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Auto wird nach Nacherfüllung nicht zurück gegeben. Hilfe!

Themenstarteram 8. Juli 2017 um 21:06

Am Montag vor 2 Wochen habe ich ein Auto beim Händler gekauft.

Der Wagen sollte noch neu TÜV bekommen und wurde mir am folgenden Freitag gebracht.

Gleich im Anschluss wollte ich zur Zulassungsstelle fahren, wo mir sofort die Fehlermeldung "Motorsteuergerät defekt" angezeigt wurde.

Also habe ich gleich angerufen, sie sollen wieder umdrehen, da das Auto nicht in Ordnung ist.

Seine Antwort war nur, "daß kann nur die Lambdasonde sein, ich könne ruhig fahren und das Auto zulassen."

Das wollte ich nicht, also wurde mein Auto am letzten Montag wieder abgeholt zum reparieren.

Mir wurde im Austausch ein Ersatzwagen dagelassen, der bereits 2 Monate TÜV abgelaufen ist, kein Fahrzeugschein vorhanden, er klappert vorne, die Antriebswelle macht komische Geräusche und die Bremsen quietschen.

Sprich nicht Verkehrssicher.

Nun soll mein Auto seit Donnerstag fertig sein, aber wird mir nicht zurück gebracht.

Donnerstag Abend hat er keinen Fahrer gefunden, Freitag auch nicht und heute war mir fest zugesagt, doch plötzlich hatte er keine roten Nummern, weil er andere Autos holen müsse und er Geld verdienen muss.

Was kann ich tun?

Auf meine letzte Nachricht, dass ich ihm jetzt noch eine Frist bis 24 Uhr setze und es sonst meinen Anwalt übergebe, da es für mich nach Betrug aussieht, wird ignoriert und es kommt gar nichts mehr.

Da er mir heute ganz fest zugesagt hat, habe ich den Wagen gestern angemeldet, damit ich zur Arbeit komme.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SS. schrieb am 25. Juli 2017 um 18:29:20 Uhr:

Ist halt nun mal so.

Klar isses so. Das scheinen 2017 eben die normalen Umgangsformen zu sein.

Wenn ich dich auf der Straße treffe und dich bitte mir bei der Beantwortung eines für mich zu komplexen Problems zu helfen....ist es dann für dich i.O. wenn ich mich nachdem Du dir Zeit für mich genommen hast nach deinem letzten Satz wortlos umdrehe und weggehe?

"Ist halt nun mal so.":rolleyes:

 

Hier ist das aber ohnehin etwas anders: Der/die TE bekam nicht zu hören was sie hören wollte, also sind alle doof.

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65 Antworten
am 8. Juli 2017 um 21:37

Wieso meldet man ein Auto an das man nicht hat?

Themenstarteram 8. Juli 2017 um 21:45

Damit ich am Wochenende mobil bin.

Ich wohne auf dem Dorf und bin auf ein Auto angewiesen.

Habe Pferde die täglich versorgt werden müssen.

Er wollte ihn eigentlich schon am Freitag Abend zu meiner Arbeit bringen, dann wäre ich nicht nach Hause gekommen.

am 8. Juli 2017 um 21:53

Und jetzt bist du trotz anmelden nicht mobil.

Lass dir deine Kohle wieder geben und such dir ein anderes Auto.

Der Typ ist nicht sauber.

Themenstarteram 8. Juli 2017 um 22:06

Ich habe den "Werkstattwagen" von ihm, der in den nächsten paar Kilometern wahrscheinlich den Geist aufgibt und ohne TÜV ist.

Soweit ich mich jetzt durchs Netz lesen konnte, muss ich ihm doch 3 mal die Chance auf Nachbesserung geben, bevor ich vom Kauf zurück treten kann, oder?

Aber wie soll das gehen, wenn der Wagen seit Donnerstag fertig ist und ich ihn nicht zurück bekomme?

Wieso fährst du nicht hin und versuchst dann einen Tausch der Autos zu bekommen.

Themenstarteram 8. Juli 2017 um 22:20

Es sind von mir fast 130 Kilometer.

Und soweit möchte ich mit dem Wagen von ihm nicht fahren. Bin mir nicht sicher, ob ich da heile ankomme.

Außerdem war es anders abgesprochen.

Kann mir vorstellen, daß er dann nicht anwesend ist und ich umsonst gefahren bin.

Damit musst Du nicht ins Forum gehen sondern zu einem Anwalt!

Aber wie willst Du dann zu ihm kommen, wenn Du mit dem Leihwagen des Händler nicht über die weite Strecke zu ihm fahren wilst?

Nachdem was Du hier geschreiben hast, scheint der Händler nicht gerade zu seinen Zusagen zu stehen.

Was macht Dich so sicher, dass er seine letzte Zusicherung einhalten wird?

Hast Du die Zusagen (auch mit dem Bringen des Fahrzeugs) von ihm schriftlich?

Liegt von dem Wagen ein Fahrzeuggutachten vor (ADAC, DEKRA, GTÜ, o.a.)?

Problem ist, dass Du mit dem Hinweis einen Anwalt einzuschalten, schon die Keule ausgepackt hast.

Klar, dass der Händler sich jetzt nicht mehr äußern will.

Die Zusage was der Wagen jetzt entgültig zur Übernahme bereit steht, hat er vorher gegeben, oder?

Da scheint beim Kauf leider einiges nicht so optimal gelaufen zu sein.

Da bleibt wohl nur jetzt, das Ganze über Deinen Anwalt laufen zu lassen, der dem Händler ein entsprechendes Schreiben zukommen lässt.

Mehr kannst Du meiner Einschätzung nach nicht tun.

Hinfahren, sonst wird das nichts. Jetzt wo Du ihn zugelassen hast darf er seine rpten Nummern gar nicht mehr draufmachen. Du musst ihm eh die Kennzeichen bringen oder schicken.

Die Frage ist nur, ob der Händler jetzt noch zum Gespräch bereit ist.

Aber wenn man es nicht versucht, weiss man es nicht sicher...

Im Zweifelsfalle jemanden Bekannten bitten, ob er einen dort hinfahren kann, alternativ per Bahn und/oder Bus.

Themenstarteram 9. Juli 2017 um 8:40

Hm, ganz lieben Dank für die Zahlreichen Antworten.

Gerne würde ich mir den Ärger ersparen, den Weg über den Anwalt zu gehen... Daher habe ich hier geschrieben, zumal ich am Wochenende nichts unternehmen kann.

Ich habe den Wagen vor 2 Wochen bezahlt und noch nicht einmal fahren können.

Da der größte Teil unserer Unterhaltung per WhatsApp getätigt wurde, habe ich es schriftlich, dass der Wagen seit Donnerstag fertig ist und gebracht werden soll.

Der gute Mann tischt mir eine Ausrede nach der anderen auf, mein Gefühl ist, dass der Wagen nicht fertig ist.

Wenn ich meine Rechte an dem Händler richtig verstehe, ist es doch seine Aufgabe, den Wagen zu holen, nachzubessern und mir zurück zu bringen. Außerdem muss er mir für die Zeit einen Ersatz zur Verfügung stellen.

Oder sehe ich das falsch?

Ist es nicht sogar für mich strafbar, wissentlich mit einem Auto zu fahren, welches nicht verkehrssicher ist?

Im 1. halben Jahr ist doch er in der Beweispflicht!?

am 9. Juli 2017 um 8:51

Zitat:

@Kadischa72 schrieb am 9. Juli 2017 um 10:40:05 Uhr:

… Außerdem muss er mir für die Zeit einen Ersatz zur Verfügung stellen. Oder sehe ich das falsch? …

Das siehst du falsch. Der Verkäufer muss den Nutzungsausfall ersetzen, aber keinen Ersatzwagen stellen. Der Anspruch auf Nutzungsausfall richtet sich auf Geldersatz.

Du hast einen Ersatzwagen vom Händler. Am Montag reinsetzen, hinfahren und den gekauften abholen. Warum soll der Ersatzwagen die 130 km nicht mehr schaffen?

*Fehlposting*

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