auto verkauft, radio vorher ausgebaut

ich habe mir vor paar tagen ein auto angesehen und der händler sich mein aber nicht. nur so im vorbeigehen. heute habe ich mein wagen in anzahlung gegeben aber natürlich vorher alles ausgebaut auch das radio. als ich dann zurück war rief der händler mich an und sagte ich solle ihm das radio bringen was an dem tag wo wir vorher da waren drinne war. nun meine frage darf er das verlangen?

Beste Antwort im Thema

Für mich auch ein ja... Wenn er es gesehen hat und du nicht ausdrücklich gesagt hast, dass du das Radio noch ausbausen wirst.

Sonst zeigt einer sein Auto mit schönen Alufelgen und mit Markenreifen und stellt ihm die Karre dann mit abgefahrenen LingLongs auf Stahlfelge hin...

Kommt ja ungefähr aufs selbe raus! 😉

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Alles was fest im Auto verbaut ist wurde auch mit dem Kfz verkauft.
Ein mobiles Navi an der WSS darf man abbauen, Handschufach darf man ausräumen, Verbandskasten, Warndreieck usw. kannst Du auch entfernen.

Und ein Händler sieht im Vorbeigehen mehr als mancher Käufer bei einer ausgiebigen Probefahrt.
Versuche Dich mit dem Händler zu einigen, evtl. stört nur der leere Radioschacht. Besorg Dir was gebrauchtes oder kauf was billiges für 49,90 (selbst dann ist schon USB dabei) und alle sind zufrieden.

Ich hab kein Problem mit eurer momentanen
Spielwiese ! 
@Seouundree

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel



Zitat:

Original geschrieben von DCACKG


Alles wie gegewohnt,die Themenschlachter sind jetzt
am werkeln!
Die paar über 40 Mods können bei über 2.2Mio. User
nicht bei der Stange bleiben.Klar.
Aber wenn jemand klingelt sollte schon etwas geschehen!
Wo liegt den dein Problem? Noch wird doch relativ sachlich diskutiert... So 100%ig ist die Sache halt nicht, weil wie immer viel zu wenige Infos seitens des TEs kommen.

aber leider nur von dir 🙂

Zitat:

Original geschrieben von servicetool


Alles was fest im Auto verbaut ist wurde auch mit dem Kfz verkauft.
Ein mobiles Navi an der WSS darf man abbauen, Handschufach darf man ausräumen, Verbandskasten, Warndreieck usw. kannst Du auch entfernen.

Und ein Händler sieht im Vorbeigehen mehr als mancher Käufer bei einer ausgiebigen Probefahrt.
Versuche Dich mit dem Händler zu einigen, evtl. stört nur der leere Radioschacht. Besorg Dir was gebrauchtes oder kauf was billiges für 49,90 (selbst dann ist schon USB dabei) und alle sind zufrieden.

Eben,genau auf Punkt meine Meinung!

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


...
jedes auto hat ein lenkrad. aber nicht jedes auto ein radio. das radio wird im kaufvertrag EXTRA erwähnt. steht keins im kaufvertrag kann dir den händler den schuh aufblasen.

Ich kenne es auch so, daß ein Radio im Kaufvertrag bei den Extras immer erwähnt wird (am besten mit kurzer Typenbezeichnung), das sorgt für Klarheit.

In Deutschland ist es ein Rechtsgrundsatz, daß bei Streitigkeiten über Verträge nicht nur nach Buchstaben gegangen wird, sondern nach dem sog. "wirklichen Willen" der Vertragsparteien geforscht wird. Und da könnte der Autohändler glaubhaft machen, daß er den Wagen eben mit Radio besichtigt hat und dann gehört es dazu: Der in Zahlung genommene Wagen wäre "gekauft wie besehen".

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG


Ein Händler sieht im Vorbeigehen mehr als
man ahnt!
Faktisch hast du ihn versucht zu neppen.
Ebenfalls JA !

Dieser und ähnlichen Stellungnahmen schließe ich mich deshalb an.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von WiNaKo


heute habe ich mein wagen in anzahlung gegeben aber natürlich vorher alles ausgebaut auch das radio.
Was hast du denn außer dem Radio noch alles ausgebaut? 😰

Genau das war mein erster Gedanke auch ! Das nährt den Verdacht, daß Du den Wagen nicht im besichtigten Zustand übergeben hast ohne darauf hinzuweisen. Rechtslage hin oder her, für mich wäre das einfach ein Gebot der Fairness. Behandele andere so, wie Du es selber von denen erwartest.

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG


Ich hab kein Problem mit eurer momentanen
Spielwiese ! 
@Seouundree

Was sollen diese Spitzen 😕 ?

Naja nun ist ja nicht klar ob bei der Besichtigung sich die beiden Parteien schon einig waren und ob für den Händler schon klar war das, dass Fahrzeug des TE´s in zahlung gegeben werden sollte.
Wenn ich mit meinen Fahrzeug zu nem Händler fahre und ein neues Fahrzeug besichtige und Probefahre wird sich der Händler auch mein Auto in der annahme angucken ich wolle es in zahlung geben.
Was aber nicht der Realität entsprechen muss.

Der Kaufvertrag kann ja erst bei übergabe des Neufahrzeuges entstanden sein.
In dem fall habe ich sehr wohl das recht Auszubauen was nicht fest im Auto verbaut ist.
Also Quasi Navi oder Radio.

Wenn sich der Autohändler blind darauf verlässt das, dass Fahrzeug immer noch so ausgestattet ist wie vor 2 Wochen als ers mal selbstständig angeguckt hat, wärend ich mit dem Neufahrzeug unterwegs war ist es sein Problem wenn es nicht mehr 100%ig genau so ausgestattet ist. Schließlich konnte er nicht davon ausgehen das ich das Fahrzeug in dem Zustand in Zahlung geben will bzw. es überhaupt in Zahlung geben wollte.

Ich hoffe Ihr versteht was ich meine.
In dem fall ist es einfach pech des Händlers wenn er nicht nochmal ums Fahrzeug rum geht.
Und Radio ist heutzutage Zusatzausstattung und muss Explizit mit im Kaufvertrag drin stehen.

Ganz so laeufts nicht. Man kann nicht ein Auto vorfuehren welches komplett mit Radio ist um einen guten Preis zu erhalten und dann im nachhinein alles rausschrauben was geht. Da geht dann logischerweise auch das Angebot fuer die Inzahlungnahme runter. Zumal es sich laut TE nicht nur um das Radio handelt. Ich denke hier haben wir sehr wenig Info bekommen. Das wird sicher seinen Grund haben. Und wenn ich mir es am Ende richtig ueberlege welche ,,grosse`` Rolle das Radio fuer den TE und fuer den Haendler gegenueber der Autos spielt, kann ich mir ausrechenen wo der Fahrzeugwert bei beiden Autos liegt. Sollen sie mal machen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984


Naja nun ist ja nicht klar ob bei der Besichtigung sich die beiden Parteien schon einig waren und ob für den Händler schon klar war das, dass Fahrzeug des TE´s in zahlung gegeben werden sollte.....

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


@BMW K100RS16V:

Ich weiß eben nicht, wann und wo hier ein Kaufvertrag zustandegekommen ist... Wann und wo die Willenserklärungen in welcher Form abgegeben wurden ist uns nicht bekannt... Dir schon?

Der TE hat nicht gesagt: "Nach dem ersten Treffen waren wir uns einig!"

Also der TE hat ein Auto hingestellt und gefragt was er dafür bekommt!- Richitg??

Der Händler hat gesagt 5 Möhren! - Richtig?

Der Te hat zugestimmt! Richtig ?- ( er ist ja wieder gekommen und wollte das Geschäft machen)

Der Te hat die Sache verändert (reingepinkelt-äh... sorry Radio und diverse Teile ausgebaut! - Richtig?

Der Händler hat dem TE mitgeteilt dass der gekauft Wagen nicht dem Zustand der Besichtigung (Also dem Zeitpunkt des Preisangebotes entspricht! Richtig?

Der Kaufvertrag ist mit dem Besichtigen, der Angebotsabgabe und dem Bezahlen (Inzahungnahme) abgeschlossen!
Nachdem der TE die Sache verändert hat ist ER in der Pflicht auf die Veränderung hinzuweisen!
Dass selbe wäre auch bei einem Unfall zu tun!- die Sache entspricht nicht mehr dem "wesentlichem" Zustand bei Besichtigung
was ALLEINE der TE zu verantworten hat!

Also NACHBESSERN!

Machen wir es umgekehrt:
Der Te schaut ein Auto an und will es kaufen, macht eine Probefahrt und verhandelt den Preis.
Dann kommt er schaut den Wagen an - passt alles... und ZAHLT

Dann will er wechfahren - und der Händler sagt er hat den Motor ausgebaut!
Ich möchte EUCH gerne hören was dann los wäre.....

Aber der TE freut sich dass es Menschen gibt die immer den "Schlauen" und "Besserwisser"

Viel Spaß noch und nicht wundern, wenn die Verkäuferin bei Euch mal drüberhält bevor sie die Brezen überreicht!

Alex

RAUS...

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V



Machen wir es umgekehrt:
Der Te schaut ein Auto an und will es kaufen, macht eine Probefahrt und verhandelt den Preis.
Dann kommt er schaut den Wagen an - passt alles... und ZAHLT

Dann will er wechfahren - und der Händler sagt er hat den Motor ausgebaut!
Ich möchte EUCH gerne hören was dann los wäre.....

falsch!

der te schaut ein auto an, will es kaufen, macht probefahrt, kommt 2 wochen später und will den wagen mitnehmen, schaut nochmals alles an, bezahlt JETZT erst und fährt heim. nur um eine stunde später anzurufen und zu sagen das der wagen jetzt mehr km hat (weil es mehrere probefahrten gab), die reifen weniger profil hatten und 2 neu ekretzer im lack sind und sonstiger nonsens.

der händler hat den wagen nicht sofort gekauft sondern nur angeschaut. und erst SPÄTER nochmals bekommen um zu bezahlen.

Die alles entscheidende Frage, die der TE aber noch nicht beantwortet hat, ist, wann der TE den Händler nach einem Preis für seinen Gebrauchten gefragt hat.

Hat er dies nach der Probefahrt gemacht, dann muss das Radio wieder rein.

Hat er gefragt, nachdem alles schon ausgebaut war und der Händler hatte die Chance sich das Auto nochmal anzusehen (z.B. zweites Mal hingefahren und gefragt), dann gehört das Zubehör nicht mit rein.

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V



Also der TE hat ein Auto hingestellt und gefragt was er dafür bekommt!- Richitg??

Wissen wir nicht!!!

Zitat:

Der Händler hat gesagt 5 Möhren! - Richtig?

Wissen wir nicht!!!

Zitat:

Der Te hat zugestimmt! Richtig ?- ( er ist ja wieder gekommen und wollte das Geschäft machen)

Wissen wir nicht! Vielleicht war die Einigung erst beim zweiten Besuch!

Zitat:

Der Te hat die Sache verändert (reingepinkelt-äh... sorry Radio und diverse Teile ausgebaut! - Richtig?

Richtig!!!!

Zitat:

Der Händler hat dem TE mitgeteilt dass der gekauft Wagen nicht dem Zustand der Besichtigung (Also dem Zeitpunkt des Preisangebotes entspricht! Richtig?

Wir wissen nicht, wann es das Preisangebot gab!!!

Deine Einschätzung basiert rein auf deiner Vorstellung, wie das ganze abgelaufen ist! Ob es so war wissen wir nicht! Richtig? 😉

Zitat:

Original geschrieben von querys


Hat er gefragt, nachdem alles schon ausgebaut war und der Händler hatte die Chance sich das Auto nochmal anzusehen (z.B. zweites Mal hingefahren und gefragt), dann gehört das Zubehör nicht mit rein.

der händler hatte ja die 2. chance. beim ABHOLEN. spätersten DA merk ich doch wen ein radio oder (als beispiel) ein satz alufelgen fehlt.

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel



Deine Einschätzung basiert rein auf deiner Vorstellung, wie das ganze abgelaufen ist! Ob es so war wissen wir nicht! Richtig? 😉

FALSCH!- grins!

MEINE Lebenserfahrung sagt mir, dass ein Autoverkäufer keinen ein Geld in die Hand gibt, wenn man ihm ein Foto von einem Auto zeigt!

und dass der Verkäufer etwas "gezahlt" oder angerechnet hat wird ja wohl so sein - sonst würde der Verkäufer Danke sagen fürs stehen lassen...

Man sind manche Menschen blauäugig!

Alex

in diesem Fall ist das natürlich ganz ANDERS!- der TE hat noch ein Anrecht auf den doppelten Verkaufspreis , da er ja den Schrott ausgebaut hat und dem Käufer so die Verschrottung erleichtert hat....(und Raus... ) - vom TE wird man sowieso nicht hören wie es ausgeht!
was er ausgebaut hat und welchen "ungefähren" Wert

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star



Zitat:

Original geschrieben von DCACKG


Ich hab kein Problem mit eurer momentanen
Spielwiese ! 
@Seouundree
Was sollen diese Spitzen 😕 ?

Sollte es so rübergekommen sein,dann sorry !

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