Auto verkauft jetzt kommt der Anwalt
Hallo Leute ! letztens habe ich mein Auto verkauft jetzt will mir der Käufer das Auto wieder zurückgeben der Grund ist die Heizung ist Defekt. Er wirft mir vor arglistig gehandelt zu haben ,aber ich bin mir sicher dass die Heizung bei mir funktioniert hat jetzt fordert der Anwalt dass ich das Auto wieder zurück nehme und ihm das Geld zurückgebe. Zug um Zug was kann ich jetzt machen?
Beste Antwort im Thema
Auf gar keinen Fall dem Anwalt antworten!!!!!! Es gibt überhaupt keinen Grund mit einem Anwalt eine Brieffreundschaft anzufangen. Der gegnerische Anwalt ist nicht dazu da mit dir zu verhandeln sondern er ist dazu da den Willen des Gegners durchzusetzen. Du kannst ihm schreiben was immer du möchtest, es ist seine Aufgabe die Interessen seines Mandanten durchzusetzen. Aktuell hat er absolut gar nichts was er gegen dich verwenden könnte. Warum solltest du also deine eigene Position schwächen indem du ihm irgendetwas evtl. unbedachtes schreibst, was er gegen dich verwenden könnte. Das einzige was du tun solltest ist die Korrespondenz mit deinem Käufer und dessen Anwalt komplett einzustellen. Bisher ist das von der Gegenseite nur Säbelgerassel ohne jegliche Substanz. Einfach weiter rasseln lassen. Solltest du unbedingt eine Antwort schreiben wollen, dann lediglich, dass du ab sofort ein Kontaktverbot aussprichst.
Hier wird es niemals zu irgendwelchen rechtlichen Schritten kommen. Oder hast du einen Kostenvoranschlag über eine Heizungsreparatur im Auto vergessen?
192 Antworten
Zitat:
@next-friday schrieb am 02. Okt. 2017 um 15:49:26 Uhr:
Dir ist schon klar das die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde oder???
Was jedoch völlig egal ist wenn der Käufer den Beweis der arglistigen Täuschung führen kann.
Meine ursprüngliche Anmerkung war auch weniger auf den aktuellen Fall bezogen, sondern mehr auf die Richtung, dass der Gebrauchtwagenkäufer grundsätzlich mal Pech gahabt haben sollte, da er was auch immer nicht ausgiebig genug getestet hat.
Zitat:
@Johnny202 schrieb am 2. Oktober 2017 um 15:54:28 Uhr:
Ich vermute, dass der Käufer eine Rechtschutzversicherung hat und es so hald Mal probiert. Weil im Endeffekt kostet ihn dann das ganze ja nichts.Der Anwalt hat sicher selbst geprüft ob die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde, aber das Resultat kann ihm im Endeffekt ja egal sein die Versicherung (wenn vorhanden) wird das ganze eh bezahlen und so verdient er sich hald was dazu.
Eine Vers. mag er viell.haben - aber: Die Vers. prüft durchaus ob etwas Gerechtfertigt ist und Chancen hat den Fall zu Gewinnen. Nur dann stimmen die meisten Versicherer zu den Rechtsbeistand zu zahlen.
Deshalb denke ich nicht daß der Kläger eine Vers. haben muss. Eher daß er einen Bekannten, Freund, od. Familienmitglied welches Anwalt od. in einer Kanzlei arbeitet.
Ein Kollege von mir hat mal so ein Schreien jemanden gesendet in anderer Sache. Frau Arbeitet als Tippse in Anwaltsbüro. Anwalt musste nur mehr Unterschreiben und tat dies aus Gefälligkeit.
In diesem Fall war das Schreiben zwar durchaus Angebracht + Gerechtfertigt, zeigt aber wie es Ablaufen kann. > Probiern wir mal und sehen was raus kommt. Die meisten Reagieren mit Angst und lassen dann mit sich Handeln,... oder Warum glaubst Du daß Abmahnwellen so Erfolgreich sind? Ein Schreiben vom Anwalt macht mehr Eindruck als zb. eine Rechnung zb. über einen versehentlich (unwissentlich) Abgeschlossenen Dienst. Da zahlen eben manche - bevor sie vermeintl. in Schwierigkeiten Geraten!
Die meisten RS-Versicherungen haben eine SB, die der Kunde beim Anwalt selbst zahlen muss - falls der Anwalt nicht verzichtet.
Dir Arglist nachzuweisen wird denen nicht gelingen. Solange die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde, sollte so ein Schreiben keine schlaflosen Nächte bereiten und auch keine Anwaltskosten.
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Mach dir keinen Kopf. Es ist heute Masche, im Nachhinein zu versuchen, den Preis zu drücken. Nix anders ist das hier.
Es wird nicht vor Gericht landen und wenn, dann bekommst du Recht. Ausser die Heizung war wirklich wissentlich defekt.
Befolge den Ratschlag, eine Antwort kurz zu halten. Lediglich der eine Satz.
Und es gibt solche Anwälte. Denen ist das scheißegal, entweder bist du so dumm und zahlst seine Rechnung oder er bekommt sein Honorar von dem Käufer, seinem Mandanten.
Auch eine Rechtsschutzversicherung wird zu 99% keine Deckungszusage erteilen. Die schätzen den Fall selber ein auf Erfolgsaussichten. Diese Versicherung ist nicht dafür da, um einfach willkürlich zu klagen, sondern nur um begründet sein Recht durchzusetzen.
Ich habe den Anwalt noch nicht angeschrieben hier gibt es soviel Meinungsverschiedenheit einer sagt ja der eine sag nein und ich selber kann mich auch nicht entscheiden :-).....
Bedenke, dass die Vogelstrauß-Taktik fast nie im Leben funktioniert.
Du hast zwar keinerlei Pflicht auf das Schreiben zu reagieren, aber SOLLTE es jemals vor Gericht gehen KÖNNTE dir das nicht-Reagieren negativ zur Last gelegt werden. Man hat immer eine Schadensminderungspflicht. Der Anwalt könnte dann argumentieren, dass er ja gar nicht weiter tätig geworden wäre, wenn du seine Forderungen gleich zurückgewiesen hättest. Aber das sind natürlich alles viele Konjunktive.
Zitat:
@guruhu schrieb am 04. Okt. 2017 um 10:41:16 Uhr:
Bedenke, dass die Vogelstrauß-Taktik fast nie im Leben funktioniert.
Du hast zwar keinerlei Pflicht auf das Schreiben zu reagieren, aber SOLLTE es jemals vor Gericht gehen KÖNNTE dir das nicht-Reagieren negativ zur Last gelegt werden. Man hat immer eine Schadensminderungspflicht. Der Anwalt könnte dann argumentieren, dass er ja gar nicht weiter tätig geworden wäre, wenn du seine Forderungen gleich zurückgewiesen hättest. Aber das sind natürlich alles viele Konjunktive
Dir ist schon klar das die Schadensminderungspflicht in diesem Fall gar nicht zur Anwendung kommt! Sondern nur bei Personen oder Sachschäden die sonst "schlimmer" werden? Wie gesagt ich würde nicht antworten du bist dazu ja nicht verpflichtet und das weiß auch jeder Richter. Also lass dir nichts einreden ,dass du etwaige Kosten bezahlen musst
Nein, keine Kosten bezahlen. Aber glaubst du, dass eine Nicht- Reaktion vor Gericht (wie gesagt, ich glaube auch nicht, dass es dazu jemals kommen wird) zu Gunsten des TE ausgelegt wird?
Also ein Einzeiler und gut ist. Kostet unter 1€.
Sehe ich ähnlich, wenn es doch noch vor Gericht geht, man weiß ja nie, dann kann ein findiger Jurist das Ausbleiben einer Antwort erstmal für sich auslegen und schon kommt man unnötig in Erklärungsnot. Außerdem wird man in jedem Fall noch ein 2. Schreiben bekommen. Kurz und knapp Antworten und fertig.. ggf. hat es sich dann schon erledigt, weil der Dummfang für den "Anwalt" aussichtslos erscheint bzw. der Anwalt merkt, dass der TE sich nicht einschüchtern lässt und hart bleibt.
Empfehle hier auch, sicherheitshalber, zu einem Kurzbescheid im Stile von:
...leider sind ihre Einwendungen hier nicht nachvollziehbar.
MfG....
Habe selber auch schon mehrfach so einen Quark erlebt und jedesmal kam da am Ende nix als heiße Luft und im Anschluß ewige Funkstille.
Zitat:
@guruhu schrieb am 4. Oktober 2017 um 11:10:24 Uhr:
Aber glaubst du, dass eine Nicht- Reaktion vor Gericht (wie gesagt, ich glaube auch nicht, dass es dazu jemals kommen wird) zu Gunsten des TE ausgelegt wird?
Da gibt es nix zu glauben. Es interessiert den Richter nicht die Bohne, ob du einen Einzeiler (dessen Zustellung du so wenig nachweisen kannst wie der Anwalt die seines Schreibens) abgeschickt hast oder nicht.
Geht die Sache vor Gericht, interessiert die Klageschrift und die Beweismittel. Du wirst dann schon rechtzeitig aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen (bzw. nehmen zu lassen).
Zitat:
@lemonshark schrieb am 04. Okt. 2017 um 12:24:23 Uhr:
Da gibt es nix zu glauben. Es interessiert den Richter nicht die Bohne, ob du einen Einzeiler (dessen Zustellung du so wenig nachweisen kannst wie der Anwalt die seines Schreibens) abgeschickt hast oder nicht.Geht die Sache vor Gericht, interessiert die Klageschrift und die Beweismittel. Du wirst dann schon rechtzeitig aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen (bzw. nehmen zu lassen).
Lemonshark hat es richtig dargestellt. Ich würde mich einfach auf keinen Briefwechsel oder irgendeine Diskussion einlassen und mich erst vor Gericht äußern falls es wirklich dazu kommen sollte. Alles davor ist einfach nur vergebene Mühe.
Jain. Ohne Antwort könnte der Anwalt auf "kümmert sich um nichts" und so auf ein Versäumnisurteil hoffen. Mit betont kurzer, sachlicher Antwort könnte vielleicht eine Klage vermieden werden.
Nix "Jain"
Mach dich schlau, was ein Versäumnisurteil ist. Dann kommst du hoffentlich nicht mehr auf solch komische Ideen.....