auto verkauft, radio vorher ausgebaut
ich habe mir vor paar tagen ein auto angesehen und der händler sich mein aber nicht. nur so im vorbeigehen. heute habe ich mein wagen in anzahlung gegeben aber natürlich vorher alles ausgebaut auch das radio. als ich dann zurück war rief der händler mich an und sagte ich solle ihm das radio bringen was an dem tag wo wir vorher da waren drinne war. nun meine frage darf er das verlangen?
Beste Antwort im Thema
Für mich auch ein ja... Wenn er es gesehen hat und du nicht ausdrücklich gesagt hast, dass du das Radio noch ausbausen wirst.
Sonst zeigt einer sein Auto mit schönen Alufelgen und mit Markenreifen und stellt ihm die Karre dann mit abgefahrenen LingLongs auf Stahlfelge hin...
Kommt ja ungefähr aufs selbe raus! 😉
59 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
er hat aber bestimmt gehofft was anderes zu hörenAlex
Sein Problem,oder,wer schwachmattig denkt das andere
doof sind hat es nicht besser verdient!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Was hast du denn außer dem Radio noch alles ausgebaut? 😰Zitat:
Original geschrieben von WiNaKo
heute habe ich mein wagen in anzahlung gegeben aber natürlich vorher alles ausgebaut auch das radio.
boxen, sitze, airbags, was man halt noch so gebrauchen kann 😁:😁😁😁
Jungs,Vorschlag;
Bevor die MT-Polizei hier eingreift machen wir
Schluß!
Ist doch alles gesagt, oder?!
Zitat:
Original geschrieben von DCACKG
Jungs,Vorschlag;
Bevor die MT-Polizei hier eingreift machen wir
Schluß!
Ist doch alles gesagt, oder?!
Finde ich auch..mehr gibts net zu sagen ^^
Hier kann man zu machen 😉
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Schlussword:
Der Händler muss sich das Auto bei der Inzahlungnahme ansehen.
Was er 2 Wochen vorher im Auto gesehn hat ist Irrelevant.
Wenn er das Auto Kauft wie grad gesehn und sich nicht vergewissert das alles drin ist, ist das dass problem des Händlers. Ganz einfache und rechtlich unanfechtbare sache. Fragt nen Anwalt. Der kann Euch das bestätigen.
Zitat:
Original geschrieben von Esi1984
Schlussword:Der Händler muss sich das Auto bei der Inzahlungnahme ansehen.
Was er 2 Wochen vorher im Auto gesehn hat ist Irrelevant.
Wenn er das Auto Kauft wie grad gesehn und sich nicht vergewissert das alles drin ist, ist das dass problem des Händlers. Ganz einfache und rechtlich unanfechtbare sache. Fragt nen Anwalt. Der kann Euch das bestätigen.
Finde ich nicht ganz so einfach... Wurde beim ersten Termin, als der Händler den Wagen des TEs (flüchtig) angeschaut hat und der TE einen Wagen des Händlers begutachtet hat, über die Kaufmodalitäten geredet, ist der Zustand des Wagens (zu diesem Zeitpunkt) durchaus relevant.
Aber ich gebe dir recht... Der Händler hätte dem TE nicht "vertrauen" dürfen und sich den Wagen bei der Übergabe nochmal anschauen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
[....Finde ich nicht ganz so einfach... Wurde beim ersten Termin, als der Händler den Wagen des TEs (flüchtig) angeschaut hat und der TE einen Wagen des Händlers begutachtet hat, über die Kaufmodalitäten geredet, ist der Zustand des Wagens (zu diesem Zeitpunkt) durchaus relevant.Aber ich gebe dir recht... Der Händler hätte dem TE nicht "vertrauen" dürfen und sich den Wagen bei der Übergabe nochmal anschauen müssen.
Ist jetzt nicht wahr (oder?) meint ihr das wirklich ernst?
Wenn der TE dort frägt was ist der WErt bekommt er einen Preis.
wenn der ihn akzeptiert (und dass ist egal WANN) kommt ein Vertrag zustande!
Und nicht noch was ausbauen oder was verändern!
Einfachste Sachverhalte werden hier auf dne Kopf gestellt was ist ein VERTRAG?
Klein Fritzchen geht in die Bäckerei deutet auf die Brezen und zeigt 2 Finger!
Die Nette Blonde zeigt den Daumen!
Klein Fritzchen nickt legt nen Euro auf den Tresen und nimmt die Brezen in Empfang!
KAUFVERTRAG -rechtmässig abgeschlossen!
Und dir Verkäuferin kann sich NICHT - über die Brezen Püschern.. und dann hergeben!
Alex
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Wurde beim ersten Termin, als der Händler den Wagen des TEs (flüchtig) angeschaut hat und der TE einen Wagen des Händlers begutachtet hat, über die Kaufmodalitäten geredet, ist der Zustand des Wagens (zu diesem Zeitpunkt) durchaus relevant.
Auf welchen Paragraphen des BGB zielst du mit dieser Einschätzung ab?
Naja, der TE hat sich da das Radio gekrallt und freut sich wie schlau er war. Wenn ihm jetzt in den naechsten Tagen/Wochen /Monaten an seinem neuen Gebrauchten was kaputt geht und er dann beim Haendler wegen Garantie oder Gewaehrleistung anklingelt wirds lustig. Heufig sind die Haendler eigendlich die A-Loecher. Hier ist mal anders rum. 😉
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Klein Fritzchen geht in die Bäckerei deutet auf die Brezen und zeigt 2 Finger!
Die Nette Blonde zeigt den Daumen!
Klein Fritzchen nickt legt nen Euro auf den Tresen und nimmt die Brezen in Empfang!
KAUFVERTRAG -rechtmässig abgeschlossen!Und dir Verkäuferin kann sich NICHT - über die Brezen Püschern.. und dann hergeben!
Alex
und was hat fritzle beim bäcker mit einem auto verkauf zu tun? was kommt als nächstes? beim anschauen waren die felgen net verschrammt, die reifen hatten mehr profil und der aschenbecher war net voll?
wen ich etwas verkaufe, der käufer schaut sich alles an, es wird ein kaufvertrag geschlossen (SCHRIFTLICH!) und dann stunden später kommt eine reklamtion weil angeblich was fehlt das in keinsterweise im kaufvertrag drinsteht und du glaubst allen ernstes das es man dann alles mögliche fordern kann?
wen du im autohaus ein auto kaufst und dich dann beschwerst das in deinem neuwagen nicht die vollausstattung des vorführwagens drin ist dann wird natürlich der händler umgehend die 20.000€ aufpreisepflichtige geschichten natürlich umgehend ersetzt? oder lacht sich da der richter scheckig?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Auf welchen Paragraphen des BGB zielst du mit dieser Einschätzung ab?Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Wurde beim ersten Termin, als der Händler den Wagen des TEs (flüchtig) angeschaut hat und der TE einen Wagen des Händlers begutachtet hat, über die Kaufmodalitäten geredet, ist der Zustand des Wagens (zu diesem Zeitpunkt) durchaus relevant.
Es geht hier insgesamt darum, wann und unter welchen Bedingungen der Kaufvertrag zu stande gekommen ist...
Da spielen mehrere Paragraphen eine Rolle... Aber Rechtsberatung ist bei MT ja nicht erlaubt! 😛
Da aber keiner von uns dabei war und der TE sich nicht präzise genug zum Ablauf geäußert hat ist alles Glaskugelreiberei.
Wollte es ja nur mal anmerken! 🙂
@BMW K100RS16V:
Ich weiß eben nicht, wann und wo hier ein Kaufvertrag zustandegekommen ist... Wann und wo die Willenserklärungen in welcher Form abgegeben wurden ist uns nicht bekannt... Dir schon?
Der TE hat nicht gesagt: "Nach dem ersten Treffen waren wir uns einig!"
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und was hat fritzle beim bäcker mit einem auto verkauf zu tun? was kommt als nächstes? ....
ganz einfach: VERTRAG ist Vertrag... und es ist Pfurz egal... (bei einer BEWEGLICHEN Sache)
Immobilien ist was anderes!
Aber Auto und Semmel ist (vom Prinzip) vollkommen shite- egal!
Alex
Man kann nicht den Preis gut heißen und dann die Sache verändern (den Preis aber so haben wollen!!)
denk an den Fritzchen- der würde den Bäcker auch zur Sau machen!
Alles wie gegewohnt,die Themenschlachter sind jetzt
am werkeln!
Die paar über 40 Mods können bei über 2.2Mio. User
nicht bei der Stange bleiben.Klar.
Aber wenn jemand klingelt sollte schon etwas geschehen!
Zitat:
Original geschrieben von DCACKG
Alles wie gegewohnt,die Themenschlachter sind jetzt
am werkeln!
Die paar über 40 Mods können bei über 2.2Mio. User
nicht bei der Stange bleiben.Klar.
Aber wenn jemand klingelt sollte schon etwas geschehen!
Bei ca. 2,195 Millionen Karteileichen ist das Verhältnis Mod zu User 1 :1250 😁
Zitat:
Original geschrieben von DCACKG
Alles wie gegewohnt,die Themenschlachter sind jetzt
am werkeln!
Die paar über 40 Mods können bei über 2.2Mio. User
nicht bei der Stange bleiben.Klar.
Aber wenn jemand klingelt sollte schon etwas geschehen!
Wo liegt den dein Problem? Noch wird doch
relativsachlich diskutiert... So 100%ig ist die Sache halt nicht, weil wie immer viel zu wenige Infos seitens des TEs kommen.