autofahrer anzeigen oder lohnt es sich nicht?
hi alle zusammen, ich weiß dieses thema gab es sehr oft, aber ich bin mir unschlüssig. ich war heute unterwegs auf der landstraße und hinter mir fiel mir ein kleiner roter wagen auf. Es war ne frau am steuer ca.19-21 jahre alt. Die hat während der gesamten fahrt hinter mir gedrägelt obwohl alles frei war sie war so dicht hinter mir gefahren bei tempo 100 das man sogar die scheinwerfer hinten nicht mehr sehen konnte -.- und das ging kilometer so weiter. dann kamen wir in ner ortschaft an mit tempo 30 wo auch kinder unterwegs waren wegen schule usw. und ich hilet mich dran und sie drängelte hinten weiter, sie hat gar keine rücksicht auf die kidis genommen am schluss im kreisverkehr fuhr sie gegen die fahrtrichtung und bog die erste ab 30 zone sie fuhr 60 , ich musste auch die richtung fahren bin natürlich richtig langgefahren, als sie dann in eine breite straße abbog ist nicht in ihre richtung rein gefahren sondern komplett in die gegenrichtung rein gefahren " gegenverkehr" war auch da. Sie war natürlich dann vormir und hat jeden weiter gedrängelt die ihr "im weg standen" . am schluss als sie dann einparkte habe ich halt gefragt " ob sie immer so fährt und das es verantwrtungslos ist" sie meinte dann so arrogant " ob ich auch immer so fahre" und ist dann stolz in ihr haus reingegangen... das sind viele sachen die sie verstoßen hat. hat da so ne anzeige überhaupt einen wert
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MaidenUlm
Dem kann ich nur zustimmen. Die Menge machts. Irgendwann wird die Eignung ein Kfz zu führen in Frage gestellt. Und da diese gute Frau wohl öfter so fährt, wird sie auch öfter auffallen. Wer weiß. Vielleicht ist sie ja schon bekannt bei der FS-Behörde.
Wieso wird der Trulla eigentlich unterstellt, dass sie immer so fährt? Habt ihr mit der schon öfter zu tun gehabt? 😉
Ich spiel jetzt mal den Agent Provocateur und konstruiere die Geschichte mal bewusst anders 🙂
Also, ich (als Trulla höhö) fahr die ganze Landstraße hinter nem Schnarchi her, der gefühlte 100km kaum die 100 ankratzt, andererseits aber auch keinen Platz zum überholen lässt. Mann (oder vielmehr Frau 😉 ) hat mich das genervt. Am Ortseingangsschild muss der Oberlehrer dann auch auf millimetergenaue 50 runterbremsen - natürlich nur um mich zu ärgern! Dann - endlich! an nem Kreisverkehr (da ich in der Gegend wohne, fahr ich jeden Tag 4x über den Kreisel und kenn den in- und auswändig) hatte ich die Gelegenheit den Schnarcher ENDLICH zu überholen, indem ich einfach kurz gegen die Fahrtrichtung abgebogen bin. Nicht ganz regelkonform, aber shit happens. Mann hat der doof geguckt und ist mir wutentbrannt hinterher, und dass obschon ich aufgrund des sportlichen Manövers noch locker 60 Sachen drauf hatte. Da hat den nen Geschwindigkeitslimit plötzlich gar nicht mehr interessiert - bis bei MIR vor die Haustür ist der hinterhergefahren, so ein Penner. Nur weil ers vermutlich nicht verknusen konnte, erst von ner Frau angedrängelt und dann noch überholt zu werden! (und ja, ich muss jeden Tag mit 3 solcher Kampfemanzen essen gehen, glaubt mir, bei DENEN IST das immer ein Geschlechterkampf 😉 ) Extra um auszusteigen und mir dann noch Bescheid zu sagen. Ne is klar. Aber ich bin cool geblieben und hab ihn nur gefragt, ob er denn meint, dass er mit seinem Gegurke besser fährt.
Na? Merkt ihr was? 🙂
Also anhand DER stammeligen Beschreibung des TE möchte ICH hier nicht den ersten Stein schmeißen. KANN sein, dass die Trulla arschig gefahren ist, MUSS aber nicht. Und was, wenn ein fähiger Anwalt genau die oben beschriebene Story aufmacht, und die Frau ansonsten nett, unauffällig und eine brave Steuerzahlerin ist? 😎
153 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
das macht ihr aber wahrscheinlich dann weniger aus als vielleicht dem Vordermann, der gerade z.B. seinen Hund im Kofferraum mitgeführt hat oder der a la Fiat 500 gar keinen Kofferraum hat, lediglich seine Zwillinge auf den Rücksitzen.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Sehe ich auch so, spätestens wenn der vordere mal einmal scharf bremsen muss hängt sie im Kofferraum des vordermanns.
Dem Vordermann wird wohl nichts anders übrig bleiben wenn ein zb ein Kind über die Strasse rennt muss er bremsen, da wird nicht überlegt oh ich hab nen Hund im Kofferraum oder fahre nen Fiat 500. Blöde nur wenn der Hintermann / Hinterfrau 😉keinen Sicherheitsabstand hat
Darwin-Futter.
Solche Leute wissen sehr genau, dass dies nicht so richtig ist und werden nun ihr Verhalten ändern, wenn ihnen gesagt wird, dass dies nicht so richtig ist - Tagträume.
Wie hast Du denn diese 60 km/h in einem 30er Bereich festgestellt?
Durch hinterherfahren, also durch eine Gefährdung anderer, um eine Gefährdung anderer nachweisen zu können?
Zitat:
Original geschrieben von winni2601
Dann gibt es immer noch die Möglichkeit, rechts ranzufahren und den Drängler vorbei zu lassen.Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
das macht ihr aber wahrscheinlich dann weniger aus als vielleicht dem Vordermann, der gerade z.B. seinen Hund im Kofferraum mitgeführt hat oder der a la Fiat 500 gar keinen Kofferraum hat, lediglich seine Zwillinge auf den Rücksitzen.
ja, die gibt´s aber auf Landstrassen eben auch nicht so oft. Hier anzuhalten halte ich teilweise für gefährlich, an geeigneter Stelle vorbeilassen, ja
Zitat:
Original geschrieben von UTrulez
Was soll das bringen? Aussage gegen Aussage - es sei denn es gäbe Zeugen.
Och nee, wenn keine Ahnung dann bitte nicht solchen Stuss von sich geben 🙁
Die Staatsanwaltschaft nimmt sich solcher Sachen an und entscheidet ob der Tatbestand ausreicht um Anklage zu erheben. Vollkommen irrelevant ob und wieviele Zeugen! Wenn der Sachverhalt in sich schlüssig ist gibt es zunächst keinen Grund an der Aussage des Anzeigenerstellers zu zweifeln. In aller Regel werden solche Dinge außergerichtlich geklärt, entweder durch Auflagen oder dann doch tatsächliche Einstellung des Verfahrens. Gibt es keine außergerichtliche Klärung, landet das Verfahren vor Gericht. Dort ist es allein im Ermessen des Richters wie die Geschichte ausgeht.
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Zitat:
Wie hast Du denn diese 60 km/h in einem 30er Bereich festgestellt?
Durch hinterherfahren, also durch eine Gefährdung anderer, um eine Gefährdung anderer nachweisen zu können?
Wenn man selbst 30 fährt kann man sehr wohl abschätzen ob der vor einem nun ein bisschen schneller fährt, einiges schneller oder doppelt so schnell.
Und selbst wenn es keine 60 waren, 50 sind auch zu viel.
Zitat:
Original geschrieben von Penny21
Wenn man ...
Ich habe nicht gefragt, was man wenn hätte wie machen können, sondern was gemacht wurde.
Auch das hier ist etwas "missverständlich formuliert":
Zitat:
als sie dann in eine breite straße abbog ist nicht in ihre richtung rein gefahren sondern komplett in die gegenrichtung rein gefahren " gegenverkehr" war auch da. Sie war natürlich dann vormir
Wenn sie völlig falsch und in Gegenrichtung unterwegs war und man selber die ganze Zeit direkt hinter ihr ist, ... mhhh?
Dass es kein Aussage gegen Aussage gibt, ist klar, aber ein Zeuge sollte eine gewisse neutrale Glaubwürdigkeit haben, und ohne Belastungs- oder Bestrafungseifer eine Situation darstellen können.
Wie viel ist ein "neutraler Zeuge" wert, wenn sich aus der Tatbeschreibung recht erhebliche Belastungsmomente gegen den "Zeugen" selber ergeben, weil er selber nicht so ganz astrein unterwegs gewesen sein könnte?
Hier konkret müssen doch in erheblichem Umfang eigene "Schadtaten" zugegeben werden, um auch den Nachweis einer Missetat eines anderen überhaupt beweisen zu können.
Hier fährt jemand über eine längere Strecke "wie eine gesenkte Sau" und man selber kommt zeitgleich am Ziel an. Da darf man dann aber auch nicht weiter denken.
Zitat:
Hier fährt jemand über eine längere Strecke "wie eine gesenkte Sau" und man selber kommt zeitgleich am Ziel an. Da darf man dann aber auch nicht weiter denken.
Das Auto hat hinter dem TE gedrängelt, ist dann falschrum durch den Kreisverkehr und war dann dadurch vor dem TE, du hast das aber schon alles durchgelesen oder? Mit etwas nachdenken kommt man schon drauf, versuchs mal!
Zitat:
Original geschrieben von Penny21
Mit etwas nachdenken kommt man schon drauf, versuchs mal!
Da kann ich denken, wie ich will, aber vielleicht hilfst Du mir da weiter?
Es geht um die Gefährdung im 30er Bereich und dem "Falschrum und ich direkt dahinter".
Drängeln und dichtes Auffahren ja, aber dafür darf der Rest nicht erzählt werden und nur der Rest war doch "richtig schlimm" wegen den vielen Kindern und so?
Zitat:
Es geht um die Gefährdung im 30er Bereich und dem "Falschrum und ich direkt dahinter".
Drängeln und dichtes Auffahren ja, aber dafür darf der Rest nicht erzählt werden und nur der Rest war doch "richtig schlimm" wegen den vielen Kindern und so?
Ich bin einfach mal so frei und unterstelle dem TE hier nicht das er irgendwie falsch Gefahren ist nur weil mir seine Situation nicht komplett Schlüssig erscheint. Ich kenne die Strecke nicht und nicht den genauen Ablauf, laut Aussagen des TEs gehe ich davon aus das der TE Vorschriftsmäßig gefahren ist und der andere durch falsches Verhalten andere Gefährdet hat, daher rate ich zur Anzeige. Ob die Frau im roten Auto nun 50 oder 70 gefahren ist interessiert mich dabei nicht. Und ob der TE an einer Stopstelle gehalten hat oder nicht, das ist für die Frage ob Anzeigen oder nicht auch nicht wichtig. Ob hier die Gefährdung duch drängeln, zu schnelles fahren oder falschrum fahren am größten war kann und habe ich nicht zu beurteilen.
Zitat:
Original geschrieben von Penny21
Ich bin einfach mal so frei und unterstelle dem TE hier nicht das er irgendwie falsch Gefahren ist nur weil mir seine Situation nicht komplett Schlüssig erscheint.
Ich unterstelle hier dem eventuellen Anzeigesteller auch nichts, gebe aber zu bedenken, was mit dessen Glaubwürdigkeit passiert, wenn der Anwalt der Beschuldigten nur mal mit dem Finger schnippt und damit der ganze Vorgang nur noch dafür ausreicht, um ein Loch im eigenen Knie zu produzieren.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Darwin-Futter.Solche Leute wissen sehr genau, dass dies nicht so richtig ist und werden nun ihr Verhalten ändern, wenn ihnen gesagt wird, dass dies nicht so richtig ist - Tagträume.
Wie hast Du denn diese 60 km/h in einem 30er Bereich festgestellt?
Durch hinterherfahren, also durch eine Gefährdung anderer, um eine Gefährdung anderer nachweisen zu können?
ne dadurch das ich so 33 gefahren bin und gesehen habe das sie locker doppelt so schnell war als ich also sowas kan man abschätzen, ich habe sogar zweifel das es nur 60 waren ...
Hallole zusammen
wenn Du noch einige andere Findest die die Vorgänge bestätigen so hast Du
durchaus eine gute Chance der Dame einen Dämpfer zu verpassen.
Du brauchst halt Zeugen und wenn auch andere diese s Verhalten bestätigen
kanns die Dame den Schein kosten. Ihr müßt Euch halt einig sein.
Des weiteren... man trifft sich immer zweimal im Leben du mußt nur warten können...
das ist eine lebenserfahrung und solch Verhalten wird früher oder Später seine
Quittung präsentieren. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
das macht ihr aber wahrscheinlich dann weniger aus als vielleicht dem Vordermann, der gerade z.B. seinen Hund im Kofferraum mitgeführt hat oder der a la Fiat 500 gar keinen Kofferraum hat, lediglich seine Zwillinge auf den Rücksitzen.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Sehe ich auch so, spätestens wenn der vordere mal einmal scharf bremsen muss hängt sie im Kofferraum des vordermanns.
Da würde ich mir keine Sorgen machen.
Durch den geringen Abstand wird die Differenzgeschwindigkeit beim Einschlag nicht sehr hoch sein.
Nur der Bremsweg wird länger, da deine Bremsanlage nicht für 2 Autos ausgelegt ist.
Die Schilderung des TE ist gelinde gesagt etwas wirr, zumindest ungenau und in sich selbst nicht logisch, was anderen hier - logo - auch schon aufgefallen ist. Ich möchte jetzt garnicht auf die einzelnen Passagen eingehen, ich denke, dass die Mehrzahl Probleme damit hatte, den Ablauf der Fahrt nachzuvollziehen.
Was mich immer wieder wundert ist die Tatsache, dass andere Fahrer Abkürzungen nehmen, doppelt so schnell wie erlaubt fahren und am Ende gleichzeitig am Ziel ankommen. Das grenzt für mich an ein Wunder. Aber sei's drum.
Im Bußgeldkatalog gibt es nicht den Vorwurf "Sie fuhren schneller als erlaubt" oder "doppelt so schnell als erlaubt" (Ausnahme Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigter Zone), also kann ich hier nichts Konkretes vorwerfen. Dann bleibt noch der nicht eingehaltene Abstand außerorts. Hier wird erst einmal eine konkrete Geschwindigkeit (meine Tachoanzeige zählt da nicht 1:1) und ein konkreter Abstand in Metern verlangt, der wird dann in 1/10-Schritten zurückgerechnet, meist bleibt dann nicht viel übrig.
Fahren gegen die Fahrtrichtung (war dort eine Einbahnstraße? oder baulich abgetrennte Fahrstreifen und die Gutste fuhr links davon, der TE rechts davon?) geht tagsüber und innerorts meist nicht ohne Unfall oder einem der irgendwann vor mir steht und einfach nicht weichen möchte...
Ansonsten: Klar kann ich einen solchen Vorgang auch als einziger Zeuge bei der Polizei zur OWi-Anzeige bringen (der Staatsanwalt interessiert sich dafür nicht, das bleibt erstmal bei der Bußgeldstelle). Ich muss nur glaubhaft sein. Daran fehlt es mir hier aber. Und ich darf meinerseits nicht die StVO mißachtet haben, nur um am Sünder "dranzubleiben". Danach riechts hier ziemlich stark, was auch irgendwie menschlich ist.
In den allermeisten Fällen schreibt der Polizist die zweite Anzeige spätens dann, wenn der andere Fahrer seine Aussage gemacht hat, manchmal aber schon früher...
wo ist das Eichprotokoll für den Rückspiegel des TE?