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Auto verkauft - Probleme mit Käufer

Themenstarteram 16. November 2007 um 9:30

Hallo alle zusammen,

habe die Tage einen 4er Golf verkauft, der vorher meinem Vater gehörte.

Die Käufer waren zu dritt um sich den Wagen anzusehen, waren abend da. Wagen stand unter einer Laterne und die haben den zusätzlich mit einer Taschenlampe unter die Lupe genommen.

Der Wagen wurde mit einem Standardkaufvertrag von Mobile.de verkauft.

Das Ganze ist jetzt 2 Tage her, die haben den Wagen bereits umgemeldet, sind nun in eine Waschanlage gefahren und haben hinterher irgendwelche Kratzer ( glaube auf der Motorhaube ) gefunden.

Jetzt rufen die mich an, ich hätten dehnen die Kratzer verschwiegen ( obwohl mir in dieser Hinsicht nichts bekannt war ).

Meine Fragen:

Können die Kratzer von der Waschanlage kommen? Wie wahrscheinlich ist sowas?

Muß ich mir davon irgendwas annehmen?

Da das Ganze 2 Tage her ist, kann es dehnen doch auch selber passiert sein, oder? Beim Waschen falschen Lappen nehmen oder im Gebüsch geparkt, oder Nachts nen Neidhammel da gehabt oder was weiß ich!

Oder ist das ne neue Masche um den Preis nachträglich zu drücken, weil ich mich nicht hab weiter runter handeln lassen?

Ich fände es gut, wenn Ihr mal eure Meinungen niederschreibt und ich bin auch nicht böse drum, wenn ein RA in anonymer Weise einen Tipp gibt - der natürlich keinesfalls als Rechtsberatung anzusehen ist.

 

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 24. März 2009 um 9:39

So, wollte mich nun nach langer Zeit nochmals melden.

Ein gutes Jahr nach dem Verkauf des Fahrzeugs wurde es dann entlich mal begutachtet von einem gerichtlich bestellten Gutachter. Km Stand auf Manipulationen geprüft, Unfallschäden gesucht, Lackdichte gemessen etc.

Es gab ein interessantes Ergebnis:

Der Käufer hatte angegeben, dass der Wagen Beifahrertür und Motorhaube neu lackiert gehabt hätte und deswegen ein Unfall passiert sein müsste. Ergebnis vom Gutachter: Das Fahrzeug wurde komplett lackiert ( übrigens wohl sehr gut und gleichmäßig ). Das haben wir schon bei der Besichtigung erfahren -wo auch der Käufer anwesend war. Als ich erfahren hab, dass der Wagen komplett lackiert wurde, konnte ich es mir nicht verkneifen zu dem Käufer zu sagen, dass ich ja dann noch Geld von Ihm zu bekommen habe - ein neu lackiertes Auto sei ja viel mehr Wert :-) das Gesicht hättet ihr mal sehen sollen :-)

Naja, 5 Wochen später kam das Gutachten in Kopie und dort wurde klar gesagt, dass keine Unfallspuren oder sonstige Manipulationen zu finden sind und das das Fahrzeug keinerlei Beschädigungen aufweißt die es zu beseitigen gilt und es für das Alter in einem sehr guten Zustand ist. Kommentar meines Anwaltes dazu: Damit dürfte sich die Sache erledigt haben . . . .

Das ist nun ca. 2 Monate her und es scheibt tatsächlich nichts mehr zu kommen. Bisher ist Ruhe - wobei ich jedoch mir noch irgendein Schreiben hinsichtlich Beendigung der Angelegenheit wünschen würde . . .

Aber man kann nicht alles haben.

Vielen Dank nochmals für die Unterstützung hier und ich wollte euch daher das Ergebnis nicht vorenthalten - auch wenn es sich nun tatsächlich ca. 15 Monate gedauert hat bis mal so halbwegs Rechtssicherheit hergestellt war.

 

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am 19. November 2007 um 17:13

Zitat:

Original geschrieben von Benz-Fan

Zitat:

Dies stellt u. U. einen Verstoß gg. Art. 3 (3) GG (Gleichheit vor dem Gesetz) dar!

Naja, da steht ja auch nicht: verkaufe nicht an Ausländer :D

Es steht ja auch nur, dass er nicht an Eport verkauft und auch nicht an "mach billiga" Fraktion (irgendwie so) und das hilft ;)

:D:D:D

am 19. November 2007 um 17:31

@Fox

ist schon richtig mit dem grundgesetz. aber dieses bezieht sich nur auf die behørden und die justiz. wie ich das als privatperson handhabe ist ziemlich wurst.:D http://www.123recht.net/article.asp?a=512&p=3

gruss

Selbst wenn man "Verkaufe nicht an Ausländer" reinschreibt, ist das kein Verstoß gegen das GG. Ich kann mir immernoch selbst aussuchen, an wen ich verkaufe.

Das ist schon schlimm mit dieser "Fraktion"!!

Habe in Ebay mal ein Pkw verkauft und obwohl der Wagen im Hellen (vor ende der Auktion)besichtigt wurde kam nach ein paar Tagen ein Anruf das sie den Wagen aufgrund einiger Mängel zurückgeben wollen oder "du mache nochmal gute Preis"!!

Die haben den Wagen sogar Probe gefahren und waren begeistert.Und dann sowas.

Und am schlimmsten sind die Anrufe nachts um 2 Uhr mit der Frage "was letzte Preis"!!

Deswegen habe ich in meinen Auktionen meistens die Warnung mit drin das ich auf Nächtliche Anrufe mit einer Trillerpfeife antworte.Bis jetzt hat das geholfen.

Meine Freundin hat 1 mal im Monat aufem Flohmarkt einen Stand(Künstlerpuppen und Marken Teddys)!

Bei mir heisst diese Fraktion da nur die "50 Cent Fraktion), weil die wollen eh immer alles am besten Geschenkt bekommen.Die ham überhaupt keine Ahnung was ein z.b. Steiff Teddy aus Vorkriegszeit überhaupt wert ist.

Einen Vorkriegs-Steiff verkauft man auch nicht auf dem Flohmarkt, sondern auf geeigneten Sammlerbörsen.

am 19. November 2007 um 18:29

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

@Fox

ist schon richtig mit dem grundgesetz. aber dieses bezieht sich nur auf die behørden und die justiz. wie ich das als privatperson handhabe ist ziemlich wurst.:D http://www.123recht.net/article.asp?a=512&p=3

gruss

Stimmt so nicht ganz, da die Grundrechte eine mittelbare Drittwirkung auf alle Bereiche des Rechts, also auch auf das Privatrecht, entfalten und somit auch auf die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen wirken - soviel nur am Rande zur Erklärung;)

Nun aber zurück zum eigentlichen Topic, ist ja kein Juraforum hier:o. Außerdem ist das ursprüngliche Problem viel spannender.

Gruß

Fox74

Hi,

dass Ganze ist mittlerweile ein uralter Standardtrick von solchen Vögeln, um hinterher noch irgendwie Geld abzuzocken, hab ich schon paarmal erlebt. Mittlerweile hast du dass sogar bei Autos für 500,- €. Das erste mal wär ich fast drauf reingefallen, hab dann aber nach Rücksprache mit meinem Anwalt auf stur geschaltet und denen gesagt, das ich die Polizei ruf, wenn die glauben bei mir aufschlagen zu müssen. Da war sofort Ruhe.

Das Beste ist, man sagt denen sofort, dass man kein Wort glaubt und mit Sicherheit nicht auf so´ne alte Masche reinfällt und die sich leider ´nen anderen Blöden zum Abzocken suchen müssen. Damit sprengt man das ganze Konzept von diesen Typen.

Und falls sie doch im Recht sind, wird man schon von deren Anwalt hören und ein glaubwürdiges Gutachten vorgelegt bekommen. Dass wär ja auch völlig in Ordnung, denn ohne würde ich sowieso niemandem Geld erstatten. Ich glaube ohne Gutachten, nur aufgrund von mündlichen Aussagen, würde auch kein Anwalt tätig werden, weil die Erfolgsaussichten dann ohnehin gering wären.

Grüße,

John

Beim nächsten Anruf mitteilen, daß die Polizei bereits informiert ist - dann dürfte Ruhe sein im Karton . . .Mann Mann Mann, unsere ausländischen Mitbürger :D - jeder Einheimische hätte gesagt: Sie hören von meinem Anwalt - und fertig.

Diese Masche mit "Preisnachlaß wegen krasse Kratzer" - ich könnte k . . . . .

mfg. Matt

Zitat:

Original geschrieben von Fox74

Zitat:

Original geschrieben von Benz-Fan

 

Ich auch nicht und mein Kumpel hat das sogar in seinem Verkaufsangebot bei mobile stehen :D

Man muss sich auch nicht immer schreiben, dass das nicht rassistisch ist, denn sowas hat damit nichts zutun;)

Dies stellt u. U. einen Verstoß gg. Art. 3 (3) GG (Gleichheit vor dem Gesetz) dar!

nein

du bist nicht verpflichtet, dein auto zu verkaufen. Daher musst du auch nicht an Murat Yilmaz oder an mich (italiener) verkaufen.

Ich finde zwar, schwarze Schafe gibt es überall, muss aber, obwohl ich selbst dazugehöre, sagen, dass Südländer leider nicht zu den seriösesten Autokäufern/verkäufern gehören

du bist nicht verpflichtet, dein auto zu verkaufen. Daher musst du auch nicht an Murat Yilmaz oder an mich (italiener) verkaufen.

Ich finde zwar, schwarze Schafe gibt es überall, muss aber, obwohl ich selbst dazugehöre, sagen, dass Südländer leider nicht zu den seriösesten Autokäufern/verkäufern gehören

 

Ich denke mal, bei Italienern gibt es da kein grosses Problem, wenn man ihnen ein Auto verkauft....es geht ja dabei nicht um Fussball.:):D

am 20. November 2007 um 7:06

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

nein

du bist nicht verpflichtet, dein auto zu verkaufen. Daher musst du auch nicht an Murat Yilmaz oder an mich (italiener) verkaufen...

:rolleyes:

Also noch mal kurz zur Klärung (ohne Gewähr, keine jur. Beratung):

Natürlich musst Du Dein Auto nicht an Person X verkaufen, was ich übrigens auch nie behauptet habe!

Deine Anzeige bei mobile.de etc. stellt eine invitatio ad offerendum dar und kein Angebot gem. §§ 145 ff. BGB. Es ist Dir somit freigestellt , das Angebot von X anzunehmen oder lieber das von Y.

Rechtlich problematisch könnte es jedoch werden, in der Anzeige best. Personengruppen von vornherein auszuschließen, da dies u. U. als Diskriminierung gewertet werden könnte.

Ende des Exkurses und zurück zum Topic;)

Gruß

Fox74

Themenstarteram 20. November 2007 um 8:16

leider bezieht sich das:

invitatio ad offerendum

auch nicht nur auf das Aussuchen des Käufers, sondern auch darauf, dass der ausgeschriebene Preis lediglich ein "Richtwert" ist und den Käufer seinerseits auffordert ein entsprechendes Angebot abzugeben. Klassisches Beispiel ist auch das Schaufenster. Wenn ich da hundert € für´s Klaid reinschreibe, muß ich das noch lange nicht für hundert verkaufen - sofern ich das Angebot nicht einer speziellen Person gemacht habe.

Ha, da ist bei meinem Studium auch noch etwas hängen geblieben :D

Aber Ihr habt schon alle recht, wie ihr euch hier so versammelt habt - spannend ist es!

Ich werde euch natürlich auf dem Laufenden halten, gehe jedoch davon aus, dass jetzt erstmal ein paar Tage Ruhe sein wird - muß ja, weil das Beweise sammeln und das Ausarbeiten des Anwaltes dauert ja seine Zeit :D

Habe schon überlegt, ob ich das Antwortschreiben von der Firma schreiben lasse, wo meine Freundin arbeitet - ist die viert größte Anwaltssozietät der Welt :D ( ist sie tatsächlich ) - - - da liegen die Einstiegsgehälter für Anfänger ( Anwälte ) so hoch, da muß jeder normale Anwalt sicherlich schon kotzen muß, wenn er nur den Briefbogen sieht :D

Die würden mich eh nicht vertreten, aber mal so nen Warnschuss abgeben, wäre schon lustich.

Hinsichtlich der Aussage, das ein Anwalt erst tätig wird, wenn er ein Gutachten vorliegen hätte - das glaube ich nicht.

1. bekommen die immer ihr Geld - von welcher Partei auch immer

2. Habe ich mich mal mit nem Anwalt für Strafrecht unterhalten, der ganz klar sagte, dass ihm völlig egal ist für welche Seite er arbeitet. Letztlich war das auch der Grundgedanke in unserem Studium - egal zu welchem Ergebnis wir kommen, wenn die Argumentationskette schlüssig ist, ist es richtig. Klaar, das ging nicht richtig in die Tiefe, aber schon so, dass man sich ein bisschen in BGB, HGB, VVG, VAG und noch so diesem und jenem anderen zurecht finden konnte und mußte. Und wem es etwas sagt: nix Urteilstil - schon Gutachtenstil mit Subsumtion :eek:

am 20. November 2007 um 8:29

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15

leider bezieht sich das:

invitatio ad offerendum

auch nicht nur auf das Aussuchen des Käufers, sondern auch darauf, dass der ausgeschriebene Preis lediglich ein "Richtwert" ist und den Käufer seinerseits auffordert ein entsprechendes Angebot abzugeben. Klassisches Beispiel ist auch das Schaufenster. Wenn ich da hundert € für´s Klaid reinschreibe, muß ich das noch lange nicht für hundert verkaufen - sofern ich das Angebot nicht einer speziellen Person gemacht habe.

Yep, so isses.:D:D Hab' mich auch gewundert, was bei mir noch so alles von meinen Jura-Vorlesungen hängen geblieben ist:p

Zitat:

Ich werde euch natürlich auf dem Laufenden halten, gehe jedoch davon aus, dass jetzt erstmal ein paar Tage Ruhe sein wird - muß ja, weil das Beweise sammeln und das Ausarbeiten des Anwaltes dauert ja seine Zeit :D

Wenn's zu lange dauert, kannste ja mal selber bei den Käufern anrufen - nicht, dass es hier zu langweilig wird;):p:D:D

Zitat:

Und wem es etwas sagt: nix Urteilstil - schon Gutachtenstil mit Subsumtion :eek:

:D:D

Gruß

Fox74

Da fällt mir doch glatt folgendes inserat ein :D

(wobei ich hier die wortwahl persönlich unter aller sau finde)

am 20. November 2007 um 9:54

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Da fällt mir doch glatt folgendes inserat ein :D

(wobei ich hier die wortwahl persönlich unter aller sau finde)

"Gutes" Beispiel, genau auf eine derartige Anzeige bezogen sich meine rechtlichen Bedenken - wobei hier ggf. schon der Straftatbestand einer Beleidigung erfüllt sein könnte. Es kommt nunmal immer auf die Formulierung an.

Gruß

Fox74

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