Auto verkauft - Vertrag storniert!!!!
hallo gemeinde! ich habe mein 220er cabrio verkauft mit schriftlichem vertrag, und 1 tag später meldet sich der käufer und fragt mich, ob wir den vertrag nicht stornieren könnten. er hatte angeblich krach mit seiner frau. der mann hat schon einen porsche, mercedes und jaguar, am geld liegt es wohl nicht. eigentlich war ich froh, dass das auto weg ist, er hatte es zuvor auf herz und nieren geprüft und auf einem schriftlichen vertrag bestanden.nun stehe ich da, habe bereits ein anderes auto gekauft. ein vetrag ist doch bindend, ich will nicht stornieren, dann beginnt das ganze procedere wieder von vorne. muss ich auch nicht, oder? danke für antworten - wie sieht es übrigens mit einer abstandssumme aus?
Beste Antwort im Thema
früher... gabs nen paar aufs maul... dann gabs nen 100er ... dann hat man den noch zusammen versoffen... fertig...
wat is das heute kompliziert....
37 Antworten
ein schriftlicher vertrag ist bindend. das prozedere kann aber lange dauern wenn sich gerichte damit befassen sollen.
Himmel, was ist das für eine Diskussion...
Welcher Schaden ist denn dem Verkäufer entstanden, aufgrund dessen Schadenersatz verlangt werden soll???
Will man wirlich auf Vertragserfüllung klagen, und sich damit womöglich 2 Jahre rumschlagen?
Was ist denn das für eine Hippe, daß man sie nicht anderweitig verkauft bekommt.
Inserrere in erneut und hoffe das beste, fertig ist die Laube
fleibaka
Zitat:
Original geschrieben von Franzi66
....wann ist denn nach deiner Meinung ein "Ehevertrag" abgeschlossen? 😉.....nach Unterschrift beim Standesbeamten, nach Tausch der Ringe oder erst nach Vertragserfüllung? 😉Zitat:
Meist wird die Ehe schon vollzogen , vor der Unterschrift beim Standesbeamten und Ringetausch- aber ein
Ehevertragbraucht bis zum Ableben des Ehepaars nicht abgeschlossen zu sein. Der Ehevertrag wird ohne Vertragserfüllung -am Besten vor einem Notar- abgeschlossen. Kommt es zur EheVertrags-erfüllung besteht die Ehe eher nicht mehr.
Vertragslos
mike
Würd den Vertragspartner im Guten entlassen- und den Alten als Reservewagen behalten, bis der Neue gezeigt hat, dass er den Alten voll ersetzen kann. Dann muss man weitersehen. Vor Gericht und auf Hoher See....
Predige nicht Wein und saufe Wasser... mach es gerade so, wie empfohlen.
Zitat:
Original geschrieben von P122
hallo gemeinde! ich habe mein 220er cabrio verkauft mit schriftlichem vertrag, und 1 tag später meldet sich der käufer und fragt mich, ob wir den vertrag nicht stornieren könnten. er hatte angeblich krach mit seiner frau. der mann hat schon einen porsche, mercedes und jaguar, am geld liegt es wohl nicht. eigentlich war ich froh, dass das auto weg ist, er hatte es zuvor auf herz und nieren geprüft und auf einem schriftlichen vertrag bestanden.nun stehe ich da, habe bereits ein anderes auto gekauft. ein vetrag ist doch bindend, ich will nicht stornieren, dann beginnt das ganze procedere wieder von vorne. muss ich auch nicht, oder? danke für antworten - wie sieht es übrigens mit einer abstandssumme aus?
pacta sund servanda, und fertig aus. Ihr habt ein rechtswirksames Schuldverhältnis mit gegenseitigen Ansprüchen. Rein rechtlich musst Du Dir da keine Sorgen machen.
In solchen Fällen würde ich aber das rechtliche Geschehen etwas aussen vor lassen..... Andererseits....Wenn Du bereits ein Auto gekauft hast. Schwer zu sagen wie ich handeln würde.... Wenn Dir es finanziell möglich ist den A124 zurückzunehmen trotz bereits gekauften Fahrzeugs würde ich das machen....
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Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_GD300
Rein rechtlich musst Du Dir da keine Sorgen machen.
Na wunderbar, dass er einen Titel bekommt vor Gericht, wohl eher weniger. Aber ob er nach womöglich Jahrelangen Rechtsstreit sein Geld überhaupt sieht, da hätte ich arge Bedenken! Wie andere User hier schon richtig geschrieben haben, er muss den Verkaufsgegenstand so lange zur Verfügung halten, um eine einvernehmliche Regelung gewährleisten zu können. Und da frage ich mich, ob der Verkäufer dies unter diesen Vorraussetzungen überhaupt will? Immerhin kann sich der Beklagte bis dahin entscheiden, ob er das Auto mit zusätzlich angefallenen Kosten übernimmt, eine Entschädigung für nicht eingehaltenen Vertrag bezahlt, oder dieser mit weiteren Kosten eingetrieben wird. Aber Hallo! Als gewerblicher Anbieter kann man es sich leisten, eine Heerschar Anwälte und Eintreiber zu beschäftigen, welche der Deliquent eher nicht zu zahlen bereit ist. Es sei denn, es wäre bei ihm wirklich was zu holen! Wer da den längeren Atem hat, bleibt äußerst fragwürdig!😛 Am Ende verdienen alle andere Parasiten, nur nicht der Geschädigte!😉
Moin,
DER hat sein Geld noch - DU hast Dein Auto noch... also was solls?
Setzt euch auf ein Bier zusammen, zerreisst den Vertrag und gut is. Spart jede Menge Ärger und Kosten.
Dann inserierst ihn wieder - das dürfte doch kein Problem sein...!?
Oder, wie Mike weiter oben schon geschrieben hat: Aufheben, und erst mal abwarten ob der Neue besser ist 😉
LG, Mani
Danke für die zahlreichen Antworten. Mal schauen, was ich tun werde. Vertrag ist Vertrag, ich denke da schon etwas konservativ. Aber wozu macht man Verträge, wenn sie hinterher nicht eingehalten werden? dann soll er das Auto eben wieder verkaufen, es kann doch nicht sein, dass ich nun den Schwarzen Peter halte. Notfalls gehe ich vor Gericht. Gruss
Natürlich hast Du Recht, Vertrag ist Vertrag. Punkt.
AAAABER... So einem Typen, der einen Vertrag nur wegen seiner Frau einfach stornieren will, würde ich mein Schätzchen gar nicht mehr verkaufen wollen! Wer weiß, wie er es dann behandeln würde...
Es sei denn, Du hast Dich für das neue Auto bei einem Kredithai oder einer Bank (ist ja nicht viel Unterschied😁) verschuldet, und brauchst die Kohle dringend - davon geh ich aber jetzt mal nicht aus.
Denn wenn Du vor Gericht gehst, bringt Dir das genau NIX, weil der Typ dann zu 100% auch auf stur schaltet, und das ganze Verfahren jahrelang hinauszögern kann und wird. Wurde weiter oben auch schon geschrieben... Und glaub mir's, ich habe da als Ex-Kiesplatzhändler (1986 -1990) Erfahrung mit solchen Kunden 😁
Persönliches Treffen, gütliche Einigung, der soll Dir deine Auslagen (Annoncen) sowie die nächsten Annoncen bezahlen, und gut is.
Glaub's mir - Streiten kostet nur Geld, Zeit, und Nerven... Kann Dich schon verstehen, ich war früher auch so drauf - habe mir das aber abgewöhnt, weils vor allem bei so geringen Beträgen einfach nix bringt. Ginge es um ein Baugrundstück, Villa, etc. - gut... aber so?
LG, Mani
Ich warte mal ab. Der Käufer ist relativ wohlhabend, hat schon 3 hochwertige Fahrzeuge und hat wohl erst mal vorgefühlt, ob ich mich auf eine Stornierung einlasse. Habe ihm ein paar Tage Zeit gegeben, um sich das Ganze nochmal zu überlegen, er wohnt ja nur 10 km entfernt. Vielleicht hält er sich doch noch an den Vertrag, nachdem er das Fahrzeug auf Herz und Nieren geprüft und für gut befunden hatte. Es geht ja auch um den Platz, den man haben muß, um mehrere Fahrzeuge zu stellen. Und vom Stehen wird der Mercedes auch nicht besser.......!
Ja, wenn er doch relativ wohlhabend ist, dann sagst du ihm, dass du a) das Geld nun schon verplant hattest, b) das Auto im Weg steht, c) du dich jetzt noch weiter um den Verkauf kümmern musst und bla bla bla und am Schluss einigt man sich auf Summe X und gut ist.
Ich weis ja nicht, was du drauf bekommen hast, aber nehm ihm 500 oder 750€ ab und reiß ihn durch, sonst sagst du ihm, dass er ihn ab zu holen hat.
Wenn du die harte Schine durchziehst, sitzt du lange beim Rechtsanwalt, die Stunden bezahlt dir keiner. Die Stunden bei Gericht genau so wenig, das ist Zeit, in der kannst du dich besser hinter eine MC Donalds Theke stellen und am Schluss kann es sein, dass der Richter sagt, "was wollen sie eigentlich?" und dann darfst du dir nachem Dorfgericht nochmal vorm Landgericht die ganze Laier antun...
Sicher gibt es Verträge, aber ihr lest alle n bisschen viel Ebay... Da kann man reinschreiben "bei Nichtabholung 20% Schadensersatz" und das ist dann womöglich auch gültig, da Teil des Kaufvertrages 😉
Schadensersatz ist aber der Schaden den man hat ersetzt zu bekommen. Den muss man natürlich belegen können. Dann kann durchaus was zusammen kommen:
Aber, normaler Schadensersatz sieht anders aus:
- Längere Standgebühr 28 Tage zu 10€ = 280€
- Verminderter Verkaufpreis (bekommst statt 6.000€ nur 5.700€) 300€
- Höherer Aufwand, kannste ne Pauschale ansetzen 150€
- Gebühren bei E-Bay, Mobile, usw. (10€ ?)
- Musst das Auto in den 4 Wochen noch 4x Waschen (Wenn abgemeldet Handwäsche 15€)
- Steuern und Versicherung 40€
Da aber auf 1000€ zu kommen für den ganzen Ärger, das ist nicht einfach und das muss man auch noch durchsetzen. Dann lieber 500€ nehmen und alles ist gut...
PS: Nur ein Beispiel, keine Rechtsberatung.
Und auf Autokaufverträge IMMER Anzahlen lassen.
Wollt grad sagen 😁 Was habt ihr alle mit 20 oder 40%?
Nochmal: Das ist ganz einfach: Ihr habt einen Kauftrag, wart beide geschäftsfähig als ihr den Vertrag geschlossen habt und Willensmängel bei Vertragsschluss fehlen auch. Und Ende der Geschichte.
Der Schaden ist dem Verkäufer zu ersetzen, den er im Vertrauen auf die Gültigkeit erlitten hat.....Und das umfasst Ausgaben die er im Vertrauen auf die Gültigkeit billigerweise machen durfte..... Frage ist inwieweit der Kauf eines anderen Fahrzeugs dazu gehört. Aber wie schon von Mark treffend gesagt, so etwas wie Unterbringung des Fahrzeugs, irgendwelche probefahrten die gemacht wurden etc pp..... Bist also so zu stellen als wäre der Käufer quasi nie in dein Leben getreten..... Und wenn Du hier für sagen wir mal 15.000 Euro Verkaufssumme hattest dann wird das nix mit 3.000 Euro Schadensersatz.....Vorausgesetzt er ficht erfolgreich an.
Dazu müsste der Käufer den Vertrag aber anfechten, und ich glaube kein Richter der Welt wird eine ärgerliche Ehefrau als Anfrechtungsgrund nach §119 BGB sehen.
Also rechtlich stehst du auf der sicheren Seite.
praktisch.....Kommt es natürlich auf Einzelheiten an, die Du hier vermutlich auch nicht entsprechend wiedergeben kannst. Aber wenn er wohlhabend ist und das halbgar ist dann besteh auf Erfüllung. Das ist hier auch kein wirklich vertrackter Fall, sondern wie Du ihn schilderst recht glasklar.
Wenns ansonsten passt..... Wie schon gesagtm Kasten Bier und n Hunni und er hat seine Ruhe.
Aber mal ganz grundsätzlich: Verträge macht man um genau SOWAS hier auszuschließen. Daher versteh ich auch nicht wieso einige hier so tun als hätte das keine Relevanz....
Zitat:
Aber mal ganz grundsätzlich: Verträge macht man um genau SOWAS hier auszuschließen. Daher versteh ich auch nicht wieso einige hier so tun als hätte das keine Relevanz....
Weil sie es aus dem Alltag so kennen, dass sie als arme Endverbraucher die bei großen Discountern kaufen, bei großen Elektronikgeschäften und im Internet dort alles zurückgeben und zurück schicken können und meinen, das solche Rückgaberechte den kompletten Geschäftsverkehr betreffen.
Sicher räumt der Gesetzgeber dummen Verbrauchern viele Rücktritts und Rückgaberechte ein, aber diese betreffen zum Glück meist keine klassischen Kaufverträge...
Ne...Da haste absolut Recht. Der Gesetzgeber schützt den kamelköpfigen Konsumenten schon in vielen Sachen....Auch bei Fernabsatzverträgen mit 2 Wochen Rückgaberecht ohne Begründung......Und so ein Kram.....
Und da vergisst man schnell wozu son Vertrag da ist 😉 Nämlich um Sicherheit im Geschäftsverkehr herzustellen, und die geht irgendwie verflixt flöten wenn es so wäre wie hier von vielen geschildert.
Ich weiß auch nicht welcher Richter der Welt an dem Ding hier (vorausgesetzt es ist so wie vom TS geschildert) zweifeln könnte.
Wenn man so eine Kleinigkeit wie ein Auto kauft und dann mit seiner Frau in Konflikt gerät ist das ein klassischer Fall von man hätte auch vorher drüber sprechen können.....Und damit sicherlich nicht problem des Verkäufer.
Zitat:
Original geschrieben von 3litercoupè
früher... gabs nen paar aufs maul... dann gabs nen 100er ... dann hat man den noch zusammen versoffen... fertig...wat is das heute kompliziert....
8 mal danke... hab ich bekommen... über was reden wir hier jetzt noch... 😁
Zitat:
Original geschrieben von 3litercoupè
8 mal danke... hab ich bekommen... über was reden wir hier jetzt noch... 😁Zitat:
Original geschrieben von 3litercoupè
früher... gabs nen paar aufs maul... dann gabs nen 100er ... dann hat man den noch zusammen versoffen... fertig...wat is das heute kompliziert....
sind jetzt sogar 10 🙂 ich denke genau wie Du.
Aergerlich ist nur, da es sich hier um ueber 9000 Euro handelt, und die wurden wahrscheinlich in den Kauf vom dem "neuen" mit eingeplant.