Autobahn - Mal wieder...
Folgende Situation:
Gestern Nacht, gegen 22.30 Uhr. Gut ausgebaute Autobahn (A92) fast leer.
Ab und an will man ja auch etwas Spaß haben und wenn nicht um die Zeit, wann dann? Also: Volles Rohr die 35km von Landshut nach Dingolfing. 230 km/h.
In einiger Entfernung seh ich Lichter. Ein LKW und dahinter ein Auto wie ich etwas später feststelle. Da war ich eh nur noch bei 200 (vorsichtshalber mal vom Gas...) und was passiert?
Na klar, das Auto schert kurz vor mir aus und überholt den LKW mit wahnsinnigen 105 km/h laut Tacho. Da ich eh schon ziemlich hart in die Bremse mußte hab ich bei der Gelegenheit mal per Lichthupe signalisiert, dass ich anwesend bin.
Ich hab mir halt gedacht, vielleicht checkt er dann beim nächsten Mal dass er in den Spiegel schaut, bevor er mit seinem 2er Golf die Überholspur dicht macht.
Gut, das war auch noch nicht weiter aufregend...
Golf schert wieder ein, ich überhole.
Was macht der Golf-Fahrer? Zeigt mir den Vogel!
Da hab ich dann nicht recht gewußt ob ich lachen oder weinen soll.
Ich brems meine Kiste wegen dem Vollpfosten auf 105 km/r runter, fahr dann 30 Sekunden hinter ihm her, bis er endlich den LKW überholt hat... Und ER zeigt MIR den Vogel? Sag mal, gehts noch?
Meine Freundin hat auch nur gemeint, ob der Kerl nicht ganz knusper war.
Fazit: Hät ich nicht aufgepasst und wär schon vorher etwas vom Gas gegangen, wärs aber richtig richtig eng geworden. Und wer ist dann wieder Schuld? Der böse Raser/Drängler natürlich....
Falls der Golf-Fahrer das lesen sollte:
Ganz großes Damentennis! Echt.
Sorry, mußte mal raus....
Beste Antwort im Thema
Folgende Situation:
Gestern Nacht, gegen 22.30 Uhr. Gut ausgebaute Autobahn (A92) fast leer.
Ab und an will man ja auch etwas Spaß haben und wenn nicht um die Zeit, wann dann? Also: Volles Rohr die 35km von Landshut nach Dingolfing. 230 km/h.
In einiger Entfernung seh ich Lichter. Ein LKW und dahinter ein Auto wie ich etwas später feststelle. Da war ich eh nur noch bei 200 (vorsichtshalber mal vom Gas...) und was passiert?
Na klar, das Auto schert kurz vor mir aus und überholt den LKW mit wahnsinnigen 105 km/h laut Tacho. Da ich eh schon ziemlich hart in die Bremse mußte hab ich bei der Gelegenheit mal per Lichthupe signalisiert, dass ich anwesend bin.
Ich hab mir halt gedacht, vielleicht checkt er dann beim nächsten Mal dass er in den Spiegel schaut, bevor er mit seinem 2er Golf die Überholspur dicht macht.
Gut, das war auch noch nicht weiter aufregend...
Golf schert wieder ein, ich überhole.
Was macht der Golf-Fahrer? Zeigt mir den Vogel!
Da hab ich dann nicht recht gewußt ob ich lachen oder weinen soll.
Ich brems meine Kiste wegen dem Vollpfosten auf 105 km/r runter, fahr dann 30 Sekunden hinter ihm her, bis er endlich den LKW überholt hat... Und ER zeigt MIR den Vogel? Sag mal, gehts noch?
Meine Freundin hat auch nur gemeint, ob der Kerl nicht ganz knusper war.
Fazit: Hät ich nicht aufgepasst und wär schon vorher etwas vom Gas gegangen, wärs aber richtig richtig eng geworden. Und wer ist dann wieder Schuld? Der böse Raser/Drängler natürlich....
Falls der Golf-Fahrer das lesen sollte:
Ganz großes Damentennis! Echt.
Sorry, mußte mal raus....
364 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Stellvertreter
Ich habe doch oben geschrieben, dass die Ausnahme greifen könnte. Ich persönlich denke nicht und der TE hätte eine Teilschuld bekommen. Aber ich weiß es nicht. Generell gilt dennoch das Sichtfahrgebot auf ABs nachts, Du darfst nicht einfach so 230km/h fahren.
der golf und der lkw war doch vor ihm, somit ist das sichtfahrgebot aufgehoben, aufgrund von rückleuchten vor ihm war die autobahn klar erkennbar. d.h. sobald jemand einem vor die kiste zieht und man nicht mehr bremsen konnte nachts, muss das sichtfahrgebot automatisch außer kraft getreten sein.
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
der golf und der lkw war doch vor ihm, somit ist das sichtfahrgebot aufgehoben, aufgrund von rückleuchten vor ihm war die autobahn klar erkennbar. d.h. sobald jemand einem vor die kiste zieht und man nicht mehr bremsen konnte nachts, muss das sichtfahrgebot automatisch außer kraft getreten sein.Zitat:
Original geschrieben von Stellvertreter
Ich habe doch oben geschrieben, dass die Ausnahme greifen könnte. Ich persönlich denke nicht und der TE hätte eine Teilschuld bekommen. Aber ich weiß es nicht. Generell gilt dennoch das Sichtfahrgebot auf ABs nachts, Du darfst nicht einfach so 230km/h fahren.
Ich denke, dass der TE eine Mitschuld bekommen hätte. Ich weiß es aber wie gesagt nicht. Einerseits gibt es jede Menge Urteile zum Sichtfahrgebot:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/SichtFahrGebot.htmAndererseits diese Ausnahme, was aber zusammen genommen irgendwie keinen Sinn ergibt: Bei 230 km/h wäre er dann nur schuldig wenn ein nicht beleuchtetes Hinderniss auftaucht und bei einem PKW vor ihm nicht? Dann dürfte er ja wenn LKW und Golf nicht in Sichtweite waren auch nicht 230 km/h fahren dürfen. Wie gesagt, ich weiß es nicht, aber ich bin mir sicher, dass bei 230km/h nachts er eine Teilschuld bekommen hätte. Wir können jetzt natürlich alle spekulieren nur niemand wird es sicher sagen können.
Dennoch hätte er, wie ich bereits schrieb, den Golffahrer anzeigen müssen. Denn sonst wäre es wirklich unverantwortlich. Das finde ich immer so toll: Hauptsache aufregen und seiner Wut im Forum Luft machen, aber den Hintern nicht hochkriegen und andere Verkehrsteilnehmer dadurch auch nicht schützen wollen. Gerade die Reaktion des Golffahrers hat ja gezeigt, dass er nicht einsichtig war. Wer weiß wie oft er so eine 'Geschichte' mit plötzlichem Spurwechsel abzieht!
Zitat:
Original geschrieben von Stellvertreter
Ganz toll. Stell Dir vor der TE liest dann nach einer Woche in der Zeitung, dass genau der besagte Golffahrer einen Unfall mit Todesfolge mit dem dem selben Verhalten (Spurwchsel ohne Beachten des rückwärtigen Verkehrs) verursacht hat. Klar, lass ich das seine Sorge sein, es ist aber unverantwortlich!Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Ob der TE jemanden anzeigt oder nicht, daß lasst mal seine eigene Sorge sein. Vielleicht hat er einfach keine Lust auf lange Gerichtsverhandlungen - könnte ich sogar gut verstehen. ...
Auch wenn Du im Grunde Recht hast: Würde ich jeden, der mich in irgendeiner Weise mal durch rücksichtsloses Verhalten gefährdet hat (und das auch bei anderen tun könnte) anzeigen, dann müsste meine Frau arbeiten gehen weil ich selber nur noch auf Gerichtsverhandlungen runhocken würde.
Vielleicht war die Situation ja effektiv gar nicht so dramatisch wie der TE schreibt. Vielleicht hat er sich in Wirklichkeit maßgeblich über die Reaktion des Golf-Fahrers aufgeregt? Wer weiß das schon so genau? Man kann ihm doch jetzt nicht Rücksichtslosigkeit vorwerfen nur weil er keine Anzeige gemacht hat. Leute Leute...
ciao
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Stellvertreter
Aber ich weiß es nicht.
====================
Generell gilt dennoch das Sichtfahrgebot auf ABs nachts, Du darfst nicht einfach so 230km/h fahren.
...du weißt es nicht oder im anderen Post ,du weißt es nicht genau,bist kein Richter..
Weißt du überhaupt was oder leierst du hier nur deine eigene kleine Verkehrswelt runter.
Die Teilschuld ist sicher, aber alleine schon durch Fahren mit über 130 km/h, da braucht man kein Sichtfahrgebot mehr interpretieren.
Aufgrund der Beleuchtung der Fahrzeuge sind die 60m oder wie viel auch immer die da direkt ausgeleuchtet werden, zu vernachlässigen.
Wenn es nicht um die Kurve oder durch Hügel geht, sieht man auch 2 km weiter so ein Fahrzeug nachts, wegen der Kontraste sogar besser als am Tag.
Ob mir das gefallen muss dass es deswegen eine Teilschuld gibt, ist eine andere Frage.
Zitat:
Original geschrieben von Stellvertreter
Bei 230 km/h wäre er dann nur schuldig wenn ein nicht beleuchtetes Hinderniss auftaucht und bei einem PKW vor ihm nicht? Dann dürfte er ja wenn LKW und Golf nicht in Sichtweite waren auch nicht 230 km/h fahren dürfen.
von einem beleuchteten fahrzeug vor einem, kann man wohl davon ausgehen, dass es schneller als 80km/h ist, gerade bei einem pkw.
Zitat:
Original geschrieben von Günnimatz
...du weißt es nicht oder im anderen Post ,du weißt es nicht genau,bist kein Richter..Zitat:
Original geschrieben von Stellvertreter
Aber ich weiß es nicht.
====================
Generell gilt dennoch das Sichtfahrgebot auf ABs nachts, Du darfst nicht einfach so 230km/h fahren.
Weißt du überhaupt was oder leierst du hier nur deine eigene kleine Verkehrswelt runter.
Was soll das bitte! Entweder Du schreibst was zum Thema oder lässt es. Ich war der erste, der hier überhaupt das Sichtfahrgebot eingebracht hat. Alle anderen Befürworter schrieben ständig immer wieder pauschal, dass man ja nachts generell so schnell fahren darf wie man will. Was definitiv nicht stimmt.
Sowas kann ich ja gar nicht ab, selbst nur rumkritisieren aber nichts zum Sachverhalt beitragen. 🙄
@Opelowski
Von was für einer Teilschuld redest du eigentlich?
Nur zur Aufklärung (mal wieder): den Begriff gibts im öffentlichen Recht nicht, sondern nur Schuld oder Nichtschuld. Und im Privatrecht können wir den Begriff vernachlässigen.
Und nochmal, es geht hier nicht um Gerichtsverhandlung, Anzeige oder sonst was. Sondern allein darum, ob jemand was falsch gemacht und wenn ja, wer und warum. Scheinbar hat hier jeder (selbst die, die im Recht zwar nicht belesen sind, aber googeln können) seine eigene Wahrheit.
Zitat:
Original geschrieben von teddy3
@Opelowski
Von was für einer Teilschuld redest du eigentlich?
Nur zur Aufklärung (mal wieder): den Begriff gibts im öffentlichen Recht nicht, sondern nur Schuld oder Nichtschuld. Und im Privatrecht können wir den Begriff vernachlässigen.Und nochmal, es geht hier nicht um Gerichtsverhandlung, Anzeige oder sonst was. Sondern allein darum, ob jemand was falsch gemacht und wenn ja, wer und warum. Scheinbar hat hier jeder (selbst die, die im Recht zwar nicht belesen sind, aber googeln können) seine eigene Wahrheit.
In einem Forum hat jeder seine eigene Wahrheit. Wenn hier nur Rechtwissenschaftler was schreiben dürften, könntest Du das Sicherheitsforum gleich dicht machen. 🙂
Gibt es denn keine Teilschuld bei vielen Unfällen? Mag ja sein dass es sich formaljuristisch anders nennt wenn jeder z.B. die Hälfte des Schadens zu zahlen hat und jeder vielleicht eine kleine Strafe kriegt statt einer die große... oder wie auch immer, aber die Leute wissen schon was gemeint ist. Wenn man schon auf der formellen Richtigkeit der Fachbegriffe rumreitet, reite ich auf der Logik rum.
Erst ist man schuld weil man die 230 fährt, was nicht verboten ist, jetzt höre ich was von nicht belesen selbst wenn man darauf hinweist dass es wohl die einzige Möglichkeit wäre TE Mitschuld zu geben.
Dann ist es in der Nacht plötzlich schwerer andere hinter sich zu erkennen, nicht etwa das beispielhafte Kantholz vor sich, sondern Lichter anderer Autos in der schwarzen Wand hinter sich, woraus man wieder Vorwürfe herleitet das der TE 230 fuhr während man was von 60m Ausleuchtung redet.
Zitat:
Original geschrieben von stef 320i
Folgende Situation:Gestern Nacht, gegen 22.30 Uhr. Gut ausgebaute Autobahn (A92) fast leer.
Ab und an will man ja auch etwas Spaß haben und wenn nicht um die Zeit, wann dann? Also: Volles Rohr die 35km von Landshut nach Dingolfing. 230 km/h.In einiger Entfernung seh ich Lichter. Ein LKW und dahinter ein Auto wie ich etwas später feststelle. Da war ich eh nur noch bei 200 (vorsichtshalber mal vom Gas...) und was passiert?
Na klar, das Auto schert kurz vor mir aus und überholt den LKW mit wahnsinnigen 105 km/h laut Tacho. Da ich eh schon ziemlich hart in die Bremse mußte hab ich bei der Gelegenheit mal per Lichthupe signalisiert, dass ich anwesend bin.
Ich hab mir halt gedacht, vielleicht checkt er dann beim nächsten Mal dass er in den Spiegel schaut, bevor er mit seinem 2er Golf die Überholspur dicht macht.Gut, das war auch noch nicht weiter aufregend...
Golf schert wieder ein, ich überhole.Was macht der Golf-Fahrer? Zeigt mir den Vogel!
Da hab ich dann nicht recht gewußt ob ich lachen oder weinen soll.
Ich brems meine Kiste wegen dem Vollpfosten auf 105 km/r runter, fahr dann 30 Sekunden hinter ihm her, bis er endlich den LKW überholt hat... Und ER zeigt MIR den Vogel? Sag mal, gehts noch?Meine Freundin hat auch nur gemeint, ob der Kerl nicht ganz knusper war.
Fazit: Hät ich nicht aufgepasst und wär schon vorher etwas vom Gas gegangen, wärs aber richtig richtig eng geworden. Und wer ist dann wieder Schuld? Der böse Raser/Drängler natürlich....
Falls der Golf-Fahrer das lesen sollte:
Ganz großes Damentennis! Echt.Sorry, mußte mal raus....
Herrlich. Wird mir wohl geschätzt auch 5 mal je Richtung passieren, wenn ich in den Urlaub fahre. Nur halt nicht bei 230 sondern bei 180 und am Tag.
Zitat:
Original geschrieben von teddy3
Von was für einer Teilschuld redest du eigentlich?
Nur zur Aufklärung (mal wieder): den Begriff gibts im öffentlichen Recht nicht, sondern nur Schuld oder Nichtschuld. Und im Privatrecht können wir den Begriff vernachlässigen.
Der hier diskutierte Fall tangiert weder das öffentliche Recht noch das Privatrecht, sondern ausschließlich das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Strafrecht.
Zitat:
Original geschrieben von Schwimmbutz
Mit 230km/h in der Dunkelheit untwegs....da fehlen mir echt die Worte!Zum Glück ist nicht passiert! Wie weit reicht dein Scheinwerfer? 50m? 60m?
Was, wenn irgendwo ein Kantholz, ein Auspuff, verlorenes Gepäck liegt....da hast du KEINE Chance!
Mann Mann Mann...manche Leute haben echt einen verkümmerten Selbsterhaltungstrieb...
DA sind auch 130 schon zuviel!😮
Bei 130 km/h, einer Reaktionszeit von 1 s und einer Bremsverzögerung von 6,5m/s² Standardwerte dieser Seite)
und einer Hindernisentfernung von 50m hat man eine Aufprallgeschwindigkeit von 120,66m
Also nicht gleich wegen der 230 an die Decke gehen und den Moralapostel spielen, wenn einem selber bei 130 das Anhalten/Ausweichen nicht gelingen würde!😉