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Auto verkauft, Käufer beanstandet Mängel...

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 17:57

Hallo,

ich habe gerade folgendes Problem:

am Dienstag habe ich mein Ford Ka privat Verkauft, mir waren zu dem Zeitpunkt keine Mängel aufgefallen.

Jetzt am Donnerstag hat sich der Käufer gemeldet und stellt Geräusche beim Lenken über Unebenheiten fest. Er war auch schon in der Werkstatt und dort hat ein Meister festgestellt, dass das Gelenk zum elektrischen Servolenkgetriebe defekt sei. Angebliche 690€ ohne Einbau. Das soll ich jetzt bezahlen

Mir sind keine Geräusche aufgefallen und auf eine Probefahrt hat der Käufer 2 mal (unter Zeugen) verzichtet. Einen schriftlichen Kaufvertrag haben wir nicht abgeschlossen. Ich habe Ihm nur gesagt dass ich nicht für Sachmängel hafte on denen ich nichts weiß, auch unter Zeugen war das für Ihn in Ordnung.

Jetzt wirft er mir verschwiegene arglistige Täuschung vor und droht mit dem Anwalt.

Was kann ich tun?

Vielen DAnk für Eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:04:22 Uhr:

Ich hatte einen Vordrock vom AD AC dabei, den wollte er nicht unterschreiben.

Na dann hätte ich ihm einen guten Heimweg gewünscht.

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Zitat:

@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:10:02 Uhr:

 

Muss ich jetzt die Rechnung von dem Schaden von dem ich nichts wusste Zahlen?

Wenn er das schon hat machen lassen, ohne daß Du die Gelegenheit hattest die Sache selber zu regeln, sieht die Sache gut für Dich aus. Aber näheres kann nur ein Anwalt sagen.

Kein Kaufvertrag, sag er hat dir das Auto geklaut, oder er hat es für 10 Euro gekauft, dann liegt der Mangel im Rahmen.

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 18:15

Zitat:

 

Wenn er das schon hat machen lassen, ohne daß Du die Gelegenheit hattest die Sache selber zu regeln, sieht die Sache gut für Dich aus. Aber näheres kann nur ein Anwalt sagen.

Also abwarten ob er zum Anwalt geht?

Hast du wenigstens einen Zeugen dabei gehabt? Wenn ja, dann ist das schon mal gut und ich würde genau so bluffen wie dein Käufer und auf meinen Anwalt verweisen.

Falls die Reparatur für die Lenkung bereits gemacht wurde hat er eh verloren. Da er dir keine Möglichkeit der Überprüfung eingeräumt hat.

Zitat:

@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:10:02 Uhr:

Zitat:

Na dann hätte ich ihm einen guten Heimweg gewünscht.

Das hätte ich jetzt im nachhinein machen müssen, leider hilft mir das jetzt nicht wirklich weiter.

Muss ich jetzt die Rechnung von dem Schaden von dem ich nichts wusste Zahlen?

Weiß nicht, kein Vertrag, keine Verpflichtung , hört sich für mich plausibel an.

Selbst im schlimmsten Fall hast Du für die Gewährleistung ein Nachbesserungsrecht. Bitte ihn, Dir das Auto zur Verfügung zu stellen, damit Du den Mangel prüfen kannst. Das Teil kannst Du, wenn es wirklich kaputt ist, auch gebraucht und in der Werkstatt Deines Vertrauens einbauen lassen. Aber das wird der Käufer eh nicht machen, der will Dich nur ins Bockshorn jagen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. Juni 2016 um 20:14:42 Uhr:

Kein Kaufvertrag, sag er hat dir das Auto geklaut, oder er hat es für 10 Euro gekauft, dann liegt der Mangel im Rahmen.

Die Aussage hätte ich von dir jetzt nicht erwartet.

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 18:18

So weit er mir geschrieben hat ist bisher nur der Hagelschaden in Bearbeitung, die Servolenkung noch nicht.

Ein Zeuge hatte ich beim Verkauf dabei.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 12. Juni 2016 um 20:17:43 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. Juni 2016 um 20:14:42 Uhr:

Kein Kaufvertrag, sag er hat dir das Auto geklaut, oder er hat es für 10 Euro gekauft, dann liegt der Mangel im Rahmen.

Die Aussage hätte ich von dir jetzt nicht erwartet.

Wieso, kennst mich doch, immer für einen Spaß gut.

Aber nun mal im Ernst, worauf stützt man sich jetzt ohne was schriftliches ?

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 18:22

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. Juni 2016 um 20:21:06 Uhr:

Zitat:

@martinb71 schrieb am 12. Juni 2016 um 20:17:43 Uhr:

 

Die Aussage hätte ich von dir jetzt nicht erwartet.

Wieso, kennst mich doch, immer für einen Spaß gut.

Aber nun mal im Ernst, worauf stützt man sich jetzt ohne was schriftliches ?

Das ist doch ein mündlicher Vertrag? Der muss doch auch gelten?

Zitat:

@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:22:12 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. Juni 2016 um 20:21:06 Uhr:

 

Wieso, kennst mich doch, immer für einen Spaß gut.

Aber nun mal im Ernst, worauf stützt man sich jetzt ohne was schriftliches ?

Das ist doch ein mündlicher Vertrag? Der muss doch auch gelten?

Dann müsste man sich mal schlau machen welche Spielregeln bei einem mündlichen Vertrag gelten.

Gut ist auf jeden Fall das Du einen "Zeugen" hast.

Zitat:

@Sarinja schrieb am 12. Juni 2016 um 20:15:37 Uhr:

Zitat:

Wenn er das schon hat machen lassen, ohne daß Du die Gelegenheit hattest die Sache selber zu regeln, sieht die Sache gut für Dich aus. Aber näheres kann nur ein Anwalt sagen.

Also abwarten ob er zum Anwalt geht?

Ja, definitiv. Vorher brauchst du nichts zu unternehmen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. Juni 2016 um 20:24:30 Uhr:

Dann müsste man sich mal schlau machen welche Spielregeln bei einem mündlichen Vertrag gelten.

§ 151 BGB

Zitat:

Ein schriftlicher Vertrag garantiert beiden Vertragspartnern Rechtssicherheit. Denn kommt es zum Streit, steht oft Wort gegen Wort. Hilfreich ist es, bei mündlichen Abschlüssen einen neutralen und glaubwürdigen Zeugen hinzuzuziehen.

Mal schnell "schlau" gemacht. Das Zitat bezieht sich auf einen mündlichen Vertrag.

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 18:37

Also bin ich auf der sicheren Seite, weil ich gesagt habe ich Hafte nicht für mir nicht bekannte Sachmängel. Mit Zeuge. Und da der Käufer das für ok befunden hat, ist es ein mündlicher Vertrag?

Super, dann bin ich jetzt schonmal wesentlich beruhigter.

Vielen Dank für eure schnelle Hilfe!!!

Dann warte ich jetzt mal ab ob er mit einem Anwalt kommt.

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