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PKW Verkauf von privat an privat nach Dänemark. Zuständiges Gericht

Themenstarteram 6. Oktober 2022 um 19:46

Ich habe ein Fahrzeug mit Kaufvertrag nach Dänemark verkauft. Es wurde eine Anzahlung vereinbart und durch den Käufer die Anzahlung geleistet. Als Liefertermin ab Fahrzeug Standort Deutschland wurde vereinbart, dass die Abholung des Gebrauchtfahrzeugs erfolgen kann, wenn das vom Verkäufer bestellte Neufahrzeug an ihn übergeben wurde. Das dauerte dem Käufer aber zu lange.

Der Käufer aus Dänemark hat nun mitgeteilt, dass er die Anzahlung zurück haben möchte. Daraufhin habe ich ihm angeboten, dass er das Fahrzeug sofort abholen kann und die Restzahlung dafür fällig ist.

Darauf gibt es keine Reaktion

Nach deutschem Recht könnte ich bei Nichtzahlung nun eine Frist von 14 Tagen setzen und danach Klage einreichen wenn der Käufer das Fahrzeug nicht bezahlt und abnimmt.

Da der Käufer aber Däne ist bleibt die Frage:

Ist für die Mahnung oder eventuelle Klage ein Gericht in Deutschland zuständig oder müsste die Klage in Dänemark eingereicht werden.

Kann hier im Forum jemand helfen ?

Danke für eine Info !

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8 Antworten

Fehlt eine Gerichtsstandsvereinbarung im Kaufvertrag, sind grundsätzlich die Gerichte des Wohnsitzstaates des Beklagten international zuständig.

Die Frage ist beantwortet, aber du könntest ja einfach die Anzahlung (wieviel % des Kaufpreises beträgt sie?) behalten und erstmal abwarten, was passiert?

Das ist in DK wohl ähnlich wie hierzulande:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/inkasso-daenemark_030540.html

Setze ihn in Verzug. Wenn dann nichts kommt, verkaufe den Wagen anderweitig.

Wenn der Däne dann seine Anzahlung zurück haben wollen würde, kannst du sie ihm ja, abzüglich einer angemessenen Gebühr für seinen Aufwand (Korrespondenz, Stellplatz) zurück bezahlen.

Bin nun kein Rechtsanwalt, aber ich denke(!) nicht, dass man sich bei einer solchen Vorgehensweise einem erwähnenswerten Risiko aussetzen würde.

Es gibt noch den besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsortes (29 ZPO).

Und diese und alle weiteren Fragen solltest du vor Ort mit einem Anwalt klären.

Hat der Däne so einen hohen Preis bezahlt das sich so ein Aufwand lohnt?

Derzeit kann man doch praktisch jeden Gebrauchtwagen zu einen ordentlichen Preis innerhalb kürzester Zeit verkaufen.

Wäre mir alles viel zu viel Stress und am Ende verdienen die Anwälte noch am meisten damit.

Zahl ihm das Geld zurück, von mit aus abzüglich 50€ für deinen zusätzlichen Aufwand und fertig.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 8. Oktober 2022 um 22:25:54 Uhr:

Hat der Däne so einen hohen Preis bezahlt das sich so ein Aufwand lohnt?

Derzeit kann man doch praktisch jeden Gebrauchtwagen zu einen ordentlichen Preis innerhalb kürzester Zeit verkaufen.

Wäre mir alles viel zu viel Stress und am Ende verdienen die Anwälte noch am meisten damit.

Zahl ihm das Geld zurück, von mit aus abzüglich 50€ für deinen zusätzlichen Aufwand und fertig.

Nee is klar, ist ja nicht dein Geld...

Erst den Vertrag unter Vorbehalt des Schadenersatzanspruches aufheben, die Anzahlung damit erstmal behalten.

Dann den Wagen anderweitig verkaufen. Ist der Verkaufspreis gleich, dann kann man die Anzahlung nach Abzug eine Aufwandsentschädigung zurück zahlen. Ist der Verkaufspreis niedriger, dann wird die Differenz aus der Anzahlung beglichen.

Hab auch schon gelesen dass bei derartig geplatzten Kaufverträgen die Anzahlung mit einen etwaigen Mindererlös verrechnen werden kann.

Bin mir nur nicht mehr sicher ob das vorher vertraglich vereinbart werden muß, oder ob das unser Recht so hergibt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Oktober 2022 um 19:51:42 Uhr:

Es gibt noch den besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsortes (29 ZPO).

Und diese und alle weiteren Fragen solltest du vor Ort mit einem Anwalt klären.

-

Und damit ist hier auch genug gesagt

Rechtsberatung gibts beim Anwalt - nicht bei MT

Daher - geschlossen

Gruß Olli

MT-Moderation

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