Autofahrer vs. Radfahrer
... als Viel(Rad)fahrer möchte ich Eure Meinung zu Eurem Verhältnis zu Radfahren im Straßenverkehr.
Ich erlebe es täglich, dass ich geschnitten, angehupt oder sonstwie genötigt werde.
An Einmündungen an Radwegen, an denen ich Vorfahrt habe,
passiert es mind. einmal täglich, dass mir diese strittig gemacht wird.
An so einer Stelle wurde ich auch schon einmal vom Rad geholt, Sachschaden ca. 500€, der bis heute nicht vom Verursacher erstattet wurde.
Ich muss also mehrmals täglich auf meine Rechte verzichten, um meine Gesundheit zu schützen.
Meine Meinung, und auch "Erfahrung" ist, dass Radfahrer zumindest aus der Sicht der PKW/ LKW- fahrer nicht als Verkehrsteinehmer anerkannt werden.
Wie sonst ist es zu erklären, dass auf Landstraßen die PKW/ LKW trotz Gegenverkehr so knapp überholen, dass es schon zu Berührungen gekommen ist.
Meine Konsequenz; fahre soweit zur Mitte, dass ein Überholen unmöglich wird.
Das solltet Ihr mal erleben...
Nun zu Euch... Bin auf Eure Meinung gespannt.
PS. Bin nicht der Radrüpel vom Typ Fahrradkurier...
Beste Antwort im Thema
Re: Autofahrer vs. Radfahrer
Zitat:
Original geschrieben von Armani-Biker71
Ich muss also mehrmals täglich auf meine Rechte verzichten, um meine Gesundheit zu schützen.
Das muss ich als Autofahrer auch 😉
272 Antworten
@ Meik,
Zitat:
Und wenn ein Autofahrer für einen Radfahrer mit dem Gegenverkehr kollidiert sollte er besser den Führerschein abgeben. Von fahren auf Sicht hat der wohl noch nie etwas gehört.
wie ich schon schrieb, der Tunnel ist in einer relativ scharfen Kurve. Die zulässige Höchtsgeschwindigkeit auf dieser Strecke liegt übrigens bei 80 km/h.
Zitat:
Mittig auf der Fahrbahn ist teilweise reiner Selbstschutz da ein grosser Teil der Autofahrer sonst in lebensgefährlich kleinem Abstand überholt. Wenn der dir in die Tür treten kann warst auch du zu nah dran, 1,5m lange Beine haben Radfahrer eher selten
Hast du meine Ausführungen bezüglich der Grösse der vorhandenen Fuss/ Fuss-und Radwege gelesen?
Zitat:
aber derartige Reaktionen sind vollkommen daneben
Ja, weiss ich. Und
nein, ich bin nicht vorbestraft. Aber in diesem Fall stehe ich dazu.
mfg
invisible_ghost
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Eine Missachtung gleich als Rechtfertigung für eine Gefährdung und anschliessende Körperverletzung zu nutzen ...
stimmt, einem völlig korrekt verhaltenden autofahrer (hupe als zeichen für den willen zu überholen) erst den stinkefinger zeigen und dann noch zu beschimpfen - DAS ist natürlich die einzig korrekte vorgehensweise 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Und wenn ein Autofahrer für einen Radfahrer mit dem Gegenverkehr kollidiert sollte er besser den Führerschein abgeben. Von fahren auf Sicht hat der wohl noch nie etwas gehört.
war ein tunnel - vllt radfahrer ohne licht? solls ja ab und zu mal geben habe ich so gehört.... gerade die profiradler, wo ja 100g lampe einfach viel zuviel wären um sie mitzuschleppen.
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
stimmt, einem völlig korrekt verhaltenden autofahrer (hupe als zeichen für den willen zu überholen) erst den stinkefinger zeigen und dann noch zu beschimpfen - DAS ist natürlich die einzig korrekte vorgehensweise 🙄Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Eine Missachtung gleich als Rechtfertigung für eine Gefährdung und anschliessende Körperverletzung zu nutzen ...
war ein tunnel - vllt radfahrer ohne licht? solls ja ab und zu mal geben habe ich so gehört.... gerade die profiradler, wo ja 100g lampe einfach viel zuviel wären um sie mitzuschleppen.Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Und wenn ein Autofahrer für einen Radfahrer mit dem Gegenverkehr kollidiert sollte er besser den Führerschein abgeben. Von fahren auf Sicht hat der wohl noch nie etwas gehört.
Er hat aber nihct gehupt um zu zeigen ich will überholen sondern
He du machst da was falsch und bin der Oberlehrer und habe recht!
Oder Hupt ihr jedesmal wenn ihr einen Roller Mofa oder Autofahrer überholt?
@Cyclomaster,
wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, sollte sich dir erschlossen haben, dass ich tatsächlich gehupt habe, um meine Überholabsicht anzuzeigen. Dies ist mE STVO-Konform.
Kopfschüttelnde Grüsse
invisible_ghost
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Cyclomaster
Er hat aber nihct gehupt um zu zeigen ich will überholen sondernZitat:
Original geschrieben von Bucklew2
war ein tunnel - vllt radfahrer ohne licht? solls ja ab und zu mal geben habe ich so gehört.... gerade die profiradler, wo ja 100g lampe einfach viel zuviel wären um sie mitzuschleppen.
He du machst da was falsch und bin der Oberlehrer und habe recht!
Oder Hupt ihr jedesmal wenn ihr einen Roller Mofa oder Autofahrer überholt?
Ich wurde auch schon wild fuchtelnd mit den Armen angehupt weil,
ich auf einer sehr befahrenen Straße einen Super ausgebauten Radweg auch noch auf der rechten Seite nicht benutzt hab.
So eine frechheit aber auch!!
Nur zu dumm das die Straße durch eine Leitplanke und einen Graben vom Radweg getrennt war und ich aus einer anderen Straße ohne Radweg auf diese Straße abgebogen bin!
SO hatte ich auch keine möglichkeit diesen zu benutzen aber wie gesagt wenn möglcih und nötig meide ich Radwege.
Ach ja nicht jeder Radweg ist auch benutzungspflichtig!
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
@Cyclomaster,
wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, sollte sich dir erschlossen haben, dass ich tatsächlich gehupt habe, um meine Überholabsicht anzuzeigen. Dies ist mE STVO-Konform.
Kopfschüttelnde Grüsse
invisible_ghost
Da kannst du noch so oft deinen Kopfschütteln!
Meine erfahrung zeigt mir das die Hupe dazu benutz wird um zu zweigen he ich bin im Recht!
Mir hat im PKW noch keiner seinen Überholvorgang mit einem Hupen angekündigt auf dem Rad ;-)) kommt das manchmal vor seltsam abr natürlich nur STVO konform.
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
@ Meik,
Zitat:
Und wenn ein Autofahrer für einen Radfahrer mit dem Gegenverkehr kollidiert sollte er besser den Führerschein abgeben. Von fahren auf Sicht hat der wohl noch nie etwas gehört.
wie ich schon schrieb, der Tunnel ist in einer relativ scharfen Kurve. Die zulässige Höchtsgeschwindigkeit auf dieser Strecke liegt übrigens bei 80 km/h.
Hast du meine Ausführungen bezüglich der Grösse der vorhandenen Fuss/ Fuss-und Radwege gelesen?
Zitat:
aber derartige Reaktionen sind vollkommen daneben
Ja, weiss ich. Und nein, ich bin nicht vorbestraft. Aber in diesem Fall stehe ich dazu.
mfg
invisible_ghost
Fakt ist wenn er nicht bremsen konnt war er zu schnell!
egal ob 80 oder 75 er ist nicht auf Sicht gefahren.
Auserdem ist das bringen von Einzelfällen wenig zielführend!
Könnte auch einige bringen aber es wären immer noch Einzelfälle
Woraus sich nichts aber auch gar nichts folgern lässt.
@Cyclomaster,
also gut, extra nochmal für Dich zum mitmeisseln:
Länge der besagten Strasse: 5,4 km.
Fussweg links: ca. 1,5 m breit.
Kombinierter Fuss/ Radweg rechts: ca. 3 m breit.
Anzahl Fussgänger p.a. : ca 5.
Kreuzungen, Einmündungen, Grundstücksausfahrten etc pp: keine.
Zustand der Strasse: top.
Zustand der Fuss-und Radwege: dito.
Jetzt kapiert?
Für Dich Extra-Radfahrergrüsse
invisible_ghost
ps.: selbst wenn ein Radweg ein bisschen uneben ist (was hier nicht der Fall ist), verweise ich auf die Pflasterstrecke bei Paris-Roubaix (?). Und die Profimaschinen der Fahrer dort fallen auch nicht auseinander.
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
@Cyclomaster,
also gut, extra nochmal für Dich zum mitmeisseln:
Länge der besagten Strasse: 5,4 km.
Fussweg links: ca. 1,5 m breit.
Kombinierter Fuss/ Radweg rechts: ca. 3 m breit.
Anzahl Fussgänger p.a. : ca 5.
Kreuzungen, Einmündungen, Grundstücksausfahrten etc pp: keine.
Zustand der Strasse: top.
Zustand der Fuss-und Radwege: dito.
Jetzt kapiert?
Für Dich Extra-Radfahrergrüsse
invisible_ghost
ps.: selbst wenn ein Radweg ein bisschen uneben ist (was hier nicht der Fall ist), verweise ich auf die Pflasterstrecke bei Paris-Roubaix (?). Und die Profimaschinen der Fahrer dort fallen auch nicht auseinander.
Ah der RAdweg war nicht benutzungspflichtig sonst würde das bei diener Aufzählung dabei stehen und es ist immer noch ein Einzelfall.
@invisible_ghost:
Erwartest Du, daß jemand, der sich extra für diesen Thread angemeldet hat, so einfach klein beigibt? Das kannst Du vergessen 😉
@cyclomaster:
Deine Statistiken über Unfallhäufigkeiten und Deine Meinung bezüglich Einzelfällen in allen Ehren. Aber eine Statistik gibt immer nur einen groben Schnitt der Gegebenheiten wieder ohne regionale Faktoren zu berücksichtigen. Und genau auf diese regionalen Faktoren beziehen sich die meisten User hier. Jemand, der in der Stadt wohnt, hat wohl ein ganz anderes Bild von Fahrradwegen als jemand, der auf dem Land wohnt. Und ich sage: Jemand, der hier bei uns abseits des Radweges auf der Landstraße fährt, ist entweder lebensmüde oder hat nicht alle Tassen im Schrank. Da zu sagen "der wird schon seine Gründe haben" halte ich für eine Pauschalaussage ohne Fundament. Ist nicht böse gemeint - nur hab ich das Gefühl, Deine Statisik soll und muss zwangsweise überall greifen. Und dieser Meinung bin ich nunmal nicht.
Das wollte ich nur mal anmerken bevor ich den Thread aus meinem Abonnement lösche 😉
ciao
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Eine Missachtung gleich als Rechtfertigung für eine Gefährdung und anschliessende Körperverletzung zu nutzen ... 😠
Wäre es. War es aber nicht. Es ging um den Fall der Beleidigung - und da ist Notwehr durchaus rechtlich abgesichert und keine Körperverletzung.
Das sah die Polizei genau so - und man kann nicht JEDES Fehlverhalten des Radfahrers (Fahren in der Fahrbahnmitte) mit einem "Sicherheitsbedürfnis" rechtfertigen.
Verkehrsteilnahme ist IMMER Risiko - es bleibt jedem freigestellt, Maßnahmen zur Risikovermeidung zu treffen, die niemand anders behindern, wie beispielsweise als Radfahrer das Benutzen von Radwegen, das Tragen von auffälliger Kleidung oder das zu Hause sicher auf dem Sofa sitzen.
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
@invisible_ghost:
Erwartest Du, daß jemand, der sich extra für diesen Thread angemeldet hat, so einfach klein beigibt? Das kannst Du vergessen 😉
@cyclomaster:
Jemand, der [bhier bei uns[/b abseits des Radweges auf der Landstraße fährt, ist entweder lebensmüde oder hat nicht alle Tassen im Schrank. Da zu sagen "der wird schon seine Gründe haben" halte ich für eine Pauschalaussage ohne Fundament. Ist nicht böse gemeint - nur hab ich das Gefühl, Deine Statisik soll und muss zwangsweise überall greifen. Und dieser Meinung bin ich nunmal nicht.
Das wollte ich nur mal anmerken bevor ich den Thread aus meinem Abonnement lösche 😉
ciao
Man sollte nicht immer davon ausgehen das man die Weissheit mit Löffeln gefressen hat. (du bist nicht personlich gemeint!)
Sondern normalerweise hat ein Mensch für sein tun rationale Gründe! und diesen Gründen verschliesst ihr euch!
Um sich umzubringen gibt es effektivere Methoden als mit dem Rad oder Roller oder Mofa auf der Straße zu fahren. Für den fall das Lebensmüdikeit ein Motiv sein sollte um auf der Straße zu fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Und ich sage: Jemand, der [bhier bei uns[/b abseits des Radweges auf der Landstraße fährt, ist entweder lebensmüde oder hat nicht alle Tassen im Schrank. Da zu sagen "der wird schon seine Gründe haben" halte ich für eine Pauschalaussage ohne Fundament.
Und ich sage: Genau DA liegt der Knackpunkt. Egal wo, die meisten Autofahrer können kaum beurteilen ob der Radweg (inkl. Kreuzungspunkte und Zufahrten) gefahrlos nutzbar ist. Und "lebensmüde"? Hmm, damit gesteht man sich doch ein Radfahrer auf der Strasse bewusst zu gefährden - oder warum sonst lebensmüde? 😉
Wobei die regionalen Unterschiede schon enorm sind. Im Münsterland kenn ich z.B. wenig Radwege die ich nicht benutzen würde, in anderen Regionen sind die fast alle eine Zumutung. Man kann meist auf den ersten Blick erkennen ob der betreffende Verkehrsplaner selber Radfahrer ist oder nicht.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von quattro-pit
und unbedingt die der Katzen ... als ich jung war, bin ich einer ausgewichen und das tat meinem Auto etwas aua ... hätte die ein Nummernschild gehabt ... ja dann .... 😁 🙂Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Vergiß nicht die Kennzeichnungspflicht für Fußgänger!ich halte nix von "Verkennzeichnung" ... aber ich halte was vom Erwischt Werden und "Lehr-Strafen"
... den Radfahrern, welche sich rücksichtslos durch die Gegend bewegen, möchte ich nicht begegnen, wenn die in ihrer Blechrüstung Auto unterwegs sind ... oder glaubt jemand ein Rowdy beschränkt sein Tun nur auf ein ausgesuchtes (Verkehrs)mittel ...
... eine sehr gute Erfindung sind Polizei-Radler ... aber wie immer; davon sind zu wenig unterwegs ... und wenn dann nur punktuell sporadisch in bestimmten Gebieten ...
Warum das jetzt nicht für Fußgänger gelten soll, die sich daneben benehmen, oder Jogger oder Walker oder Hundebesitzer hast Du aber noch nicht erklärt.