Auto vor ein paar Tagen verkauft nun will Verkäufer den Kaufvertrag anfechten
Hallo,
es Handelt sich um folgendes Problem.
Anfang der Woche hatte ich mein Auto Privat an Privat verkauft nun bekam ich einen Anruf das ich einen "Betrug" begangen haben sollte weil ich angeblich Mängel verschwiegen habe von denen ich aber nichts wusste. Daher wird mir nun gedroht das die gesagte Person sich an einen Anwalt wenden möchte.
Bei dem Auto handelt es sich um einen Scirocco Bj.08 mit 171Tkm der um 4900 € als Bastlerfahrzeug und ohne Gewährleistung und Garantie verkauft wurde als Kaufvertrag wurde eine Vorlage von "Arbö" verwendet.
Mängel dir mir vorgeworfen werden sind eben wie Turboschaden, Zündspüle, Radlager, Bremsen hinüber, Steuerkette hörbar und noch ein paar Dinge.
Steuerkette wurde samt spanner etc. vor 60tkm in einer Werkstatt vom Vorbesitzer gewechselt.
Das Auto hatte letztes Monat die TÜV gemacht und auch ohne Probleme bekommen das einzige was repariert wurde waren die Querlenker.
Auto ist lange Zeit gestanden oder nur kurzstrecken beweget worden Aufgrund Gesundheitlicher Probleme.
Beim Kauf vor Ort habe ich auch gesagt das beim Beschleunigen es zu leichte Rucklern kommt und daher ich kein Mechaniker bin ich nur davon ausgehe das es wegen dem ist weil das Auto kaum bist gar nicht bewegt wurde und ich auf die klappe vom Turbo tippe.
Meine Frage an Euch ist es hab ich nun etwas zu befürchten oder womit kann ich rechnen?
Von diesen Mängeln nichts gewusste habe weil eben wie oben erwähnt ein Monat davor die TÜV neu gemacht wurde.
Grüße,
Ansa
Beste Antwort im Thema
"Sber ich frsge mich die ganze Zeit warum der Käzfer die Kuste gekauft hat wenns kein Bastlerfahrzeug ist wsrum hat er das im Vertrag akzeptiert?"
Gibt eine Studie, wonach das Gehirn diese vielen Fehler ausblendet und das liest, was dort eigentlich stehen sollte.
57 Antworten
Außer die Mängel waren dem Verkäufer bekannt.
Verkaufe ich ein Auto mit einem sich anbahnenden Motorschaden, habe davon aber nichts gewußt, muss ich als Verkäufer dafür nicht geradestehen.
War ich aber zuvor in der Werkstatt und dort wurde gesagt, die Steuerkette hat sich gelängt und kann jeden Moment überspringen, dann habe ich es gewußt und wenn ich es beim Verkauf verschweige, ist das arglistige Täuschung. Kann mir der Käufer also nachweisen, dass ich in der Werkstatt war und über den bevorstehenden Schaden informiert war, hafte ich als Verkäufer dafür.
Ich kenne den TE nicht. Ich weiß nicht, was er gewußt hat oder nicht. Ich weiß nur, was in seiner Sachverhaltsschilderung steht und die ist subjektiv.
Weiterhin ist es eine Ergänzung zum vorherigen Beitrag von dir.
Also ich sehe das auch eher entspannt @Ansa2005, du hast VON PRIVAT und ich gehe davon aus -im guten Glauben- das Fahrzeug verkauft. Sicherlich davon ausgehend das es in Ordnung ist. Dazu brauchst du kein Techniker oder Fachmann zu sein und auch nicht zu wissen was eine Steuerkette macht / was sie normal macht und was sie nicht macht (oder wie die sich anhört) etc. .
Ich finde @PeterBH du unterstellst da zu viel und zu schnell (schlechte) Absicht...
"Indiz" ist meines Erachtens garnix, denn auch der Begriff "Bastlerfahrzeug" ist von einem Laien verwendet worden. Von mir aus auch fälschlicherweise, ich sehe auch hier keine Absicht zu täuschen.
Der Käufer hat zudem ja auch den Preis/ das Fahrzeug gesehen und muss für sich prüfen ob ihm das Fahrzeug diesen Preis wert ist.
Bastlerfahrzeug lässt einen Laien wie mich annehmen, dass das Fahrzeug wohl fernab einem unbegrenzten/uneingeschränktem Gebrauch liegt und etwas dran gemacht werden muss/müsste. Das muss man auch altersgemäß im Kontext sehen (Bj, Km, Zustand, Vergleichspreise ...)
Wenn ich ein Fahrzeug verkaufen würde, was recht frisch TÜV hat und dazu fahrbereit ist, ist das doch okay. Ich will deswegen doch da nix per se einem Käufer unterjubeln wie es @PeterBH wohl annimmt. Ich weiß es eben nicht besser.
Der Käufer hat(te) im übrigen die Möglichkeit einer Probefahrt (hat der die eigentlich gemacht?) und konnte dabei das Fahrzeug (die Ware) prüfen. Denke das ist durchaus wesentlich.
Ich unterstelle meinerseits, dass der Käufer jetzt nur Druck machen möchte um noch etwas finanziell raus zu schlagen.
Also @ Ansa2005 locker bleiben, solange du da keine falschen Versprechungen gemacht und vertraglich festgehalten hast. Das ist für den Käufer sicher ärgerlich und dumm gelaufen, aber genau das ist das "Problem" bei einem Verkauf von/ an Privat.
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Wenn sich der KÄUFER hier mit der Geschichte melden würde (Auto gekauft mit neuer HU zum normalen Straßenpreis, "Eltern des Verkäufers haben gesagt schreib Bastlerfahrzeug in denbKV" ), und anschließend entdeckt die eigene Werkstatt HU-relevante Mängel und noch mehr, hätte ich dem KÄUFER genau das geraten was gerade passiert:
Aufforderung zur Reparaturkostenübernahme oder Rückabwicklung, ansonsten ab zum Anwalt.
Aus KÄUFERsicht stinkt das doch zum Himmel...!
Das sehe ich grundsätzlich anders.
Wer ein Bastlerfahrzeug kauft darf nix erwarten. Das würde ich dem Käufer sagen.
Ob die Eltern oder der Papst das dem Verkäufer geraten haben ist dabei völlig wurscht. Davon weiß ich als Käufer ja nix. Im Vertrag steht Bastlerfahrzeug drin, das allein zählt.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 6. August 2020 um 09:05:34 Uhr:
Das sehe ich grundsätzlich anders.Wer ein Bastlerfahrzeug kauft darf nix erwarten. Das würde ich dem Käufer sagen.
Ob die Eltern oder der Papst das dem Verkäufer geraten haben ist dabei völlig wurscht. Davon weiß ich als Käufer ja nix. Im Vertrag steht Bastlerfahrzeug drin, das allein zählt.
Dass diese Aussage (so pauschal in D zumindest) Quatsch ist, ist doch eigentlich seit Jahren bekannt und wurde hier auch schon des öfteren klargestellt.
Dass "windige" Verkäufer jedoch immer wieder damit durchkommen, bedeutet nicht zwangsläufig dass es korrekt ist
Zitat:
@StephanRE schrieb am 6. August 2020 um 09:05:34 Uhr:
Das sehe ich grundsätzlich anders.Wer ein Bastlerfahrzeug kauft darf nix erwarten. Das würde ich dem Käufer sagen.
Ob die Eltern oder der Papst das dem Verkäufer geraten haben ist dabei völlig wurscht. Davon weiß ich als Käufer ja nix. Im Vertrag steht Bastlerfahrzeug drin, das allein zählt.
Diese Aussage ist falsch.
Gerade bei dieser Kaufsumme wird jedes Gericht diesen Satz des KV einkassieren.
Euch ist aber schon klar das hier Privst an Privat verkauft wurde?
Der private Verkäufer sagt von sich aus das es ein Autobist bei dem einiges kaputt ist. Der Private Käufer hat das akzeptiert. Ihm ist nichts versprochen worden also was erwartet er?
Welches Gericht will da irgendetwas absprechen?
Zitat:
@StephanRE schrieb am 6. August 2020 um 09:41:10 Uhr:
Euch ist aber schon klar das hier Privst an Privat verkauft wurde?
Der private Verkäufer sagt von sich aus das es ein Autobist bei dem einiges kaputt ist. Der Private Käufer hat das akzeptiert. Ihm ist nichts versprochen worden also was erwartet er?
Welches Gericht will da irgendetwas absprechen?
Das Thema Bastlerfahrzeug wird au MT ausführlich diskutiert.
Dort findest du mehr als nur einen Hinweis, dass Gerichte die Beschaffenheiz "Bastlerfahrzeug" in relation zum Preis und der Beschaffenheit nehmen.
Hier wurde ein Scirroco zum marktüblichen Preis verkauft, welchs auch fahrbereit ist.
Diese beiden Eigenschaften stehen im Widerspruch zum Bastlerfahrzeug.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 6. August 2020 um 09:46:15 Uhr:
Diese beiden Eigenschaften stehen im Widerspruch zum Bastlerfahrzeug.
na und. Damit wird aber nicht der Gewährleistungsausschluss ausgehebelt, der steht im Kaufvertrag auch noch einmal explizit drin. Privaten Verkäufern wird keine übergroße juristische Begriffskunde unterstellt. Jedes Gericht wird das so auslegen, wie es gemeint war: das Fahrzeug hat altersbedingte Mängel.
Natürlich ist dies kein Bastlerfahrzeug. Daher wird dieser Begriff ungültig in diesem Fall sein. Was jedoch noch lange nicht bedeutet, dass der TE kosten im Nachhinein übernehmen muss. Die Chancen stehen meistens als Käufer schlecht, wenn die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde. Steht davon etwas im Vertrag?
Dann müsste der Käufer dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen, was eine sehr hohe Hürde bedeutet. Das ist natürlich alles.seht pauschal. Im Einzelfall kann es immer anders aussehen.
Mag sein das der Begriff Bastlerfahrzeug vom Gericht so nicht akzeptiert wird aber es kann davon ausgehen das der Laienhafte Verkäufer damit zum Ausdruck bringen wollte das das Fahrzeug über zahlreiche unter Umständen teuer zu repariende Mängel verfügt. Somit kann er die Gewährleistung auch wirksam ausschließen was er scheinbar auch gemacht hat. Somit bleibt für den Käufer nur noch der Weg über die arglistige Täuschung sprich Bezrug und das ist nahezu unmöglich da ja recht allgemein über Mängel informiert wurde. Und ob die HU nun tatsächlich ok war oder ob es ein Gefälligkeitsgutachten war spielt hier keine Rolle. Da müsste man ggf. Gegen den TÜV Prüfer vorgehen.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 6. August 2020 um 09:28:55 Uhr:
Diese Aussage ist falsch.
Gerade bei dieser Kaufsumme wird jedes Gericht diesen Satz des KV einkassieren.
Was hat das mit der Kaufsumme zu tun? Es gibt auch Bastlerfahrzeuge, die kosten mehr als 500€...
Entscheidend ist eher, was vergleichbare Fahrzeuge kosten, und wenn der Preis dann deutlich darunter ist + der Zusatz "Bastlerfahrzeug" im KV steht, dann sollte man schon wissen, auf was man sich einlässt.
Zitat:
@Ansa2005 schrieb am 31. Juli 2020 um 20:02:43 Uhr:
ohne Gewährleistung und Garantie verkauft wurde als Kaufvertrag wurde eine Vorlage von "Arbö" verwendet.
da steht der Gewährleistungsausschluss drin. Ob zusätzlich noch jemand "Bastlerfahrzeug" in den Vertrag geschrieben hat. ist ziemlich egal.