Spritkosten eine LPG-Anlage verbauen will.

Ich glaube das richtige gefunden zu haben, denn da wird die Eintragung mit H-Kennzeichen kein Problem sein.

Schaut mal da.....

die Umbaufirma : www.gasvehikel.com

 

der begutachtende Ing.: www.sparmartin.de

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14 Antworten

Moin,

Eine Autogasanlage ist generell bislang kein Problem gewesen, da es diese Technologie schon ewig gibt und so wie Ich das sehe ... bekommt man dort keine Abgasgutachten, welche für eine Zulassung in Germany zwingend nötig sind. Ist also nicht viel Wert. Jeder andere Umrüster tut es also EBENSO und die meisten haben auch noch die passenden Abgasgutachten dabei.

MFG Kester

Braucht man auch für einen über 30 Jahre alten Oldie ein Abgasgutachten ?

Alte Autogasanlagen aus den 60ern habe ich auch schon gesehen, möglich sollte das wirklich als H Kennzeichen sein.

Moin,

Wann immer du irgendwas heutzutage machst ;) Musst du nachweisen, das die Abgasqualität nicht beeinträchtigt wird ;) z.T. recht witzlos ... aber watt will man machen *g* Und viele Youngtimer und angehende Oldies ... sind ja mittlerweile auch schon mit Kats bestückt ;) Bedenke z.B. die Werks-Kat Porsches der Baureihe 944, die fahren sogar schon mit Euro 2 rum, wenn du die umschlüsseln läßt ;)

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von MoparMan

Braucht man auch für einen über 30 Jahre alten Oldie ein Abgasgutachten ?

Alte Autogasanlagen aus den 60ern habe ich auch schon gesehen, möglich sollte das wirklich als H Kennzeichen sein.

So weit ich weiß müssen Auto´s vor Bj. 67 nichtmal zur Asu...

Zitat:

Original geschrieben von Schoenilino

So weit ich weiß müssen Auto´s vor Bj. 67 nichtmal zur Asu...

Das war Mitte 1969, so weit ich mich erinnern kann. Jep.

Zitat:

Original geschrieben von StVZO ;)

§47a Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen

(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben [...] das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges [...] untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind

Kraftfahrzeuge mit

Fremdzündungsmotor, die [...] vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;

Kompressionszündungsmotor, die [...] vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;

[...]

Auf Deutsch: Benziner ab 1.7.1969, Diesel ab 1.1.1977

Das Unterfangen mit der Gasanlage stelle ich mir kompliziert vor. Es muss doch eine zeitgenössische Anlage sein, oder irre ich mich?

Eben, vor Juli 69 braucht es keine ASU, ich meinte auch Fahrzeuge die min. so alt sind. Ob das auch für Veränderungen wie einen Gasumbau gilt, sprich keine Notwendigkeit für ein Gutachten, habe ich jetzt mal nicht bedacht. Bin eben kein Beamter :-)

Zeitgenössisch wäre in der Tat schwer. Es gab de facto schon 1967 für meinen Lincoln eine Gas Anlage in den USA, nicht ab Werk, aber als "zeitgenössischen" Umbau". Von einem solchem Fahrzeug mit O-Gas Anlage (und rostigem Gastank) habe ich auch noch Fotos.

Also Gas per se war möglich. Ob eine Gasanlage jetzt antik aussehen muß ist eine gute Frage und liegt sicher im Ermessensspielraum des Prüfers.

Wer nicht fragt............da sollte man sich mal informieren.

Wird bestimmt kniffelig

In jedem Fall ist ein alter Vergasermotor sicher vom Prinzip her simpel umzurüsten.

 

So selten wie ich meinen Wagen bewege, gebe ich mehr Geld für Politur als für Benzin aus.

Musst dich halt mal ein bisschen schlau machen. Ich könnte an meinem VW-Bulli von 1976 eine Gas-Anlage einbauen, da es sowas damals schon gab....allerdings benötige ich dazu die Einspritzer-USA-Version meines Motors...

Moin,

Warum benötigst Du dazu die Einspritzvariante deines Motors ?! Du solltest mal mit einem guten Umrüster reden, das geht auch mit einem Vergaser. Probier mal dein Unterfangen im Alternative Kraftstoffe Forum zu erörtern.

Zu den Zeitgenössischen Anlagen noch etwas ;) Die bekommt man heutzutage gar nicht mehr zugelassen, weil zu gefährlich. Und der TÜV gibt einem das H auch mit einer neueren Anlage, da die Anlage so eingebaut werden kann, das sie nicht optisch auffällt. (z.B. Tank in die Reserveradmulde) Aber hier hilft logischerweise eine ordentliche Rücksprache mit dem jeweiligen TÜV Prüfer.

MFG Kester

@ Düsentrieb77: Wäre ich mir nicht so sicher. Du darfst dir ja auch in Oldtimer einen Katalysator nachrüsten.

Zitat:

Original geschrieben von RoddinRat

Wäre ich mir nicht so sicher. Du darfst dir ja auch in Oldtimer einen Katalysator nachrüsten.

Stimmt. Und Gurte auch.

Der Sicherheitsaspekt zeitgenössischer Gasanlagen ist natürlich ein einleuchtendes Beispiel. Bisher dachte ich immer, nur die Museumseisenbahner dürften nicht mehr wie anno dunnemals fahren...

Was fährst du denn für einen Benz?

Es ist nicht nur wichtig, dass du eine Gasanlage einbauen und das H behalten kannst. sondern auch

- die Größe und Lage des Tanks und des Stutzens

- die Art der Anlage

- die Form des Einbaus (was wird am Wagen gebohrt, geschnitten etc.). und ist die Maßnahme reversibel.

Und es gibt zZt bei einigen TÜVs Probleme mit dem H, lies dir mal diesen Thread durch:

[URL=http://f24.parsimony.net/.../topic-flat.cgi?... ]Klick[/URL]

Gruß Kai

Themenstarteram 9. September 2005 um 8:30

Hallo!

Es soll ein S380 werden (W116).

Und da ist allemal Platz im Kofferraum.

Man kann, glaub ich, auch tanken, wenn einfach der Kofferraumdeckel auf ist, da wird der Einfüllstutzen innen angebracht.....sollte möglich sein...hoffentlich.....aber es gibt doch bestimmt jemanden hier, der nähere Auskunft darüber geben kann.

 

 

Gruß Sky....und vielen Dank für die netten Antworten

Moin,

Nein ... der Einfüllstutzen IM Auto ist seit einiger Zeit wegen des Risikos von Verpuffungen und Explosionen verboten.

Stell dir mal vor ... du tankst ... ein bisserl geht daneben, sammelt sich im Kofferraum und du holst mit einer Zigarette im Mund was aus dem Kofferraum raus ;)

Bedenke das Flüssiggas schwerer als Luft ist, und sich im tiefsten Punkt des Fahrzeuges sammeln würde.

Nicht so angenehm die Vorstellung, oder ?!

MFG Kester

Hier ist noch ein Thread, indem es speziell um die 116er und Gasanlage geht. Wie gesagt, es trägt nicht jeder TÜV auf H ein. Lass dir das vorher auf jeden Fall schriftlich (von der Firma) bestätigen.

Sonst zahlst du nachher mehr an Steuern, als du an Sprit einsparst.

Hoffe, du kennst die tückischen Roststelllen der 116er und hast ne Kaufberatung gelesen?!

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