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Auto abgeschleppt

Themenstarteram 22. November 2019 um 12:26

Hallo,

ich wohne momentan in einem "Baugebiet". Gestern Abend hab ich am Rand meiner Straße geparkt. Rechts davon die fertigen Häuser, links die Baustelle. Da standen eine ganze Reihe Autos, ich hab also garnicht drauf geachtet, dass dort anscheinend temporäres Halteverbot herrscht und mich dazu gestellt.

Heute morgen war das Auto dann weg.

Gerade bei der Polizei angerufen, diese haben aber nichts vermerkt gehabt und mich an das örtliche Abschleppunternehmen verwiesen. Die haben mir dann die Auskunft gegeben, dass ich das Auto für 250 € abholen könnte.

Das muss man dann wohl unter Lehrgeld abschreiben.

Im Internet ist über das Unternehmen allerdings nur negatives zu lesen, Abzock-Mafia, keine ausgewiesene MwSt auf den Rechnungen, Nötigung, Verweigerung vom Herausgabeanspruch und Abschleppen ohne Auftraggeber etc etc

Ich wurde noch nie abgeschleppt, deswegen die Frage ob das rechtens ist und 250€ angemessen?

Würde mich nur ungern zusätzlich abzocken lassen. Dass ich abgeschleppt wurde, ist natürlich meine eigene Schuld.

Beste Antwort im Thema

...schon mal geguckt, was ein Autokran, ein LKW, ein Tieflader, eine Betonpumpe, ein Betonmischer, eine benötigte größere Baumaschine,... usw. in der Stunde kostet und welche Schäden da entstehen, wenn diese Fahrzeuge + Fahrer + Baustellenpersonal sinnlos rumstehen und nicht arbeiten können, weil wieder einmal die Zufahrt zur Baustelle zugeparkt ist?

Lächerliche 250,- EUR sind dagegen ein Spottpreis... man kann jedem Bauunternehmen / jedem Unternehmen nur raten in entsprechenden Fällen dem Verursacher solche Schäden in Rechnung zu stellen und ggf. auch den Klageweg zu beschreiten.

Zum Beispiel, die Montage von einem Obendreherkran ( https://www.youtube.com/watch?v=HuR24B7z3Ek ) kann je nach Aufwand zwischen 10 eher 15 bis 20 oder 30.000,-€ kosten.

Allein z.B. der Autokran in dem Video, ein 350 Tonnen Kran mit Wippspitze... da fliegen die Hunderter im Minutentakt...

PS: https://www.youtube.com/watch?v=OXBSt2ADNkc

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Ist bei Euch kein Ordnungsamt für den ruhenden Verkehr zuständig? Ich weiss nicht, ob deren Abschleppaufträge bei der Polizei bekannt sind.

Ansonsten geh mal davon aus, daß bei privaten Aufträgen der Auftraggeber erstmal zahlen muss. Im Sinne der Rechnungsstellung finde ich es auch schwierig, das direkt zu übernehmen...

Sofern das Halte-/Parkverbot ausgeschildert war, ist das Abschleppen wohl rechtens. Ich vermute mal stark, dass an dieser Stelle vielleicht Lieferfahrzeuge Baumaterialien bringen. Wenn dann kein Platz ist, gibts wieder Wartezeiten auf der Baustelle.

Ob nun 250€ angemessen sind, kann ich nicht beurteilen. Kommt auch darauf an, wo das war.

Der Wagen meines Chefs wurde mal im Stadtgebiet von Dresden umgesetzt, da waren immerhin 150€ plus Märchensteuer fällig. Ich denke mal, es wäre noch teurer gekommen, wenn die das Fahrzeug auf ihrem Hof abgestellt hätten.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 22. November 2019 um 14:13:28 Uhr:

Sofern das Halte-/Parkverbot ausgeschildert war, ist das Abschleppen wohl rechtens.

Aber natürlich nicht als Eigeninitiative des Abschleppdienstes ;-)

 

Lass bitte hören, wie die Lage ist.

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 22. November 2019 um 13:36:15 Uhr:

Ansonsten geh mal davon aus, daß bei privaten Aufträgen der Auftraggeber erstmal zahlen muss.

Nicht zwingend.

https://www.motor-talk.de/.../...ahrung-nach-abschleppen-t3705179.html

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 22. November 2019 um 15:40:42 Uhr:

 

Aber natürlich nicht als Eigeninitiative des Abschleppdienstes ;-)

 

Lass bitte hören, wie die Lage ist.

Ich geh mal davon aus, dass der Abschlepper entsprechende Order hatte, zu einem bestimmten Zeitraum den ausgeschilderten Bereich frei zu halten.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. November 2019 um 15:45:08 Uhr:

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 22. November 2019 um 13:36:15 Uhr:

Ansonsten geh mal davon aus, daß bei privaten Aufträgen der Auftraggeber erstmal zahlen muss.

Nicht zwingend.

https://www.motor-talk.de/.../...ahrung-nach-abschleppen-t3705179.html

Ich kenne dies aber nicht im Zusammenhang mit öffentlichen Straßen und kann mir uch nicht vorstellen, daß da eine generelle Beauftragung zur Abschleppung und Übernahme der Forderungen möglich ist.

Ich wüsste auch nicht, dass irgendwelche "Inkassoabschlepper" diesen Dienst auch z.B. an Privatpersonen zum Freihalten on Einfahrten oder Garagen anbieten.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 22. November 2019 um 15:57:06 Uhr:

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 22. November 2019 um 15:40:42 Uhr:

 

Aber natürlich nicht als Eigeninitiative des Abschleppdienstes ;-)

 

Lass bitte hören, wie die Lage ist.

Ich geh mal davon aus, dass der Abschlepper entsprechende Order hatte, zu einem bestimmten Zeitraum den ausgeschilderten Bereich frei zu halten.

siehe oben...

...schon mal geguckt, was ein Autokran, ein LKW, ein Tieflader, eine Betonpumpe, ein Betonmischer, eine benötigte größere Baumaschine,... usw. in der Stunde kostet und welche Schäden da entstehen, wenn diese Fahrzeuge + Fahrer + Baustellenpersonal sinnlos rumstehen und nicht arbeiten können, weil wieder einmal die Zufahrt zur Baustelle zugeparkt ist?

Lächerliche 250,- EUR sind dagegen ein Spottpreis... man kann jedem Bauunternehmen / jedem Unternehmen nur raten in entsprechenden Fällen dem Verursacher solche Schäden in Rechnung zu stellen und ggf. auch den Klageweg zu beschreiten.

Zum Beispiel, die Montage von einem Obendreherkran ( https://www.youtube.com/watch?v=HuR24B7z3Ek ) kann je nach Aufwand zwischen 10 eher 15 bis 20 oder 30.000,-€ kosten.

Allein z.B. der Autokran in dem Video, ein 350 Tonnen Kran mit Wippspitze... da fliegen die Hunderter im Minutentakt...

PS: https://www.youtube.com/watch?v=OXBSt2ADNkc

Ja Lehrgeld.

250€ ist nicht günstig aber auch keine Abzocke. Aber ne ordentliche Rechnung solltest du bekommen. Wenn keine MwSt. Ausgewiesen ist, ans Finanzamt weiterleiten

Wieso geht hier eigentlich jeder davon aus, dass es sich um eine schon öffentlich gewidmete Straße handelt?

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 22. November 2019 um 16:38:04 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. November 2019 um 15:45:08 Uhr:

 

Nicht zwingend.

https://www.motor-talk.de/.../...ahrung-nach-abschleppen-t3705179.html

Ich kenne dies aber nicht im Zusammenhang mit öffentlichen Straßen und kann mir uch nicht vorstellen, daß da eine generelle Beauftragung zur Abschleppung und Übernahme der Forderungen möglich ist.

Ich wüsste auch nicht, dass irgendwelche "Inkassoabschlepper" diesen Dienst auch z.B. an Privatpersonen zum Freihalten on Einfahrten oder Garagen anbieten.

Der Punkt ist ja die Frage:

Darf der "einfach so" abschleppen ?

Muss da ein Auftrag vorliegen ?

ZB durch eine Politesse ?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Baufirma sagen kann: Abschleppen !

Natürlich kostet ein Kran, Betonpumpe oä viel Geld.

Da sind 250 eus im Vergleich ein Witz.

Anderseits sind 250 eus aber kein Pappenstiel, und für viele nicht "einfach so" aus dem Ärmel zu schütteln. Ich finde das für ein einfaches Abschleppen schon recht heftig.

Die Frage ist also: Lag da ein Auftrag vor ?

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 25. November 2019 um 13:48:45 Uhr:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Baufirma sagen kann: Abschleppen !

Natürlich kostet ein Kran, Betonpumpe oä viel Geld.

Da sind 250 eus im Vergleich ein Witz.

Anderseits sind 250 eus aber kein Pappenstiel, und für viele nicht "einfach so" aus dem Ärmel zu schütteln. Ich finde das für ein einfaches Abschleppen schon recht heftig.

Hier geht es um die Verhältnismäßigkeit. Die Baufirma wählt die Möglichkeit, bei der die Kosten für den Falschparkenden am geringsten sind und das ist in diesem Fall logischerweise das Abschleppen des Fahrzeugs.

der te hätte ja auch längst schonmal ein bild des auftrages und der rechnung nachschieben können, scheint also nicht so wichtig zu sein, zumal er sich seit dem eingangspost nicht mehr dazu geäußert hat

Zitat:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Baufirma sagen kann: Abschleppen !

1. Es kann immer noch ein Baufeld gewesen sein und somit Privatgrund.

2. Wieso sollte ich als Privatmann keinen Auftrag an den Abschleppdienst erteilen? Dies ist selbstverständlich möglich. Man trägt vielfach einfach das Kostenrisiko. Wenn es der Ordnungsdienst macht, dann übernimmt die Stadt/Kommune dies.

Zitat:

Anderseits sind 250 eus aber kein Pappenstiel, und für viele nicht "einfach so" aus dem Ärmel zu schütteln. Ich finde das für ein einfaches Abschleppen schon recht heftig.

Wer fahrlässig handelt

Zitat:

ich hab also garnicht drauf geachtet, dass dort anscheinend temporäres Halteverbot herrscht und mich dazu gestellt

, muss letztlich sowas in kauf nehmen. Der TE hat ja schon zugegeben, dass er sein Fehlverhalten eingesteht.

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