Auto verkauft - Probleme mit Käufer

Hallo alle zusammen,

habe die Tage einen 4er Golf verkauft, der vorher meinem Vater gehörte.

Die Käufer waren zu dritt um sich den Wagen anzusehen, waren abend da. Wagen stand unter einer Laterne und die haben den zusätzlich mit einer Taschenlampe unter die Lupe genommen.

Der Wagen wurde mit einem Standardkaufvertrag von Mobile.de verkauft.

Das Ganze ist jetzt 2 Tage her, die haben den Wagen bereits umgemeldet, sind nun in eine Waschanlage gefahren und haben hinterher irgendwelche Kratzer ( glaube auf der Motorhaube ) gefunden.

Jetzt rufen die mich an, ich hätten dehnen die Kratzer verschwiegen ( obwohl mir in dieser Hinsicht nichts bekannt war ).

Meine Fragen:

Können die Kratzer von der Waschanlage kommen? Wie wahrscheinlich ist sowas?

Muß ich mir davon irgendwas annehmen?

Da das Ganze 2 Tage her ist, kann es dehnen doch auch selber passiert sein, oder? Beim Waschen falschen Lappen nehmen oder im Gebüsch geparkt, oder Nachts nen Neidhammel da gehabt oder was weiß ich!

Oder ist das ne neue Masche um den Preis nachträglich zu drücken, weil ich mich nicht hab weiter runter handeln lassen?

Ich fände es gut, wenn Ihr mal eure Meinungen niederschreibt und ich bin auch nicht böse drum, wenn ein RA in anonymer Weise einen Tipp gibt - der natürlich keinesfalls als Rechtsberatung anzusehen ist.

Beste Antwort im Thema

So, wollte mich nun nach langer Zeit nochmals melden.

Ein gutes Jahr nach dem Verkauf des Fahrzeugs wurde es dann entlich mal begutachtet von einem gerichtlich bestellten Gutachter. Km Stand auf Manipulationen geprüft, Unfallschäden gesucht, Lackdichte gemessen etc.

Es gab ein interessantes Ergebnis:

Der Käufer hatte angegeben, dass der Wagen Beifahrertür und Motorhaube neu lackiert gehabt hätte und deswegen ein Unfall passiert sein müsste. Ergebnis vom Gutachter: Das Fahrzeug wurde komplett lackiert ( übrigens wohl sehr gut und gleichmäßig ). Das haben wir schon bei der Besichtigung erfahren -wo auch der Käufer anwesend war. Als ich erfahren hab, dass der Wagen komplett lackiert wurde, konnte ich es mir nicht verkneifen zu dem Käufer zu sagen, dass ich ja dann noch Geld von Ihm zu bekommen habe - ein neu lackiertes Auto sei ja viel mehr Wert :-) das Gesicht hättet ihr mal sehen sollen :-)

Naja, 5 Wochen später kam das Gutachten in Kopie und dort wurde klar gesagt, dass keine Unfallspuren oder sonstige Manipulationen zu finden sind und das das Fahrzeug keinerlei Beschädigungen aufweißt die es zu beseitigen gilt und es für das Alter in einem sehr guten Zustand ist. Kommentar meines Anwaltes dazu: Damit dürfte sich die Sache erledigt haben . . . .

Das ist nun ca. 2 Monate her und es scheibt tatsächlich nichts mehr zu kommen. Bisher ist Ruhe - wobei ich jedoch mir noch irgendein Schreiben hinsichtlich Beendigung der Angelegenheit wünschen würde . . .
Aber man kann nicht alles haben.

Vielen Dank nochmals für die Unterstützung hier und ich wollte euch daher das Ergebnis nicht vorenthalten - auch wenn es sich nun tatsächlich ca. 15 Monate gedauert hat bis mal so halbwegs Rechtssicherheit hergestellt war.

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@Pepsi15:
immer locker bleiben, denn:
wenn die tatsächlich den Kauf rückabwickeln wollen, müssen die erstmal den Anwalt bezahlen.
Selbst wenn der ein Kumpel 😉 ist, müssen bei Klageeinreichung die Gerichtskosten vor Klageeröffnung bezahlt werden (und hier hilft kein Kollege aus).
Der Ausgang ist für die mehr als ungewiss, denn das Fahrzeug ist 7 Jahre alt und kann deshalb entsprechende Gebrauchsspuren aufweisen. Die optischen Mängel hätten schon beim Kauf auffallen müssen und können im Nachhinein nicht reklamiert werden.
Zum Thema unfallfrei: das ist eine heikle Sache. Denn selbst nach einem "Zusammenstoß" mit einem Einkaufswagen ist das Fahrzeug nicht mehr unfallfrei. Dazu gibt es leider unterschiedliche Urteile.
Sofern Du aber keinen KFZ Beruf ausübst bzw. gelernt hast, kann man Dir Unwissenheit nicht vorwerfen. Daher sollten Dir selbst bei einem nachgewiesenen Bagatellschaden keine Nachteile entstehen.
Fakt ist:
der Kläger braucht einen Anwalt, muss die Gerichtskosten vorstrecken und das Gutachten muss von einem anerkannten Sachverständigen sein.

Ich an Deiner Stelle würde den Käufer per Einschreiben und Rückschein dazu auffordern die Telefonanrufe ab sofort zu unterlassen. Sollte das nicht innerhalb einer Woche passieren, würde ich dem Käufer per RA eine Unterlassungserklärung zukommen lassen. Sollte er die nicht abgeben, würde ich eine einstweilige Verfügung erwirken und dann ggfls. auf Unterlassung klagen.

Gruß,
Thilo

oho, da schießt aber einer mit Kanonen auf Spatzen 😁

Haben mich ja gestern das letzte Mal angerufen, keine nächtlichen Attacken oder sowas. Somit ist alles gut und ich habe auch, zumindest im Moment" keine Probleme damit mal mit denen zu reden. Hab ja nichts zu verbergen.

Und wie gesagt, habe denen gesagt, sollen den Anwalt nehmen und damit ist an sich alles gesagt was gesagt werden muß. Jetzt wart ich einfach mal ab.

Zitat:

oho, da schießt aber einer mit Kanonen auf Spatzen 😁

😁

Lass mal hören, wenn noch etwas kommt.

Gruß,
Thilo

Kanonen auf Spatzen... naja warum nicht? Einfach mal den Spieß umdrehen, kann auch lustig sein 🙂

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ich werde euch auf dem Laufenden halten.

Für Spieß rumdrehen habe ich zuwenig langeweile, werde ich aber sicherlich tun, wenn die Herren und Damen mir all zu sehr auf den S*** gehen.

Wenn die dir das Auto zurück bringen wollen und gegen das gleiche geld , würde ich die kommen lassen. Und wenn die da sind erst mal anfangen zu mekern , scheisse kratze, da beule, hier voll asi schon 1000km mehr drauf. Ein Besitzer mehr.

Ihr habt mir z.B 7000€ gegeben und ich gebe euch 5000€ OKAY !

Mach das nicht alleine so 2-3 Kumpels solltest du dabei haben. Der kommt bestimmt auch nicht alleine.

Die Geschichte ist schon krass - ich hab meine bisherigen 2 Autos an Griechen verkauft - absolut korrekt, kein Schlechtreden des Autos, keine Preisnachverhandlungen - alles super gelaufen!

bisher ist Ebbe im Briefkasten und auch das Telefon ist ruhig. Muß ja ein sehr beschäftigter Anwalt sein 😁

Aber wir warten mal ab. Hab so ein Bauchgefühl, dass die Sache noch nicht vorbei ist.

Melde mich wieder!

Pepsi, deine Schilderung des eigentlichen Verkaufs am Küchentisch erinnert mich stark an meine Verkaufsgeschichte...
diese ist in meiner Signatur nachzulesen 😉 😁

Das war sowas von hammerhart, ich hab am Schluss echt gezittert vor Wut, geholfen hat da nur noch ne halbe Flasche Johnny, ehrlich...

Also, kack auf die Drohungen von denen, alles heisse Luft...

Sollten die sich nochmal bei dir blicken lassen, Polente rufen (!!!)

Ich werd jetzt bei meinen nächsten Autoverkauf sagen, das ich Kripo-Beamter bin, Abteilung Ausländerkriminalität o.ä. ...

Freunde haben das so gemacht, die Gespräche waren sehr sehr entspannt, fast null Bazaar 😁

Gruss
Score12

@ Score - deine Story hatte ich mit Belustigung vor einigen Tagen bereits gelesen. Da gibt es echt viele Gemeinsamkeiten und ganz ehrlich, ich glaube fast, das das in vielen vielen Gesprächen genau so ablaufen wird.

Wow, da schaut man mal wieder ins "Sicherheit-Forum" .... und siehe da, eine sehr spannende story.... für dich nervig, für uns Spannung pur 😁

Ich an deiner Stelle hätte die Typen schon garnicht in die Wohnung gelassen sondern alles schön im Hof oder sonstwo erledigt. Da weist ja nie genau wie die drauf sind 🙄

Meine Eltern fahren nen alten 190E Daimler da ist irgendwann bei 150tkm der KM-Zähler kaputt gegangen da hängen auch andauernd Kärtchen " Bar - An und Verkauf" kaufe alles, auch Unfallwagen ....blablabla" 🙄

Na dann mal viel Glück noch oder vielleicht besser gesagt viel Spaß ??! 😁

Zitat:

Original geschrieben von axl0815


Hallo,

Also wenn du eine Privatperson bist und du nicht arglistig gehandelt hast und ist meiner Meinung nach die Sache mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag für dich erledigt.
Bei Privatverkäufen gilt im Grunde immernoch, gekauft wie gesehen. Und wenn sich jemand darauf einlässt ein Auto bei Dunkelheit zu besichtigen ist er selbst schuld.

Gruß.
Axl.

Auch bei Privatverkäufen muss die Sachmängelhaftung ausdrücklich und am besten schriftlich ausgeschlossen werden. Mit gekauft wie gesehen kommt heute niemand mehr durch.

Bei diesen offensichtlichen Mängeln, der Käufer musste sie auch als absoluter Laie erkannt haben, kann man später aber nicht recklamieren.

wie beschrieben war es ein Kaufvertrag, der den Ausschluss der Sachmängelhaftung bereits eingedruckt hatte. Gehe davon aus, dass dies ausreichend ist.

Tja, und ansonsten - Funkstille

So, da bin ich wieder und . . . . mit Neuigkeiten!

Habe also tatsächlich Post von einem Anwalt erhalten. Dieser bezieht sich in dem Schreiben auf das dem Käufer zustehende Gewährleistungsrecht und bietet mit "ausdrücklich" an den Wagen zum Verkaufspreis wieder zurück zu nehmen.

Spannenderweise wurde das von ihm beschriebene Gewährleistungsrecht in Form der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen und wenn ich ehrlich bin, würde ich mich als Geschädigter ( wenn ich Recht hätte ) nicht mit dem Tausch zufrieden geben. Ich hätte dann noch gerne die Kosten für den Anwalt, die Kosten für die Ummeldung + Kennzeichen sowie Fahrtkosten und Telefonkosten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Anwalt diese Kosten aufgeschlagen bzw. in Rechnung gestellt hätte, sofern die Rechtslage eindeutig zu seinen Gunsten stehen würde - oder wie seht ihr das?

Naja, auf jedenfall habe ich Montag nen Termin beim Anwalt. Eine telefonische Vorabberatung an einer Anwaltshotline hat meine oben genannten Vermutungen zwar schon bestätigt, aber teilt mir gerne mit was ihr davon haltet.

Mach dir keinen Kopf, wenn du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast für einen Privatverkauf, dann kann der Anwalt Briefe schreiben, bis er schwarz wird...

Deine Anwaltskosten wirst du wohl selber zahlen müssen, ausser du hast ne entsprechende Rechtschutzversicherung und die erteilt ne Deckungszusage (wovon ich aber ausgehen würde...). Kleiner Tip noch: nichts mehr selber zurückschreiben, ALLE Schreiben sind an deinen Anwalt zu richten, das schont deine Nerven 😉

Gruß Tecci

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