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Auto verkauft, Käufer will wieder zuruckgeben

Themenstarteram 20. November 2019 um 19:37

Moin,

Ich habe am Samstag mein Projektauto verkauft.

Da er einige Macken hat habe ich ihn als Nicht fahrbereit verkauft, da ich einige hier hatte die das nicht gelesen haben, habe ich den Käufer vorher nochmal extra gefragt ob er das so in Kauf genommen hat, und ja hat er.

Nun war er am Samstag hier, er hat mich noch etwas runtergehandelt, alles schön und gut. Wir haben direkt am Samstag den Verkauf ausgemacht und er hat mir das Geld gegeben und ich ihm die Papiere (zwei zeugen, jeweils von einem waren dabei).

Nun ist er heute gekommen und wollte den Wagen abholen, anstatt wie abgemacht mit einem trailer, stand er mit roten Nummern vor der Tür. Dann wollte er den Wagen wegfahren, allerdings hat das Getriebe nicht funktioniert.

Den schriftlichen Vertrag den ich nach seinem Wunsch angefertigt habe damit ich nicht sagen kann er hätte den Wagen geklaut, möchte er nicht unterschreiben, dazu möchte er sein geld zurück oder er droht mir dass er mich anzeigt wegen Betrug da ich ja in der Anzeige stehen hätte dass das Getriebe funktioniert und auch gesagt hätte das es funktioniert.

Was habe ich in der Anzeige geschrieben: Zitat:"Das Automatikgetriebe wurde vor weniger als 5.000km ausgetauscht, allerdings habe ich keine Informationen darüber wie viele km das Austauschgetriebe hat." Sonst habe ich in der Anzeige nix über das Getriebe stehen. Was habe ich mündlich gesagt: (Gedächtnisprotokoll)"Ich habe den Wagen bis jetzt nur hier auf dem Hof gefahren", das ist alles was ich in Richtung Getriebe gesagt habe, dies kann ich durch Videos und mehrere unabhängige zeugen auch beweisen.

Ebenso steht in der Anzeige: "Privatverkauf, keine Garantie oder Rücknahme."

Da ich Azubi bin und mit dem Geld Schulden beglichen habe, habe ich das Geld nicht mehr. Ebenso sehe ich, und auch meine Eltern, mich im Recht. Da ich wie gesagt Azubi bin habe ich wenig Lust auf einen Rechtsstreit.

(Und nein ich werde nicht mit dem Käufer verhandeln, der Grund dafür ist dass er als er den Wagen gekauft hat den Preis um 50€ gedrückt hat da er extreme Angst habe dass irgendwas anderes im Motor als die Kolbenringe kaputt ist. Und dann kommt er hier mit roten Kennzeichen an und will 100km durch die Republik fahren)

Was würdet ihr an dieser Stelle machen? Meine Eltern möchten dass das Auto so bald wie möglich aus dem Carport verschwindet aber der Käufer weigert sich ihn jetzt abzuholen.

Grüße...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Flintbeker schrieb am 20. November 2019 um 20:37:26 Uhr:

Was würdet ihr an dieser Stelle machen? Meine Eltern möchten dass das Auto so bald wie möglich aus dem Carport verschwindet aber der Käufer weigert sich ihn jetzt abzuholen.

Aufhebungsvertrag mit Käufer (Nullvergleich, er trägt seine Aufwendungen selbst) und die Karre mit ordentlicher Fehlerbeschreibung nochmal verkaufen.

Für die Eltern den Keller streichen oder den Garten winterfest machen - als Gegenleistung für die Geduld und dafür, dass sie dir den Kaufpreis vorstrecken, damit du den Käufer ausbezahlen kannst.

Karre schnell verkaufen und nicht weiter drüber ärgern.

Sämtliche rechtlichen Erörterung sind hier unnötig, es gibt nur eine sinnvolle Lösung.

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Zitat:

@Flintbeker schrieb am 20. November 2019 um 20:37:26 Uhr:

Wir haben direkt am Samstag den Verkauf ausgemacht und er hat mir das Geld gegeben und ich ihm die Papiere (zwei zeugen, jeweils von einem waren dabei).

Nun ist er heute gekommen und wollte den Wagen abholen, anstatt wie abgemacht mit einem trailer, stand er mit roten Nummern vor der Tür. Dann wollte er den Wagen wegfahren, allerdings hat das Getriebe nicht funktioniert.

Den schriftlichen Vertrag den ich nach seinem Wunsch angefertigt habe damit ich nicht sagen kann er hätte den Wagen geklaut, möchte er nicht unterschreiben...

Wieso hast du ihn den Vertrag nicht direkt beim Verkaufsabschluß parallel zum Austausch von Papieren und Geld unterschreiben lassen? :confused:

Themenstarteram 20. November 2019 um 19:45

Zitat:

@Drahkke schrieb am 20. November 2019 um 20:43:12 Uhr.

Wieso hast du ihn den Vertrag nicht direkt beim Verkaufsabschluß parallel zum Austausch von Papieren und Geld unterschreiben lassen? :confused:

Da ich den da noch nicht fertig hatte und der eigentlich nur als Übergabe Vertrag sein sollte, dass ich nicht sagen kann er hätte ihn geklaut...

Zitat:

@Flintbeker schrieb am 20. November 2019 um 20:37:26 Uhr:

Was würdet ihr an dieser Stelle machen? Meine Eltern möchten dass das Auto so bald wie möglich aus dem Carport verschwindet aber der Käufer weigert sich ihn jetzt abzuholen.

Nachfrist von 8 Tagen zur Abholung setzen und alles weitere dann einem Rechtsanwalt überlassen.

Eine Rechtschutzversicherung hast du?

Themenstarteram 20. November 2019 um 19:51

Zitat:

@Drahkke schrieb am 20. November 2019 um 20:48:03 Uhr:

Nachfrist von 8 Tagen zur Abholung setzen und alles weitere dann einem Rechtsanwalt überlassen.

Eine Rechtschutzversicherung hast du?

Ja, eine Rechtsschutzversicherung haben wir. Ich habe ihm erstmal eine Frist bis zum Ende dieser Woche gestellt, wenn er ihn dann noch nicht abgeholt hat werde ich eine zweite endgültige Frist setzen und ihm sagen was nach dem Ablauf dieser Frist passiert

Hast du denn gewusst, dass das Getriebe nicht funktioniert? Dann hättest du ihm das sagen müssen.

Ansonsten kann man nicht viel beisteuern, da wir Auto und Verkaufsanzeige nicht kennen. Bei einem 300 Euro Bastlerwagen, kann er nicht viel wollen, bei einem 3000 Euro GTI-Projekt (selbst Reste kosten teuer Geld) schon eher, bei diesem Preis lohnt für den Käufer auch eine anwaltliche Beratung.

Zitat:

@Flintbeker schrieb am 20. November 2019 um 20:37:26 Uhr:

Was habe ich in der Anzeige geschrieben: Zitat:"Das Automatikgetriebe wurde vor weniger als 5.000km ausgetauscht, allerdings habe ich keine Informationen darüber wie viele km das Austauschgetriebe hat." Sonst habe ich in der Anzeige nix über das Getriebe stehen. Was habe ich mündlich gesagt: (Gedächtnisprotokoll)"Ich habe den Wagen bis jetzt nur hier auf dem Hof gefahren", das ist alles was ich in Richtung Getriebe gesagt habe, ...

anders formuliert:

Du hast angedeutet, dass das Getriebe jetzt (gerade noch) funktionieren würde ...

 

Zitat:

@Flintbeker schrieb am 20. November 2019 um 20:37:26 Uhr:

stand er mit roten Nummern vor der Tür. Dann wollte er den Wagen wegfahren, allerdings hat das Getriebe nicht funktioniert.

wenn das Getriebe BEREITS BEI ÜBERGABE nicht funktioniert, dann ist das ein Mangel, über den Du den Käufer (wenn - aus anderen Gründen! - keine Probefahrt möglich ist) informieren musst bzw. hättest informieren müssen

 

Zitat:

@Flintbeker schrieb am 20. November 2019 um 20:37:26 Uhr:

Ebenso steht in der Anzeige: "Privatverkauf, keine Garantie oder Rücknahme."

das heißt:

1. Du hast ein (bei Übergabe) bis auf die KONKRET angegebenen oder für den Käufer erkennbaren Mängel FAHRBEREITES Auto zu liefern - wesentliche (für den Laien erkennbare Mängel) sind explizit anzugeben!

2. wenn die Karre nach einer Woche - oder wenn´s ganz blöd läuft bereits auf der Heimfahrt - liegenbleibt, dann hat der Käufer Pech gehabt ...

 

 

Das sehe ich ebenso. Selbst bei einem so günstigen Wagen muß angegeben werden, was bei Übergabe eben nicht funktioniert, insbesondere dann, wenn es ein so wichtiges Teil wie das Getriebe ist.

Die Angabe, es wurde vor 5000 km ausgetauscht, suggeriert doch eher, daß es in einem vergleichsweise besseren Zustand ist, als der Rest. Wenn man dann nicht einmal vom Hof fahren kann, ist das schon eklatant.

Das was du in deiner Azeige geschrieben hast und das was du ihm gesagt hast, schließt in keinster Weise darauf daß das Getriebe Kaputt war und der Wagen nicht Fahrbereit ist/war. Für mich sieht das doch eher nach "Arglistiger Täuschung"aus !

Laß dir von Mama und Papa lieber Geld geben und gib den Käufer sein Geld zurück. Hierbi kannst du nur vor Gericht verlieren und wirst du auch !

Moin,

Dein Verhalten war mindestens Irreführend, deine Kommunikation suboptimal und der Vertrag wird mit exakten Angaben was ist zum Zeitpunkt der Geld/Papierübergabe gemacht und nicht eine Woche später.

Stand aktuell - da du keinen wirksamen Gewährleistungsausschluss hast - und du ja zum einen Kompetenz verkauft hast und Einigkeit darüber bestand, dass das Getriebe heile sei - könnte der Käufer jetzt sogar verlangen, dass du das Getriebe instandsetzt. Wäre wahrscheinlich teurer.

Dein Verhalten und der Vorgang sehen eher den Käufer im Recht, weil du das - WAS DICH ABSICHERN könnte nicht hast und das dein Verhalten nicht astrein war kommt dazu.

Also wäre es tatsächlich schlauer dem Käuferwunsch zu entsprechen und beim nächsten Versuch die Sache RICHTIGER zu machen. Denn aktuell könnte es auch gut und gerne teurer für dich werden.

LG Kester

Das Einzige was hier zählt ist die belastbare Aussage "Nicht fahrbereit". Wenn es dafür Zeugen gibt kommst Du aus der Sache raus, weil hier nicht inkludiert ist warum das KFZ nicht fahrbereit ist. Das kann wegen fehlender Räder, Motor oder eben auch defektem Getriebe sein.

Die Aussage dass das Getriebe getauscht wurde sagt nur aus....das es getauscht wurde. Keinerlei Aussagekraft betreffend Funktion.

Insofern es für die Kernfrage keinen belastbaren Beweis gibt, wird es schwierig für Dich aus der Nummer schadfrei rauszukommen.

Moin,

Da wäre ich bei dir, wenn er dem Käufer nicht gesagt hätte: ich bin damit auf dem Hof gefahren und irgendwie müssen seit dem Tausch ja auch die 5000km drauf gekommen sein. Sprich - er hat zumindest zugesichert - man kann auf dem Hof fahren, jetzt ist der Fakt aber - man kann offenbar nicht mal rangieren.

Entweder man probiert es aus, bevor man so eine Zusicherung macht - oder man macht so eine Zusicherung nicht.

Und bedenke - die Anzeige ist erstmal nur eine Anzeige, die zudem auch vor, während oder nach dem Verkauf beliebig geändert werden kann. Entscheidend ist dann entweder das Gespräch mit mündlichem oder der schriftliche Vertrag. Und da war die Aussage ja - das Getriebe funktioniert. Der Fehler ist nicht, dass das Auto kaputt ist - kein Ding. Der Fehler ist, dass es keinen nachweisbaren, einvernehmlichen Vertrag über die Beschaffenheit gibt - sondern eben Wort gegen Wort und v.a. die Zusicherung das Getriebe geht. Und so wird die Sache eben nicht zum Selbstläufer mit 90% Wahrscheinlichkeit ich gewinne - bestenfalls ne 50/50 Sache - eher 25/75 zu Ungunsten des VK. Deshalb - Schadensbegrenzung betreiben, das Auto kann er ja dann RICHTIG nochmal verkaufen und dann vorher auch schauen was grad klemmt.

Ich möchte mich auch nicht aus dem Fenster lehnen und sagen, dass wäre Absicht - das dürfte eher Unerfahrenheit sein.

LG Kester

Ok, klar gelaufen haben muss er ja für die 5000km.

Eine Zusicherung dass gefahren werden kann ist mir bislang seitens TE noch nicht ins Auge gefallen.

Klar kann man die Anzeige noch anpassen, deswegen ja auch meine Wortwahl "Belastbarer Beweis".

Ich sehe es auch so dass ohne etwas Vergleichbares die Chancen eher 25/75 stehen.

Der Fehler den Du gemacht hast: Du hast ihn nicht direkt vor Ort den kaufvertrag unterschreiben lassen.

was gibt es da noch zu erstellen? Die Dinger bekommst Du fürn appel und ein Ei in jedem schreibwarengeschäft oder, bei dieveresen Portalen als Download, meist sogar Kostenlos. Da kannst du direkt alle Daten des Fahrzeugs und Käufers eintragen. das dauert maximal 10 Minuten. Soviel Zeit müssen beide mitbringen.

Das Problem des Käufers ist: er hat ein NICHt fahrbereites Auto gekauft und kam mit roten Schildern. bei einem Auto mit dem zustand kann ich einfach nix voraussetzen. egal ob nun ein kaputtes getriebe explizieht erwähnt wurde oder nicht.

fakt ist: Der kaufvertrag wurde geschlossen. Er hat das Auto zu den bedingungen gekauft und Dir sogar schon den kaufpreis gezahlt. Es gibt sogar Zeugen. Er ist jetzt in der sog. leistungspflicht und muß das Auto in einer angemessenen Frist vom Hof hohlen. macht er das nicht kannst Du das sogar einklagen und ihm noch Schadenersatz wegen Nichterfüllung aufbrummen (z.B. die Miete für den Stellplatz).

Alternativ: ihr macht den verkauf komplett Rückgängig. dann kommen auf ihn trotzdem evtl. schadenersatzansprüch zu (Stellplatzmiete, geringerer Verkaufserlös bei Neuverkauf etc.)

Moin,

Ich zitiere ihn mal:

"Was habe ich mündlich gesagt: (Gedächtnisprotokoll)"Ich habe den Wagen bis jetzt nur hier auf dem Hof gefahren", das ist alles was ich in Richtung Getriebe gesagt habe, ..."

Und wie die 5000km so zusammengekommen sind ist mir jetzt schleierhaft, soll aber auch nicht unser Thema sein. Die Diskrepanz ist halt - ich bin auf dem Hof gefahren vs. Fährt gar nicht. Wenn das Ding nur den ersten Gang nutzt, nicht schaltet und man halt nur 20 fahren könnte - wäre die Aussage erfüllt, man könnte dann sagen - so hab ich es dir beschrieben.

Auch wenn es dem TE nicht passen wird - er sollte das Auto zurück nehmen.

LG Kester

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