Auto verkauft - TÜV angeblich gefälscht ?!

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen mein Auto verkauft.
Jetzt kontaktiert mich der Käufer, das dass Auto einen gefälschten Tüv hat und es von der Polizei beschlagnahmt wurde und sie es deswegen nicht abmelden können. (Den TÜV Bericht hatte ich nicht beigelegt beim Verkauf).

Ich bin mir fast sicher, das ich den Bericht nicht mehr habe. Wieso auch immer, hab ich den nicht aufgehoben (mir war ehrlich gesagt nicht bewusst das ich sowas immer aufheben muss).

Was kann ich jetzt tun? bzw. wie gehe ich mit dem Verkäufer um?
(Noch ist der alte Wagen ja angemeldet auf mich).

Vielen Dank für alle Tips.
LG

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Ende vom Lied ist:

Mein Auto wurde zum 13.9. umgemeldet (2 Wochen später als vertraglich vereinbart).
Mein Käufer hat damit noch einen Unfall gebaut (ende August), wo alles noch auf mich zugelassen war.

Meine Versicherung sagte mir aber damit hätte ich nichts mehr zu tun und würde mich nicht beeinflussen, da ich einen Kaufvertrag hab der bestätigt, dass das Auto verkauft wurde.
Kaufvertrag liegt bei der VS und dem KFZ Amt.

Mein TÜV war sauber, zumindest habe ich nichts gegenteiliger von offizieller Stelle gehört.

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Doppelpost.

Ich bin ganz entspannt.

Ich hab den Bericht doch noch gefunden. Den möchte er jetzt per Post haben.
Ich mach mir morgen vorher ne Kopie, schick ihm den zu und schaue mal wie es weiter geht.

Ich würde den Käufer jetzt ärgern und ihm mitteilen, dass ich den Bericht der zuständigen Behörde, die das Fahrzeug beschlagnahmt hat übergebe. Das hätte mein Anwalt gesagt.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 29. August 2018 um 20:12:15 Uhr:


Ich würde den Käufer jetzt ärgern und ihm mitteilen, dass ich den Bericht der zuständigen Behörde, die das Fahrzeug beschlagnahmt hat übergebe. Das hätte mein Anwalt gesagt.

Da bin ich voll dabei!

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Die HU-Berichte werden bei den Prüforganisationen zentral gespeichert. In manchen Bundesländern werden sie auch an die Zulassungsstellen übermittelt. Den HU-Bericht dort zentral abzufordern, das ist einer der ersten Ermittlungsansätze nach der Beschlagnahme. Ich würde daher erstmal abwarten.

Paul, das ist ein Fake. Eine Käufermasche um den Preis im Nachhinein zu drücken.

Paul die Berichte werden nicht an die Zulassungsstellen übermittelt,sondern ans Kba. Dies ist Pflicht seit 01,10.17.
Ohne die Übermittlung ans Kba,wäre die Umsetzung von i-Kfz nicht möglich. (Online Zulassung). Dafür nur ja sichergestellt werden,dass das Fahrzeug,welches vom Halter selbst zugelassen wird auch eine gültige HU hat. Dies funktioniert nur über die Zentrale Speicherung beim Kba.
Leider noch nicht zu 100%, hab schon Fahrzeuge gehabt,wo beim kein HU Bericht gespeichert war,mir aber einer vorlag. Nach Rückfrage bei der Prüforganisation wurde die Durchführung der HU dann aber bestätigt.

Gruß M

In Berlin war das schon länger so, halt über eine zentrale Stelle beim Senat für Verkehr und Blubberkeks und so. Dass es jetzt bundeseinheitlich geregelt ist, das war mir bislang noch nicht in die Finger gekommen. Aber Sinn macht es.

Martin, dass der Käufer da Quark erzählt, das ist anzunehmen. Darum würde ich einfach mal zuwarten.

Klar erzählt der Käufer Quark.
Insbesondere dass der letzte Halter nichts mit der Anzeige wegen gefälschter HU zu tun haben soll. Die Anzeige richtet sich immer gegen den letzten eingetragenen Halter und der darf dann vorbringen, weshalb er für den gefälschten TÜV nicht verantwortlich sein soll.
Weil ZB das Fahrzeug dauerhaft verborgt ist und der Nutzer mit zur HU gefahren ist oä.

Gruß M

Die HU bescheinigt nur eine Momentaufnahme. Was danach mit der Karre passiert, das liegt nicht beim Prüfer.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. August 2018 um 21:57:57 Uhr:


Die HU bescheinigt nur eine Momentaufnahme. Was danach mit der Karre passiert, das liegt nicht beim Prüfer.

Stimmt, hat aber mit diesem Thema nichts zu tun....

Naja... wenn da wirklich der Stempel im Schein fehlt UND die Unterlagen zur HU nicht da sind, dann würde ich das ebenfalls unterstellen.

Zitat:

Er sagte im Schein wäre kein Tüv eingetragen.

Das muss der Käufer ja dann auch beweisen können.
Sollte da wirklich der Stempel fehlen, dann ist das natürlich blöd.
Also, ich würde da einfach mal abwarten.

Zitat:

@nightmare77 schrieb am 29. August 2018 um 20:02:22 Uhr:


Ich bin ganz entspannt.

Ich hab den Bericht doch noch gefunden. Den möchte er jetzt per Post haben.
Ich mach mir morgen vorher ne Kopie, schick ihm den zu und schaue mal wie es weiter geht.

Lieber das Original behalten und erst mal eine Kopie schicken oder zur Not eine beglaubigte Kopie erstellen.

Am End geht der Bericht auf dem Postweg "zufällig" verloren und Du stehst dann tatsächlich ohne Bericht da.

Ich wäre tiefenentspannt. Den TÜV-Bericht würde ich, wenn nicht explizit anders im Kaufvertrag vereinbart, nur der ermittelnden Behörde überreichen. Sollte die ganze Geschichte tatsächlich Wahrheitsgehalt haben, wird sich diese garantiert mit einem in Verbindung setzen. Den Käufer würde ich getrost ignorieren.

Es haben schon einige was Richtiges geschrieben...

Aus eigener Erfahrung kann ich dem TE nur raten, keinerlei Gespräche mit dem Käufer zu führen und auch keinster Weise pro-aktiv tätig zu werden.

Einzig ein Duplikat des Prüfberichts würde ich mir holen und zu Hause gut aufbewahren.

Wenn an der Sache was dran wäre, wäre schon längst die Polizei beim TE- noch vor dem Anruf des Käufers.

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