Auto vor ein paar Tagen verkauft nun will Verkäufer den Kaufvertrag anfechten
Hallo,
es Handelt sich um folgendes Problem.
Anfang der Woche hatte ich mein Auto Privat an Privat verkauft nun bekam ich einen Anruf das ich einen "Betrug" begangen haben sollte weil ich angeblich Mängel verschwiegen habe von denen ich aber nichts wusste. Daher wird mir nun gedroht das die gesagte Person sich an einen Anwalt wenden möchte.
Bei dem Auto handelt es sich um einen Scirocco Bj.08 mit 171Tkm der um 4900 € als Bastlerfahrzeug und ohne Gewährleistung und Garantie verkauft wurde als Kaufvertrag wurde eine Vorlage von "Arbö" verwendet.
Mängel dir mir vorgeworfen werden sind eben wie Turboschaden, Zündspüle, Radlager, Bremsen hinüber, Steuerkette hörbar und noch ein paar Dinge.
Steuerkette wurde samt spanner etc. vor 60tkm in einer Werkstatt vom Vorbesitzer gewechselt.
Das Auto hatte letztes Monat die TÜV gemacht und auch ohne Probleme bekommen das einzige was repariert wurde waren die Querlenker.
Auto ist lange Zeit gestanden oder nur kurzstrecken beweget worden Aufgrund Gesundheitlicher Probleme.
Beim Kauf vor Ort habe ich auch gesagt das beim Beschleunigen es zu leichte Rucklern kommt und daher ich kein Mechaniker bin ich nur davon ausgehe das es wegen dem ist weil das Auto kaum bist gar nicht bewegt wurde und ich auf die klappe vom Turbo tippe.
Meine Frage an Euch ist es hab ich nun etwas zu befürchten oder womit kann ich rechnen?
Von diesen Mängeln nichts gewusste habe weil eben wie oben erwähnt ein Monat davor die TÜV neu gemacht wurde.
Grüße,
Ansa
Beste Antwort im Thema
"Sber ich frsge mich die ganze Zeit warum der Käzfer die Kuste gekauft hat wenns kein Bastlerfahrzeug ist wsrum hat er das im Vertrag akzeptiert?"
Gibt eine Studie, wonach das Gehirn diese vielen Fehler ausblendet und das liest, was dort eigentlich stehen sollte.
57 Antworten
Zitat:
@Mad_Max77 schrieb am 6. August 2020 um 13:59:06 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 6. August 2020 um 09:28:55 Uhr:
Diese Aussage ist falsch.
Gerade bei dieser Kaufsumme wird jedes Gericht diesen Satz des KV einkassieren.Was hat das mit der Kaufsumme zu tun? Es gibt auch Bastlerfahrzeuge, die kosten mehr als 500€...
Entscheidend ist eher, was vergleichbare Fahrzeuge kosten, und wenn der Preis dann deutlich darunter ist + der Zusatz "Bastlerfahrzeug" im KV steht, dann sollte man schon wissen, auf was man sich einlässt.
Ist hier aber nicht der Fall, da der VW zu einem marktüblichen Preis, den Fahrzeuge ohne Mängel hätten, verkauft wurde.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 6. August 2020 um 13:12:33 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 6. August 2020 um 09:46:15 Uhr:
Diese beiden Eigenschaften stehen im Widerspruch zum Bastlerfahrzeug.
na und. Damit wird aber nicht der Gewährleistungsausschluss ausgehebelt, der steht im Kaufvertrag auch noch einmal explizit drin. Privaten Verkäufern wird keine übergroße juristische Begriffskunde unterstellt. Jedes Gericht wird das so auslegen, wie es gemeint war: das Fahrzeug hat altersbedingte Mängel.
Das die Gewährleistung/Sachmangelhaftung ausgeschlossen wurde ist ja schön und gut!
Ich würde aber nicht darauf vertrauen, dass ein cleverer RA vor Gericht den Hebel eben beim Bastlerfahrzeug ansetzt, und der Richter im zum Teil folgt.
@TE gibt es was Neues vom Käufer?
Ich sehe da gar keinen Ansatzpunkt für den Hebel... Was will ein RA da erreichen? Selbst wenn die Eigenschaft "Bastlerfahrzeug" für ungültig erklärt wird, ändert das gar nichts daran dass die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde
Wenn der Verkäufer das Auto als Bastlerfahrzeug deklariert sollte man von diversen möglicherweise teuren Mängeln ausgehen die vielleicht nicht offensichtlich sind. Aber man kkönnte dann ja auch als Käufer gezielt nachfragen, der Verkäufer darf dann keine bekannten Mängel verschweigen, oder selbst sorgfältig prüfen. Oder gleich ganz vom Kauf Abstand nehmen.
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Zitat:
@franneck1989 schrieb am 6. August 2020 um 16:41:31 Uhr:
Ich sehe da gar keinen Ansatzpunkt für den Hebel... Was will ein RA da erreichen? Selbst wenn die Eigenschaft "Bastlerfahrzeug" für ungültig erklärt wird, ändert das gar nichts daran dass die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde
Sehe ich auch so, auch wenn die Nummer mit dem Bastlerfahrzeug einen faden Beigeschmack hinterlässt. Ich frage mich, warum ein Käufer sowas unterschreibt.
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 6. August 2020 um 20:41:01 Uhr:
Sehe ich auch so, auch wenn die Nummer mit dem Bastlerfahrzeug einen faden Beigeschmack hinterlässt. Ich frage mich, warum ein Käufer sowas unterschreibt.
Vermutlich weil der Käufer das KFZ wollte...
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 6. August 2020 um 16:41:31 Uhr:
Ich sehe da gar keinen Ansatzpunkt für den Hebel... Was will ein RA da erreichen? Selbst wenn die Eigenschaft "Bastlerfahrzeug" für ungültig erklärt wird, ändert das gar nichts daran dass die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde
Gewährleistungsausschluss hin oder her, dennoch müssen bekannte Mängel beim Verkauf angegeben werden.
Ich denke es geht hier einigen eher um die Unart mancher Verkäufer, dass sie glauben mit dem Wörtchen Bastlerfahrzeug keine bekannten Mängel mehr erwähnen zu müssen.
@gummikuh72: Richtig erkannt. Und daraus folgt dann die Vermutung, dass dem Verkäufer etliche wesentliche Mängel bekannt waren.
Den Käufern muß man in diesem Zusammenhang aber auch eine gewisse Sorglosigkeit vorwerfen. Besonders dann, wenn sie an dem Fahrzeug überhaupt nicht herumbasteln wollen.
Stimmt, wenn mir jemand zu dem Preis ein "Bastlerfahrzeug" anbieten würde, würde ich mich freundlich verabschieden und weiter suchen.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 7. August 2020 um 09:18:20 Uhr:
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 6. August 2020 um 16:41:31 Uhr:
Ich sehe da gar keinen Ansatzpunkt für den Hebel... Was will ein RA da erreichen? Selbst wenn die Eigenschaft "Bastlerfahrzeug" für ungültig erklärt wird, ändert das gar nichts daran dass die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurdeGewährleistungsausschluss hin oder her, dennoch müssen bekannte Mängel beim Verkauf angegeben werden.
Ich denke es geht hier einigen eher um die Unart mancher Verkäufer, dass sie glauben mit dem Wörtchen Bastlerfahrzeug keine bekannten Mängel mehr erwähnen zu müssen.
Genau so ist es!
Soll er doch mit Anwalt drohen, er kann eh nichts machen. Wenn du reingeschrieben hast unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Dann wird schwer sein etwas zu machen.
@Ansa2005
Hat sich der Käufer denn mittlerweile nochmal gemeldet?