Auto verkauft, 4 Wochen später Motorschaden

Hallo,
wir haben unseren Wagen vor 4 Wochen verkauft.
Jetzt ruft mich der Verkäufer an und sagt, dass der Wagen einen Motorschaden hat.
Er hat den Wagen in eine Werkstatt schleppen lassen und die haben den Motor zerlegt.
Nach Aussage des Mechanikers hat der Zylinder Riefen und er sagt, dass eine Zündkerze
nachträglich gewechselt wurde.
Daraus leitet der Käufer jetzt ab, dass ich bewusst einen Motorschaden verschwiegen habe.
Der Wagen ist 15 Jahre alt und hat über 130tkm gelaufen.

Ich habe keine Kerze einzeln gewechselt und der letzte Wechsel aller 4 Kerzen ist
auch schon eine Weile her.
Während wir den Wagen hatten, gab es keine Probleme. Auch während der zwei Probefahrten
des Käufers war alles ok.

Ich habe dem Verkäufer gesagt, dass der Wagen etwas Öl verbraucht.
Die Menge war aber im normalen Rahmen.

Er will jetzt einen Gutachter beauftragen und weitere Schritte einleiten.
Ich bin völlig geschockt. Wir haben uns nichts vorzuwerfen und es tut mir für ihn leid.
Ich kann doch nicht in den Motor schauen und einen Motorschaden erahnen.
Als Privatverkäufer bin ich davon ausgegangen, dass ich für spätere Schäden nicht haften muss, sonst
hätte ich den Verkaufserlös ja auf das Sparbuch legen müssen.
Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Suche habe ich schon genutzt und einige Beiträge gelesen.
Hat mir nicht so richtig weiter geholfen.
Vielleicht hat jemand einen guten Rat für mich?

Beste Antwort im Thema

Na dann, Glückwunsch, da hast du ja zum richtigen Zeitpunkt verkauft.
Da die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, brauchst du keine Angst zu haben das du was zu befürchten hast.

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Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Lies einfach nur mal den ersten Absatz des LINKS den ich gepostet habe ... Vielleicht redest du dann anders, ok?

Nein, der 1te Absatz geht von gewissen Annahmen aus, nämlich u.a. dem, dass die Mangelhaftung

nicht

explizit ausgeschlossen wurde. "Keine Garantie, gekauft wie gesehen" schließt eine Mangelhaftung eben nicht wirksam aus.

Les mal weiter in Deinem Link:

Zitat:

erkauft ein Unternehmer an einen Unternehmer oder ein Verbraucher an einen Verbraucher oder an einen Unternehmer (Privatverkauf) kommt es darauf an, ob der Haftungsausschluss in einem Individualvertrag vorgenommen wird oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn Vorsatz des Verkäufers vorliegt oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dies so nicht möglich!

Und das ist genau das, was hier die ganze Zeit auch richtiger Weise geschrieben wurdest ... bis Du kamst 🙄

Habe vor 9 monaten einen gebrauchten gekauft der vor einiger zeit anfing zu nageln,
Die Ursache ist mangelnder öldruck, vermutlich wegen einem angehenden Lagerschaden.
Da ich nur 1tkm gefahren bin,- ist es möglich das der vorbesitzer den schaden verschleiert hat, indem dickeres öl verwendet wurde?
Gibt es die möglichkeit das zu beweisen ?

Gekauft von Haendler oder Privat? Wie alt und KM? Einen Lagerschaden kann man nicht mit anderem Motoroel verschleiern.

Zitat:

@mattalf schrieb am 25. Juli 2017 um 05:19:28 Uhr:


Einen Lagerschaden kann man nicht mit anderem Motoroel verschleiern.

Doch, ganz wunderbar kann man das.

War in meiner Jugend völliger usus.

Nicht weil wr die Kisten so verkaufen wollten, sondern weil wir kein Geld hatten, unsere zerrittenen Karren ordentlich zu reparieren.

Ein Kumpel arbeitete als Landmaschinenmechaniker, der saß an der Quelle zum begehrten zähen Saft.

Und unsere verranzten Mazda 323, B-Ascona und C-Kadetten liefen damit wieder wie die Nähmaschinchen (zumindest sobald sie warm gelaufen waren).

Ist natürlich keine Lösung (wie der Fragesteller erkennen musste), die nachhaltig wäre, aber wir haben ja auch unsere Autos mit 15 Jahre alten Reserverädern vom Schrott "neu" bereift.
.

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Hi,

in letzter Zeit hört man auch öfter das Käufer sich wegen(angeblicher) Mängeln melden um nochmals Geld rauszuschlagen.

wenn du ein reines Gewissen hast, hast du auch nix zu befürchten. Er muss dir nachweisen das du von einem drohenden Schaden gewusst hast. Das ist in der Praxis fast nicht möglich.

Das sind halt die Risiken des privaten Gebrauchtwagenkaufs damit muss der Käufer leben.

Gruß Tobias

Lies das bitte nochmal langsam.
Der Fragesteller ist der KÄUFER, der nun nach 1000 km einen Motorschaden feststellt.
Inhaltlich haste aber recht.

Zitat:

@onkel-howdy schrieb am 16. Mai 2012 um 22:19:34 Uhr:


mittelfinger auf den scanner legen, einscannen, bild senden an käufer....

Ein so ein Blödsinn.

F Dich giesst nur Öl ins Feuer.

Blöd für den Käufer gelaufen.

Wenn du unschuldig bist und davon gehe ich aus kannst du nicht belangt werden.

Gewährleistung bei Privatkauf ausgeschlossen.

Antwort auf einen Beitrag von 2012, Thema nicht verstanden und dann noch falsch geantwortet. Bravo.

Einfach nur *facepalm*

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Juli 2017 um 11:01:43 Uhr:


Antwort auf einen Beitrag von 2012, Thema nicht verstanden und dann noch falsch geantwortet. Bravo.

Sorry mir ist das jetzt nicht aufgefallen.
Waren ja nur 2 1/2 Seiten.

Mir ist nur der Mittelfinger, Fax usw aufgefallen.

Grins voll ins Fettnäpfchen.
Na dann diskutiert schön weiter.

...Mai 2012... wow, nen über 5 Jahre alten Thread ausgegraben, dafür kriegen alle Beteiligten den Spaten in Platin mit Eichenlaub und Schwertern 😁

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Juli 2017 um 20:31:37 Uhr:


...Mai 2012... wow, nen über 5 Jahre alten Thread ausgegraben, dafür kriegen alle Beteiligten den Spaten in Platin mit Eichenlaub und Schwertern 😁

Einer hat sich an den Thread angehangen anstatt einen neuen zu oeffnen. Was ist daran Falsch? Egal wie man es im V&S macht, es findet sich immer jemand der andere als Trottel hinstellen muss.🙄

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Juli 2017 um 20:31:37 Uhr:


...Mai 2012... wow, nen über 5 Jahre alten Thread ausgegraben, dafür kriegen alle Beteiligten den Spaten in Platin mit Eichenlaub und Schwertern 😁

Warum.

Jemand hat schlicht einen vorhandenen alten Thread für sein Problem genutzt.

Finde ich völlig in Ordnung.

Im Gegensatz zu den Leichenschändern, die mit einem Einzeiler auf eine Frage antworten, die irgendwann vor ein paar Jahren gestellt wurde.

Zumal man es doch gerade so machen soll. Ständig liest man was von "nutz mal die Suchfunktion".

Also alles richtig gemacht. 🙂

Sorry, war kurz weg, also:
wenn ich das altöl analysieren ließe, und festgestellt wird das da ein anderes ( dickeres öl als das des letzten wechsels (5w30 laut etikett) drinnen ist, wäre das ein beweis, das der privatverkäufer einen angehenden lagerschaden vertuscht hat ?
Vermute wohl nicht?

Wenn ich nun auch wieder dickes frisches und von benzin unverdünntes öl nehme ( war wegen kurzstrecke verdünnt), geht da irgendwas hinüber mit der zeit?
Jemand meinte, der nockenwellenversteller am A4b5 1.8 20 V bj 99 mkb arg) könne sich dann evtl nicht mehr schnell genug entspannen.

Riskiere ich da steuerkettenriss ?

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