Auto Verkauf bei mobile Ausland

VW Golf 6 Plus (1KP)

Tag.

Ich habe mal unseren Golf Plus bei mobile inseriert.
Nun habe ich eine Anfrage - mutmaßlich von einem Ausländer. Dieser möchte das Geld vorab überweisen und danach eine Spedition (SSR) mit der Abholung beauftragen.

Das ganze kommt mir etwas komisch vor. Es wurde nicht gehandelt, der Preis wurde so akzeptiert.

Kennt sich jemand mit diesen Methoden aus?
Ich erkenne keinen Haken...

Im Idealfall hätte ich das Geld und das Fahrzeug mit Papieren.

22 Antworten

Zitat:

@Friedhlelm58 schrieb am 20. August 2022 um 20:51:20 Uhr:


Nö verkaufen wollte ich den nicht. Hab den einfach mal so eingestellt um den Markt zu "sondieren".
Die Gebrauchtwagen Preise scheinen sich ja wieder zu normalisieren

wenn du eh nicht verkaufen willst, warum dann der spam von dir, sag ist dir langweilig?

Nein, ich wollte lediglich darüber berichten.
Du brauchst es ja nicht zu lesen, wenn es Dich langweilt?

Es gibt keine gefälschten Überweisungen.
Wenn das Geld überwiesen wurde, dann ist und bleibt es bei dir und du hast kein Risiko.
Was polobuddy evtl meinte ist eine angebliche rausgeschickte Überweisung, welche mit einem gefälschten Beleg nachgewiesen werden soll.
Da sollte man aber eigtl nicht drauf reinfallen, sondern noch die 1-2 Tage warten.

Auch wenn ein fremdes Konto übernommen wurde, dann haftet da die Bank dafür oder der Kontoinhaber selbst, aber einfach zurücl gebucht werden, darf dir nichts.

Das ist so leider nicht korrekt Boppero.
Google mal nach "Dreiecksbetrug"
Dabei stellt jemand eine Ware zum Verkauf die er überhaupt nicht besitzt.
Sobald ein Käufer gefunden ist, sucht der Betrüger sich ein preislich passendes
Zielobjekt, in diesem Fall hier dann halt das Auto.
Dann gibt er dem Käufer seiner angeblichen Ware die Bankdaten des Autobesitzers,
dieser weist dann per Überweisung das Geld an.
So kann nun der Betrüger einen Mittelsmann schicken um das Auto abzuholen,
der VK des Autos fühlt sich sicher, denn er hat ja das Geld schon.
Tja, genau so lange bis der andere Käufer eine Betrugsanzeige macht, über die
Bankverbindung aber der VK des Autos ermittelt wird, und die Polizei klingelt.
Und logischer Weise ist genau dann auch die Überweisung Rück-Abzuwickeln.
Daher mein Rat das man bei einer Vorab-Überweisung einen Cent zurücküberweisen
soll, mit der Bitte um Kontaktaufnahme . OK?
Gibt zwar immer noch keine 100% Sicherheit, aber schützt zumindest vor dem
inzwischen doch sehr bekannten Dreiecksbetrug.

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Das habe ich gerade getan.
Bei der Betrugsmasche wird mit Paypal gezahlt, nicht Banküberweisung.
Bei einer einmal eingegangenen Banküberweisung hat man kein Risiko.
Weniger als mit Bargeld, da da noch das Falschgeldrisiko besteht.

Zitat:

KäuferInnen und VerkäuferInnen können Opfer sein

Wer bei dieser Betrugsfalle den größten Schaden davon trägt, hängt von der gewählten Bezahlart ab. Bei einer Überweisung hat der ehrliche Verkäufer Glück: Wenn er den Versand nachweisen kann, kann er auch das von der ehrlichen Käuferin überwiesene Geld behalten.

https://www.watchlist-internet.at/.../

Ist ja auch logisch.
Abgesehen davon wär das Geld auch technisch nicht zurückzuholen, sondern nur mit Klage.
Und nen Kaufvertrag machen und den Ausweis des Käufers dokumentieren, sollte ja auch klar sein.
Den Namen des Überweisers kann man ja damit abgleichen.

OK, das mit Paypal kannte ich noch nicht, nur mit Überweisung. Und das dann auch direkt aus dem Bekanntenkreis.
Derjenige hat nun weder Geld noch Ware... Tja. Zum Glück ging es "nur" um einen Wert von ~900€
Ist aber nicht schlimm, seit meinem Ruhestand bin ich nicht mehr so sehr dahinter her auf dem Laufenden zu bleiben 🙂

Aber Zahlungen mit Paypal würde ich als privater Verkäufer so oder so nur in einem Rahmen akzeptieren bei dem ich sagen kann "Tut nicht weh wenn´s schief geht". Alleine schon weil man als VK ja keinen Versandbeleg hat, und die Unterschrift von einem Strohmann auf einem selbst geschriebenem Abholschein ist mal gerade exakt gar nichts wert. Da würde Paypal den Betrag ziemlich sicher problemlos zurück buchen wenn der Käufer behauptet er hätte die Ware nie erhalten. Paypal als VK akzeptiere ich ausschließlich bei versichertem Versand der Ware.

Letztlich stimmt es doch immer wieder:
NUR BARES IST WAHRES!

Betrüger denken sich eh immer was neues aus.
Ich wollte damit nur klarstellen, dass ein Überweisungseingang, der einmal stattgefunden hat nicht zurück gebucht werden kann.
Ok, genau genommen kann das die Bank machen, aber das ist dann nur mit Zustimmung des Kontoinhabers erlaubt.

Alles andere geht dann nur über den Weg der Zivilklage.

Und wenn man als Verkäufer einen Nachweis hat, dass man an die richtige Person (welche auch gezahlt hat), das Auto übergeben hat, dann gibts auch keine Fallstricke.

Aber danke für den Hinweis auf diese Masche. Kannte ich so noch nicht.
Da werde ich in Zukunft auch näher drauf schauen, welche Person mir das Geld ggf. überweist.

Nicht schauen, prüfen :-)
Das der Abholer den Perso vorlegen muss, ist klar. Foto davon machen, am Besten noch "versehentlich" mit dem Abholer selber darauf, fertig.
Und wie oben geschrieben: 1ct zurück überweisen mit der Bitte um Kontaktaufnahme. Das (!) kann dann nur der echte Kontoinhaber sein und der wird wissen was er damit kaufen möchte.
Wenn der dann allerdings beim Kauf eines Golf plötzlich sagt: "Ja, damit habe ich mein Motorrad bezahlt" wird´s komisch ;-)

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