Auto wird nach Nacherfüllung nicht zurück gegeben. Hilfe!

Am Montag vor 2 Wochen habe ich ein Auto beim Händler gekauft.

Der Wagen sollte noch neu TÜV bekommen und wurde mir am folgenden Freitag gebracht.

Gleich im Anschluss wollte ich zur Zulassungsstelle fahren, wo mir sofort die Fehlermeldung "Motorsteuergerät defekt" angezeigt wurde.

Also habe ich gleich angerufen, sie sollen wieder umdrehen, da das Auto nicht in Ordnung ist.

Seine Antwort war nur, "daß kann nur die Lambdasonde sein, ich könne ruhig fahren und das Auto zulassen."
Das wollte ich nicht, also wurde mein Auto am letzten Montag wieder abgeholt zum reparieren.

Mir wurde im Austausch ein Ersatzwagen dagelassen, der bereits 2 Monate TÜV abgelaufen ist, kein Fahrzeugschein vorhanden, er klappert vorne, die Antriebswelle macht komische Geräusche und die Bremsen quietschen.
Sprich nicht Verkehrssicher.

Nun soll mein Auto seit Donnerstag fertig sein, aber wird mir nicht zurück gebracht.
Donnerstag Abend hat er keinen Fahrer gefunden, Freitag auch nicht und heute war mir fest zugesagt, doch plötzlich hatte er keine roten Nummern, weil er andere Autos holen müsse und er Geld verdienen muss.

Was kann ich tun?

Auf meine letzte Nachricht, dass ich ihm jetzt noch eine Frist bis 24 Uhr setze und es sonst meinen Anwalt übergebe, da es für mich nach Betrug aussieht, wird ignoriert und es kommt gar nichts mehr.

Da er mir heute ganz fest zugesagt hat, habe ich den Wagen gestern angemeldet, damit ich zur Arbeit komme.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SS. schrieb am 25. Juli 2017 um 18:29:20 Uhr:


Ist halt nun mal so.

Klar isses so. Das scheinen 2017 eben die normalen Umgangsformen zu sein.
Wenn ich dich auf der Straße treffe und dich bitte mir bei der Beantwortung eines für mich zu komplexen Problems zu helfen....ist es dann für dich i.O. wenn ich mich nachdem Du dir Zeit für mich genommen hast nach deinem letzten Satz wortlos umdrehe und weggehe?

"Ist halt nun mal so."🙄

Hier ist das aber ohnehin etwas anders: Der/die TE bekam nicht zu hören was sie hören wollte, also sind alle doof.

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Zille ... sei doch etwas toleranter. Die Ehe für alle ist durch. Da dürfen auch alle was mit dem Anwalt und dem Sachverständigen und dem Versicherungsmenschen "haben". 😉

Zitat:

@Knergy schrieb am 9. Juli 2017 um 16:51:44 Uhr:


Unter einem "Leihwagen" verstehe ich etwas anderes!

Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Der Händler hätte auch garnichts zur Verfügung stellen müssen. Geh mal in ein Markenautohaus, da bekommst du nen Leihwagen nur gegen Bares.

Und wer als Geschäftsmann dauerhaft so agiert sperrt entweder bald seinen Schuppen zu oder ist eben nicht ganz sauber.

Wie agiert er denn? Er hat alle seine Pflichten erledigt, ist dem Kunden mit einem Ersatzfahrzeug entgegengekommen und hat sogar versucht die Reperatur in einer Werkstatt vor Ort ausführen zu lassen. Und wie gesagt, es besteht kein Rechtsanspruch auf unverzügliche Rückgabe. Bei 130km Entfernung, die vom Kunden zu verantworten sind, sind ein paar Tage Verzögerung durchaus zu tolerieren.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Juli 2017 um 16:57:33 Uhr:


Zille ... sei doch etwas toleranter. Die Ehe für alle ist durch. Da dürfen auch alle was mit dem Anwalt und dem Sachverständigen und dem Versicherungsmenschen "haben". 😉

Ich bin ein Gegner der Ehe für Alle. Bei mir gibts keine Anwaltskuscheleien oder Bettgehüpfe mit dem Gutachter.

Was, ist denn jetzt die Ehe für alle durch? Dann kann ich ja nach 24 Jahren endlich meine Freundin heiraten. Toll!

- Zurück zum Thema: Na, also hier wäre ich mit Betrugsvorwürfen auch ganz, ganz vorsichtig. Das Verhalten des Händlers mag im Bericht der gestressten TEin ungünstig, mit etwas Objektivität kann ich da aber erst mal nix ernsthaft fischiges entdecken. Klapper- und Quietschgeräusche und rappelnde Antriebe am Werkstattersatzwagen müssen nicht bedeuten, dass er verkehrsunsicher ist. Und eine Reparaturzeit um drei Tage zu überziehen ist zwar unschön, aber nicht justitiabel. Wenn man kleiner Selbständiger ist (was ich hier vermute), kann immer was Unvorhergesehenes dazwischenkommen. Und man kann sich ja schließlich nicht zerteilen.

Wenn ich die Geschichte richtig verstanden habe: TEin, alles in allem ist dir der Händler mit der kostenlosen Stellung des Ersatzfahrzeugs und dem zugesagten Bringen des fertig reparierten gekauften Wagens sogar erheblich entgegengekommen - zur Nachbesserung wäre er verpflichtet gewesen, aber zu sonst nix.

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Das sehe ich etwas anders.

Der Wagen war schon bei Auslieferung defekt, da bin ich noch nicht einen Meter mit dem Auto gefahren.
Anders wäre es, wenn ich ihn schon ein halbes Jahr gefahren wäre.
Er hat den Wagen als technisch in Ordnung verkauft.
Da ist er als Händler verpflichtet, den Wagen bei mir reparieren zu lassen oder auf eigene Kosten zu holen und zurück zu bringen.
Auch ein Ersatzwagen muss er für die Zeit stellen.

Und ob es jetzt in Ordnung ist, einen reparierten Wagen mehrere Tage nicht auszuliefern, sei mal dahingestellt.

Keine Ahnung, ob ihr selbst Händler seid oder es nur Spaß macht, hier gegen zu schießen???

Mich 3 Tage jeden Tag warten zu lassen und bis zum Abend zu versprechen, er kommt noch, ist sicher kein Geschäftsmann dem wichtige Termine dazwischen gekommen sind.

Zitat:

@Kadischa72 schrieb am 9. Juli 2017 um 22:37:24 Uhr:


… Auch ein Ersatzwagen muss er für die Zeit stellen. …

Nein, das muss er nicht. Wie ich weiter vorne schon schrieb: Der Verkäufer muss den Nutzungsausfall ersetzen, aber keinen Ersatzwagen stellen. Der Anspruch auf Nutzungsausfall richtet sich auf Geldersatz.

Wenn er den Laden alleine schmeißt, dann kann man schon nachvollziehen, dass ihn das zeitlich etwas überfordern könnte. Es entschuldigt aber nicht, zugesagte Termine platzen zu lassen. Immerhin scheint er sich Mühe zu geben. Da gibt es viele andere Beispiele (auch hier im Forum), wo das nicht der Fall war.

Mit dem Ersatzwagen hast Du im Grunde Recht. Ersatz in Natura muss er - soweit möglich - geben. Das Wahlrecht läge da bei Dir. Aber das hat er ebenfalls gemacht. Wenn die Gurke bei Dir liegen bleibt, dann ist das wiederum sein Problem.

Ja, ich habe ja auch nicht gemeckert.
Habe ihn nur freundlich darauf hingewiesen, dass der Wagen keinen TÜV mehr hat und ich sehr froh wäre, wenn ich dann mein Auto auch endlich mal fahren könnte.

Bis gestern bin ich immer freundlich und geduldig gewesen und geblieben.

Es ist für mich mindestens genauso ärgerlich wie für ihn.

Und Geldansprüche wegen Ausfall hätte er sicher nicht gewollt.

Aber ich hoffe, er hält sein Versprechen für morgen ein und der Ärger hat ein Ende.

Ansonsten werde ich zum Anwalt gehen und mit dem Ersatzwagen zur Polizei, um mir die Fahrsicherheit zu bestätigen.

Und Euch hier auf dem laufenden halten.

Zitat:

@Kadischa72 schrieb am 9. Juli 2017 um 23:11:05 Uhr:


...
Ansonsten werde ich zum Anwalt gehen und mit dem Ersatzwagen zur Polizei, um mir die Fahrsicherheit zu bestätigen.
...

Es sei noch dazugesagt, dass Polizisten keine Gutachter sind und eigentlich war das mehr nur als "Taktik" gemeint, um etwas "Dringlichkeit" in die Sache zu bringen.

Wenn der Ka vor Ort aus dem Verkehr gezogen wird, hat er nämlich nicht nur ein Auto zu liefern, sondern auch noch eines mit Hänger/Transporter abzuholen...

Deine Rechte und Pflichten scheinst du auch ohne Anwalt schon genau zu kennen (oder glaubst sie zu kennen). Du wirst letztlich schon wissen was du tust.

Ok, habe es verstanden. 😉

Lass uns doch wissen, wie sich die Sache morgen (heute 😎) entwickelt.

Mal eine Frage an die TE nur für mein Verständnis:
gab es denn kein passendes Fahrzeug bei einem Händler in der Nähe?
Oder hast Du das Auto kurzfristig benötigt?

Wenn jemand so wie Du auf ein Fahrzeug angewiesen ist, würde ich immer einen Händler in Nähe wählen, der notfalls mit dem ÖPNV erreichbar ist.

Der Händler ist nicht zufällig in der Nähe von Uffenheim/Bad Windsheim?

Hört sich nämlich ziemlich vertraut an

Ich sehe hier das Problem nicht. Klapperkiste hin oder her, einfach zum Händler hinfahren und gut is. 130km sind ja wohl nix, und kein Grund hier so ein Fass aufzumachen. Erst wenn Du vor Ort bist und Dein Auto da nicht fahrbereit steht kannst Du den großen Otto losmachen.

Ich wette der angeblich schrottreife Seelenverkäufer vom Händler macht die eine Strecke locker mit.

Natürlich macht er das.

Aber dann hat man ja nix zu meckern 😉

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