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Auto von Händler nachweislich gechipt + Motorschaden

Themenstarteram 14. Juni 2019 um 14:21

Hallo,

 

folgendes hat sich abgespielt:

- Autokauf mit Gewährleistung vom Händler

- Mehrere Mängel, Motor läuft nicht rund. Händler sagt das ist normal bzw. kein Fehler auffindbar, weilweise Mängel behoben. Motor läuft trotzdem unverändert.

 

Nun zum brisanten Teil:

- Motorschaden

- Intensive Recherche, teils nicht Rechtskonform, ergibt, dass das Auto schon immer ein Problemfzg war.

- Reperaturen bzw. Kulanz wegen dem damals scho bekannten Geräuschen wurde von Audi Werkstatt verweigert, weil das Fzg damals bei der Beanstandung gechipt war und auch noch immer ist ! D.h. der Händler hat mir ein halb Wrack verkauft.

 

 

Wie sieht es mit Forderungen aus, wenn der Kauf 18 Monate zurück liegt, und 12 Monate Gewährleistung vereinbart waren ?

 

Lt. meiner Auffassung liegt hier ein arglistig verschwiegener Mangel vor, was sagt ihr ?

 

Fg

Beste Antwort im Thema

Alleine kommst du da nicht weiter, ich würde in den sauren Apfel beissen und einen Rechtsanwalt einschalten.

Wenn der Händler schon früher gesagt hat es liegt kein Fehler vor wird er wohl kaum nach einem Motorschaden seine Meinung ändern - ohne anständigen Druck von einem Rechtsanwalt.

Wie alt ist das Auto? Km? In welchem Zeitraum nach Kauf traten die ersten Probleme auf?

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Alleine kommst du da nicht weiter, ich würde in den sauren Apfel beissen und einen Rechtsanwalt einschalten.

Wenn der Händler schon früher gesagt hat es liegt kein Fehler vor wird er wohl kaum nach einem Motorschaden seine Meinung ändern - ohne anständigen Druck von einem Rechtsanwalt.

Wie alt ist das Auto? Km? In welchem Zeitraum nach Kauf traten die ersten Probleme auf?

am 14. Juni 2019 um 14:28

Die Forderung läuft unter Leergeld oder auch Lehrgeld.

Gewährleistung ist rum, die angeblichen Beweise sind nicht

koscher ermittelt wurden, somit ist der Drops gelutscht.

Ausserdem sind so viele Dinge für Aussenstehende unklar,

wurde der Mangel innerhalb der 6 Monate nach kauf reklamiert? (Beweislastumkehr)

Hat der Händler gechipt oder nur davon gewußt?

Je, nach Sachlage könnte Arglist vorliegen, welche

nicht unter die Sachmängelhaftung fällt, nur

ohne genaue Infos schwer zu beurteilen.

Ferner muß sofern vorhanden dies sauber nachgewiesen

werden, über krumme Touren läuft, vor Justizia nix.

Arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Händler den Mangel kannte oder kennen mußte und verschwiegen hat.

Aber ich würde auch sagen, zu viele wichtige Informationen fehlen und die Sachlage ist recht kompliziert, so dass man es entweder abschreiben sollte oder noch Geld für einen Rechtsanwalt nachlegt. Mit nicht sauber ermittelten "Bewesein" kommst du vor Gericht jedenfalls nicht weit, das zählt nichts.

Dieser Fall macht nur die Rechtanwälte reich, ist unter dem Strich als Lehrgeld zu verbuchen.

MfG kheinz

Zitat:

@B8_quattro schrieb am 14. Juni 2019 um 16:21:07 Uhr:

 

Wie sieht es mit Forderungen aus, wenn der Kauf 18 Monate zurück liegt, und 12 Monate Gewährleistung vereinbart waren ?

Lt. meiner Auffassung liegt hier ein arglistig verschwiegener Mangel vor, was sagt ihr ?

Fg

Kauf kann auch jetzt noch angefochten werden. Ob dies Erfolg hat, hängt davon ab, ob die arglistige Täuschung überzeugend bewiesen werden kann.

§ 123 Anfechtungsfrist

(1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.

(2) Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, ....

O.

Es gibt kein generelles Beweisverwertungsverbot, nur weil ein Beweis durch eine "unkoschere" Aktion erbracht wurde. Allein für die Folgen muss man sich eben ggf. verantworten.

Sorry, aber was in diesem Faden teilweise für ein Mist gepostet wird, das geht auf keine Kuhhaut mehr.

@B8_quattro: Rechtsschutz vorhanden? Wenn ja, wende dich definitiv an einen fähigen Rechtsanwalt. Ich sehe die Chancen hier gar nicht so schlecht. In einem Gutachten, welches in so einem Fall sicherlich vom Gericht beauftragt wird, wird die Fahrzeughistorie ausführlich durchleuchtet, diesmal allerdings auf legalem Wege.

Zitat:

@chris77899 schrieb am 14. Juni 2019 um 17:44:29 Uhr:

Sorry, aber was in diesem Faden teilweise für ein Mist gepostet wird, das geht auf keine Kuhhaut mehr.

Na dann haben wir ja alle Glück, dass der Allwissende mit 16 Beiträgen da ist und uns belehrt.

Zitat:

@chris77899 schrieb am 14. Juni 2019 um 17:44:29 Uhr:

Sorry, aber was in diesem Faden teilweise für ein Mist gepostet wird, das geht auf keine Kuhhaut mehr.

@B8_quattro: Rechtsschutz vorhanden? Wenn ja, wende dich definitiv an einen fähigen Rechtsanwalt. Ich sehe die Chancen hier gar nicht so schlecht. In einem Gutachten, welches in so einem Fall sicherlich vom Gericht beauftragt wird, wird die Fahrzeughistorie ausführlich durchleuchtet, diesmal allerdings auf legalem Wege.

Und die Sachlich korrekt dargestellte Historie beweist dann wie genau, dass der Händler auch vorsätzlich gehandelt hat?

bevor man hier seriös weiterführende Ratschläge egeben kann, sollte man erstmal erfahren, wie hoch der Kaufpreis war, was es für ein Händler ist, usw.

Wenn das ein Auto für 3000 EUR ist vom Kiesplatzhändler, nützt es nicht viel, da einen Rechtsanwalt zu bemühen. Das steht nicht im Verhältnis und wenn man dann doch Recht bekommt, ist der Händler pleite und man kann sich das Urteil an die Wand nageln.

Wenn es natürlich ein Auto im 5stelligen EUR-Bereich ist und es ein namhafter Händler ist, sieht es schon wieder ganz anders aus.

TE,

Du hattest doch vorher einen gechipten Audi 2.0 TDI, also Erfahrung mit Leistungssteigerung.

Hast Du echt nicht gemerkt, dass dein derzeitger 3.0 TDI mehr Leistung als auf dem Papier hatte?

Wenn nein, ist das kein Chiptuning gewesen...;)

Edit: Ich hege leichte Zweifel an deiner Ahnungslosigkeit, um es direkter auszudrücken.

Moin,

Spannend ist auch die Frage - wenn beim Kauf schon Probleme offensichtlich waren - d.h. ein Auto mit Motorproblemen gekauft wurde (mit entsprechendem Preis mutmaßlich) - ob man dann noch davon reden kann, dass etwas verheimlicht wurde.

LG Kester

Zitat:

@B8_quattro schrieb am 14. Juni 2019 um 16:21:07 Uhr:

Wie sieht es mit Forderungen aus, wenn der Kauf 18 Monate zurück liegt, und 12 Monate Gewährleistung vereinbart waren ?

Lt. meiner Auffassung liegt hier ein arglistig verschwiegener Mangel vor, was sagt ihr ?

nur WENN der Mangel dem Händler bekannt war!

kannst Du das nachweisen???

sollte Audiwerkstatt A an der Bastelbude verzweifelt sein, BMW-Händler B diesen dann in Zahlung genommen und an kaufe-alles-unbesehen-im Paket-Aufkäufer C weitergereicht haben, bei dessen Schwager D Du das blendend aufpolierte Schnäppchen des Jahres gemacht hast, dann wäre es wohl eher ein klassischer Gewährleistungsfall ;)

PS:

habe gerade ein ähnliches "Problem"

ich habe vor gerade mal 14 Monaten für 250 Euro einen Wagen gekauft - auf einen Ölverbrauch von knapp 1 l je 1.000 km hat mich der Verkäufer hingewiesen - der jetzt (nach unproblematischen 17.000 km) schon alle 500 km 1 l Öl braucht, und seit ca. 2 Monaten nicht mehr richtig läuft (öfter nur auf 3 Zylindern, nimmt seit 2 Wochen kein Gas mehr an)

kann ich da noch was reklamieren???

* * * Ironie und Sarkasmus werden nicht gekennzeichnet und sind vom Leser selbst zu erkennen * * *

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