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Auto verkauft Käufer klagt wegen angeblich nicht vorhandener Austattung

Hallo,

ich habe meinen Wagen verkauft und habe auch in die Anzeige die ganze Austattung des Fahrzeugs genannt. Also es war ersichtlich, wie das Fahrzeug ausgestattet ist und keine Anhängerkupplung hat. Dies habe ich mit der VIN Nummer gemacht. Nun klagt der Käufer, dass ich ihn damit betrogen hätte, da die Anhängerkupplung nicht vorhanden ist, obwohl sie bei Mobile drinnen stand. Ich ergänze, dass ich 2 Anzeigen geschaltet habe, einmal bei Kleinanzeigen und bei Mobile und bei Mobile hat er die Anhängerkupplung irgendwie mit übernommen aber bei Kleinanzeigen habe ich sie natürlich nicht hingeschrieben, da ich sie ja nicht habe. Jetzt wirft mir der Käufer vor, dass ich ihn damit betrogen hätte, obwohl der Käufer mit weiteren Personen vor Ort aufgetaucht ist und das ganze Fahrzeug geprüft hat. Probe gefahren ist er damit auch und mit einem OBD Tester hat er auch alles untersucht. Jetzt zwingt er mich, obwohl es im Vertrag fest geschrieben steht, ihm Geld zu überweisen für die Kupplung. Auch möchte er nun das Fahrzeug nicht mehr wie abgemacht abmelden ( Ich habe eine Kaution für die Kennzeichen erhalten und das Geld hätte er wieder gekriegt, sobald das Fahrzeug abgemeldet ist, steht auch so im Vertrag) und sagt, dass er erst das Geld will plus Kaution und dann erst Abmeldung.

Meine Frage nun: Ich habe im Vertrag Verkauf ohne Garantie und Gewährleistung geschrieben, Haftung usw ausgeschlossen und der Käufer konnte alles am Auto prüfen, sehen und testen. Bin ich nun schuld? Was soll ich eurer Meinung nach tun?

Beste Antwort im Thema

Zeugen????? Verbindlich ist der Vertrag und nicht das Gelaber, das der Bruder seiner Cousine dritten Grades gehört haben will. Es gibt Kohle, wenn die Karre angemeldet ist uns die entwerteten Schilder bei Dir liegen. So steht's geschrieben, oder?

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An Deiner Stelle würde ich zur Polizei gehen und
den Käufer anzeigen, denn in Deinem Kaufvertrag steht
ja hoffentlich drin, daß er das Fahrzeug umgehend nach
Übergabe ab- bzw. umzumelden hat - völlig losgelöst
vom Thema AHK. Punkt.

Wegen der AHK: Wenn diese in Deiner Anzeige enthalten
war, ist aus meiner Sicht der Kaufvertrag entscheidend.
Wurde dort die AHK aufgeführt, oder wurde dort vermerkt,
daß die Fahrzeugausstattung gemäß Deiner mobile.de
Anzeige eine AHK enthält, würde dem Fahrzeug eine
zugesicherte Eigenschaft fehlen und Du musst entweder
zahlen (Preisnachlass) oder den Wagen zurücknehmen.

Wurde die AHK weder in der Anzeige, auf die der Käufer
Bezug nimmt, noch im Kaufvertrag aufgeführt, kannst Du
Dich entspannt zurücklehnen.

Auf jeden Fall aber den Herren wegen der verweigerten
Nicht-Ummeldung anzeigen, allein schon wegen der
Versicherung!

Ok danke für die ganzen tipps und eure Hilfe ! Ich hätte nicht gedacht, dass das so deutlich besprochen wird ^^ wo der Käufer mich angeschrieben hatte weiß ich nicht mehr genau, schaue mal gleich nach.

Siehe da, ein Zeuge von dem Käufer hat sich gemeldet und mir den neuen Fahrzeugschein geschickt. Auf den sieht man, dass der Wagen umgemeldet wurde und meine Kennzeichen erhalte ich auch per post laut Mail. Hm, irgendwie passt das gar nicht zum Geschwafel vom Käufer, der mich ja angezeigt hat und zum Gericht will usw.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich und wie teuer/aufwendig ist die Nachrüstung der AHK?

Ebay Kleinanzeigen und mobile "arbeiten" zusammen
Idr wird es verlinkt, aber das sich Ausstattungsdetails ändern, hatte ich noch nicht.

Also ich habe beim Verkauf die AHK angesprochen, weil ich den Kugelhals in der Garage vergessen hatte.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Januar 2019 um 09:37:56 Uhr:



Zitat:

@Astra1.6_16V schrieb am 28. Januar 2019 um 09:21:02 Uhr:


Du lieferst das Argument quasi schon selbst: Auch ein Laie, gerade wenn er explizit nach einem Fahrzeug mit AHK sucht, sollte erkennen können, ob das Fahrzeug über besagte auch verfügt. Es wäre also mit zumutbarem Aufwand zu erkennen gewesen, ob das Fahrzeug eine AHK hat oder nicht. Eine Berichtigung wäre somit nicht zwingend erforderlich gewesen.

Der Kläger hat vor Gericht ausgesagt daß er sich auf die Angaben im Inserat verlassen hat, trotzdem bekam er Recht.
Ich bin kein Jurist und ob das auf den hier dargestellten Fall 1:1 übertragbar ist weiß ich nicht.
Laß das mal eine Abnehmbare AKH sein, dann siehst du gar nix (und denkst vielleicht auch nicht daran da noch mal drunter zu schauen).

Fazit: Ich würde mich im Vorfeld kümmern und es nicht unbedingt auf eine Klage ankommen lassen.

Gruß Metalhead

Eine Abnehmbare AHK ist aber ebenfalls ohne viel aufwand zu erkennen. Diese prüfung nennt sich: maul aufmachen. Sprich: der Käufer hätte fragen können. wenn ihm die AHK wichtig ist, muß er danach fragen, wenn sie nicht zu sehen ist. dann hätte er umgehend die Antwort bekommen und entsprechend reagieren können. Wir sind hier nicht in USA wo man wegen heißem Kaffee ne Milllionenklage machen kann...in DE wird ein gewisses maß an sog. gewissem menschenverstand auf beiden seiten vorausgesetzt. demnächst beschwert sich noch jemand wegen der falschen farbe. schließlich war es dunkel bei der Probefahrt....

Zitat:

@StephanRE schrieb am 28. Januar 2019 um 14:01:46 Uhr:


Eine Abnehmbare AHK ist aber ebenfalls ohne viel aufwand zu erkennen. Diese prüfung nennt sich: maul aufmachen. Sprich: der Käufer hätte fragen können. wenn ihm die AHK wichtig ist, muß er danach fragen, wenn sie nicht zu sehen ist.

Laut Gerichtsurteil darf er sich aber auf die Angaben in der Anzeige verlassen wenn der Verkäufer nicht von selbst etwas korrigiert.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Januar 2019 um 14:58:35 Uhr:



Zitat:

@StephanRE schrieb am 28. Januar 2019 um 14:01:46 Uhr:


Eine Abnehmbare AHK ist aber ebenfalls ohne viel aufwand zu erkennen. Diese prüfung nennt sich: maul aufmachen. Sprich: der Käufer hätte fragen können. wenn ihm die AHK wichtig ist, muß er danach fragen, wenn sie nicht zu sehen ist.

Laut Gerichtsurteil darf er sich aber auf die Angaben in der Anzeige verlassen wenn der Verkäufer nicht von selbst etwas korrigiert.

Gruß Metalhead

...aber eben nur, soweit ich es verstanden habe, bei gewerblichen Händlern und das ist hier ja nicht der Fall.
Zumal der Kunde nunmal das Auto probe gefahren und somit auch augenscheinlich begutachtet hat. Dort hätte ihm die fehelnde AHK auffallen müssen bzw. auf Nachfrage wäre es ihm erklärt worden. Und bei PRIVATverkäufern ist das auch durchaus gängig.

Zitat:

@TheRock12341 schrieb am 28. Januar 2019 um 12:39:37 Uhr:


Siehe da, ein Zeuge von dem Käufer hat sich gemeldet und mir den neuen Fahrzeugschein geschickt. Auf den sieht man, dass der Wagen umgemeldet wurde und meine Kennzeichen erhalte ich auch per post laut Mail. Hm, irgendwie passt das gar nicht zum Geschwafel vom Käufer, der mich ja angezeigt hat und zum Gericht will usw.

Glaube mir:
Der hat dich nicht angezeigt !
Eine Anzeige für einen Fall wie den geschilderten nimmt keine Polizei eine Anzeige auf, das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.
Er müsste zu einem Anwalt gehen, der könnte tätig werden. Das wird er aber auch nicht tun, garantiert !

Hast Du die Kaution gestern noch überwiesen?

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Januar 2019 um 14:58:35 Uhr:



Zitat:

@StephanRE schrieb am 28. Januar 2019 um 14:01:46 Uhr:


Eine Abnehmbare AHK ist aber ebenfalls ohne viel aufwand zu erkennen. Diese prüfung nennt sich: maul aufmachen. Sprich: der Käufer hätte fragen können. wenn ihm die AHK wichtig ist, muß er danach fragen, wenn sie nicht zu sehen ist.

Laut Gerichtsurteil darf er sich aber auf die Angaben in der Anzeige verlassen wenn der Verkäufer nicht von selbst etwas korrigiert.

Gruß Metalhead

Beim Gewerblichen Verkäufer (und auch hier mit Ausnahmen) ja!

Beim privaten Verkauf darf man sich nur soweit auf die Angaben im Inserat verlassen, wie sie auch ohne großen Aufwand bzw. "zumutbaren Aufwand" bei einer Besichtigung prüfbar sind.

Um bei den bereits genannten Beispielen zu bleiben:

Welche genaue Leistung ein Fahrzeug hat, werde ich bei einer bloßen Begutachtung nicht festestellen können.

Ob ein Fahrzeug aber eine Anhängerkupplung (auch abnehmbar) hat, lässt sich ohne großen Aufwand vor Ort fesstellen.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 28. Januar 2019 um 19:06:53 Uhr:


...aber eben nur, soweit ich es verstanden habe, bei gewerblichen Händlern ...

Das habe ich da jetzt nicht rauslesen können.

Gruß Metalhead

Ich glaube dass ist schon unterschiedlich abgeurteilt worden.
War die vorhandene AHK eine "zugesicherte Eigenschaft" oder war sie das nicht.
Darauf wirds wohl ankommen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 29. Januar 2019 um 13:44:15 Uhr:


War die vorhandene AHK eine "zugesicherte Eigenschaft" oder war sie das nicht.
Darauf wirds wohl ankommen.

Zweifellos, aber wie das der betreffende Richter dann sieht kann hier kein Mensch voraussagen.

Gruß Metalhead

Also ich habe jetzt bisschen gewartet mit der Überweisung, da der Käufer wie gesagt komisch drauf war und ich ihm kein Wort geglaubt habe! Habe dann bei der Zulassungsstelle am nächsten Tag angerufen und die haben die Abmeldung bestätigt. Nun wollte ich das Geld zurück senden, aber die mir gesandte IBAN scheint fehlerhaft zu sein und der Käufer muss sich nun melden.

Zitat:

@TheRock12341 schrieb am 30. Januar 2019 um 17:02:59 Uhr:


Also ich habe jetzt bisschen gewartet mit der Überweisung, da der Käufer wie gesagt komisch drauf war und ich ihm kein Wort geglaubt habe! Habe dann bei der Zulassungsstelle am nächsten Tag angerufen und die haben die Abmeldung bestätigt. Nun wollte ich das Geld zurück senden, aber die mir gesandte IBAN scheint fehlerhaft zu sein und der Käufer muss sich nun melden.

Er hat sich an die Vereinbarung im Vertrag gehalten, du nicht

Auf die Frage, was das Nachrüsten der AHK kostet und um was für ein Auto es sich handelt, gab es keine Antwort.

Viel Erfolg in dieser Sache

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