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Auto verkauft, Käufer will wieder zuruckgeben

Themenstarteram 20. November 2019 um 19:37

Moin,

Ich habe am Samstag mein Projektauto verkauft.

Da er einige Macken hat habe ich ihn als Nicht fahrbereit verkauft, da ich einige hier hatte die das nicht gelesen haben, habe ich den Käufer vorher nochmal extra gefragt ob er das so in Kauf genommen hat, und ja hat er.

Nun war er am Samstag hier, er hat mich noch etwas runtergehandelt, alles schön und gut. Wir haben direkt am Samstag den Verkauf ausgemacht und er hat mir das Geld gegeben und ich ihm die Papiere (zwei zeugen, jeweils von einem waren dabei).

Nun ist er heute gekommen und wollte den Wagen abholen, anstatt wie abgemacht mit einem trailer, stand er mit roten Nummern vor der Tür. Dann wollte er den Wagen wegfahren, allerdings hat das Getriebe nicht funktioniert.

Den schriftlichen Vertrag den ich nach seinem Wunsch angefertigt habe damit ich nicht sagen kann er hätte den Wagen geklaut, möchte er nicht unterschreiben, dazu möchte er sein geld zurück oder er droht mir dass er mich anzeigt wegen Betrug da ich ja in der Anzeige stehen hätte dass das Getriebe funktioniert und auch gesagt hätte das es funktioniert.

Was habe ich in der Anzeige geschrieben: Zitat:"Das Automatikgetriebe wurde vor weniger als 5.000km ausgetauscht, allerdings habe ich keine Informationen darüber wie viele km das Austauschgetriebe hat." Sonst habe ich in der Anzeige nix über das Getriebe stehen. Was habe ich mündlich gesagt: (Gedächtnisprotokoll)"Ich habe den Wagen bis jetzt nur hier auf dem Hof gefahren", das ist alles was ich in Richtung Getriebe gesagt habe, dies kann ich durch Videos und mehrere unabhängige zeugen auch beweisen.

Ebenso steht in der Anzeige: "Privatverkauf, keine Garantie oder Rücknahme."

Da ich Azubi bin und mit dem Geld Schulden beglichen habe, habe ich das Geld nicht mehr. Ebenso sehe ich, und auch meine Eltern, mich im Recht. Da ich wie gesagt Azubi bin habe ich wenig Lust auf einen Rechtsstreit.

(Und nein ich werde nicht mit dem Käufer verhandeln, der Grund dafür ist dass er als er den Wagen gekauft hat den Preis um 50€ gedrückt hat da er extreme Angst habe dass irgendwas anderes im Motor als die Kolbenringe kaputt ist. Und dann kommt er hier mit roten Kennzeichen an und will 100km durch die Republik fahren)

Was würdet ihr an dieser Stelle machen? Meine Eltern möchten dass das Auto so bald wie möglich aus dem Carport verschwindet aber der Käufer weigert sich ihn jetzt abzuholen.

Grüße...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Flintbeker schrieb am 20. November 2019 um 20:37:26 Uhr:

Was würdet ihr an dieser Stelle machen? Meine Eltern möchten dass das Auto so bald wie möglich aus dem Carport verschwindet aber der Käufer weigert sich ihn jetzt abzuholen.

Aufhebungsvertrag mit Käufer (Nullvergleich, er trägt seine Aufwendungen selbst) und die Karre mit ordentlicher Fehlerbeschreibung nochmal verkaufen.

Für die Eltern den Keller streichen oder den Garten winterfest machen - als Gegenleistung für die Geduld und dafür, dass sie dir den Kaufpreis vorstrecken, damit du den Käufer ausbezahlen kannst.

Karre schnell verkaufen und nicht weiter drüber ärgern.

Sämtliche rechtlichen Erörterung sind hier unnötig, es gibt nur eine sinnvolle Lösung.

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MOIN,

Stefan - Nö. Er hat ein Auto gekauft, bei dem der Verkäufer zugesichert hat - prinzipiell fährt es. Er hat nicht zugesagt es fährt super oder sonstwas - aber es fährt. Augenscheinlich fährt es aber eben doch nicht. Jetzt kann er als VK sich aussuchen - bringt er das Auto in den Zustand das es fährt (zumindest wie zugesagt auf dem Hof!) Oder er lässt sich auf eine Täuschung ein (Antwort auf die Frage fährt es wurde bejaht, Auto fährt aber Objektiv nicht) oder ggf. auf einen Irrtum (Ich wusste nicht, dass es mittlerweile nicht mehr fährt) - erstes kostet ggf. mehr Geld als das Auto wert ist, zweites und drittes führen zur Rückabwicklung.

Wenn die Karre losgefahren wäre und nach 2m verreckt wäre - hätte der VK gar kein Problem. Aber so ...

Hätten wir die Anzeige im KV zum mitgeltenden Teil des KV gemacht - hätten wir auch kein Problem - den haben wir aber auch nicht. Würde im KV stehen - Auto fährt nicht (warum muss man ja nicht angeben) - auch eher ein geringes Problem - aber haben wir ja auch nicht.

Wir haben nur eine sehr allgemine Anzeige wo zum exakten Problem scheinbar nix drinsteht und die mündliche Aussage ja, zumindest auf dem Hof fährt es. Da ist der Knackpunkt.

LG Kester

Zitat:

@StephanRE schrieb am 21. November 2019 um 09:56:45 Uhr:

Das Problem des Käufers ist: er hat ein NICHt fahrbereites Auto gekauft und kam mit roten Schildern. bei einem Auto mit dem zustand kann ich einfach nix voraussetzen. egal ob nun ein kaputtes getriebe explizieht erwähnt wurde oder nicht.

FALSCH:

"Da er einige Macken hat habe ich ihn als Nicht fahrbereit verkauft"

&

"Preis ... gedrückt hat da er extreme Angst habe dass irgendwas anderes im Motor als die Kolbenringe kaputt ist. Und dann kommt er hier mit roten Kennzeichen an und will 100km durch die Republik fahren"

also kann sich der Käufer NICHT über 3 l Ölverbrauch je 1.000 beklagen

(bzw. generell einen worin auch immer begründeten Motorschaden)

und auch NICHT über was immer an "Macken" wie nicht funktionierende Bremslichter, Eisen auf Eisen schrammende Bremsen, oder oder oder begründen, dass ein Auto "nicht fahrbereit" ist

(oder was immer der TE an "Macken" erwähnt hat!)

über den verschwiegenen Getriebeschaden aber schon!

Ich sehe die Vorteile eindeutig beim Käufer, denn plausibel ist es nicht, daß das ausgetauschte Getriebe jetzt gar nicht geht, man das aber nicht einschätzen konnte, weil man ja nur auf dem Hof gefahren ist.

Selbst wenn das Auto nicht fahrbereit ist, muß man trotzdem die Punkte erklären, warum das aus Verkäufersicht so ist. Das Getriebe fällt da weg, weil es ja offensichtlich getauscht wurde. Der Spruch....ich kann nicht garantieren, wie gut das läuft...oder so, hilft nur für die Zukunft als Ausrede.

Ginge die Sache vor Gericht, dann würde ich also eher auf den Käufer wetten.

Allerdings ist der Ablauf nicht gerade optimal gewesen. Es fehlt noch der unterschriebene Vertrag, aber der Verkäufer hat das Geld.

Stellt sich der Verkäufer stur, bleibt dem Käufer nur, auf Rückabwicklung oder Schadenersatz zu klagen. So lange wird der Wagen wohl da stehen bleiben. Danach vielleicht auch.

Hat der Verkäufer die Einsicht, daß es hätte anders laufen sollen, so könnte er das Geschäft rückabwickeln, und unter entsprechenden Angaben neu verkaufen, selbst unter der Wahrscheinlichkeit, daß es noch weniger Geld gibt. Damit wäre der Wagen aber wohl schneller weg.

Ob das Geld jetzt schon weg ist, oder nicht, ist letztlich ohne Belang.

siehe § 434 "Sachmangel"

(1) 1 Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Also Sachmangel liegt vor, für den nach den hier gegebenen Informationen der Verkäufer einzustehen hat.

Reparatur oder Rückabwicklung.

O.

Jetzt doch mal Butter bei die Fische, @Flintbeker: bist Du tatsächlich mit dem Auto noch auf dem Hof (oder sonstwo) rumgefahren, oder wusstest Du ganz genau dass das neue alte Getriebe im Arsch ist, und sich die Karre keinen Zentimeter aus eigener Kraft vorwärts bewegt?!

Wer im Recht und wer im Unrecht ist sollten wir besser einem Anwalt / Gericht überlassen, Jura muss nicht umsonst studiert werden...

Selbst wenn du noch auf dem Hof gefahren bist, wer kann das bitte nachweisen ? Familiäre Zeugen sind vor Gericht so gut wie garnichts Wert... unbeteiligte Zeugen wird mehr geglaubt als Familienangehörigen... ist irgendwo auch logisch, oder...

Würde dir wärmstens dazu raten sich zu einigen weil der Käufer hat das recht das Getriebe auf deine Kosten instantsetzen zu lassen wenn du Angaben gemacht hast, dass du mit dem besagten Fahrzeug noch etwaige Meter durch Motorkraft! (Schieben zählt nicht) dich fort-bewegt hast...

Sieht momentan wirklich so aus, dass er dich im Fall der Fälle auf gut Deutsch "an den Eiern hat"...

*nachtrag*

Ein Getriebe geht von paar Metern fahren nicht so dermaßen kaputt, dass garnichts mehr geht - dass es demnach plötzlich nicht mehr ging und bei deiner aussage noch alles ok war-> musst du erstmal nachweisen können... wenn du fährst, motor aus machst, kann das Getriebe oder was auch immer nicht kaputt sein...

Zitat:

@Kiseku schrieb am 21. November 2019 um 22:57:56 Uhr:

... weil der Käufer hat das recht das Getriebe auf deine Kosten instantsetzen zu lassen wenn du Angaben gemacht hast, dass ...

falsch!

der Käufer kann zunächst mal nur eine Nachbesserung (durch den Verkäufer!) verlangen ...

was für den TE (als nicht-Mechaniker) aber wohl auch nicht wesentlich günstiger kommt ;)

PS:

und so richtig blöd ist´s, wenn sich der Käufer weigert, NACHTRÄGLICH noch einen Ausschluss der Gewährleistung zu unterschreiben ... und in den nächsten 2 Jahren weitere Mängel auftreten ...

--> hier hilft wohl nur noch der "geordnete Rückzug"!

Dazu kommt, daß eben nach dem Einbau des Getriebes, wenn ich es richtig verstanden habe, 5000 km gefahren wurden. Sollte sich da ein Defekt angedeutet haben, so hätte man es dem Käufer selbstverständlich mitteilen müssen. Es ist einfach mehr als unlogisch, daß ein funktionierendes Getriebe 5000 km geht, dann aber plötzlich wenn der Käufer den Wagen abholen will, eben nicht mehr geht. Das ist unabhängig von den sonstigen Defekten in den Motorinnereien.

Kurz, wegen des Getriebes hat Dich der Käufer am Haken. Der fehlende Ausschluß der Gewährleistung könnte auch noch problematisch werden. Also.....zurück nehmen (bzw stehen lassen) und den Käufer auszahlen. Alles andere gibt keinen Sinn.

Füll mal das ATF auf und schau nach wo es evtl. rausläuft. ....

Geht es um den alten Mustang aus 1994, bei dem das alte Getriebe dabei war?

Moin,

Doch - es gibt ein paar Krisenfälle an Getrieben. Z.B. hat Renault ein AT Getriebe verbaut, dass bevorzugt wenn es lange steht den Geist aufgibt. Der Grund ist - beim Fahren sobald ein paar Dichtungen etwas gealtert sind etwas Feuchtigkeit eindringen. Solange das Getriebe bewegt wird - also regelmäßig gefahren - kein Problem, weil das Wasser dann im Öl verteilt ist. Steht dad Auto setzt sich das Wasser aber ab (Phasentrennung) und kann dann Teile korrodieren lassen mit denen es in Kontakt steht - Ende: Getriebeschaden durch stehen. Auch bei Volvo und Lexus kommt es beim längeren Stehen zu einem Defekt am AT Getriebe (Aisin AW3x Getriebe) - dann kann nämlich der Getriebe Positionsschalter sich durch Korrosion lockern bzw. Komplett lösen - in der Regel kann man zuerst den Rückwärtsgang nicht mehr einlegen, später dann gar keinen Gang mehr auswählen. Das Getriebe selbst ist zwar heile - aber man kann es halt nicht mehr bedienen.

Kann also vorkommen - aber das weiß man ja nun auch nicht ohne es zu prüfen.

LG Kester

Zitat:

@Flintbeker schrieb am 20. November 2019 um 20:37:26 Uhr:

Was würdet ihr an dieser Stelle machen? Meine Eltern möchten dass das Auto so bald wie möglich aus dem Carport verschwindet aber der Käufer weigert sich ihn jetzt abzuholen.

Aufhebungsvertrag mit Käufer (Nullvergleich, er trägt seine Aufwendungen selbst) und die Karre mit ordentlicher Fehlerbeschreibung nochmal verkaufen.

Für die Eltern den Keller streichen oder den Garten winterfest machen - als Gegenleistung für die Geduld und dafür, dass sie dir den Kaufpreis vorstrecken, damit du den Käufer ausbezahlen kannst.

Karre schnell verkaufen und nicht weiter drüber ärgern.

Sämtliche rechtlichen Erörterung sind hier unnötig, es gibt nur eine sinnvolle Lösung.

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