Auto verkauft jetzt kommt der Anwalt

Hallo Leute ! letztens habe ich mein Auto verkauft jetzt will mir der Käufer das Auto wieder zurückgeben der Grund ist die Heizung ist Defekt. Er wirft mir vor arglistig gehandelt zu haben ,aber ich bin mir sicher dass die Heizung bei mir funktioniert hat jetzt fordert der Anwalt dass ich das Auto wieder zurück nehme und ihm das Geld zurückgebe. Zug um Zug was kann ich jetzt machen?

Beste Antwort im Thema

Auf gar keinen Fall dem Anwalt antworten!!!!!! Es gibt überhaupt keinen Grund mit einem Anwalt eine Brieffreundschaft anzufangen. Der gegnerische Anwalt ist nicht dazu da mit dir zu verhandeln sondern er ist dazu da den Willen des Gegners durchzusetzen. Du kannst ihm schreiben was immer du möchtest, es ist seine Aufgabe die Interessen seines Mandanten durchzusetzen. Aktuell hat er absolut gar nichts was er gegen dich verwenden könnte. Warum solltest du also deine eigene Position schwächen indem du ihm irgendetwas evtl. unbedachtes schreibst, was er gegen dich verwenden könnte. Das einzige was du tun solltest ist die Korrespondenz mit deinem Käufer und dessen Anwalt komplett einzustellen. Bisher ist das von der Gegenseite nur Säbelgerassel ohne jegliche Substanz. Einfach weiter rasseln lassen. Solltest du unbedingt eine Antwort schreiben wollen, dann lediglich, dass du ab sofort ein Kontaktverbot aussprichst.
Hier wird es niemals zu irgendwelchen rechtlichen Schritten kommen. Oder hast du einen Kostenvoranschlag über eine Heizungsreparatur im Auto vergessen?

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Wo muss ich denn da suchen??? Lass mich bitte nicht dumm sterben!

Und für diesen Blödsinn kriegst du noch ein Danke.

Meldet sich der Gegner außergerichtlich nicht, machst du eine Klage und spekulierest darauf, dass der Beklagte innerhalb der Notfrist seine Verteidigungsbereitschaft nicht anzeigt. Und schon wird auf Antrag ein VU erlassen, aus dem sofort die ZV per GV veranlasst werden kann. Ganz ohne Sicherheitsleistung und ohne die Rechtskraft (2 Wochen nach Zustellung) abwarten zu müssen. Brauchst du noch weitere Erklärungebn? So mit Einspruch gegen das VU usw?

Ich würde diesen Einzeiler schreiben. Evtl. ist ein Mailadresse auf dem Schreiben, dann macht es doch wirklich keine Mühe.
Man weiß nicht, was der Käufer dem Anwalt erzählt hat, vielleicht glaubt der Anwalt zur Zeit tatsächlich, das sein Mandant ein berechtigtes Anliegen hat.
Zudem bin ich auch der Meinung, das es einen besseren Eindruck macht, falls die Angelegenheit doch vor Gericht landet.

"Schon" ist gut.....

Mal abgesehen davon, dass es überhaupt keinen Grund gibt, hier irgendwelche Fristen zu versäumen, wenn tatsächlich Klage eingereicht wird, ändert der Einzeiler daran genau garnichts. Ein Versäumnisurteil gibt es nicht eben mal ratzfatz. Und nebenbei: wenn du § 331 ZPO gelesen hättest, müsstest du eigentlich wissen, dass sogar ein Versäumnisurteil nicht unbedingt dem Antrag des Klägers folgt.

Hier wird doch immer gesagt: Der Käufer ist in der Beweislast !

Also, was und vor allem warum willst du da irgendwas antworten ??

Nehmen wir mal an, der MB war OK beim Verkauf, und der TE sagt ja, er war es.
Der Käufer sagt, er wars nicht, also gut, dann lass ihn doch mal....
ER muss doch beweisen, er muss doch agieren, er muss was machen !
Der TE kann sich doch gemütlich zurücklehnen.

Und wenn der Käufer sich mit seiner Behauptung auf den Kopp stellt, ohne Beweis passiert da... ...genau... nix, nullkommanix. Nochmal in aller Deutlichkeit, das ist eine 13 Jahre alte Fräse, keine Jahreswagen, kein junger gebrauchter... 🙄

Kein Richter macht da einen Finger krumm, das ist doch eher ein Witz, statt etwas fürs Gericht....

Gruß Jörg.

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Zitat:

@lemonshark schrieb am 5. Oktober 2017 um 08:31:28 Uhr:


"Schon" ist gut.....

Mal abgesehen davon, dass es überhaupt keinen Grund gibt, hier irgendwelche Fristen zu versäumen, wenn tatsächlich Klage eingereicht wird, ändert der Einzeiler daran genau garnichts. Ein Versäumnisurteil gibt es nicht eben mal ratzfatz. Und nebenbei: wenn du § 331 ZPO gelesen hättest, müsstest du eigentlich wissen, dass sogar ein Versäumnisurteil nicht unbedingt dem Antrag des Klägers folgt.

Und in der Praxis? Da reicht ein schlüssiger Vortrag des Klägers aus. Und ein halbwegs intelligenter Anwalt beantragt den Erlass eines stattgebenden VU.
Dazu hab ich nirgends geschrieben, dass der TE die Fristen versäumen soll, sondern nur, dass durch die kurze Antwort dieser Eindruck und so eventuell eine Klage vermieden wird.

Du hast nicht wirklich Ahnung wie es in der Praxis zugeht oder? Ein Säumnisurteil kann nur erwirkt werden wenn man während eines Prozesses nicht zur Verhandlung kommt und keine Schriftstücke einbringt. Anders kann das nicht erwirkt werden. Also bitte nicht irgendwas schreiben, dass ein findiger Anwalt dieses und jenes könnte. Der muss sich auch an Gesetze halten und kann sie nicht auslegen wie er will.

Es geht doch nicht nur darum, vor Gericht das Recht zugesprochen zu bekommen.

Sondern es geht auch darum, später die Anwalts- und Gerichtskosten vom Kläger zahlen zu müssen, nicht nach dem 1. Brief, aber wenn man den 10. auch wieder im runden Sammelkorb untergebracht hat.

Außerdem ist es arg lästig, immer wieder Post in der Angelegenheit zu bekommen, irgendwann offiziell vom Gericht oder ein Mahnbescheid (den bekanntlich jeder beantragen kann).

Nicht antworten ist also schon aus eigenem Interesse nicht zu empfehlen.

Kurz Antworten tut niemanden weh.. kostet 50 Cent und fertig. Man muss sich mal in die Lage des Anwalts versetzen, wenn er ein Schreiben mit Frist versendet und keine Antwort (egal welche) erhält. Er wird ein 2. Schreiben aufsetzen oder gerichtliche Schritte einleiten. Und das ist dann richtig ärgerlich.. auch wenn man im Recht ist. Die Angegelengenheit mit einem kurzen Schreiben aktiv zu beenden ist sicher nicht von Nachteil. Zumindest dreht man den Spieß erstmal um..

Mal im Ernst:
Glaubt wirklich irgendjemand, dass sich eine klagewillige oder auch nur zur Klage neigende Gegenseite durch ein Schreiben à la "Der Anspruch besteht nicht." auch nur ansatzweise umentscheiden wird?

Dem Rechtsanwalt kann es doch vollkommen egal sein, sofern er seinen Mandaten ordnungsgemäß beraten hat. Gibt ihm dieser falsche Angaben oder beharrt auf eine Klage, obwohl er über die (unzureichenden) Erfolgsaussichten unterrichtet wurde, dann ist es halt so. Seinen Vergütungsanspruch erwirbt der Rechtsanwalt schließlich regelmäßig unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits.

Was sollte einen also nun tatsächlich dazu veranlassen, auf ein derartiges Schreiben zu reagieren?
Außer eine etwaige Zurückweisung aufgrund fehlender Vollmachtsurkunde i.S.d. § 174 BGB (dafür dürfte es inzwischen wohl ohnehin "zu spät" sein), führt das meist zu nicht. Außer, dass man selbst Zeit (und vielleicht sogar Geld) investiert und damit verliert. Ernst wird es doch ohnehin erst, wenn Post vom Gericht kommt. Alles andere bringt einem im Zweifelsfall mehr Nach- als Vorteile ein.

Zitat:

@Johnny202 schrieb am 5. Oktober 2017 um 10:09:42 Uhr:


Du hast nicht wirklich Ahnung wie es in der Praxis zugeht oder? Ein Säumnisurteil kann nur erwirkt werden wenn man während eines Prozesses nicht zur Verhandlung kommt und keine Schriftstücke einbringt. Anders kann das nicht erwirkt werden. Also bitte nicht irgendwas schreiben, dass ein findiger Anwalt dieses und jenes könnte. Der muss sich auch an Gesetze halten und kann sie nicht auslegen wie er will.

Lesen und Verstehen - zwei Welten prallen aufeinander? Was meinst du wohl, was die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft bedeutet? Zu erklären innerhalb der Notfrist von zwei Wochen - ansonsten kommt das VU.

Aber träumt ihr mal weiter von der perfekten Gerichtsbarkeit, dad Erwachen ist aber manchmal grausam.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Oktober 2017 um 14:44:34 Uhr:


Was meinst du wohl, was die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft bedeutet?

Ich weiß nicht, was er wohl meint. Mich würde aber interessieren, was du meinst, dass das bedeutet. Noch mehr interessiert mich, was der berühmte Einzeller, äh, Einzeiler in diesem Zusammenhang bewirken soll.

Ihr redet irgendwie aneinander vorbei.. mit Einzeiler ist gemeint, dem Anwalt schonmal zu zeigen/signalisieren, dass man nicht pennt und bei der Sache ist.

Ansonsten könnte der Anwalt auf die Idee kommen bzw. darauf spekulieren, dass ein Versämnisurteil (nächster Schritt) nicht unwahrscheinlich wäre, da man eh nur pennt bzw. nicht reagiert.

Sorry, aber das ist einfach lächerlich. Wenn der Anwalt länger als zwei Wochen in seinem Beruf gearbeitet hat, spekuliert er ganz sicher nicht mit einem Versäumnisurteil.

Es kommt kein Geld, also muss er mit seinem Mandanten reden. Ende Gelände oder nochmal Brief oder Klage. Wenn er dem Mandanten erzählt, er hätte gute Aussichten, seine Ansprüche per Versäumnisurteil durchzusetzen, weil der Gegner nicht auf den/die Brief/e reagiert hat, sollte er eine gute Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ageschlossen haben.

Auf gar keinen Fall dem Anwalt antworten!!!!!! Es gibt überhaupt keinen Grund mit einem Anwalt eine Brieffreundschaft anzufangen. Der gegnerische Anwalt ist nicht dazu da mit dir zu verhandeln sondern er ist dazu da den Willen des Gegners durchzusetzen. Du kannst ihm schreiben was immer du möchtest, es ist seine Aufgabe die Interessen seines Mandanten durchzusetzen. Aktuell hat er absolut gar nichts was er gegen dich verwenden könnte. Warum solltest du also deine eigene Position schwächen indem du ihm irgendetwas evtl. unbedachtes schreibst, was er gegen dich verwenden könnte. Das einzige was du tun solltest ist die Korrespondenz mit deinem Käufer und dessen Anwalt komplett einzustellen. Bisher ist das von der Gegenseite nur Säbelgerassel ohne jegliche Substanz. Einfach weiter rasseln lassen. Solltest du unbedingt eine Antwort schreiben wollen, dann lediglich, dass du ab sofort ein Kontaktverbot aussprichst.
Hier wird es niemals zu irgendwelchen rechtlichen Schritten kommen. Oder hast du einen Kostenvoranschlag über eine Heizungsreparatur im Auto vergessen?

Zitat:

@lemonshark schrieb am 5. Oktober 2017 um 16:33:20 Uhr:


Sorry, aber das ist einfach lächerlich. Wenn der Anwalt länger als zwei Wochen in seinem Beruf gearbeitet hat, spekuliert er ganz sicher nicht mit einem Versäumnisurteil.

Es kommt kein Geld, also muss er mit seinem Mandanten reden. Ende Gelände oder nochmal Brief oder Klage. Wenn er dem Mandanten erzählt, er hätte gute Aussichten, seine Ansprüche per Versäumnisurteil durchzusetzen, weil der Gegner nicht auf den/die Brief/e reagiert hat, sollte er eine gute Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ageschlossen haben.

Echt? Ich mach den Job seit rund 35 Jahren und beantrage fast nie einen Mahnbescheid. Das Kreuz kann jeder Idiot machen, gegen eine Klage muss man richtig vortragen. Gibt bei gewissen Gegnern ziemlich sicher ein VU, besonders bei denen, die sich schon im Vorfeld um nichts gekümmert haben.
Und so wird manch ein Verfahren gewonnen, wo die Beweislage dünn war.

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