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Auto ummelden ohne Abgasuntersuchungspapiere

Themenstarteram 28. August 2016 um 8:25

Moin, habe ein Auto gekauft und die Vorbesitzer haben die Papiere von der Abgasuntersuchung verloren.

Wollte das Auto Montag anmelden und wollte wissen ob ich das auch one AU machen kann?

Gruß Philip

Beste Antwort im Thema

Du benötigst nur den HU-Bericht, die AU ist mittlerweile Bestandteil der HU, ohne gültige AU gar keine HU möglich.

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am 28. August 2016 um 11:51

Bei meinem Diesel ist es ein Blatt incl. der Abgasuntersuchung, aber du kannst ja nicht alles wissen.

Du musst doch jetzt nicht wie ein kleines Kind eingeschnappt sein, nur weil man deine Aussage widerlegt hat. Auch für dein Auto gibt es eine extra AU, auch wenn du angeblich nur einen Zettel bekommen hast.

am 28. August 2016 um 12:14

Ich sehe nichts dergleichen was deine Aussage untermauert.

Klink mich aber nun aus.

Zitat:

@Hapabla schrieb am 28. August 2016 um 14:14:44 Uhr:

Ich sehe nichts dergleichen was deine Aussage untermauert.

Da wirf mal einen Blick in die StVZO Anlage VII Nr. 3.1.1.1:

3.1.1.1

Die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems der Kraftfahrzeuge nach Nummer 1.2.1.1 in Verbindung mit Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa kann als eigenständiger Teil der Hauptuntersuchungen von einer dafür nach Nummer 1 der Anlage VIIIc anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt durchgeführt werden; die Durchführung ist auf einem mit fälschungserschwerenden Merkmalen zu versehenden Nachweis, der dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Zustimmung der obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster entspricht, zu bescheinigen. Diese Untersuchung darf frühestens zwei Monate vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Der Nachweis ist dem aaSoP oder PI auszuhändigen, der die Kontrollnummer der in Satz 1 genannten Kraftfahrzeugwerkstatt sowie gegebenenfalls die Mängelnummer nach Nummer 3.1.4.6 in den Untersuchungsbericht überträgt und die von ihr im Nachweis aufgeführten Mängel bei der Hauptuntersuchung berücksichtigt.

am 30. August 2016 um 17:41

Ist hier wirklich die AU oder nur die HU gemeint? Sofern die HU Papiere vorliegen, ist alles in Ordnung, weil die AU zur HU gehört.

Meinst du mit dem Titel jedoch, dass deine HU Papiere nicht vorliegen, wird es schwierig mit dem Ummelden. Der Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil I reicht seit dem 01.01.2016 nicht als Nachweis über die HU, du brauchst zusätzlich den Bericht.

Zitat:

@Iumak schrieb am 30. August 2016 um 19:41:03 Uhr:

Der Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil I reicht seit dem 01.01.2016 nicht als Nachweis über die HU

Soso, und das steht wo? Vielleicht sogar mit gesetzlicher Grundlage?

am 30. August 2016 um 18:20

Das stand auf einem großen Schild in der nächstgelegenen Zulassungsstelle. Stand heute ;) Die gesetzliche Grundlage habe ich nicht zur Hand.

Dann ist das halt in dieser speziellen Zulassungsstelle so. Das Gesetz sagt dennoch eindeutig was anderes...

Themenstarteram 30. August 2016 um 18:58

Jungs ich konnte ihn so anmelden ohne TÜV Bericht oder AU Schein ..da ein Stempel in der Zulassungsbescheinigung vom TÜV war und er ja noch angemeldet war. Also konnte den ohne Probleme ummelden :)

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 30. August 2016 um 20:25:46 Uhr:

Dann ist das halt in dieser speziellen Zulassungsstelle so. Das Gesetz sagt dennoch eindeutig was anderes...

Jo, Tecci, das ist halt das Problem zwischen der Interpretation der jeweiligen Zulassungsbehörde und der Lesart des Textes vom Verordnungsgeber. Unsere Zulassungsbehörden sind je nach handelnder Person manchmal auch derart "bockig", dass wir generell den HU-Bericht und dazu den Bericht über die durchgeführte UMA nach 3.1.1.1 der Anlage VIII StVZO mitgeben. Hatten schon den Fall, dass die tatsächlich jemanden mit dem bloßen HU-Bericht abgewiesen haben, obwohl ich klar draufgeschrieben hatte, dass Bericht über die durchgeführte UMA vorgelegen hatte. So what, leben und leben lassen:D

Auch immer wieder spannend, dass beim Vorliegen einer 21er Untersuchung oder §13 EGFGV keine Sau nach dem Abgas fragt...

Grüße der Gardiner

Zitat:

@gardiner schrieb am 30. August 2016 um 21:40:59 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 30. August 2016 um 20:25:46 Uhr:

Dann ist das halt in dieser speziellen Zulassungsstelle so. Das Gesetz sagt dennoch eindeutig was anderes...

Jo, Tecci, das ist halt das Problem zwischen der Interpretation der jeweiligen Zulassungsbehörde und der Lesart des Textes vom Verordnungsgeber.

Also ich persönlich finde ja, dass an "Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist" nicht so viel interpretierbar ist. Wenn ich man die HU-Fälligkeit im Schein zweifelsfrei erkennen kann, muss man bei der Zulassung keinen HU-Bericht vorlegen. Was dann natürlich gerne genutzt wird ist das Argument, dass man es nicht lesen könne...aber da macht keiner von uns was dran ;)

@Tecci

Freu, besser hätte ich es nicht sagen können. Manchmal sind die Lesehilfen der Mitarbeiter der hiesigen Zulassungsstelle soooo beschlagen :D

am 31. August 2016 um 8:52

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 30. August 2016 um 22:39:51 Uhr:

Also ich persönlich finde ja, dass an "Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist" nicht so viel interpretierbar ist. Wenn ich man die HU-Fälligkeit im Schein zweifelsfrei erkennen kann, muss man bei der Zulassung keinen HU-Bericht vorlegen.

Naja, zweifelsfrei ist schon weit dehnbar. So einen Stempel kann jeder drauf machen, ein Bericht ist schon eher wasserdicht.

Tatsächlich scheint das von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle anders gehandhabt zu werden. Ich musste gestern auch ein Fahrzeug ohne Tüv Bericht ummelden, dabei ist mir oben genanntes Schild aufgefallen.

Da die letzte Ummeldung innerhalb des aktuellen Tüv-Zeitraumes erfolgte und das Fälligkeitsdatum auf der ersten Seite der ZB Teil I durch die Zulassungsstelle eingedruckt war, gab es keine Probleme. Sollte das eingedruckte Datum in der Vergangenheit liegen und durch einen Stempel ergänzt worden sein, bräuchte man bei meiner Zulassungsstelle den Bericht dazu.

Also: Am einfachsten wohl direkt bei der Zulassungsstelle anrufen und nachfragen.

Zitat:

@Iumak schrieb am 30. August 2016 um 20:20:57 Uhr:

Das stand auf einem großen Schild in der nächstgelegenen Zulassungsstelle. Stand heute ;) Die gesetzliche Grundlage habe ich nicht zur Hand.

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