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Autobahn - Mal wieder...
Folgende Situation:
Gestern Nacht, gegen 22.30 Uhr. Gut ausgebaute Autobahn (A92) fast leer.
Ab und an will man ja auch etwas Spaß haben und wenn nicht um die Zeit, wann dann? Also: Volles Rohr die 35km von Landshut nach Dingolfing. 230 km/h.
In einiger Entfernung seh ich Lichter. Ein LKW und dahinter ein Auto wie ich etwas später feststelle. Da war ich eh nur noch bei 200 (vorsichtshalber mal vom Gas...) und was passiert?
Na klar, das Auto schert kurz vor mir aus und überholt den LKW mit wahnsinnigen 105 km/h laut Tacho. Da ich eh schon ziemlich hart in die Bremse mußte hab ich bei der Gelegenheit mal per Lichthupe signalisiert, dass ich anwesend bin.
Ich hab mir halt gedacht, vielleicht checkt er dann beim nächsten Mal dass er in den Spiegel schaut, bevor er mit seinem 2er Golf die Überholspur dicht macht.
Gut, das war auch noch nicht weiter aufregend...
Golf schert wieder ein, ich überhole.
Was macht der Golf-Fahrer? Zeigt mir den Vogel!
Da hab ich dann nicht recht gewußt ob ich lachen oder weinen soll.
Ich brems meine Kiste wegen dem Vollpfosten auf 105 km/r runter, fahr dann 30 Sekunden hinter ihm her, bis er endlich den LKW überholt hat... Und ER zeigt MIR den Vogel? Sag mal, gehts noch?
Meine Freundin hat auch nur gemeint, ob der Kerl nicht ganz knusper war.
Fazit: Hät ich nicht aufgepasst und wär schon vorher etwas vom Gas gegangen, wärs aber richtig richtig eng geworden. Und wer ist dann wieder Schuld? Der böse Raser/Drängler natürlich....
Falls der Golf-Fahrer das lesen sollte:
Ganz großes Damentennis! Echt.
Sorry, mußte mal raus....
Beste Antwort im Thema
Folgende Situation:
Gestern Nacht, gegen 22.30 Uhr. Gut ausgebaute Autobahn (A92) fast leer.
Ab und an will man ja auch etwas Spaß haben und wenn nicht um die Zeit, wann dann? Also: Volles Rohr die 35km von Landshut nach Dingolfing. 230 km/h.
In einiger Entfernung seh ich Lichter. Ein LKW und dahinter ein Auto wie ich etwas später feststelle. Da war ich eh nur noch bei 200 (vorsichtshalber mal vom Gas...) und was passiert?
Na klar, das Auto schert kurz vor mir aus und überholt den LKW mit wahnsinnigen 105 km/h laut Tacho. Da ich eh schon ziemlich hart in die Bremse mußte hab ich bei der Gelegenheit mal per Lichthupe signalisiert, dass ich anwesend bin.
Ich hab mir halt gedacht, vielleicht checkt er dann beim nächsten Mal dass er in den Spiegel schaut, bevor er mit seinem 2er Golf die Überholspur dicht macht.
Gut, das war auch noch nicht weiter aufregend...
Golf schert wieder ein, ich überhole.
Was macht der Golf-Fahrer? Zeigt mir den Vogel!
Da hab ich dann nicht recht gewußt ob ich lachen oder weinen soll.
Ich brems meine Kiste wegen dem Vollpfosten auf 105 km/r runter, fahr dann 30 Sekunden hinter ihm her, bis er endlich den LKW überholt hat... Und ER zeigt MIR den Vogel? Sag mal, gehts noch?
Meine Freundin hat auch nur gemeint, ob der Kerl nicht ganz knusper war.
Fazit: Hät ich nicht aufgepasst und wär schon vorher etwas vom Gas gegangen, wärs aber richtig richtig eng geworden. Und wer ist dann wieder Schuld? Der böse Raser/Drängler natürlich....
Falls der Golf-Fahrer das lesen sollte:
Ganz großes Damentennis! Echt.
Sorry, mußte mal raus....
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364 Antworten
Aber leider ist das in Deutschland Gang und Gebe, sein vermeindliche Recht durchzusetzen. In anderen Ländern wird zwar viel Kaotischer gefahren aber viel Rücksichtsvoller.
Ich war in meinenUrlaub jetzt wieder fast 5000km unterwegs davon knapp 3000km in Deutschland, in den anderen Ländern gehts man Rücksichtsvoller miteinander um.
Soviele Sturrköpfe wie hier gibt fast niegends.
Wo hat man hier was durchgesetzt? Hat man nicht gebremst und nach Unfall gesagt "er nahm mir die Vorfahrt" ?
Das wäre nämlich das einzige Recht was es hier gab, nämlich auf seiner Spur fahren zu dürfen.
Ober beziehst Du das auf die Personen die einfach mal so die Spur wechselt als gäbe es da keine Markierungen die irgendwas bedeuten ?
Denn dazu passt "sein vermeintliches Recht" bestens und zwar das die Spur dann zu wechseln wenn man gerade Lust drauf hat.
Es gibt Menschen die rufen immer laut was von "vermeintliches Recht durchsetzen wollen" wenn es nicht vermeidlich ist und auch nicht durchgesetzt wurde, musst schon genauer mitteilen welche Gruppe Du meinst damit man einordnen kann wo Du stehst.
Wie Du auch immer dazu stehst, der Spruch wird aber nun mal auch von manchen gebracht wenn ein Fußgänger der über Rot ging angefahren wurde, dass der Autofahrer gerne gebremst hätte wenn das nicht 1 Meter vor seiner Motorhaube passiert wäre, wird ihn aber gerne alleine durch die Tatsache dass es zum Unfall kam öffentlich abgesprochen. Für die Tatsache dass dieses Fehlverhalten in 1 Meter Entfernung losging und nichts mehr seitens des Autofahrers zu machen war, gibt es dann die "Betriebsgefahr". Kann man das Fehlverhalten durch die physischen Gegebenheiten nicht ohne gegen die Naturgesetze zu verstoßen ausbügeln, ist nicht etwa der Verursacher schuld, nein, das wäre ja absurd, dafür ist man mit Kauf eines Fahrzeugs bereits verantwortlich und zum Mittäter geworden.
Ich weiss gar nicht so recht, was es hier zu diskutieren gibt. Der Golf-Fahrer zog ganz knapp vor dem Überholenden raus, und das bei Dunkelheit. Einen von hinten kommenden PKW komplett zu übersehen ist da schon fast unmöglich. Dazu kommen dann noch die äusserst gemütliche Überholgeschwindigkeit und der gezeigte Vogel. Meiner Meinung nach wollte der Golf-Fahrer den Überholenden schlichtweg erziehen und/oder ärgern. Gegen solche Typen ist man eigentlich bei keiner "Autobahngeschwindigkeit" gefeit. Die ziehen mit purer Absicht ganz genau SO knapp vor Dir raus, dass Du scharf bremsen musst, sie aber keinen eigenen Schaden davon tragen. Das geht so lange gut, bis sich einer verschätzt und es dann eben doch mal kracht.
Zu der Frage, warum der TE ausgerechnet nachts so schnell fuhr, gibts wohl eine einfache Antwort: Weil es auf den meisten BABs nur nachts möglich ist und wahrscheinlich trotz Dunkelheit noch wesentlich sicherer als am Tag durch die Gegend zu heizen. Ob 230 Km/h viel, zu viel, genau richtig, zu langsam oder sonstwas sind, wird hier wohl jeder anders sehen ;)
ciao
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Ich weiss gar nicht so recht, was es hier zu diskutieren gibt. Der Golf-Fahrer zog ganz knapp vor dem Überholenden raus, und das bei Dunkelheit. Einen von hinten kommenden PKW komplett zu übersehen ist da schon fast unmöglich. Dazu kommen dann noch die äusserst gemütliche Überholgeschwindigkeit und der gezeigte Vogel. Meiner Meinung nach wollte der Golf-Fahrer den Überholenden schlichtweg erziehen und/oder ärgern. Gegen solche Typen ist man eigentlich bei keiner "Autobahngeschwindigkeit" gefeit. Die ziehen mit purer Absicht ganz genau SO knapp vor Dir raus, dass Du scharf bremsen musst, sie aber keinen eigenen Schaden davon tragen. Das geht so lange gut, bis sich einer verschätzt und es dann eben doch mal kracht....
Ja warum hat der TE ihn dann nicht angezeigt, aber meckert statt dessen hier ewig und drei Tage im Forum rum? Wenn es doch so 100% rechts- und verkehrswidrig war, was der Golf Fahrer getan hat. Nach dem was Du schreibst, ist es ja schon unverantwortlich den Golffahrer nicht anzuzeigen. Hier oberlehrerhaft lamentieren, aber dann nicht die notwendige Handlung (= Anzeige) vornehmen... :rolleyes:
Vielleicht rennt er ja nicht so gerne petzen und sieht genüsslich zu wie ein anderer bestraft wird ;)
Lieber hier meckern als andere ärgern, aber wir meckern eher mehr als er selbst, nur meckern wir auch deswegen weil es Menschen gibt die meinten dass die Hauptschuld anders gelagert ist. Wir meckern also mehr über die, auch ohne sie immer namentlich zu benennen.
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Vielleicht rennt er ja nicht so gerne petzen und sieht genüsslich zu wie ein anderer bestraft wird ;)
...
Was hat das denn bitteschön mit Genuss zu tun. Nach Euren Aussagen hat der Golffahrer das Leben(!!!) anderer gefährdet. Das wird er dann auch so wieder machen im Straßenverkehr wenn er nicht dafür bestraft wird und ihm sein Fehlverhalten klar wird. Aber logisch, besser hier seitenlang auf den Golffahrer rumhacken und nicht anzeigen. :rolleyes:
Mal sehen, ob wir das auseinander klabustert bekommen:
Golf
1. Überholt Lkw. Überholen nur erlaubt, wenn er niemand anderen gefährdert. Ob der Fahrer einschätzen konnte, dass der andere von hinten mit 200 Klamotten angehauen kommt bleibt dahingestellt. Aber als schnell sollte er ihn erkannt haben, wenn er denn überhaupt in den Rückspiegel geschaut hat. Also möglicher Weise ein Verstoß (Owi).
Mit unklarer Verkehrslage hat das überhaupt nix zu tun. Wüsste nicht, was an der Situation unklar sein sollte (es sei denn, jeder Überholvorgang wäre eine unklare Lage)!
Einen 315c sehe ich hier nicht, da der TE ja schon von weitem die Sachlage erkannt hat und seine Geschwindigkeit vorsorglich gedrosselt hat.
2. Vogel zeigen. Straftat, da Beleidigung.
BMW
1. Fährt mit über 200 nachts auf freier Strecke. Sofern keine Beschränkung da ist, sein Problem. Kein Verstoß.
2. Lichthupe zeigen. Kommt drauf an, wann Lichthupe. Für den Fall, als der Golffahrer ansetzt die Spur zu wechseln, dann möglicher Weise erlaubt. Lichthupe ist Warnsignal und darf als Ankündigung zum Überholen benutzt werden. Für den Fall, als er sich schon unmittelbar hinter dem überholenden Golf befindet, dann möglicher Weise Straftat, da Nötigung (auslegbar).
Was da jetzt menschlich vielleicht noch vorwerfbar wäre spare ich mir.
Ergo: beide haben sich nicht ganz richtig verhalten. Eigentlich ne alltägliche Situation, die ich auch zur Genüge kenne, nur dass ich nicht mit 200 rumfahre. Ich reg mich über sowas schon gar nicht mehr auf.
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
...Zu der Frage, warum der TE ausgerechnet nachts so schnell fuhr, gibts wohl eine einfache Antwort: Weil es auf den meisten BABs nur nachts möglich ist und wahrscheinlich trotz Dunkelheit noch wesentlich sicherer als am Tag durch die Gegend zu heizen. Ob 230 Km/h viel, zu viel, genau richtig, zu langsam oder sonstwas sind, wird hier wohl jeder anders sehen ;)
...
Das ist mal wieder genau die Ahnungslosigkeit, die ich so liebe. Also Deiner Meinung nach sind 230 km/h nachts auf der BAB nicht zu viel? Vielleicht nochmal eine Nachschulung machen? ;)
Stichtwort: Sichtfahrgebot!
"... Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Kraftfahrzeugführer bei Dunkelheit auch auf der Autobahn grundsätzlich nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann"
Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/AuffahrBAB7.htm
Jetzt verrate mir mal ob man bei 230 km/h innerhalb der mit Abblendlicht noch überschaubaren Strecke anhalten kann? Abblendlich hat übrigens ca. 60m Reichweite.
Tagsüber wäre die ganze Situation des TE vielleicht anders gewesen. Da gehe ich - nach gängigen Urteilen - sogar von einer 100% Schuld des Golffahrers bei einem Unfall aus. Weiß es aber auch nicht, bin kein Verkehrsrichter. Nachts allerdings hat der TE bestimmt mindestens 50% Schuld, falls es zu einem Unfall gekommen wäre. AUSSER: Es greift die Ausnahme (steht oben im Urteil weiter unten im Text). Aber ich denke nicht.
Fazit: Diese ganzen Pauschalaussagen hier von wegen: Ach, auch nachts darf man auf der AB so schnell fahren wie man will.... sind mal wieder von ganz fundierter Seite. Macht Euch erst mal schlau. Man o man... :rolleyes:
Ob der TE jemanden anzeigt oder nicht, daß lasst mal seine eigene Sorge sein. Vielleicht hat er einfach keine Lust auf lange Gerichtsverhandlungen - könnte ich sogar gut verstehen. Hab mich selber mal als Zeuge gemeldet, mit dem Effekt, daß ich in der halben Weltgeschichte rumfahren durfte um irgendwelche Anhörungen und Gerichtstermine wahrzunehmen. Lasst ihn doch hier sein Leid klagen. Das ist meiner Meinung nach noch immer besser, als das alles in sich reinzufressen. Und so lange das halbwegs was mit "KFZ" und "Sicherheit" zu tun hat, ist der Thread auch korrekt platziert.
Hab manchmal das Gefühl, daß sich manche einen Sport draus machen, einen primär Geschädigten am Ende als Buhmann dastehen zu lassen...
Und zum Thema Sichtfahrgebot: In dem hier vorliegenden Fall spielt das Thema "Dunkelheit" nicht den Hauch einer Rolle. Der Golf-Fahrer wäre dem TE auch am hellen Tag vor die Nase gefahren. Oberlehrer sind nicht nur nachtaktiv ;)
ciao
Zitat:
Original geschrieben von Stellvertreter
Stichtwort: Sichtfahrgebot!
"... Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Kraftfahrzeugführer bei Dunkelheit auch auf der Autobahn grundsätzlich nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann"
Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/AuffahrBAB7.htm
Jetzt verrate mir mal ob man bei 230 km/h innerhalb der mit Abblendlicht noch überschaubaren Strecke anhalten kann? Abblendlich hat übrigens ca. 60m Reichweite.
Und das hier?
Zitat:
§ 18 Abs 6 StVO
(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Ob der TE jemanden anzeigt oder nicht, daß lasst mal seine eigene Sorge sein.
Stimmt, es geht darum, wer sich was hätte im Zweifel vorwerfen lassen müssen. Nicht jeder, der sich im Recht glaubt, hat auch Recht.
Zitat:
Hab manchmal das Gefühl, daß sich manche einen Sport draus machen, einen primär Geschädigten am Ende als Buhmann dastehen zu lassen...
Wer ist denn hier primär geschädigt? Darum ging es ja in meinem ersten Post. Beide dürfen sich selbst an ihrer Nase packen.
Zitat:
Und zum Thema Sichtfahrgebot: In dem hier vorliegenden Fall spielt das Thema "Dunkelheit" nicht den Hauch einer Rolle. Der Golf-Fahrer wäre dem TE auch am hellen Tag vor die Nase gefahren. Oberlehrer sind nicht nur nachtaktiv ;)
Spielt schon ne Rolle. Nur nicht in dem von dir genannten Zusammenhang. Dein Zusammenhang spielt - wenn zwar menschlich - so aber rechtlich keine Rolle.
Ich habe doch oben geschrieben, dass die Ausnahme greifen könnte. Ich persönlich denke nicht und der TE hätte eine Teilschuld bekommen. Aber ich weiß es nicht. Generell gilt dennoch das Sichtfahrgebot auf ABs nachts, Du darfst nicht einfach so 230km/h fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Stellvertreter
Stichtwort: Sichtfahrgebot!
"... Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Kraftfahrzeugführer bei Dunkelheit auch auf der Autobahn grundsätzlich nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann"
Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/AuffahrBAB7.htm
Jetzt verrate mir mal ob man bei 230 km/h innerhalb der mit Abblendlicht noch überschaubaren Strecke anhalten kann? Abblendlich hat übrigens ca. 60m Reichweite.
womit man nachts auf der autobahn weniger als 100km/h fahren darf - was den ganzen unsinn dieses urteils klar aufzeigt...
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Ob der TE jemanden anzeigt oder nicht, daß lasst mal seine eigene Sorge sein. Vielleicht hat er einfach keine Lust auf lange Gerichtsverhandlungen - könnte ich sogar gut verstehen. ...
Ganz toll. Stell Dir vor der TE liest dann nach einer Woche in der Zeitung, dass genau der besagte Golffahrer einen Unfall mit Todesfolge mit dem dem selben Verhalten (Spurwchsel ohne Beachten des rückwärtigen Verkehrs) verursacht hat. Klar, lass ich das seine Sorge sein, es ist aber unverantwortlich!