Auto unwissend als Unfallfrei verkauft

Hallo,

Ich habe vor ca 6 Monaten mein Auto verkauft, mit dem Gewissen das, dass Auto unfallfrei ist.
Ich habe das Auto 2015 auch als unfallfrei gekauft... den Kaufvertrag hab ich noch!
Jetzt meldet sich der Käufer nach 6 Monaten zurück und sagt das das Auto ein Unfall hatte und zwar 2011, dies hat er über ein Autohaus herrausgefunden! die Ihn durch eine Historie bescheid gegeben hat. Ich wusste nie etwas von einem Unfall! Da ich das Auto ja auch Unfallfrei gekauft habe, habe ich mit gutem gewissen auch als Unfallfrei verkauft, sonst hätte ich damals das Auto nicht gekauft wenn ich wüsste das es ein Unfall gäbe...... Nun hab ich ein schreiben von seinem Anwalt bekommen, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten will und mir das Auto wieder geben will und ich Ihm das Geld zurück geben soll, es wurde eine Frist gesetzt.
Ich habe das Auto mit einem Privaten Kaufvertrag verkauft, dort steht ein Hacken drine " Das Fahrzeug ist Unfallfrei"....

Zusicherung: Der Verkäufer sichert zu, dass er der Eigentümer des Fahrzeug und das Fahrzeug frei von rechten Dritter ist.
Gewährleistungsausschluss : Der Verkauf erfolgt unter Auschluss jeglicher Gewährleistung
Bestätigung : Das Fahrzeug wird gekauft wie gesehen und probegefahren.

was machen ich am besten?

im voraus vielen dank!

Beste Antwort im Thema

Ich möchte meinem Vorschreiber nicht zustimmen. Als Privatverkäufer werden die Anforderungen diesbezüglich nicht in den professionellen Bereich verlegt. Der TE hat das KFZ nachweislich als unfallfrei gekauft. Der fragliche Unfall ist nachweislich VOR seiner Besitzzeit gewesen und jetzt 6 Jahre her. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit liegt anscheinend ebenfalls nicht vor.

Ich würde dem Käufer eine Kopie des alten Kaufvertrages zukommen lassen. Dann kann er eventuelle Schadensersatzansprüche an den alten Verkäufer weitergeben. Sollte der Käufer borstig sein - einfach mal bei einem Anwalt vorsprechen, statt sich im Forum mit Laienpresse herumzuschlagen und keinen Deut weiter zu sein (meine Meinung ist natürlich ebenfalls rein privat und frei von juristischer Fachkompetenz!)

Von welcher Art Unfallschaden reden wir überhaupt? Totalschaden nach dreifachem Böschungssalto mit eingedrehter Achtfach-Rolle oder eingedrückte Stoßstange nach Parkplatz-Kuscheln?

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@Audi2k15

Man kann dir hier keine ausführliche Rechtsberatung geben wie du dich verhalten solltest.

Da ich aber selbst in diesem Bereich tätig bin kann ich dir nur raten !! keinen Kontakt!! mit der Gegenseite zu haben da du mit größter Wahrscheinlichkeit deine Situation nur verschlechtern wirst. Deshalb schnell einen Anwalt aufsuchen und ihn mit dem Fall beauftragen!

Außerdem wirst du in diesem Fall auch wenn du es nicht gewusst hast, dem Käufer den Kaufpreis Abzüglich einer Nutzungsentschädigung sowie weiterer Schäden zurückzahlen müssen.

Deshalb solltest du falls es sich um ein teueres Fahrzeug handelt dieses auch durchprüfen lassen bzw. sogar mit einem Gutachter bewerten lassen. Um dem Käufer seine Beschädigungen auf auf den Kaufpreis anzurechnen, denn oft dient die Rückgabe eines Fahrzeugs auch dazu verursachte Schäden dem Verkäufer aufzudrücken. Deshalb ist der Kaufvertrag enorm wichtig und ich hoffe du hast den Zustand des Fahrzeugs in diesem ausreichend spezifiziert.

um was für eine preisklasse reden wir hier.
(aktueller restwert in unfallfreiem zustand)

ich würd hoffen, dass der käufer sich auf eine preisminderung einläßt eben aufgrund des nun für ihn schlechteren wiederverkaufswerts.
ist das nicht der fall so würde ich:
->das auto vor/bei rücknahme genauestens prüfen. es könne ja sein hier existiert ein angehender motor oder getriebeschaden oder irgendwas dergleichen
->ob du tatsächlich eine nutzung in rechnung stellen kannst? ein guter anwalt kriegt das vielleicht durch aber der kostet ja auch sein geld. rein rechnerisch könnte man ja sagen:
damaliger restwert eines identischen unfallfreien fahrzeugs - heutiger restwert eines identischen unfallfreien fahrzeugs wäre ein angemessener betrag für die nutzung.

sollte ein anwalt zuversichtlich sein eine solche nutzung durchzubekommen so kann es schnell passieren, dass der jetzige besitzer plötzlich gar kein interesse mehr an einer rücknahme hat. mit glück läuft sowas dann halt auf einen vergleich hinaus bei dem du summe x bezahlst und fertig.

---------
fürs nächste mal:
- so wenig wie möglich zusagen machen
- und da wo zusagen gemacht werden (unfallfreiheit, kilometerstand...das ganze mit "soweit bekannt" ersetzen)

es wird garantiert am Ende auf einen Kompromiss in Form eines Preisnachlasses für den jetzigen Besitzer rauslaufen.
Nebenbei sollte man so genau wie möglich die Motivlage durchleuchten (was natürlich schwierig sein wird).
Vielleicht macht der Hobel Zicken und "ganz zufällig" kommt ein uralter Unfallschaden zum Vorschein..
was ein Glück für den frustrierten Käufer - und jetzt soll der Verkäufer dafür bluten.

Aber es stimmt schon: Unwissenheit schützt vor unangenehmen Folgen nicht. Es kommt auf jede kleinste Formulierung im KV an.

Der Käufer hat in dem Fall leider die Auswahl, ob er eine Reduktion des Kaufpreises verlangt oder den Wagen zurückgibt. Ob der Unfall schon 2011 war, ist vollkommen unerheblich, da eine zugesicherte Eigenschaft vereinbart wurde. Davon ist grundsätzlich abszuraten, denn kein Verkäufer kann genau wissen, was in der Vergangenheit war. In einem solchen Fall greift wieder die eigentlich ausgeschlossene Gewährleistung.

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Im Kaufvertrag steht aber nichts von "wird zugesichert" oder wird garantiert, habe es so im Internet gelesen! Das dies auch eine Rolle spielt.

Ein Häkchen bei "unfallfrei" ist eine zugesicherte Eigenschaft.

Das mit dem unfallfrei steht in fast jedem Kaufvertragsvordruck, da Du verpflichtet bis einen Unfall zu erwähnen.
Die einzige Möglichkeit scheint zu sein in den Kaufvertrag zu schreiben: Kein mir bekannter Unfall.
Wenn da nur steht kein Unfall, bezieht sich das auf die gesamte Vorgeschichte des Fahrzeugs.

ich würde sowas dazuschreiben wie "Unfallfrei für die Zeit in meinem Besitz", dann solltest du aus dem Schneider sein

Weiß man überhaupt, was für ein Unfallschaden gewesen sein soll?

Zitat:

@cocker schrieb am 25. August 2017 um 11:23:56 Uhr:


ich würde sowas dazuschreiben wie "Unfallfrei für die Zeit in meinem Besitz", dann solltest du aus dem Schneider sein

Ich MEINE, mal gelesen zu haben, dass die Aussage nicht ausreicht....lese aber auch noch mal nach....

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