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Auto stand zur (Zwangs-) Entstempelung / Zulassung erloschen

Themenstarteram 23. März 2024 um 12:10

Moin,

Folgendes ist passiert:

Ich hatte vor kurzem ein Auto gekauft, und ein guter Freund hatte mich gebeten, mir dieses Auto für einen Tag zu leihen, da das Auto eine Anhängerkupplung hat, und er damit ein Auto abholen wollte.

Ich selbst habe noch einen VW-Bus T4 den ich gerne ihm geliehen hätte, aber der läuft zur Zeit nicht.

Also ist er losgefahren, und rief mich später an, dass er das Auto gekauft und aufgeladen hätte, und er sei nun auf dem Weg nach Chemnitz, um dort das gekaufte Auto in eine Reparatur Werkstatt zu bringen.

Dann kam der zweite Anruf, die Autobahnpolizei hätte ihn unerwartet rausgezogen, und die Kennzeichen des Autos entstempelt (siehe hochgeladenes Bild).

Nun ist er etwas böse auf mich, weil er das Auto nebst Anhänger auf dem Autobahnparkplatz abstellen mußte, und fragt an, ob ich die Hälfte seiner Unkosten für Anmietung eines VW-Touareg bezahlen könne, da es meine Schuld sei, dass er angehalten wurde, und mit dem geliehenen Auto nicht weiterfahren durfte.

Ich hatte meinem Bekannten daraufhin vorgeschlagen, dass ich das Auto umschreibe und mit regulären Kennzeichen abhole, das ginge aber nicht, weil zwangsenststempelt.

Also hatte ich dann angeboten, 5 Tages Kurzzeitkennzeichen zu holen, und mit meinem 49-Euro Ticket losfahren und das Auto abzuholen.

Auch das hatte mein Bekannter abgelehnt, da so seiner Aussage nach er den Anhänger auch dann stehen lassen müßte.

Er wolle sich selbst ein Auto anmieten, dann das angemietete Auto an den Anhänger ankuppeln, nach Chemnitz fahren, dort das von ihm gekaufte Auto bei der Reparaturfirma abladen, dann wieder zur Autobahnraststätte zurück, mein Auto aufladen und dann zurück zum Wohnort.

Ich habe meinem Bekannten angeboten, dass wenn ich keine 5 Tages Kurzzeitkennzeichen holen muß, ich ihm diese Unkosten für die Kurzzeitkennzeichen in Höhe von 80 EURO gebe.

Das findet mein Bekannter nicht fair, und meinte, ich solle mich schon an der Hälfte seiner Unkosten beteiligen.

Was meint ihr dazu?

Stand zur Entstempelung
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119 Antworten

Wie lang war zwischen Kauf und Übergabe das Fahrzeugs an dich und dem überlassen an deinen Kumpel? Bin gespannt ob ich überhaupt eine Antwort kommt.

Und wenn es nur ein Tag ist, wäre egal.

Sowas macht nur einer im jugendlichem Leichtsinn oder aus .........

Evtl wusste er es einfach nicht besser. Klar kann man argumentieren mach dich vorher schlau, angesichts der Fülle an Fragen hier im V&S ist er da nicht allein.

Danke für die Rückmeldung an den TE. :)

Zitat:

@HBL4885 schrieb am 25. März 2024 um 12:37:12 Uhr:

Er war der Meinung, der dürfe bis 2 Tonnen ziehen.

Ein Blick in den Fahrzeugschein vor Fahrtantritt hätte für Klarheit gesorgt.

Zitat:

@HBL4885 schrieb am 25. März 2024 um 12:37:12 Uhr:

Aber interessieren würde ihn, was er von der Behörde wegen der Überladung zu erwarten hat.,

Das hängt jetzt davon ab was überladen war und wie viel.

Was durfte der Anhänger? Ein 2t-Fahrzeugtransportanhänger hat für den T4 keine ausreichende Nutzlast, wäre also auch überladen. Je nach Anhänger liegen die so in der Größenrordnung 600kg leer. Wenn ich mal nach Leergewichten vom T4 google und mal von leerem Tank und ohne Fahrer ausgehe wird wohl irgendwo geschätzt 1,7-1,8t haben. Kleiner Benziner, Handschalter, Frontkratzer - also nichts schweres an Extras, kein Wohnmobilausbau oder was auch immer da oben drauf kommen kann.

Wurde denn überhaupt gewogen? Wie eine Überladung festgestellt? :confused:

Letztlich kannst du jetzt nur auf Post warten.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. März 2024 um 14:05:03 Uhr:

Das ist Deine Meinung.

Die Betroffenen sehen es hinterher anders.

Kann jeder machen, wie er möchte. Dann aber hinterher nicht rumheulen

Falsch, das ist keine Meinung, weder meine noch die eines anderen.

Das ist die gesetzliche Regelung, und wenn man alles den Vorschriften entsprechend gemacht hat (ist nicht schwer und auch nicht aufwändig), muss kein Betroffener anschließend rumheulen.

Richtig: kann jeder machen, wie er möchte.

Du musst es ja wissen?

Themenstarteram 27. März 2024 um 12:39

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 25. März 2024 um 13:28:33 Uhr:

Wie lang war zwischen Kauf und Übergabe das Fahrzeugs an dich und dem überlassen an deinen Kumpel? Bin gespannt ob ich überhaupt eine Antwort kommt.

Wirklich nur ein paar Tage.

Ich muß dazu erwähnen, dass seit der Corona Zeit Ummeldungen nur noch mit Termin möglich sind.

Da sind leider Wartezeiten von bis zu 4 Wochen (und teilweise leider sogar noch länger) einzuplanen.

Gut, zugegeben, Abmeldungen sind sofort möglich, aber dann steht das Auto mit entstempelten und abgekratzten Kennzeichen auf dem Parkplatz, und dann kommt schwupp-die-wupp die selbe Behörde angerauscht, und klebt rote Zettel an die Windschutzscheibe / oder Fahrer Seitenscheibe, und leitete sogar noch ein teures Bußgeldverfahren ein mit der Begründung, man hätte plötzlich ein "Hindernis bereitet" und "Gefährdung des Strassenverkehrs" usw.

Aus ´genau diesem Grunde macht es wenig Sinn, ein Auto abzumelden, um dann selbst künstlich die Ursache für ein Bußgeldverfahren zu setzen.

Und da war er schon zur Entstempelung ausgeschrieben?

Themenstarteram 27. März 2024 um 12:46

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 27. März 2024 um 13:40:18 Uhr:

Und da war er schon zur Entstempelung ausgeschrieben?

Ich glaube nicht, dass das binnen 1 Woche so schnell passiert.

Ich glaube -aber da bin ich mir nicht sicher-

dass da Fristen von (mindestens) 1 Monat gelten?

Was ist mit Onlinean- und ummeldung??

Also um es zusammenzufassen: alle sind schuld außer der TE

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