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Auto verkauft Käufer klagt wegen angeblich nicht vorhandener Austattung

Themenstarteram 27. Januar 2019 um 10:36

Hallo,

ich habe meinen Wagen verkauft und habe auch in die Anzeige die ganze Austattung des Fahrzeugs genannt. Also es war ersichtlich, wie das Fahrzeug ausgestattet ist und keine Anhängerkupplung hat. Dies habe ich mit der VIN Nummer gemacht. Nun klagt der Käufer, dass ich ihn damit betrogen hätte, da die Anhängerkupplung nicht vorhanden ist, obwohl sie bei Mobile drinnen stand. Ich ergänze, dass ich 2 Anzeigen geschaltet habe, einmal bei Kleinanzeigen und bei Mobile und bei Mobile hat er die Anhängerkupplung irgendwie mit übernommen aber bei Kleinanzeigen habe ich sie natürlich nicht hingeschrieben, da ich sie ja nicht habe. Jetzt wirft mir der Käufer vor, dass ich ihn damit betrogen hätte, obwohl der Käufer mit weiteren Personen vor Ort aufgetaucht ist und das ganze Fahrzeug geprüft hat. Probe gefahren ist er damit auch und mit einem OBD Tester hat er auch alles untersucht. Jetzt zwingt er mich, obwohl es im Vertrag fest geschrieben steht, ihm Geld zu überweisen für die Kupplung. Auch möchte er nun das Fahrzeug nicht mehr wie abgemacht abmelden ( Ich habe eine Kaution für die Kennzeichen erhalten und das Geld hätte er wieder gekriegt, sobald das Fahrzeug abgemeldet ist, steht auch so im Vertrag) und sagt, dass er erst das Geld will plus Kaution und dann erst Abmeldung.

Meine Frage nun: Ich habe im Vertrag Verkauf ohne Garantie und Gewährleistung geschrieben, Haftung usw ausgeschlossen und der Käufer konnte alles am Auto prüfen, sehen und testen. Bin ich nun schuld? Was soll ich eurer Meinung nach tun?

Beste Antwort im Thema

Zeugen????? Verbindlich ist der Vertrag und nicht das Gelaber, das der Bruder seiner Cousine dritten Grades gehört haben will. Es gibt Kohle, wenn die Karre angemeldet ist uns die entwerteten Schilder bei Dir liegen. So steht's geschrieben, oder?

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So ein Blödsinn,es kommt doch nicht darauf an das am selben Tag überwiesen wird,Hauptsache er hält sich daran.

Sowas würde ich auch nicht festlegen.Ich würde eher innerhalb einer Woche festlegen

 

Vielleicht wollte der Käufer die 100.- auch auf sein Schweizer Bankkonto haben ;)

Wenn ich eine Bankverbindung angebe,dann auch richtig.

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