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Auto verkauft - TÜV angeblich gefälscht ?!

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen mein Auto verkauft.
Jetzt kontaktiert mich der Käufer, das dass Auto einen gefälschten Tüv hat und es von der Polizei beschlagnahmt wurde und sie es deswegen nicht abmelden können. (Den TÜV Bericht hatte ich nicht beigelegt beim Verkauf).

Ich bin mir fast sicher, das ich den Bericht nicht mehr habe. Wieso auch immer, hab ich den nicht aufgehoben (mir war ehrlich gesagt nicht bewusst das ich sowas immer aufheben muss).

Was kann ich jetzt tun? bzw. wie gehe ich mit dem Verkäufer um?
(Noch ist der alte Wagen ja angemeldet auf mich).

Vielen Dank für alle Tips.
LG

Beste Antwort im Thema

Ende vom Lied ist:

Mein Auto wurde zum 13.9. umgemeldet (2 Wochen später als vertraglich vereinbart).
Mein Käufer hat damit noch einen Unfall gebaut (ende August), wo alles noch auf mich zugelassen war.

Meine Versicherung sagte mir aber damit hätte ich nichts mehr zu tun und würde mich nicht beeinflussen, da ich einen Kaufvertrag hab der bestätigt, dass das Auto verkauft wurde.
Kaufvertrag liegt bei der VS und dem KFZ Amt.

Mein TÜV war sauber, zumindest habe ich nichts gegenteiliger von offizieller Stelle gehört.

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Zitat:

@mark29 schrieb am 30. August 2018 um 13:18:47 Uhr:


Es haben schon einige was Richtiges geschrieben...

Aus eigener Erfahrung kann ich dem TE nur raten, keinerlei Gespräche mit dem Käufer zu führen und auch keinster Weise pro-aktiv tätig zu werden.

Einzig ein Duplikat des Prüfberichts würde ich mir holen und zu Hause gut aufbewahren.

Wenn an der Sache was dran wäre, wäre schon längst die Polizei beim TE- noch vor dem Anruf des Käufers.

Das löst halt leider noch nicht das Problem der nicht geschehenen Ummeldung. Was wurde eigentlich diesbezüglich im Kaufvertrag vereinbart?

Das die Abmeldung innerhalb der nächsten 5 Tage vom Käufer durchgeführt wird.

Was er ja aber, wie er sagt, nicht kann weil das Auto beschlagnahmt wurde.

TÜV Bericht nachfordern, fertig. Wirst ja wissen, bei welcher Orga du da warst.

Tüv Bericht hab ich, wie schon geschrieben.

Zitat:

@nightmare77 schrieb am 30. August 2018 um 14:34:19 Uhr:


Das die Abmeldung innerhalb der nächsten 5 Tage vom Käufer durchgeführt wird.

Was er ja aber, wie er sagt, nicht kann weil das Auto beschlagnahmt wurde.

Mache seine Probleme nicht zu deinen. Eine Abmeldung innerhalb der nächsten 5 Tage ist eine zugesicherte Vereinbarung. Geschieht das nicht, macht er sich zumindest in der Theorie Schadenersatzpflichtig. Du kannst ihm natürlich -rein aus Kulanz- einen TÜV-Bericht zusehen und abwarten wie er reagiert. Kostet dich ja erstmal nur 80ct Porto und das Risiko, dass du dir den Bericht beim durchführenden TÜV (ich nehme mal al für <20€) neu ausstellen lassen müsstest.

Du kannst vollkommen problemlos bei der Prüf Orga anrufen und nachfragen, ob der Prüfbericht auch bei denen vorliegt, weil du den Verdacht auf einen gefälschten Prüfbericht hast. Jeder Bericht hat ne Nummer und das überprüfen dauert genau ne Minute. Hab ich auch schon mal beim TÜV Nord genauso gemacht.

Was soll das eigentlich mit, da ist kein Stempel auf dem Fahrzeugschein? Bei richtigem TÜV ist IMMER ein Stempel im Fahrzeugschein.

Jeder kommt als erstes auf die Idee, bei der entsprechenden Prüforga die Echtheit des Berichts zu verifizieren. Du kommst da nicht drauf? Dafür gibts für mich nur einen Grund und ich denke du weisst genau welchen!!!

Ich denke, zufruehauf hat es genau getroffen.
Wer seriös ein Auto verkauft, hat alle Unterlagen zusammen. Sollte etwas fehlen, kann ja Mal passieren, fordert man vor Verkauf entsprechenden Ersatz an. Und einen HU-Eintrag im Fahrzeug Schein gibt es immer. Wenn der fehlt, ist es mit der Seriösität scheinbar nicht weit her.
Insofern ist ernsthaft zu hinterfragen, ob der Käufer wirklich nur eine Masche abziehen will oder vielleicht eher etwas aufgesessen ist.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 30. August 2018 um 15:41:23 Uhr:


Ich denke, zufruehauf hat es genau getroffen.
Wer seriös ein Auto verkauft, hat alle Unterlagen zusammen. Sollte etwas fehlen, kann ja Mal passieren, fordert man vor Verkauf entsprechenden Ersatz an. Und einen HU-Eintrag im Fahrzeug Schein gibt es immer. Wenn der fehlt, ist es mit der Seriösität scheinbar nicht weit her.
Insofern ist ernsthaft zu hinterfragen, ob der Käufer wirklich nur eine Masche abziehen will oder vielleicht eher etwas aufgesessen ist.

Also sorry, da muss ich widersprechen. Ich selbst bin ein sehr sorgsamer Dokumentensammler, habe alles in einer Mappe. Sollte mir aber dennoch der TÜV Bericht abhanden kommen, würde ich diesen nicht ohne Not kostenpflichtig nachordern. Warum auch?! Sicherlich, wenn es der Verkäufer fordert oder ich andernfalls einen hohen Mindererlös hätte ja, aber ganz sicher nicht proaktiv.

Es wurde doch hier schon plausibel geschildert, wieso der Stempel fehlt: TÜV wurde gemacht, Fahrzeugschein wurde beim Amt erneuert. Ob das jetzt stimmt oder man auf dem Amt einen Ersatzstempel bekommt kann ich jetzt nicht bestätigen oder verneinen. Das weiß ich nicht. Ich glaube es an der Stelle einfach mal.

Der Käufer hat ebenfalls eine Pflicht die Unterlagen zu prüfen. Liegt ihm ein TÜV Bericht am Herzen, darf er eben letztenendes nicht ohne diesen kaufen. Sollte der TÜV wirklich gefälscht sein, stehen ihm alle Klagewege gegen den Verkäufer offen. Übrigens: in DE gilt die Unschuldsvermutung. Wenn dem Käufer eine Fälschung seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen werden, muss diese auch bewiesen werden. Das Fehlen eines leicht nachzufordernden Dokuments ist dazu kein Beweis.

Der TE HAT den Bericht, es geht um einen ANRUF bei der Prüf Orga, zum verifizieren, ob dieser Bericht ECHT ist.

Und wenn er das nicht macht, dann macht er das aus einen ganz bestimmten Grund nicht 😉

Meinst du das Ernst? Dass man auf einem Ersatz KFZ Schein keinen TÜV Stempel bekommt? Nicht dein Ernst, oder?!

Es wurde bereits gesagt, dass dann dort vermerkt wird, wann die nächste HU stattzufinden hat.

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 30. August 2018 um 16:07:15 Uhr:


Der TE HAT den Bericht, es geht um einen ANRUF bei der Prüf Orga, zum verifizieren, ob dieser Bericht ECHT ist.

Und wenn er das nicht macht, dann macht er das aus einen ganz bestimmten Grund nicht 😉

Meinst du das Ernst? Dass man auf einem Ersatz KFZ Schein keinen TÜV Stempel bekommt? Nicht dein Ernst, oder?!

Warum sollte der TE Angst vor einem Anruf haben? Wenn er den TÜV gefälscht haben sollte, wird er sich da sicherlich noch dran erinnern. Dann ist der Thread hier obsolet. Wenn der TÜV tatsächlich gefälscht ist, wird er davon also nichts wissen. Insofern wäre er auch nicht zu belangen.

Zu deinem letzten Absatz: die Anregung kam nicht von mir, sodnern wurde vor 2 Seiten hier getätigt. Ich hatte einen solchen Fall noch nicht, daher schrieb ich sinngemäß "ob es stimmt, kann ich nicht bestätigen oder verneinen". Es ist jedenfalls gut Vorstellbar, da ein Stempel mit einem Datum und einem Kulikrakel dann doch recht aussagungslos ist.

@guruhu
Du weißt aber schon, dass in jedem Fall ein Eintrag im Fahrzeugschein vorhanden ist. Hat das Auto beim Ummelden noch TÜV, ist es als Text vermerkt, anderfalls als Eintrag mit Stempel. Ist weder das eine noch das andere vorhanden, und danach sieht es ja aus, stimmt wohl etwas nicht. Da hilft leider auch kein Glaube.

Sollte wirklich ein Dokument fehlen, ist die Beschaffung eine Kleinigkeit. Hieran scheint die Sache ja auch kaum erwähnenswert. Fehlende Stempel oder Einträge sind halt schon eine ganz andere Nummer.

Mir ging es auch eher darum, dass man sich, ohne Näheres zu wissen, auf den Käufer mit unlauteren Absichten eingeschossen hat. Vielleicht liegt die Sache ja ganz anders.

Ja, Paul, ganz normal wie bei der Erst- oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs. Da steht dann auf dem Fahrzeugschein unter dem Punkt nächste HU, das Datum und der Zulassungsbezirk in gedruckt, samt Datum des Ausstellungstags. Also ne stinknormale Zulassungsbescheinigung Teil I. Ist doch das gleiche wie ein TÜV Stempel, also gleichbedeutend. Später kommen dann nur noch die Prüfstempel drauf.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 30. August 2018 um 16:22:20 Uhr:


@guruhu
Du weißt aber schon, dass in jedem Fall ein Eintrag im Fahrzeugschein vorhanden ist(...)

Nein wie ich jetzt geschrieben habe, weiß ich das nicht. Ich würde auch nicht konsequent ausschließen, dass ein fehlender Stempel/Hinweis im Schein ein Fehler der Zulassungsstelle ist. Da zumidnest, so kann ich aus persönlicher Erfahrung sagen, habe ich schon die wildesten Fehler im Schein abgedruckt erlebt.

Klar mag die Sache ganz anders liegen. Das wissen wir nicht. Hier hat der TE ja nur nach einem Rat gefragt. Und der sollte bei so einer doch recht ungewöhnlichen Geschichte lauten: Die Dokumente nur den Behörden überlassen. Dadurch hat er keinerlei Nachteile. Und wenn an der Beschlagnahmung was dran ist, werden diese auf kurz oder lang Kontakt zu ihm aufnehmen. Im Idealfall per Brief. Im Zweifelsfall per Vollzugsbeamten. Beides soll ihn aber nicht stören. Das Originaldokument hat er ja.
Und wer dann so blöd ist wissentlich Fälschungen unterjubeln zu wollen, ja dem ist schlichtweg nicht mehr zu helfen.

Und mal im Ernst, mit der Zulassungsbescheinigung Teil I stimmt was nicht UND der Prüfbericht wurde nicht mitgegeben. Da auf die Idee zu kommen, dass hier einer was zu verheimlichen hat, ist jetzt nicht soooo arg weit hergeholt. Find ich zumindest.

Aber... was weiß ich schon... 😁

Übrigens, an die Fraktion der Zweifler, Prüfplaketten von Kennzeichen bekommt man mitm Föhn komplett unbeschädigt ab. Ich weiß es sicher, aber woher, ich kann mich sicher nicht mehr erinnern...

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