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Auto verkauft, Käufer beanstandet Mängel...

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 17:57

Hallo,

ich habe gerade folgendes Problem:

am Dienstag habe ich mein Ford Ka privat Verkauft, mir waren zu dem Zeitpunkt keine Mängel aufgefallen.

Jetzt am Donnerstag hat sich der Käufer gemeldet und stellt Geräusche beim Lenken über Unebenheiten fest. Er war auch schon in der Werkstatt und dort hat ein Meister festgestellt, dass das Gelenk zum elektrischen Servolenkgetriebe defekt sei. Angebliche 690€ ohne Einbau. Das soll ich jetzt bezahlen

Mir sind keine Geräusche aufgefallen und auf eine Probefahrt hat der Käufer 2 mal (unter Zeugen) verzichtet. Einen schriftlichen Kaufvertrag haben wir nicht abgeschlossen. Ich habe Ihm nur gesagt dass ich nicht für Sachmängel hafte on denen ich nichts weiß, auch unter Zeugen war das für Ihn in Ordnung.

Jetzt wirft er mir verschwiegene arglistige Täuschung vor und droht mit dem Anwalt.

Was kann ich tun?

Vielen DAnk für Eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:04:22 Uhr:

Ich hatte einen Vordrock vom AD AC dabei, den wollte er nicht unterschreiben.

Na dann hätte ich ihm einen guten Heimweg gewünscht.

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Mündlich ist natürlich immer schlechte mit Beweisen, wem glaubt der Richter?

Für wie viel hast du den KA den mit Hagelschaden verkauft?

am 12. Juni 2016 um 18:44

Zitat:

@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 19:57:08 Uhr:

… Einen schriftlichen Kaufvertrag haben wir nicht abgeschlossen. Ich habe Ihm nur gesagt dass ich nicht für Sachmängel hafte on denen ich nichts weiß, auch unter Zeugen war das für Ihn in Ordnung. …

Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich abgefasst sein, der gilt mündlich genauso. Wenn also unter Zeugen die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, ist das genauso viel wert wie wenn du es schriftlich hättest. Musst halt nur schauen, dass sich die Zeugen auch daran erinnern können, ich würde also die Zeugen schleunigst das Gehörte zu Papier bringen und unterschreiben lassen. Dann bist du aus dem Schneider.

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 18:44

Habe das Auto für 3000€ verkaufen wollen, der Käufer hat den Kaufpreis auf 2200€ heruntergehandelt.

(Für den Hagelschaden habe ich damals von der Versicherung 1800€ bekommen)

Ohne Kaufvertrag = Kauf nach BGB = Sachmängelhaftung aktiv...

Ist irgendwie (vom Käufer gewollt) dumm gelaufen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Juni 2016 um 20:17:16 Uhr:

Selbst im schlimmsten Fall hast Du für die Gewährleistung ein Nachbesserungsrecht. Bitte ihn, Dir das Auto zur Verfügung zu stellen, damit Du den Mangel prüfen kannst. Das Teil kannst Du, wenn es wirklich kaputt ist, auch gebraucht und in der Werkstatt Deines Vertrauens einbauen lassen. Aber das wird der Käufer eh nicht machen, der will Dich nur ins Bockshorn jagen.

Dieser Tipp ist der beste und einzig wahre - Du hast die Arschkarte...

am 12. Juni 2016 um 20:27

Red doch keinen Schmarrn. Zum einen hat der TE die Sachmängelhaftung unter Zeugen ausgeschlossen und zum anderen ist das hier nicht "ohne Kaufvertrag", sondern "ohne schriftlichen Kaufvertrag".

Zitat:

@birscherl schrieb am 12. Juni 2016 um 22:27:38 Uhr:

Red doch keinen Schmarrn. Zum einen hat der TE die Sachmängelhaftung unter Zeugen ausgeschlossen und zum anderen ist das hier nicht "ohne Kaufvertrag", sondern "ohne schriftlichen Kaufvertrag".

Erkläre und belege Deine Aussagen.

 

Zitat:

Zum einen hat der TE die Sachmängelhaftung unter Zeugen ausgeschlossen

Wo wurde das erklärt?

Zitat:

ohne schriftlichen Kaufvertrag

ist BGB = Sachmängelhaftung

Reite den doch nicht noch tiefer in die Scheixxe...

am 12. Juni 2016 um 20:45

Zitat:

Zum einen hat der TE die Sachmängelhaftung unter Zeugen ausgeschlossen

Wo wurde das erklärt?

Steht schon in der Eingangspost

am 12. Juni 2016 um 20:52

Zitat:

@tomold schrieb am 12. Juni 2016 um 22:39:26 Uhr:

Zitat:

ohne schriftlichen Kaufvertrag

ist BGB = Sachmängelhaftung

...

Falsch... ein Kaufvertrag wurde geschlossen und halt nur nicht schriftlich niedergeschrieben... das Papierstück ist lediglich eine Formalie und kein Vertrag.

Bei einer Mobilie ist es den Vertragsparteien freigestellt in welcher Form ein Vertrag geschlossen wird... anders ist das bei z.B. einer Immobilie, wo das BGB / der Gesetzgeber Vorschriften (z.B. die notarielle Beurkundung) zur Form des Vertrages macht.

Die Sachmängelhaftung kann auch wenn der Vertrag nicht schriftlich niedergeschrieben wurde ausgeschlossen worden sein... der TE hat nur ein Nachweisproblem, dessen Größe von der Anzahl & Glaubwürdigkeit der Zeugen abhängt, welche den (mündlich Kund getanen) Vertragsinhalt gerichtsfest bestätigen können oder eben auch nicht bestätigen können.

am 12. Juni 2016 um 23:48

Dann beweist mal euren mündlichen Vertrag. Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, hat das der Verkäufer zu beweisen.

Habe letztens noch einen Kommentar vom Anwalt darüber gelesen mit dem Hinweis, dass man vor Gericht schlechte Karten hat mit mündlichen Aussagen.

Immer wieder unverständlich wie man Autos ohne was schriftliches rausgibt.

Ja. Verstehe ich auch nicht. Tüv Nord Kaufvertrag für Privatverkäufer PDF runterladen und ausdrucken, das ist eine einzige DIN A4 Seite, da steht alles drauf zum Eintragen, was wichtig ist, Ausschluss der Sachmängelhaftung etc. und unterschreiben lassen.

Und wenn das einer nicht unterschreiben will oder Angaben machen will - der weiß hoffentlich, wo der nächste Bahnhof ist. Auf mündliche Aussagen würde ich da auch nicht bauen. Zumal ja auch die Frage ist, was für ein Zeuge es ist vor dem Richter. "Mein Bruder lügt noch viel mehr als ich" und so... also sollte nicht gerade ein Familienangehöriger sein.

Allerdings hat er/sie ein Nachbesserungsrecht, wie schon erwähnt. Naja, viel Spaß mit so einem Käufer.

cheerio

Themenstarteram 13. Juni 2016 um 5:25

Es ist kein Familienangehöriger, mein Zeuge.

Zitat:

@Sarinja schrieb am 13. Juni 2016 um 07:25:59 Uhr:

Es ist kein Familienangehöriger, mein Zeuge.

Schonmal gut.

Für den Käufer ist es genauso schwer nachzuweisen, dass die Sachmängelhaftung inklusive ist. Gerade bei einem mündlichen Kaufvertrag zwischen zwei privaten Parteien dürfte es schwer sein, dies nachzuweisen.

Ich behaupte einmal, dass beim Privatverkauf 100% der Verkäufer die Sachmängelhaftung eigentlich ausschließen wollten und dies nur wegen Formfehlern nicht klappt.

am 13. Juni 2016 um 7:13

Zitat:

@tomold schrieb am 12. Juni 2016 um 22:39:26 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 12. Juni 2016 um 22:27:38 Uhr:

Red doch keinen Schmarrn. Zum einen hat der TE die Sachmängelhaftung unter Zeugen ausgeschlossen und zum anderen ist das hier nicht "ohne Kaufvertrag", sondern "ohne schriftlichen Kaufvertrag".

Erkläre und belege Deine Aussagen.

Wenn du die Aussage noch nicht mal verstehst, ist eine Erklärung eigentlich überflüssig. Ich versuch es trotzdem: Zum einen: Der TE hat im Eingangspost geschrieben, dass er die Sachmängelhaftung unter Zeugen ausgeschlossen hat. "Ich habe Ihm nur gesagt dass ich nicht für Sachmängel hafte on denen ich nichts weiß, auch unter Zeugen war das für Ihn in Ordnung.". Zum anderen: Es gibt keinen Verkauf ohne Kaufvertrag. Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich sein, der ist auch mündlich vorhanden.

Zitat:

@tomold schrieb am 12. Juni 2016 um 22:39:26 Uhr:

Zitat:

Zum einen hat der TE die Sachmängelhaftung unter Zeugen ausgeschlossen

Wo wurde das erklärt?

Im Eingangspost, siehe oben.

Zitat:

@tomold schrieb am 12. Juni 2016 um 22:39:26 Uhr:

Zitat:

ohne schriftlichen Kaufvertrag

ist BGB = Sachmängelhaftung

Reite den doch nicht noch tiefer in die Scheixxe...

In welche Scheiße? Noch mal für dich: Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich sein, der ist mündlich genauso gültig. Und da unter Zeugen die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, wurde sie ausgeschlossen. Was kann man daran nicht verstehen?

Zitat:

@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:04:22 Uhr:

Ich hatte einen Vordrock vom AD AC dabei, den wollte er nicht unterschreiben.

Spätestens hier war klar daß das ein Gauner ist.

Gruß Metalhead

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