Auto vor ein paar Tagen verkauft nun will Verkäufer den Kaufvertrag anfechten
Hallo,
es Handelt sich um folgendes Problem.
Anfang der Woche hatte ich mein Auto Privat an Privat verkauft nun bekam ich einen Anruf das ich einen "Betrug" begangen haben sollte weil ich angeblich Mängel verschwiegen habe von denen ich aber nichts wusste. Daher wird mir nun gedroht das die gesagte Person sich an einen Anwalt wenden möchte.
Bei dem Auto handelt es sich um einen Scirocco Bj.08 mit 171Tkm der um 4900 € als Bastlerfahrzeug und ohne Gewährleistung und Garantie verkauft wurde als Kaufvertrag wurde eine Vorlage von "Arbö" verwendet.
Mängel dir mir vorgeworfen werden sind eben wie Turboschaden, Zündspüle, Radlager, Bremsen hinüber, Steuerkette hörbar und noch ein paar Dinge.
Steuerkette wurde samt spanner etc. vor 60tkm in einer Werkstatt vom Vorbesitzer gewechselt.
Das Auto hatte letztes Monat die TÜV gemacht und auch ohne Probleme bekommen das einzige was repariert wurde waren die Querlenker.
Auto ist lange Zeit gestanden oder nur kurzstrecken beweget worden Aufgrund Gesundheitlicher Probleme.
Beim Kauf vor Ort habe ich auch gesagt das beim Beschleunigen es zu leichte Rucklern kommt und daher ich kein Mechaniker bin ich nur davon ausgehe das es wegen dem ist weil das Auto kaum bist gar nicht bewegt wurde und ich auf die klappe vom Turbo tippe.
Meine Frage an Euch ist es hab ich nun etwas zu befürchten oder womit kann ich rechnen?
Von diesen Mängeln nichts gewusste habe weil eben wie oben erwähnt ein Monat davor die TÜV neu gemacht wurde.
Grüße,
Ansa
Beste Antwort im Thema
"Sber ich frsge mich die ganze Zeit warum der Käzfer die Kuste gekauft hat wenns kein Bastlerfahrzeug ist wsrum hat er das im Vertrag akzeptiert?"
Gibt eine Studie, wonach das Gehirn diese vielen Fehler ausblendet und das liest, was dort eigentlich stehen sollte.
57 Antworten
Zitat:
@Ansa2005 schrieb am 31. Juli 2020 um 21:38:40 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 31. Juli 2020 um 21:34:42 Uhr:
Klassisches Eigentum in diesem Fall. Frische HU und Kaufpreis sprechen eindeutig gegen ein Bastlerfahrzeug.Nur das Tüv geht nur bis Dezember + die 4 Monate überzug also im Dezember wäre sowieso die neue Begutachtung fällig.
"Das Auto hatte letztes Monat die TÜV gemacht" - wäre bei mir der Juni 2020 und nicht Dezember 2018.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 31. Juli 2020 um 21:41:29 Uhr:
Zitat:
@Ansa2005 schrieb am 31. Juli 2020 um 21:38:40 Uhr:
Nur das Tüv geht nur bis Dezember + die 4 Monate überzug also im Dezember wäre sowieso die neue Begutachtung fällig.
"Das Auto hatte letztes Monat die TÜV gemacht" - wäre bei mir der Juni 2020 und nicht Dezember 2018.
Nene Plakette lief mit überzug im April 2020 ab und wie schon erwähnt durch Gesundheitliche Probleme + Corona wurde das Tüv erst im Juni gemacht und ist eben wieder im Dezemeber fällig oder spätestens in April wenn man die 4 Monate überzog miteinbezieht.
Zitat:
@Ansa2005 schrieb am 31. Juli 2020 um 21:44:19 Uhr:
...durch Gesundheitliche Probleme + Corona wurde das Tüv erst im Juni gemacht und ist eben wieder im Dezemeber fällig ...
In Deutschland ist eine HU 24 Monate gültig.
In welchem Land ist die HU nur 6 Monate gültig? 😕
Zitat:
@Drahkke schrieb am 31. Juli 2020 um 21:54:30 Uhr:
Zitat:
@Ansa2005 schrieb am 31. Juli 2020 um 21:44:19 Uhr:
...durch Gesundheitliche Probleme + Corona wurde das Tüv erst im Juni gemacht und ist eben wieder im Dezemeber fällig ...
In Deutschland ist eine HU 24 Monate gültig.In welchem Land ist die HU nur 6 Monate gültig? 😕
Österreich alle 12 Monate
Darum fällig wäre dieses Offiziel am 12.2019 gewesen aber durch Corona wurde der überzug von 4 Monaten auf 5 Monate bewilligt in dieser Zeit.
Deshalb wurde es erst im Juni gemacht für die paar Monate bis zum Dezember eben weil ich den Entschluss fasste das Auto zu verkaufen und mit Gültigen TÜV einen besseren Preis bekomme.
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Zitat:
@StephanRE schrieb am 31. Juli 2020 um 21:32:21 Uhr:
Sber ich frsge mich die ganze Zeit warum der Käzfer die Kuste gekauft hat wenns kein Bastlerfahrzeug ist wsrum hat er das im Vertrag akzeptiert?Ich bleib dabei: der kann Dir nix. Ersteinmal zählt das was im Vertrag steht. Hätte, wäre, wenn interessiert hier erstmal nicht. DerVertrsg sagt Bastlergahrzeug, der Käufer hst es akzeptiert, aus Ende.
Vielleicht weil der Käufer bei diesem Fahrzeug genau gewusst hat, dass dieser Passus nicht die Tinte wert ist und er dem Verkäufer den Vertrag gewinnbringend um die Ohren hauen kann.
Also spielt sich das in Österreich ab. Sowas schreibt man besser am Anfang. Die Rechtslage mag ähnlich zu Deutschland sein. Aber so genau werden wir das hier eher nicht zusammenbringen.
In technischer Hinsicht könnte die Steuerkette alle 60tkm fällig sein, was in Deutschland wohl nicht unter 1.500,- € in der Fachwerkstatt abgeht.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 31. Juli 2020 um 20:49:44 Uhr:
Wann wurde bei dem Schlitten denn die letzte Wartung in einer Werkstatt gemacht?
Egal,wann-Radlager und Bremsen sind zB HU relevant-wenn die Bremsen kurz vor dem Ende sind steht das mit im Bericht- Mit kaputtem Radlager hätte es gar keine Plakette gegeben
Steuerkette mag das einzige sein, wo man recht problemlos rauskommt.
Nach den Schilderungen des TE ist das Fahrzeug seit der letzten HU noch ca. 600 km gefahren worden. Mit einer frischen HU sind da angesammelte Schäden wie defekte Radlager, Bremsen fertig usw. nicht zu erwarten.... was will denn der Käufer? Sein Geld zurück oder den Preis drücken? Ich vermute ersteres ...
Zitat:
@Knergy schrieb am 1. August 2020 um 10:22:33 Uhr:
Steuerkette mag das einzige sein, wo man recht problemlos rauskommt.Nach den Schilderungen des TE ist das Fahrzeug seit der letzten HU noch ca. 600 km gefahren worden. Mit einer frischen HU sind da angesammelte Schäden wie defekte Radlager, Bremsen fertig usw. nicht zu erwarten.... was will denn der Käufer? Sein Geld zurück oder den Preis drücken? Ich vermute ersteres ...
Ach er fordert entweder die Rücknahme des KFZ, ich soll ihm diese Besagte Reperatur in der Höhe von 3000 € übernehmen oder Er zeigt mich des Betruges an und genau so die KFZ-Werkstatt wo das Tüv gemacht wurde weil das ist Betrug.
Ich werds auch darauf ankommen lassen und abwarten ob da die Tage dann etwas von einem Anwalt ankommt.
Zitat:
@Ansa2005 schrieb am 1. August 2020 um 10:26:45 Uhr:
Ich werds auch darauf ankommen lassen und abwarten ob da die Tage dann etwas von einem Anwalt ankommt.
Das halte ich aktuell auch für die beste Lösung.
EU-Gewährleistungsrecht gilt auch in Österreich. Die Kaufvertragsvorlage vom Automobilclub wird das korrekt beinhalten. Die Masche mit dem Nachkarten wegen angeblicher Mängel ist auch nicht nur in D bekannt.
Fazit: ignorieren und auf Gewährleistungsausschluss verweisen.
Der Gewährleistungsausschluss funktioniert nur, wenn man ein halbwegs seriöses Fahrzeug verkauft. Vermutlich hat das der TE aber nicht, da es angeblich in dem Zustand keinesfalls HU-fähig ist ...
Da es in Österreich ist, Weiss ich nicht was für die HU relevant ist. Aber die Gewährleistungsregeln sind EU weit einheitlich.
Und was in Österreich gilt ist auch in Deutschland: ein Betrug muß nachgewiesen werden. Dazu muss man Beweise haben. Die muss der Käufer erstmal bekommen.
Zitat:
Von dem Gewährleistungsausschluss sind übrigens keine versteckten Mängel umfasst, sondern nur die, die ein normaler Käufer bei einer normalen Besichtigung mit Probefahrt entdecken kann.
Das ist falsch. Ein wirksamer Ausschluss der Sachmängelhaftung umfasst auch versteckte Mängel. Jedenfalls nach deutschem Recht.